Amnesty Report 15. Mai 2017

Botsuana 2017

Amnesty Report 2016 / 2017

Die Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit waren eingeschränkt. Es kam zu Verstößen gegen die Rechte von Flüchtlingen sowie Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgeschlechtlichen und Intersexuellen. Ein zum Tode verurteilter Häftling wurde 2016 hingerichtet.

RECHT AUF FREIE MEINUNGSÄUßERUNG

Das Recht auf freie Meinungsäußerung war eingeschränkt. Im März 2016 nahm die Polizei den freien Journalisten Sonny Serite fest, nachdem dieser von einem Whistleblower Dokumente zu einem Korruptionsfall erhalten hatte, über den er berichtete. Sonny Serite wurde wegen des Besitzes von gestohlenem Eigentum angeklagt. Die Anklage wurde im Juni jedoch fallengelassen. Am 16. Dezember 2016 trat ein Gesetz zum Schutz von Whistleblowern in Kraft. Es enthielt eine Liste von Institutionen und Personen, an die Whistleblower sich mit ihren Informationen wenden können. Medien waren in dieser Liste jedoch nicht enthalten, so dass Whistleblower, die sich an die Presse wenden, nicht unter den Schutz des Gesetzes fallen.

Im August 2016 entschied das Hohe Gericht von Lobatse, dass die Anklage wegen Volksverhetzung gegen Outsa Mokone, den Chefredakteur der Zeitung Sunday Standard, zulässig ist. Seine Rechtsbeistände hatten argumentiert, dass die Paragraphen des Strafgesetzbuchs, die sich mit Volksverhetzung befassen, gegen das Recht des Anklagten auf freie Meinungsäußerung sowie gegen die Verfassung verstoßen würden. Outsa Mokone war 2014 nach der Veröffentlichung eines Artikels im Sunday Standard festgenommen worden, in dem der Präsident von Botsuana beschuldigt wurde, in einen Verkehrsunfall verwickelt zu sein. Der Autor des Artikels, Edgar Tsimane, floh aus Angst um sein Leben nach Südafrika, wo er Asyl erhielt.

RECHT AUF VERSAMMLUNGSFREIHEIT

Das Recht auf Versammlungsfreiheit war eingeschränkt. Nach dem Gesetz über die öffentliche Ordnung mussten Demonstrationen polizeilich genehmigt werden. Entsprechenden Anträgen wurde jedoch nicht immer stattgegeben. Im Juni 2016 wurde der Aktivist Tlamelo Tsurupe festgenommen und für kurze Zeit inhaftiert, nachdem er vor dem Parlamentsgebäude gegen die Jugendarbeitslosigkeit protestiert und sich geweigert hatte, zu gehen. Tlamelo Tsurupe startete anschließend die Bewegung #UnemploymentMovement, die sich gegen Jugendarbeitslosigkeit in Botsuana einsetzt. Im Juli beantragte die Bewegung eine polizeiliche Genehmigung für das Abhalten einer Demonstration, die jedoch nicht erteilt wurde. Als die Gruppe am 8. August dennoch vor dem Parlament demonstrierte, schritt die Polizei ein und schlug die Demonstrierenden. Vier von ihnen wurden wegen "Belästigung der Allgemeinheit" festgenommen und über Nacht in der zentralen Polizeidienststelle festgehalten. Zwei der Festgenommenen benötigten medizinische Behandlung. Die Polizei nahm auch drei Journalisten fest, die über die Demonstration berichteten, und zwang diese zur Aushändigung ihres Videomaterials. Für eine Demonstration am 13. August erhielt #UnemploymentMovement die erforderliche Genehmigung von der Polizei.

RECHTE VON LESBEN, SCHWULEN, BISEXUELLEN, TRANSGESCHLECHTLICHEN UND INTERSEXUELLEN

Beziehungen zwischen gleichgeschlechtlichen Personen waren verboten. Im August 2016 wurde ein Mann von einem Gericht in Gaborone nach Paragraph 164 des Strafgesetzbuchs wegen "widernatürlichen Geschlechtsverkehrs mit einem anderen Mann" zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Das Botsuanische Netzwerk für Ethik, Recht und HIV/AIDS (Botswana Network on Ethics, Law and HIV/AIDS) legte Rechtsmittel gegen das Urteil ein und führte an, dass Paragraph 164 Personen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität diskriminiere. Das Rechtsmittel war Ende 2016 noch anhängig.

Im März 2016 gewann die Organisation Lesbians, Gays and Bisexuals of Botswana (LEGABIBO) nach Einlegen eines Rechtsmittels ein richtungsweisendes Verfahren vor dem Hohen Gericht. LEGABIBO hatte die Registrierung als unabhängige Organisation beantragt, diese war ihr jedoch seit 2012 vom Innenministerium verweigert worden. Das Hohe Gericht kam zu dem Schluss, dass die Verweigerung der Registrierung von LEGABIBO gegen die Rechte der Antragsteller auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit verstoße.

FRAUENRECHTE

Es gab Berichte über Fälle von sexuellem Missbrauch von Frauen und Mädchen. Ein Mitglied des Stadtrats von Sebina wurde beschuldigt, ein 16-jähriges Mädchen sexuell missbraucht zu haben. Das Mädchen wurde daraufhin schwanger. Das Ratsmitglied konnte nicht wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern (defilement) vor Gericht gestellt werden, da dieser Straftatbestand laut Strafgesetzbuch auf sexuelle Handlungen mit Minderjährigen unter 16 Jahren begrenzt ist. Seitens der Botswana Democratic Party (BDP), der Partei des Ratsmitglieds, wurden keine Disziplinarmaßnahmen bekannt.

RECHT AUF GESUNDHEIT – MINENARBEITER

Am 7. Oktober 2016 legte die botsuanische Regierung ohne vorherige Warnung oder Konsultation die staatlichen Nickelminen der Unternehmen BCL und Tati still. Die plötzliche Stilllegung gefährdete die antiretroviralen Therapien und die Beratungsangebote für an HIV/AIDS erkrankte Minenarbeiter, da die Regierung keine Vorkehrungen für eine alternative Gesundheitsvorsorge getroffen hatte. Darüber hinaus wurden mehr als 4700 Minenarbeiter über ihre Abfindungszahlungen im Ungewissen gelassen.

FLÜCHTLINGE UND ASYLSUCHENDE

Flüchtlinge wurden ausschließlich im Lager in Dukwe, 547 km von der Hauptstadt Gaborone entfernt, untergebracht. In der Folge war ihr Recht auf Freizügigkeit eingeschränkt.

Die Regierung gab bekannt, dass sie namibischen Staatsangehörigen mit Wirkung zum 31. Dezember 2015 den Flüchtlingsstatus entzogen hatte. Die Entscheidung wurde getroffen, obwohl Namibiern, die 1998 vor dem Konflikt in der Caprivi-Region geflüchtet waren, dort immer noch Verfolgung drohte. Flüchtlinge, die Ende 2015 nach Namibia zurückgekehrt waren, wurden wegen einer Reihe von Anklagen, von Hochverrat bis zur illegalen Ausreise aus Namibia, schuldig gesprochen. Im Januar 2016 entschied das Hohe Gericht von Botsuana, dass die Rückführung namibischer Flüchtlinge bis zu einer Entscheidung über eine Klage gegen die Aufhebungsanweisung auszusetzen sei. Ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Hohen Gerichts wurde im März 2016 zurückgewiesen.

TODESSTRAFE

Im Mai 2016 wurde der 2014 wegen Mordes zum Tode verurteilte Patrick Gabaakanye hingerichtet. Damit stieg die Zahl der seit 1966 hingerichteten Personen auf 49. Hinrichtungen fanden im Geheimen statt, und die Angehörigen wurden weder über die Hinrichtungstermine in Kenntnis gesetzt, noch erhielten sie Zugang zu den Begräbnisstätten.

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