Amnesty Report 15. Mai 2017

Burkina Faso 2017

Amnesty Report 2016 / 2017

Die politischen Unruhen der vergangenen zwei Jahre ebbten weitgehend ab. Bewaffnete Gruppen verübten Menschenrechtsverstöße. Die Müttersterblichkeitsrate wie auch die Anzahl von Früh- und Zwangsverheiratungen waren weiterhin hoch, obwohl die Regierung Maßnahmen zur Lösung dieser Probleme ergriff.

HINTERGRUND

Im September 2016 bildete die Regierung eine Kommission, die den Auftrag hatte, eine neue Verfassung zur Errichtung der "Fünften Republik" auszuarbeiten.

MILITÄRTRIBUNAL

Im Juni 2016 beschuldigte das Militärtribunal 14 Personen, unter denen sich auch der ehemalige Präsident Blaise Compaoré befand, an der Ermordung von Präsident Thomas Sankara im Jahr 1987 beteiligt gewesen zu sein. Sieben der Beschuldigten, darunter Oberst Alidou Guebré und Korporal Wampasba Nacouma, wurden im Oktober 2016 festgenommen und angeklagt. Bereits im Dezember 2015 hatte Burkina Faso internationale Haftbefehle gegen den ehemaligen Präsidenten und die im Exil lebenden Beschuldigten erlassen.

Zwischen Juli und Oktober 2016 wurden 38 der insgesamt 85 Personen, die nach dem im September 2015 erfolgten Putschversuch angeklagt worden waren, die Sicherheit des Staates gefährdet und Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie Morde verübt zu haben, unter Auflagen auf freien Fuß gesetzt. Zu ihnen gehörten auch die Journalistin Caroline Yoda und der Journalist Adama Ouédraogo. Der frühere Außenminister Djibril Bassolé und General Gilbert Diendéré waren weiterhin inhaftiert und warteten auf ihr Verfahren vor dem Militärtribunal. Im April 2016 hoben die Behörden den internationalen Haftbefehl gegen den Präsidenten der Nationalversammlung von Côte d’Ivoire, Guillaume Soro, auf. Gegen ihn war wegen Beteiligung am Putschversuch vom September 2015 ermittelt worden.

VERSTÖßE BEWAFFNETER GRUPPEN

Während des gesamten Jahres 2016 griffen bewaffnete Gruppen in der Hauptstadt Ouagadougou und im Norden nahe der Grenze zu Mali immer wieder Zivilpersonen und Angehörige der Sicherheitskräfte an. Im Januar 2016 tötete und verletzte eine bewaffnete Gruppe wahllos Zivilpersonen bei einem vorsätzlichen Angriff in Ouagadougou. Die mit Al-Qaida im Islamischen Maghreb (AQIM) verbündete Gruppe Al-Mourabitoune übernahm die Verantwortung für den Anschlag. Mindestens 30 Personen wurden getötet, unter ihnen eine Fotografin und ein Fahrer, die im Auftrag von Amnesty International arbeiteten.

Im Mai, Juni, Oktober und Dezember wurden laut den Behörden Polizeistationen nahe der Grenze zu Mali von bewaffneten Gruppen angegriffen. Insgesamt sollen dabei 21 Personen getötet und weitere verletzt worden sein.

Die Kogleweogo genannte Selbstverteidigungsmiliz, die sich hauptsächlich aus Bauern und Viehzüchtern zusammensetzte, beging Menschenrechtsverstöße wie tätliche Angriffe und Entführungen. Zivilgesellschaftliche Organisationen warfen den Behörden vor, zu wenig unternommen zu haben, um solche Verstöße zu verhindern. Der Justizminister versprach, den Aktivitäten der Miliz ein Ende zu setzen. Im Oktober 2016 wurde ein Dekret verabschiedet, das die Aktivitäten der Miliz eindämmen sollte.

Im September 2016 wurden vier Mitglieder der Kogleweogo, die im Zusammenhang mit einer Versammlung von Bewaffneten angeklagt worden waren, zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt. 26 weitere erhielten Bewährungsstrafen zwischen zehn und zwölf Monaten.

STRAFLOSIGKEIT

Im Juli 2016 forderte der UN-Menschenrechtsausschuss die Regierung von Burkina Faso auf, mehr dafür zu tun, dass alle Menschenrechtsverletzungen umfassend und unparteiisch untersucht werden, welche die Streitkräfte, darunter auch die Präsidentengarde (Régiment de Sécurité Présidentielle), verübt haben. Der Ausschuss forderte zudem, dass die Schuldigen bestraft und die Opfer entschädigt werden.

Der Untersuchungsausschuss, der im Jahr 2015 gebildet worden war, um die Ereignisse vom Oktober 2014 zu untersuchen, als Angehörige der Sicherheitskräfte mindestens zehn Personen getötet und Hunderte weitere verletzt hatten, legte dem Premierminister seinen Bericht vor. Die Erkenntnisse des Ausschusses wurden der Öffentlichkeit nicht bekannt gegeben.

FRAUENRECHTE

Laut dem UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte waren Frauen in ländlichen Gebieten hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte besonders benachteiligt. Der Ausschuss empfahl der Regierung von Burkina Faso, die Gesetzgebung im Hinblick auf die Verhinderung und Bestrafung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen zu überarbeiten und den Betroffenen mehr Unterstützung zu gewähren. Der Ausschuss empfahl außerdem, alle Fälle von Vergewaltigung in der Ehe zu bestrafen und die Opfer derartiger Delikte zu ermutigen, Anzeige zu erstatten.

Im Juli 2016 merkte der UN-Menschenrechtsausschuss an, dass Frauen stärker in öffentlichen Ämtern vertreten sein sollten.

SEXUELLE UND REPRODUKTIVE RECHTE

Lediglich 16 % der Frauen in Burkina Faso nutzten moderne Verhütungsmittel. Fast 30 % der Mädchen und jungen Frauen zwischen 15 und 19 Jahren in ländlichen Gebieten waren schwanger oder hatten bereits ein Kind. Einige Frauen und Mädchen berichteten, sie hätten nicht gewusst, dass Geschlechtsverkehr zu einer Schwangerschaft führen könne. Viele gaben an, dass sie aus Kostengründen nicht oder nicht immer Verhütungsmittel benutzten. Diese Faktoren hatten Risiko- und unerwünschte Schwangerschaften zur Folge, die in einigen Fällen zu gefährlichen, im Geheimen durchgeführten Schwangerschaftsabbrüchen führten.

Mindestens 2800 Frauen und Mädchen in Burkina Faso sterben jährlich bei der Entbindung. Im März 2016 beseitigten die Behörden einige der größten finanziellen Belastungen, denen sich Schwangere gegenübersahen, darunter die Kosten für eine Kaiserschnitt-Geburt.

FRÜH- UND ZWANGSVERHEIRATUNG

Burkina Faso gehörte 2016 zu den Ländern mit einer der höchsten Früh- und Zwangsverheiratungsraten weltweit. Frauen und Mädchen gaben an, mittels Gewalt und Nötigung zur Heirat gezwungen worden zu sein. Als weiteren Grund nannten sie den Druck, der durch die Geldbeträge und Güter entsteht, die ihre Familien im Fall der Eheschließung erhalten. In der Sahelzone war mehr als die Hälfte der Mädchen zwischen 15 und 17 Jahren verheiratet.

Die Regierung verabschiedete eine nationale Strategie mit dem Ziel, die Praxis der Kinderehen bis zum Jahr 2025 zu beenden. Darin werden Kinder als alle Personen unter 18 Jahren definiert und alle eingegangenen Verbindungen zwischen einem Mann und einer Frau als "Ehe" betrachtet, unabhängig davon, ob sie durch einen Staatsbediensteten oder durch einen Vertreter ihrer Gemeinschaft im Rahmen einer traditionellen oder religiösen Zeremonie geschlossen wurden. Es bestanden jedoch große Bedenken hinsichtlich des rechtlichen Rahmens der Strategie und bestehender Schwachstellen bei der Umsetzung.

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