Amnesty Report 23. Mai 2018

Gabun 2017/18

Report Cover 17/18

Journalisten kritisierten das neue Kommunikationsgesetz wegen seiner vagen und weit gefassten Regelungen. Die Behörden verboten 2017 zeitweise das Erscheinen einer Zeitung. Bekannte Anhänger der Opposition wurden willkürlich festgenommen. Die Aktivitäten der Lehrergewerkschaft wurden massiv eingeschränkt. Vertreter des Internationalen Strafgerichtshofs statteten Gabun 2017 einen zweitägigen Besuch ab.

Hintergrund

Der unterlegene Präsidentschaftskandidat Jean Ping focht die Ergebnisse der Präsidentschaftswahl vom August 2016 weiterhin an. Im September 2017 verweigerte man ihm vorübergehend das Recht, das Land zu verlassen. Die Parlamentswahlen wurden auf April 2018 verschoben. Im November 2017 begutachtete der UN-Menschenrechtsrat im Rahmen der Allgemeinen Regelmäßigen Überprüfung den Bericht der Regierung und Berichte zivilgesellschaftlicher Organisationen.

Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit

Im Januar 2017 trat das neue Kommunikationsgesetz in Kraft. Journalisten kritisierten es wegen seiner vagen und weitgefassten Bestimmungen. Unter anderem verbot das neue Gesetz gabunischen Staatsangehörigen, außerhalb des Landes für inländische Medien zu arbeiten sowie Pseudonyme zu benutzen. Es machte Drucker und Händler gemeinsam für Verstöße verantwortlich und verpflichtete die Medien dazu, "zum Ansehen des Landes und zum nationalen Zusammenhalt" beizutragen.

Am 17. März 2017 wiesen die Behörden die wichtigste Lehrergewerkschaft CONASYSED (Convention nationale des syndicats du système éducatif) an, ihre Aktivitäten einzustellen. Zur Begründung hieß es, die Gewerkschaft habe durch Streiks, die im Oktober 2016 begonnen hatten, "die öffentliche Ordnung gestört". Die Bildungsministerin ordnete überdies an, mehr als 800 Lehrern keine Gehälter mehr zu bezahlen, um den Streik zu beenden. 

Im Juni 2017 verbot der Nationale Rat für Kommunikation die als oppositionsnah geltende Zeitung Les Échos du Nord,weil sie Äußerungen veröffentlicht hatte, die Staatspräsident Ali Bongo Ondimba und Ministerpräsident Emmanuel Issoze-Ngondet beleidigt haben sollen. Im August 2017 nahm die Zeitung ihren Betrieb wieder auf.

Willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen

Am 14. April 2017 wurde Alain Djally, ein Mitarbeiter von Oppositionsführer Jean Ping, in der Hauptstadt Libreville ohne Haftbefehl inhaftiert. Männer in Zivilkleidung verbanden ihm die Augen und misshandelten ihn. Am darauffolgenden Tag durfte er zwar seinen Anwalt sprechen, erhielt danach aber keinen Zugang mehr zu ihm. Djally war zunächst in einer Einrichtung des Geheimdienstes (Direction Générale de la Recherche) inhaftiert, bevor man ihn ins Zentralgefängnis in Libreville brachte, wo er die gesamte Haftzeit in Einzelhaft verbringen musste. Man warf ihm vor, er habe sich als Armeeangehöriger ausgegeben, weil er seinen alten Militärausweis behalten hatte, und legte ihm illegalen Waffenbesitz zur Last, weil er eine Schreckschusswaffe besaß. Sein Anwalt erklärte, dass man für diese Waffe keine Genehmigung benötige und die Vorwürfe politisch motiviert seien. Am 23. Juni 2017 kam Alain Djally vorläufig frei.

Am 15. Juni 2017 wurde Marcel Libama, ein Berater der CONASYSED und des Gewerkschaftsverbands Dynamique Unitaire, in Tchibanga festgenommen, nachdem er in einer Sendung von Radio Massanga über den Fall eines inhaftierten Kollegen, Cyprien Moungouli, gesprochen hatte. Er wurde tagelang auf einer Polizeiwache festgehalten, bevor man ihn am 20. Juni in die örtliche Haftanstalt brachte. Man warf ihm Missachtung des Gerichts, Behinderung der Justiz und Verleumdung vor. Am 17. Juni wurde außerdem ein Journalist von Radio Massanga, Juldas Biviga, festgenommen. Einer der Gründe war, dass er sich geweigert hatte, archivierte Interviews zu löschen. Am 13. Juli wurden Marcel Libama und Juldas Biviga von Gefängniswärtern brutal verprügelt. Juldas Biviga erlitt Verletzungen an seinen Knöcheln, Rippen und Ohren und wurde ins Krankenhaus gebracht. Beide wurden zu je 184 Tagen Haft verurteilt und mussten Geldbußen von umgerechnet 450 Euro bezahlen.

Am 27. August 2017 nahmen Sicherheitskräfte den Aktivisten Hervé Mombo Kinga fest, einen bekannten Unterstützer von Jean Ping. Sie warfen ihm vor, er habe "zu Gewalt aufgerufen" und "das Staatsoberhaupt beleidigt", weil er neben seinem Internetcafé öffentlich Videos gezeigt hatte. Er verbrachte eineinhalb Monate in Einzelhaft und war Ende 2017 immer noch inhaftiert.

Straflosigkeit

Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) setzte 2017 seine Vorprüfung fort, um festzustellen, ob mutmaßliche Verbrechen, die nach Mai 2016 verübt worden waren, u. a. im Umfeld der Präsidentschaftswahlen, Verbrechen nach dem Römischen Statut gleichkamen und ob die Kriterien erfüllt waren, um Ermittlungen einzuleiten. Im Juni 2017 statteten Vertreter des IStGH dem Land einen zweitägigen Besuch ab.

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