Amnesty Report 04. Mai 2015

Eritrea 2015

 

Oppositionsparteien, unabhängigen Medien, zivilgesellschaftlichen Organisationen und nicht anerkannten Religionsgemeinschaften war jede Betätigung untersagt. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und auf friedliche Versammlung waren stark eingeschränkt. Der Militärdienst war obligatorisch und wurde oft auf unbestimmte Zeit ausgedehnt. Tausende gewaltlose politische Gefangene und andere politische Gefangene waren unter extrem schlechten Bedingungen willkürlich inhaftiert. Folter und andere grausame, unmenschliche und erniedrigende Behandlung war an der Tagesordnung. Nach wie vor suchte eine große Zahl von Eritreern im Ausland Zuflucht.

Hintergrund

Am 21. Januar 2013 brachten ungefähr 200 Soldaten das Informationsministerium in der Hauptstadt Asmara unter ihre Kontrolle. Bei der Aktion handelte es sich offenbar um einen Putschversuch. Der Intendant des Staatsfernsehens musste eine Erklärung mit den Forderungen der Soldaten verlesen, die im Fernsehen übertragen wurde. Darin verlangten die Soldaten die Freilassung sämtlicher politischer Gefangener, die Inkraftsetzung der Verfassung von 1997 sowie die Bildung einer Übergangsregierung. Die Ausstrahlung wurde plötzlich unterbrochen.

Im Juli 2013 stellte die UN-Überwachungsgruppe für Somalia und Eritrea eine "beginnende Spaltung innerhalb der politischen und militärischen Führung" in Eritrea fest. Die Überwachungsgruppe berichtete außerdem im Oktober 2014 über den anhaltenden Einsatz von Zwangsmaßnahmen, mit denen in zahlreichen Ländern versucht wurde, die sogenannte Diasporasteuer in Höhe von 2% des Einkommens von im Ausland lebenden Eritreern einzutreiben.

Nachdem im Oktober 2013 Hunderte Eritreer bei dem Versuch ertrunken waren, die italienische Insel Lampedusa zu erreichen, schrieben vier katholische Bischöfe aus Eritrea im Mai 2014 einen offenen Brief. In diesem seltenen Akt öffentlich geäußerten Protests kritisierten sie die Zustände, die fortwährend Menschen zwängen, das Land zu verlassen.

Gewaltlose politische Gefangene

In Eritrea waren nach wie vor Tausende Menschen aus unterschiedlichen Gründen willkürlich inhaftiert. Sie hatten keinen Kontakt zur Außenwelt und befanden sich ohne Anklageerhebung oder Gerichtsverfahren in Haft. Unter ihnen waren Menschen, die Kritik an der Politik und der Arbeit der Regierung geäußert hatten, Journalisten, die wegen ihrer Arbeit festgenommen worden waren, vermeintliche Gegner der Regierung sowie Menschen, die ihren Glauben praktizierten und deren Religionsgemeinschaft nicht anerkannt war.

Auch Personen, die sich dem Militärdienst entziehen oder das Land verlassen wollten, und Personen, die für geflohene Angehörige im Gefängnis saßen, gehörten dazu. In den meisten Fällen wussten die Familien der Inhaftierten nicht, wo sich ihre Angehörigen befanden. Einige gewaltlose politische Gefangene waren bereits über zwei Jahrzehnte ohne Anklageerhebung oder Gerichtsverfahren inhaftiert.

Die Regierung weigerte sich nach wie vor, Berichte zu bestätigen, nach denen neun der elf sogenannten G15-Gefangenen – einer Gruppe von elf bekannten, seit 2001 willkürlich inhaftierten Politikern – ebenso wie viele der Journalisten, die mit ihnen festgenommen worden waren, in der Haft an verschiedenen Krankheiten gestorben sind. Unbestätigten Berichten zufolge wurden acht Gefangene, darunter Vertreter der Regierung und Ärzte, die seit 2005/06 in Haft waren, im April 2014 auf freien Fuß gesetzt.

Religionsfreiheit

Lediglich den Mitgliedern von vier Religionsgemeinschaften – der eritreisch-orthodoxen, der römisch-katholischen und der evangelisch-lutherischen Kirche sowie Anhängern des Islam – war es gestattet, ihre Religion auszuüben. Anhänger verbotener Glaubensrichtungen wie Pfingstkirche und evangelikales Christentum waren wegen ihrer Religionsausübung weiterhin willkürlichen Inhaftierungen sowie Folter und anderen Misshandlungen ausgesetzt.

Militärdienst

Der Militärdienst war für Frauen und Männer im Alter zwischen 18 und 50 Jahren obligatorisch. Die Möglichkeit, den Wehrdienst aus Gewissensgründen zu verweigern, gab es nicht. Alle Schüler mussten das letzte Schuljahr im militärischen Ausbildungslager Sawa verbringen. Damit wurden de facto Minderjährige zum Militär eingezogen. Der Militärdienst dauerte eigentlich 18 Monate, wurde aber häufig auf unbestimmte Zeit verlängert. Die Besoldung war gering, und zugewiesene Arbeiten mussten widerspruchslos verrichtet werden – ein System, das Zwangsarbeit gleichkam.

Die Strafen für Deserteure und Militärdienstverweigerer umfassten willkürliche Inhaftierung, Folter und andere Misshandlungen. Die Minderjährigen wurden in Sawa unter schlechten Bedingungen festgehalten und erhielten harte Strafen für Regelübertretungen.

Folter und andere Misshandlungen

Berichten zufolge waren Folter und andere Misshandlungen als Strafe, bei Verhören und als Zwangsmittel weit verbreitet. Gefangene wurden geschlagen, in schmerzhaften Positionen gefesselt und extremen Witterungsbedingungen ausgesetzt sowie über lange Zeiträume in Einzelhaft gehalten.

Die entsetzlichen Haftbedingungen kamen grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung gleich. Eine große Anzahl von Gefangenen war in überbelegten unterirdischen Zellen oder in Schiffscontainern aus Metall eingesperrt, die sich vielfach in Wüstenregionen befanden, wo sie extremer Hitze und Kälte ausgesetzt waren. Die Gefangenen erhielten weder ausreichende Nahrung noch sauberes Trinkwasser, und auch die sanitären Bedingungen waren mangelhaft.

Flüchtlinge und Asylsuchende

Im Januar 2014 waren beim UN-Hochkommissar für Flüchtlinge (UNHCR) 338129 Frauen und Männer aus Eritrea unter dem UNHCR-Mandat registriert; davon waren 308022 Flüchtlinge und 30038 Asylsuchende. Jeden Monat verließen rund 3000 Eritreer das Land.

Banden von Menschenhändlern, die u.a. im Sudan und in Ägypten operierten, brachten nach wie vor gezielt eritreische Flüchtlinge in ihre Gewalt. Die Opfer wurden teilweise ein Jahr oder länger als Geiseln gehalten und waren der Gewalt der kriminellen Banden ausgesetzt. Diese versuchten von den Angehörigen der Geiseln Lösegeld zu erpressen. Die UN-Überwachungsgruppe berichtete, sie habe die Nummer eines Schweizer Bankkontos herausgefunden, auf das Lösegeldbeträge überwiesen worden seien.

Im April 2014 wurden im Nachbarland Dschibuti 266 Flüchtlinge und Asylsuchende aus Eritrea aus der Haft entlassen und in ein Flüchtlingslager im Süden des Landes überstellt.

Internationale Kontrolle

Eritrea sah sich mit stärkerer internationaler Überwachung konfrontiert. Die UN-Sonderberichterstatterin über die Menschenrechtssituation in Eritrea, Sheila Keetharuth, die im Oktober 2012 in dieses neugeschaffene Amt berufen worden war, legte dem UN-Menschenrechtsrat im Juni 2013 und im Juni 2014 sowie der UN-Generalversammlung im Oktober 2013 und im Oktober 2014 Berichte vor, in denen sie die dramatische Lage ausführlich beschrieb und umfangreiche Empfehlungen formulierte. Die seit ihrer Ernennung im Jahr 2012 von der UN-Sonderberichterstatterin gestellten Anträge auf Einreise in das Land wurden abgelehnt.

Im Juni 2014 setzten die Vereinten Nationen eine aus drei Mitgliedern bestehende Untersuchungskommission ein, die ein Jahr lang alle mutmaßlichen Menschenrechtsverletzungen untersuchen soll, die die UN-Sonderberichterstatterin in ihren Berichten angeführt hat.

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