Vereinigte Staaten von Amerika 2009
Amtliche Bezeichnung: Vereinigte Staaten von Amerika Staats- und Regierungschef: George W. Bush Todesstrafe: nicht abgeschafft Einwohner: 308,8 Mio. Lebenserwartung: 77,9 Jahre Kindersterblichkeit (m/w): 8/8 pro 1000 Lebendgeburten
Das Pentagon gab die Freilassung weiterer 22 auf dem US-Marinestützpunkt Guantánamo Bay auf Kuba einsitzender ausländischer Häftlinge bekannt. Damit waren dort Ende 2008 noch ca. 250 Personen inhaftiert. Im März wurde ein bislang in geheimer CIA-Haft gehaltener Gefangener nach Guantánamo verlegt. Im Juni erkannte der Oberste Gerichtshof den Häftlingen in Guantánamo letztinstanzlich das Recht zu, ihre Inhaftierung vor amerikanischen Bundesgerichten anzufechten. Ende 2008 war jedoch erst in acht Fällen, in denen Gefangene Klage auf Überprüfung ihrer Einstufung als "feindliche Kämpfer" eingereicht hatten, ein Urteil gefällt worden. In Guantánamo fanden die ersten beiden Prozesse vor Militärkommissionen statt. Weitere Verfahren, darunter einige, in denen Todesurteile verhängt werden könnten, standen Ende 2008 noch aus. Es gab weiterhin Berichte über brutales Vorgehen der Polizei und Misshandlungen in den Gefängnissen und in den Haftzentren für Einwanderer. Dutzende von Menschen starben, nachdem Polizeibeamte Taser (Elektroschockwaffen) gegen sie eingesetzt hatten. Im Oktober fand erstmals ein Prozess statt, bei dem ein US-Gericht über Folterungen urteilte, die außerhalb der USA begangen worden waren. Im Berichtsjahr wurden 37 Todesurteile vollstreckt. Damit sank die Hinrichtungsquote auf den niedrigsten Stand seit 15 Jahren.
Antiterrormaßnahmen und Justiz
Die US-Behörden hielten bereits im siebten Jahr in Folge in Guantánamo ausländische Staatsbürger, die sie als "feindliche Kämpfer" betrachteten, ohne Anklageerhebung in unbefristeter Militärhaft fest.
Im Juni wies der Oberste Gerichtshof im Verfahren Boumediene v. Bush die Argumentation der Regierung zurück, dass die amerikanischen Zivilgerichte nicht für Haftprüfungsanträge von Ausländern zuständig seien, die außerhalb des amerikanischen Hoheitsgebiets festgehalten werden. Der Oberste Gerichtshof erklärte die im Gesetz über Militärkommissionen von 2006 (Military Commissions Act – MCA) enthaltenen Bestimmungen, die den Gefangenen den Zugang zu ordentlichen Gerichten versperren, für verfassungswidrig. Der von Regierung und Kongress eingerichtete Ersatzmechanismus für Haftprüfungsanträge wurde als unzureichend abgelehnt. Diesem Mechanismus zufolge wurde die Haftprüfung von einem Militärtribunal (Combatant Status Review Tribunal – CSRT) vorgenommen. Das aus drei Militärangehörigen bestehende Gremium überprüfte die Einstufung eines Gefangenen als "feindlicher Kämpfer". Es gab nur begrenzte Möglichkeiten, gegen Entscheidungen des CSRT Rechtsmittel einzulegen.
In einem Haftprüfungsverfahren, das auf diese Entscheidung folgte, ordnete ein Bundesrichter im November die "umgehende" Freilassung von fünf Gefangenen an, da sie gesetzwidrig in Guantánamo festgehalten würden. Bei einer sechsten Person entschied er, dass die Inhaftierung als "feindlicher Kämpfer" rechtmäßig sei. Die sechs Männer waren im Januar 2002 in Bosnien und Herzegowina festgenommen und nach Guantánamo überstellt worden. Drei der fünf Freizulassenden wurden im Dezember nach Bosnien und Herzegowina zurückgebracht. Derselbe Bundesrichter entschied im Dezember in zwei weiteren Verfahren, dass bei zwei anderen Guantánamo-Häftlingen der Status als "feindlicher Kämpfer" zu Recht festgestellt worden sei.
Im Oktober ordnete ein Bundesrichter bei 17 Uiguren, die seit 2002 ohne Anklageerhebung in Guantánamo inhaftiert waren, die Freilassung zur Ausreise in die USA an. Die Uiguren wurden zwar von der Regierung nicht länger als "feindliche Kämpfer" betrachtet, sie konnten aber nicht nach China zurück, weil ihnen dort Folter und Hinrichtung drohten. Die Regierung legte Berufung gegen die Anordnung der Freilassung ein. Sie vertrat die Ansicht, es müsse ihr erlaubt sein, die Uiguren so lange in Guantánamo in Haft zu halten, bis sich ein Drittland zur Aufnahme bereiterkläre – eine Lösung, um die sich die USA bereits seit mehreren Jahren erfolglos bemühten. Die mündliche Verhandlung vor dem Berufungsgericht fand am 25. November statt. Ende 2008 war noch keine Entscheidung ergangen, und die Uiguren befanden sich weiterhin in Guantánamo in unbefristeter Haft.
Am 14. März gab das Pentagon bekannt, dass der afghanische Staatsbürger Muhammad Rahim al-Afghani aus dem Gewahrsam der CIA nach Guantánamo überstellt würde. Damit bestätigte sich, dass die CIA ihr Programm der geheimen Inhaftierung weiter betrieb. Es wurden jedoch weder Angaben gemacht, wann und wo al-Afghani inhaftiert worden war, noch über seinen Aufenthaltsort vor der Überstellung und ob sich noch weitere Personen in geheimer Haft befanden.
Am 15. Juli fällte das zuständige Bundesberufungsgericht ein Urteil im Fall Ali al-Marri, eines Staatsangehörigen von Katar, der seit seiner Einstufung als "feindlicher Kämpfer" durch Präsident George W. Bush im Jahr 2003 in einem Militärgefängnis in South Carolina einsaß. Das Gericht befand, der Präsident habe das Recht, al-Marri als "feindlichen Kämpfer" in Haft zu halten. Dabei bezog es sich auf eine Resolution des Kongresses, mit der dieser unmittelbar nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 dem Präsidenten die Genehmigung zum Einsatz militärischer Gewalt gegen Terroristen erteilt hatte. Amnesty International hatte wiederholt darauf gedrängt, diese Resolution zurückzunehmen, und auf die zahlreichen Fälle verwiesen, bei denen die Regierung diese weitreichende Ermächtigung missbrauchte.
Das Berufungsgericht befand außerdem, dass Ali al-Marri nicht hinreichend Gelegenheit erhalten habe, seine Einstufung als "feindlicher Kämpfer" anzufechten, und verwies den Fall zur erneuten Behandlung an das zuständige Bundesbezirksgericht zurück. Ali al-Marri legte Rechtsmittel vor dem Obersten Gerichtshof ein, der im Dezember bekanntgab, dass er sich mit dem Fall befassen werde. Das mündliche Verfahren war Ende 2008 noch nicht abgeschlossen.
Nach wie vor befanden sich in Afghanistan und im Irak Hunderte von Menschen in US-Haft (siehe entsprechende Länderberichte).
Militärkommissionen
2008 fanden die ersten beiden Guantánamo-Prozesse gemäß dem MCA vor Militärkommissionen statt. Am 6. August wurde der jemenitische Staatsbürger Salim Hamdan der "materiellen Unterstützung des Terrorismus" für schuldig befunden, jedoch vom Vorwurf der "Verschwörung" freigesprochen. Er wurde einen Tag später zu einer Haftstrafe von fünfeinhalb Jahren verurteilt. Hamdan hatte bereits mehr als fünf Jahre in Guantánamo verbracht, seit er 2003 erstmals für ein Verfahren vorgesehen war. Am 25. November, einen Monat vor Ablauf seiner Haftstrafe, wurde er in den Jemen überstellt. Grundlage dafür war eine Vereinbarung mit den jemenitischen Behörden, wonach er seine restliche Haftstrafe dort verbüßen sollte.
Am 3. November wurde der jemenitische Staatsangehörige Ali Hamza al-Bahlul der Anklagepunkte "Verschwörung", "Anstiftung" zu verschiedenen Straftaten gemäß dem MCA und "materieller Unterstützung des Terrorismus" für schuldig befunden und zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Im Fall von zwei Häftlingen, die zum Zeitpunkt ihrer Festnahme noch minderjährig waren – dem Afghanen Mohammed Jawad und dem kanadischen Staatsbürger Omar Khadr – hatte der Prozess vor der Militärkommission Ende 2008 noch nicht begonnen. Während der Anhörungen, die dem Verfahren vorausgingen, tauchten weitere Beweise dafür auf, dass die beiden in US-Gewahrsam Folter oder anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung ausgesetzt waren.
Gegen sieben weitere Personen, die vor ihrer Überstellung nach Guantánamo im Jahr 2006 bis zu vier Jahre in geheimen Haftzentren verbracht hatten, wurde ebenfalls Anklage gemäß dem MCA erhoben. Die Regierung forderte für alle sieben Gefangenen die Todesstrafe. In sechs Fällen bestätigte die zuständige Behörde die Anklagepunkte und verwies das Verfahren an eine Militärkommission. 2008 stand noch für keinen der Angeklagten ein Prozesstermin fest.
»Feindlicher Kämpfer« verurteilt
Der US-Bürger José Padilla war im Jahr 2007 der Beteiligung an einer umfassenden terroristischen Verschwörung für schuldig befunden worden. Im Januar 2008 wurde das Strafmaß von 17 Jahren und vier Monaten Freiheitsstrafe verkündet. Der als "feindlicher Kämpfer" eingestufte Padilla hatte zuvor dreieinhalb Jahre ohne Anklage in extremer Isolationshaft zugebracht und Misshandlungen erdulden müssen, die möglicherweise Folter gleichkamen. Es gab erhebliche Zweifel an der Fairness des Verfahrens. Dies betraf die Unschuldsvermutung, das Recht auf ein zügiges Gerichtsverfahren und das Recht auf Verteidigung.
Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung Bei einer Anhörung vor dem Geheimdienstausschuss des Senats bestätigte CIA-Chef Michael Hayden, dass der Geheimdienst im Rahmen der "verschärften" Verhörtechniken bei drei Gefangenen, die sich 2002 bzw. 2003 in geheimen Haftzentren befanden, auch die Methode des Waterboarding (simuliertes Ertränken) eingesetzt habe. Amnesty International betrachtet diese Technik als Folter. Die drei Gefangenen (Khalid Sheikh Mohammed, Abu Zubaydah und Abd al-Nashiri) befanden sich Ende 2008 zusammen mit 13 weiteren Gefangenen, die zuvor an geheimen Orten inhaftiert waren, noch immer im Hochsicherheitstrakt Camp 7 von Guantánamo. Die Regierung weigerte sich weiterhin, Informationen über sonstige Verhörmethoden und die Haftbedingungen in den geheimen Haftzentren sowie über die Standorte der CIA-Gefängnisse zu veröffentlichen.
Die Haftbedingungen und deren mögliche Auswirkungen auf die körperliche und psychische Verfassung der Gefangenen, die ohnehin schon unter der Ungewissheit über die Dauer ihrer Inhaftierung leiden mussten, gaben nach wie vor großen Anlass zur Besorgnis. Dies galt insbesondere für die Bedingungen der Isolationshaft in den Guantánamo-Camps 5, 6 und 7.
Im Dezember 2008 veröffentlichte der Streitkräfteausschuss des Senats die Zusammenfassung seines Untersuchungsberichts über Verstöße gegen Gefangene in Gewahrsam im Rahmen des "Kriegs gegen den Terror". Der vollständige Wortlaut des Berichts blieb unter Verschluss. Der Ausschuss befand, in Bezug auf Verhörtechniken hätten hohe Regierungsbeamte das Gesetz "neu definiert, um den Anschein der Legalität zu erwecken", und sich dabei auf eine "in höchstem Maße fehlerhafte Auslegung des nationalen und internationalen Rechts" gestützt.
Folter und Misshandlung
Es gab Berichte über Misshandlungen durch Polizisten und Gefängniswärter in den USA. Dabei ging es häufig um den Einsatz brutaler Zwangsmittel oder Elektroschockwaffen.
Im Oktober wurde der frühere Polizeikommandant John Burge festgenommen und wegen Meineids angeklagt, weil er in einem Zivilprozess erklärt hatte, er wisse nichts über die Misshandlung oder Folterung von Straftatverdächtigen. John Burge war in Chicago für den südwestlichen Bezirk Area 2 zuständig, wo in den 1970er und 1980er Jahren zahlreiche afroamerikanische Untersuchungshäftlinge gefoltert worden sein sollen. Obwohl bei einer Untersuchung der Vorfälle eindeutige Beweise ans Licht gekommen waren, wurde bislang kein Polizeibeamter dafür zur Rechenschaft gezogen. John Burge war der Erste, gegen den im Zusammenhang mit den Misshandlungen indirekt Anklage erhoben wurde.
Auch 2008 saßen Tausende Gefangene unter Bedingungen, die grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung gleichkamen, in Hochsicherheitstrakten in Isolationshaft.
Die beiden kubanischen Staatsbürger Réne González und Gerardo Hernández, die in den USA Haftstrafen verbüßen, konnten auch 2008 keinen Besuch von ihren Ehefrauen bekommen, weil diese keine Besuchsvisa erhielten.
Elektroschockwaffen (Taser)
2008 kamen 59 Menschen durch den Einsatz von Elektroschockwaffen (Taser) ums Leben. Damit stieg die Zahl der seit 2001 durch diese Elektroschockwaffen verursachten Todesfälle auf 346. Zwar wurden in der Regel andere Todesursachen angegeben, wie z.B. übermäßiger Drogenkonsum, medizinischen Gutachten zufolge waren jedoch mindestens 50 dieser Todesfälle auf den Einsatz von Tasern zurückzuführen.
Viele der Getöteten starben durch mehrfache oder sehr lange Anwendung der Taser. Einige standen unter Drogen- oder Alkoholeinfluss bzw. hatten gesundheitliche Probleme, wodurch die Wirkung der Elektroschocks möglicherweise verstärkt wurde. Taser wurden auch oft gegen Personen eingesetzt, die keine ernsthafte Gefahr darstellten. Amnesty International forderte die Behörden auf, bis zum Vorliegen weiterer Studien auf den Einsatz solcher Elektroimpulsgeräte (Conducted Energy Devices – CEDs) zu verzichten oder aber den Einsatz dieser Waffen auf Situationen zu beschränken, in denen die Polizeibeamten berechtigt sind, potenziell tödliche Gewalt anzuwenden.
- Im März 2008 kam der 17-jährige Darryl Turner in North Carolina durch einen Taser-Einsatz ums Leben, nachdem es in dem Supermarkt, in dem er arbeitete, zu einem Streit gekommen war. Ein Video zeigte einen Polizeibeamten, der Taserpfeile auf den unbewaffneten Jugendlichen abfeuerte, während dieser mit hängenden Armen dastand. Der Polizist drückte den Abzug der Waffe 37 Sekunden lang und schoss erneut, nachdem Darry Turner bereits am Boden lag. Der Jugendliche starb noch am Ort des Geschehens. Ein Amtsarzt gab als Todesursache tödliche Herzrhythmusstörungen an, ausgelöst durch Stress und die Elektroschocks. Der Polizeibeamte wurde für fünf Tage vom Dienst suspendiert.
Im Juni veröffentlichte das Justizministerium einen Zwischenbericht über Todesfälle durch den Einsatz von CEDs, wie z.B. Taser. Darin heißt es, zwar lägen keine "schlüssigen medizinischen Beweise" für ein hohes Schädigungsrisiko durch solche Geräte vor, doch seien "viele sicherheitsrelevante Aspekte der CED-Technologie noch nicht erforscht". Weiter wurde festgestellt, dass bei bestimmten Bevölkerungsgruppen ein höheres Risiko bestehe, durch diese Waffen verletzt oder getötet zu werden. Dazu zählten Kinder, ältere Menschen, Schwangere und Personen mit Herzbeschwerden.
Internationale Strafverfolgung
Im Oktober 2008 wurde Chuckie Taylor, der Sohn des ehemaligen liberianischen Präsidenten Charles Taylor, von einem US-amerikanischen Gericht wegen Folter und anderer Verbrechen für schuldig befunden, die er zwischen 1997 und 2003 als Leiter der liberianischen Antiterroreinheit begangen hatte. Dies war der erste Prozess, der nach dem 1992 in Kraft getretenen Gesetz zum Schutz von Folteropfern (Torture Victim Protection Act) geführt wurde.
Diskriminierung
Im Mai veröffentlichte der UN-Ausschuss für die Beseitigung der Rassendiskriminierung seine abschließenden Bemerkungen zu den USA. Darin wurde u.a. auf Probleme in Bezug auf das Strafverfolgungssystem hingewiesen sowie auf die fortwährende Ungleichbehandlung von Menschen verschiedener Hautfarbe durch die Strafjustiz. Außerdem drängte der Ausschuss darauf, lebenslange Haftstrafen ohne Bewährung für Jugendliche abzuschaffen, von der Angehörige ethnischer Minderheiten übermäßig häufig betroffen seien.
Der Ausschuss äußerte tiefe Besorgnis darüber, dass Angehörige ethnischer und nationaler Minderheiten, insbesondere Menschen lateinamerikanischer und afroamerikanischer Herkunft, übermäßig häufig in armen Wohngegenden konzentriert seien. Die Wohnverhältnisse würden dort nicht den normalen Standards entsprechen, es gäbe nur beschränkte Erwerbsmöglichkeiten, unzureichenden Zugang zu Einrichtungen des Gesundheitswesens und schlecht ausgestattete Schulen. Die Betroffenen seien außerdem einer hohen Kriminalitäts- und Gewaltrate ausgesetzt. Der Ausschuss bemängelte ferner das Fortbestehen rassistischer Diskriminierung im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit. Darüber hinaus beklagte er die hohe Mütter- und Kindersterblichkeit unter Frauen und Kindern ethnischer und nationaler Minderheiten, vor allem bei Menschen afroamerikanischer Abstammung.
Müttersterblichkeit
Marginalisierte und sozial benachteiligte Frauen waren einem weitaus höheren Risiko ausgesetzt, bei Schwangerschaften und Geburten Komplikationen zu erleiden oder daran zu sterben. Die Müttersterblichkeitsrate war bei Frauen afroamerikanischer Herkunft dreimal so hoch wie bei Frauen weißer Hautfarbe. Zwar lagen keine verlässlichen landesweiten Statistiken vor, Schätzungen zufolge hätten viele Todesfälle jedoch verhindert werden können, wenn die betroffenen Frauen besseren Zugang zu medizinischer Versorgung gehabt hätten. 2008 hatten über 46 Mio. Menschen keine Krankenversicherung, und es war allgemein üblich, Arztbesuche aus Kostengründen zu verschieben oder ganz darauf zu verzichten.
Gewalt gegen Frauen
Frauen indianischer Herkunft und Inuitfrauen aus Alaska waren nach wie vor überdurchschnittlich oft von Vergewaltigung und sexuellem Missbrauch betroffen. Sie hatten zugleich große Probleme, Unterstützung zu finden und Zugang zum Justizsystem zu erhalten. Zur Verbesserung dieser Situation wurden 2008 verschiedene Maßnahmen eingeleitet. So billigte der Senat im Februar ein neues Gesetz zur Verbesserung des indianischen Gesundheitswesens. Der staatliche Gesundheitsdienst für Menschen indianischer Abstammung (Indian Health Service) wurde mit der Aufgabe betraut, in Kooperation mit den indigenen Verbänden und dem Büro gegen Gewalt an Frauen (Office on Violence against Women), das im Justizministerium angesiedelt ist, standardisierte Verfahren und Protokolle zum Umgang mit sexuellen Übergriffen zu entwickeln. Es gab außerdem Anhörungen im Kongress, um den zusätzlichen Finanzbedarf zur Bewältigung dieser Aufgabe zu ermitteln. Es mangelte jedoch an standardisierten Protokollen zum Umgang mit sexueller Gewalt. Auch fehlte es an umfassenden statistischen Erhebungen zur Anzahl sexueller Gewalttaten sowie zu den Maßnahmen der Behörden und den Ergebnissen bei der Strafverfolgung dieser Delikte.
Rechte von Migranten – Haftbedingungen
Im März legte der UN-Sonderberichterstatter über die Menschenrechte von Migranten einen Bericht über seinen Besuch in den USA im Jahr 2007 vor. Darin äußerte er u.a. Besorgnis über das Fehlen von Prozessgarantien für Ausländer im Abschiebeverfahren, über die Politik der obligatorischen und zeitlich unbestimmten Inhaftierung von Migranten sowie über die unmenschlichen Bedingungen, unter denen zahlreiche inhaftierte Einwanderer, darunter auch Asylsuchende, festgehalten wurden.
Im September erließ die Einwanderungs- und Zollbehörde überarbeitete "leistungsorientierte" nationale Standards für die Behandlung inhaftierter Migranten, von denen viele in Justizvollzugsanstalten oder privaten Haftanstalten untergebracht waren. Migrantenorganisationen waren weiterhin besorgt, ob diese unverbindlichen Standards in der Praxis tatsächlich umgesetzt werden würden.
- Im Juli 2008 wurde die hochschwangere mexikanische Staatsbürgerin Juana Villegas wegen geringfügiger Vergehen festgenommen und in eine Hafteinrichtung für Einwanderer gebracht, wo sie ihr Kind zur Welt brachte. Sie wurde mit dem rechten Fuß- und Handgelenk ans Bett gekettet und musste bis kurz vor der Geburt in dieser Position verbleiben, auch als die Wehen einsetzten. Sechs Stunden nach der Geburt ihres Sohns wurde sie erneut angekettet.
Todesstrafe
2008 wurden in den USA 37 Menschen hingerichtet, darunter 18 im Bundesstaat Texas. Damit stieg die Zahl der seit 1976 vollstreckten Todesurteile auf insgesamt 1136. Damals hatte der Oberste Gerichtshof durch seine Entscheidung, dass die Todesstrafe mit der Verfassung vereinbar ist, den Weg zur Wiederaufnahme von Hinrichtungen freigemacht. Die Zahl der im Jahr 2008 hingerichteten Menschen war im Vergleich zu den Vorjahren niedriger; zuletzt haben 1993 weniger Exekutionen in den USA stattgefunden. Einer der Gründe dafür war, dass Hinrichtungen sieben Monate lang ausgesetzt wurden, nachdem der Oberste Gerichtshof im September 2007 angekündigt hatte, die Verfassungsmäßigkeit der Hinrichtung durch die Giftspritze zu überprüfen. Im April 2008 erklärte der Oberste Gerichtshof diese Methode in einem Grundsatzurteil für rechtens. Einen Monat später wurden die Hinrichtungen wieder aufgenommen.
Mit der Hinrichtung des mexikanischen Staatsbürgers José Medellín am 5. August in Texas verstießen die USA gegen ihre internationalen Verpflichtungen und gegen eine Anweisung des Internationalen Gerichtshofs (IGH). José Medellín war nie über sein Recht unterrichtet worden, als inhaftierter ausländischer Staatsbürger konsularischen Beistand in Anspruch nehmen zu können, wie es im Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen festgelegt ist. 2004 hatte der IGH entschieden, dass die USA im Fall von José Medellín und 50 weiteren Mexikanern, die in den USA im Todestrakt einsaßen, gegen ihre Verpflichtungen gemäß diesem Übereinkommen verstoßen hätten. Der IGH hatte die USA angewiesen, eine erneute gerichtliche Überprüfung der Fälle der verurteilten Mexikaner zu veranlassen. Am 25. März 2008 stellte der Oberste Gerichtshof einstimmig fest, die Entscheidung des IGH stelle eine "völkerrechtliche Verpflichtung" der USA dar, befand aber, diese sei "nicht automatisch verbindlich für nationales Recht". Die Kompetenz dafür liege vielmehr beim Kongress.
Vier zum Tode verurteilte Gefangene – John Spirko in Ohio, Samuel Crowe in Georgia, Percy Walton in Virginia und Kevin Young in Oklahoma – wurden begnadigt und ihre Strafen in lebenslange Freiheitsstrafen umgewandelt. Zur Begründung wurden u.a. psychische Erkrankungen, Zweifel an der Schuld und unverhältnismäßiges Strafmaß angegeben. Vier weitere Gefangene, die jeweils seit mehr als zehn Jahren im Todestrakt einsaßen, wurden nachträglich entlastet. Seit 1976 gab es mehr als 120 derartige Fälle.
In Maryland stimmte am 12. November eine Kommission zur Todesstrafe für deren Abschaffung in diesem Bundesstaat. Der abschließende Bericht und die Empfehlungen der Kommission standen Ende des Jahres im Parlament zur Behandlung an.
Im Dezember stimmten die Vereinigten Staaten in der UN-Generalversammlung gegen eine Resolution für ein weltweites Hinrichtungsmoratorium.
Amnesty International: Missionen und Berichte Delegierte von Amnesty International nahmen während des Jahres als Beobachter an Prozessen vor den Militärkommissionen in Guantánamo teil.
USA: A case to answer. From Abu Ghraib to secret CIA custody: The case of Khaled al-Maqtari (AMR 51/013/2008)
'The pointless and needless extinction of life': USA should now look beyond lethal injection issue to wider death penalty questions (AMR 51/031/2008)
USA: Where is the accountability? Health concern as charges against Mohamed al-Qahtani dismissed (AMR 51/042/2008)
USA: Way of life, way of death. Capital charges referred against five former secret detainees (AMR 51/041/2008)
USA: In whose best interests? Omar Khadr, child 'enemy combatant' facing military commission (AMR 51/028/2008)
USA: Many words, no justice. Federal court divided on Ali al-Marri, mainland 'enemy combatant' (AMR 51/087/2008)
USA: From ill-treatment to unfair trial. The case of Mohammed Jawad, child 'enemy combatant' (AMR 51/091/2008)
USA: "Less than lethal"? The use of stun weapons in US law enforcement (AMR 51/010/2008)
USA: Indefinite detention by litigation. 'Monstrous absurdity' continues as Uighurs remain in Guantánamo (AMR 51/136/2008)
USA: Investigation, prosecution, remedy: Accountability for human rights violations in the "war on terror" (AMR 51/151/2008)