Amnesty Report 03. Mai 2015

Côte d'Ivoire 2015

 

Die Allgemeine Regelmäßige Überprüfung durch den UN-Menschenrechtsrat ergab Bedenken hinsichtlich der Angemessenheit der von der Regierung ergriffenen Maßnahmen u.a. bezüglich der Frauenrechte und der fehlenden oder selektiven Ahndung von Verbrechen, die während der gewaltsamen Unruhen nach den Wahlen 2010/11 begangen wurden. Das Land verweigerte über 400 ivorischen Flüchtlingen, die wegen der Gewalt 2010/11 nach Liberia geflohen waren, die Wiedereinreise. Hunderte von Häftlingen warteten im Zusammenhang mit den gewaltsamen Auseinandersetzungen nach den Wahlen auf ihr Gerichtsverfahren. Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle wurden nach wie vor diskriminiert.

Hintergrund

Im Dezember 2013 verlängerte die Regierung das Mandat der Sonderermittlungskommission zur Untersuchung der Straftaten während der gewaltsamen Unruhen nach den Wahlen 2010/11. Das Mandat der Kommission für Wahrheit, Versöhnung und Dialog wurde ebenfalls verlängert. Die Kommission veröffentlichte die Ergebnisse ihrer Untersuchung im Dezember 2014 und äußerte Besorgnis angesichts einer selektiven Justiz.

Im April 2014 unterzog der UN-Menschenrechtsrat Côte d’Ivoire der Allgemeinen Regelmäßigen Überprüfung. Dabei wurden Bedenken darüber geäußert, ob die Maßnahmen der Regierung im Umgang mit verschiedenen Themen ausreichend sind. Im Fokus standen u.a.: die Sicherstellung der Verantwortlichkeit für Verbrechen während der gewaltsamen Auseinandersetzungen nach den Wahlen 2010/11, die Umsetzung des nationalen Versöhnungsprozesses, die Sicherstellung eines offenen und freien Wahlkampfs vor den Präsidentschaftswahlen 2015, die Gewährleistung eines sicheren und förderlichen Umfelds für die Zivilgesellschaft sowie Maßnahmen zur Wahrung der Frauenrechte, einschließlich der Bekämpfung sexueller Gewalt.

Im Juli 2014 verweigerte Côte d’Ivoire mehr als 400 ivorischen Flüchtlingen, die während der Gewalt nach den Wahlen nach Liberia geflohen waren, die Einreise. Die Behörden begründeten dies mit der möglichen Verbreitung des in Liberia grassierenden Ebola-Virus, obwohl der UN-Hochkommissar für Flüchtlinge dafür gesorgt hatte, dass alle Flüchtlinge einer medizinischen Untersuchung unterzogen worden waren. Trotz der Untersuchungen warteten mehr als 35000 ivorische Flüchtlinge in Liberia darauf, dass die ivorischen Behörden die Grenze wieder öffneten.

Im November 2014 erklärte sich die Regierung bereit, ausstehende Löhne und Zulagen auszuzahlen, nachdem Soldaten zwei Jahre lang deswegen protestiert hatten. Ebenfalls im November bestätigte die oppositionelle Ivorische Volksfront (Front Populaire Ivorien – FPI) die Kandidatur von Laurent Gbagbo für die Präsidentschaftswahl 2015, obwohl gegen diesen noch ein Verfahren vor dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) anhängig war. Im Dezember 2014 erklärte das zuständige Gericht in Abidjan Laurent Gbagbos Kandidatur für unzulässig.

Justizsystem

Im Januar und Mai 2014 wurden mehr als 180 politische Gefangene, die in Verbindung mit der Gewalt nach den Wahlen 2010/11 inhaftiert worden waren, freigelassen, einige von ihnen vorläufig in Erwartung eines für 2015 anberaumten Gerichtsverfahrens. Über 600 Häftlinge warteten im Zusammenhang mit den Unruhen auf ihr Verfahren. Einige politische Gefangene im Gefängnis Maison d’Arrêt et de Correction (MACA) von Abidjan traten in den Hungerstreik, um gegen die Haftbedingungen und das schleppende gerichtliche Verfahren zu protestieren. Drei politische Gefangene starben im MACA unter ungeklärten Umständen.

Im Juli 2014 gab das Justizministerium bekannt, dass die Ermittlungen im Fall des Verschwindens des Journalisten Guy André Kieffer wiederaufgenommen würden, ebenso wie die Untersuchung des Todes von Yves Lambelin, des Leiters der SIFCA-Unternehmensgruppe (Société immobilière et financière de la côte africaine); er war während der Krise nach den Wahlen getötet worden.

Das Gerichtsverfahren gegen 83 Personen, darunter Simone Gbagbo und Michel Gbagbo, Ehefrau bzw. Sohn des ehemaligen Präsidenten Laurent Gbagbo, sowie ehemalige führende Vertreter der Gbagbo-Regierung, begann Ende Dezember 2014. Die Angeklagten müssen sich u.a. wegen Gefährdung der staatlichen Sicherheit und Bildung bewaffneter Gruppen verantworten.

Internationale Strafgerichtsbarkeit

Der ehemalige Präsident Laurent Gbagbo blieb im Gewahrsam des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH). Im Juni 2014 bestätigte der IStGH die Anklagen gegen ihn und ließ seinen Fall vor Gericht zu. Laurent Gbagbo muss sich wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit verantworten. Das Gerichtsverfahren ist für Juli 2015 anberaumt.

Im März 2014 lieferte Côte d’Ivoire Charles Blé Goudé, dem Verbrechen gegen die Menschlichkeit während der Gewaltausbrüche nach den Wahlen 2010/11 zur Last gelegt werden, an den IStGH aus. Im Dezember 2014 bestätigte der IStGH vier Anklagen gegen ihn wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und ließ seinen Fall vor Gericht zu.

Im Dezember 2014 lehnte die Vorverfahrenskammer des IStGH die Anfechtung der Zulässigkeit der Klage gegen Simone Gbagbo durch Côte d’Ivoire ab. Simone Gbagbo war im Februar 2012 vom IStGH wegen Mordes, sexueller Gewalt, Verfolgung und anderer Verbrechen gegen die Menschlichkeit angeklagt worden, die sie während der Krise nach den Wahlen begangen haben soll. Côte d’Ivoire hat gegen die Entscheidung Rechtsmittel eingelegt.

Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgendern und Intersexuellen Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle (LGBTI) waren zunehmender Diskriminierung ausgesetzt. Im Januar 2014 wurde das Büro der Menschenrechtsorganisation Alternative Côte d’Ivoire, die sich für die Rechte von LGBTI mit HIV einsetzt, von einer aufgebrachten Menschenmenge geplündert. Dabei wurden Computer gestohlen, Wände mit homophoben Sprüchen beschmiert und ein Mitarbeiter brutal verprügelt.

Die Polizei weigerte sich, auf den Vorfall zu reagieren oder diesbezüglich zu ermitteln. Das Haus des Leiters der Organisation wurde später ebenfalls angegriffen. Unter den Angreifern soll sich auch ein Angehöriger der Sicherheitskräfte befunden haben. Mehrere Mitarbeiter der Organisation tauchten nach den Vorfällen unter.

Unternehmensverantwortung

Auch acht Jahre nach der illegalen Entsorgung giftiger Abfälle in Abidjan war noch keine medizinische Studie durchgeführt worden, um die langfristigen gesundheitlichen Folgen der Belastung durch den Giftmüll abzuklären. Das für die Verursachung und den Transport des Mülls nach Abidjan verantwortliche Erdölhandelsunternehmen Trafigura hat bisher weder vollständige Informationen über die Zusammensetzung der Abfälle und ihre möglichen Auswirkungen preisgegeben, noch wurde es wegen seiner Beteiligung an der illegalen Entsorgung zur Rechenschaft gezogen. Im Oktober 2014 bestätigte das Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP) Pläne für eine Umweltprüfung der illegalen Entsorgungsstätten im Jahr 2015.

Menschenrechtsverstöße durch bewaffnete Gruppen

Im Dezember 2013 veröffentlichte die Operation der Vereinten Nationen in Côte d’Ivoire (UNOCI) einen Bericht über die Dozo-Milizen, eine Gruppe traditioneller Jäger, die während der Krise nach den Wahlen auf der Seite von Alassane Ouattara standen. In dem Bericht wurden schwere Menschenrechtsverstöße dokumentiert, die Dozo-Mitglieder zwischen März 2009 und Mai 2013 begangen haben sollen, darunter rechtswidrige Tötungen, widerrechtliche Festnahmen und Inhaftierungen, Plünderungen und Erpressungen.

Mindestens 228 Personen wurden getötet, 164 weitere durch Kugeln, Macheten und Messer verletzt und 162 willkürlich festgenommen und illegal inhaftiert. Überprüft und bestätigt wurden darüber hinaus 274 Fälle von Plünderungen, Brandstiftungen und Erpressungen, u.a. in den Regionen Gbôklé, Haut-Sassandra, Gôh, Cavally, Guemon, Tonkpi, Marahoué, Nawa, Indenie-Djuablin, Poro und Moronou.

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