Amnesty Report Neuseeland 08. Mai 2015

Neuseeland 2015

 

Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte wurden nicht im gleichen Umfang durch Gesetze geschützt wie bürgerliche und politische Rechte. Angehörige der indigenen Gemeinschaft der Maori waren in den Haftanstalten nach wie vor überrepräsentiert. Gewalt in der Familie war weit verbreitet und die Kinderarmut unvermindert hoch.

Rechtliche, verfassungsmäßige und institutionelle Entwicklungen

Die Regierung reagierte nicht offiziell auf die in dem Bericht des beratenden Ausschusses für Verfassungsfragen (Constitutional Advisory Panel) 2013 ausgesprochenen Empfehlungen zur Verbesserung des Grundrechtekatalogs (Bill of Rights Act).

Neuseelands zweite Allgemeine Regelmäßige Überprüfung durch die Vereinten Nationen fand im Januar 2014 statt.

Im Rahmen des Verfahrens wurden Bedenken geäußert angesichts der mangelnden Überwachung der Menschenrechte bei parlamentarischen Abläufen. Neuseeland lehnte zahlreiche Empfehlungen für einen stärkeren Schutz der Menschenrechte im Land ab. Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte genossen in der neuseeländischen Gesetzgebung keinen umfassenden Schutz, und Rechtsbehelfe für Verstöße blieben unzureichend.

Justizwesen

Die UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen besuchte Neuseeland 2014 und äußerte sich besorgt darüber, dass Angehörige der indigenen Gemeinschaft der Maori 50% aller männlichen Gefängnisinsassen und 65% aller weiblichen Inhaftierten ausmachten, obwohl ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung nur 15% betrug.

Die Arbeitsgruppe unterstrich die Unzulänglichkeit der rechtlichen Schutzmechanismen für 17-Jährige, die im Strafrecht als Erwachsene gelten, und kritisierte Neuseelands Vorbehalt gegen Artikel 37(c) des UN-Übereinkommens über die Rechte des Kindes, der die getrennte Inhaftierung von jugendlichen und erwachsenen Straftätern festschreibt.

Rechte von Frauen und Kindern

Der technische Bericht über Kinderarmut von 2013 kam zu dem Ergebnis, dass 27% der neuseeländischen Kinder nach wie vor in Armut lebten. Kinder der Gemeinschaften der Maori und der Pazifik-Insulaner waren in den Statistiken über Kinderarmut erheblich überrepräsentiert, was auf systemische Diskriminierung hinweist.

Gewalt gegen Frauen und Kinder war nach wie vor weit verbreitet. Angehörige der Maori waren in Fällen von häuslicher Gewalt sowohl als Opfer wie auch als Täter überrepräsentiert. Das Kinderschutzgesetz (Vulnerable Children Act) von 2014 zielte darauf ab, Kinder vor Gewalt zu schützen, doch gab es keinen nationalen Handlungsplan zur Bekämpfung von häuslicher Gewalt.

Flüchtlinge und Asylsuchende

Neuseeland behielt sich die Option vor, Gesetze zu erlassen, die die Nutzung von außerhalb der Staatsgrenzen gelegenen Hafteinrichtungen für Asylsuchende gestatten. Von beträchtlichen Unterschieden geprägt war die Qualität der Leistungen für Flüchtlinge, die über das humanitäre Kontingent des Flüchtlingshilfswerks des UN-Hochkommissars für Flüchtlinge (UNHCR) ins Land kamen einerseits, und für Flüchtlinge, die auf eigene Faust nach Neuseeland gelangten und deren Anträge auf Flüchtlingsstatus von der Regierung akzeptiert wurden andererseits.

Rechte auf Privatsphäre und Freizügigkeit

In einem Bericht aus dem Jahr 2013 wurde festgestellt, dass der staatliche Nachrichtendienst (Government Communication Security Bureau – GCSB) in gesetzwidriger Weise neuseeländische Einwohner ausspioniert hat. Die Gesetze wurden daraufhin abgeändert, um es dem GCSB zu gestatten, die Kommunikation der Neuseeländer zu überwachen.

Die Regierung erließ 2014 ein neues Gesetz zur Terrorbekämpfung (Countering Terrorist Fighters Legislation Act), das auf die Rechte auf Privatsphäre und Freizügigkeit erhebliche Auswirkungen hatte. Das Gesetz lag nur sehr kurze Zeit zur Beratung vor, so dass die Möglichkeit der öffentlichen Konsultation begrenzt war und nicht angemessen geprüft werden konnte, ob das Gesetz mit internationalen Menschenrechtsstandards vereinbar ist.

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