Amnesty Report Serbien 12. Mai 2009

Serbien (einschließlich Kosovo) 2009

 

Amtliche Bezeichnung: Republik Serbien Staatsoberhaupt: Boris Tadic Regierungschef: Mirko Cvetkovic (löste im Juli Vojislav Kostunica im Amt ab) Todesstrafe: für alle Straftaten abgeschafft Einwohner: 9,9 Mio. Lebenserwartung: 73,6 Jahre Kindersterblichkeit (m/w): 14/13 pro 1000 Lebendgeburten Alphabetisierungsrate: 96,4%

Bei der Festnahme von Verdächtigen, die unter Anklage des Internationalen Strafgerichtshofs für das ehemalige Jugoslawien (International Criminal Tribunal for the Former Yugoslavia – ICTY) standen, waren Fortschritte zu verzeichnen. Das galt auch für die Verfolgung von Kriegsverbrechen vor serbischen Gerichten. Sowohl in Serbien als auch im Kosovo wurden Minderheiten weiterhin diskriminiert, und es herrschte Straflosigkeit für Gewalttaten zwischen verschiedenen ethnischen Gruppen. Die UN-Mission im Kosovo (UNMIK) versäumte es, gegen die Straflosigkeit für Menschenrechtsverletzungen durch die internationale Gemeinschaft und für Kriegsverbrechen im Kosovo vorzugehen, darunter auch Fälle von "Verschwindenlassen" und Entführungen. Nur wenige Flüchtlinge kehrten freiwillig in den Kosovo zurück.

Hintergrund

Da eine Entscheidung des UN-Sicherheitsrats über den Vorschlag des Sondergesandten zur Regelung der Statusfrage des Kosovo (Ahtisaari-Plan) ausblieb, erklärte der Kosovo im Februar einseitig seine Unabhängigkeit von Serbien. Bis Ende 2008 hatten 53 Staaten die Unabhängigkeit des Kosovo anerkannt.

Im April unterzeichnete Serbien ein Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen mit der EU, was im November als Anzeichen dafür gewertet wurde, dass Serbien 2009 Kandidatenstatus erhalten könnte, sofern es weiterhin mit dem ICTY kooperiert. Tiefgreifende politische Differenzen innerhalb der serbischen Regierungskoalition, u.a. zur Frage der EU-Mitgliedschaft, führten im Mai zu vorgezogenen Neuwahlen. Nach schwierigen Verhandlungen ging Präsident Tadic von der Demokratischen Partei im Juli eine Regierungskoalition mit der früher von Slobodan Milosevic geführten Sozialistischen Partei Serbiens ein.

Im November erklärte der Internationale Gerichtshof (International Court of Justice – ICJ) seine Zuständigkeit für Kroatiens Klage gegen Serbien wegen Völkermords.

Endgültiger Status des Kosovo

Nach der Unabhängigkeitserklärung des Kosovo kam es in ganz Serbien zu Protesten. Zoran Vujovic, ein Kosovo-Serbe, starb bei einem Feuer in der US-Botschaft in Belgrad, die während einer Massendemonstration in Brand gesteckt worden war. Es war die Rede von über 200 Übergriffen auf Eigentum ethnischer Albaner, vor allem in der Vojvodina. Läden im Besitz von Angehörigen der Goranen-Gemeinschaft wurden verwüstet. Nur wenige Täter wurden zur Rechenschaft gezogen.

Im vorwiegend serbisch geprägten Norden des Kosovo protestierten nach der Unabhängigkeit Kosovo-Serben mit teilweise gewalttätigen Demonstrationen gegen Einrichtungen der UNMIK, darunter auch Grenzposten und das UNMIK-Gericht im Norden von Mitrovica/ë, das im März von der serbischen Justiz besetzt wurde. Im Zuge einer intern kritisierten UNMIK-Operation zur Rückeroberung des Gerichts kam ein ukrainischer UNMIK-Polizist ums Leben, 200 Personen wurden schwer verwundet. In den folgenden Monaten quittierten serbische Angehörige der Kosovo-Polizei (Kosovo Police Service – KPS) den Dienst. Andere Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes wurden von der Belgrader Regierung gedrängt, ihre Posten zu verlassen, da die Regierung in den serbischen Gebieten des Kosovo parallele Strukturen aufbauen wollte.

Im Juni verabschiedete das Parlament des Kosovo eine Verfassung, in der weder wirksame Menschenrechtsorgane vorgesehen sind, noch die Rechte von Frauen und nicht-serbischen Minderheiten gewährleistet werden. Außerdem verabschiedete das Parlament Gesetze, mit denen es die rechtliche Kontrolle über Zuständigkeitsbereiche übernahm, die zuvor der UNMIK vorbehalten waren, wie dies im Ahtisaari-Plan vorgesehen war. Die UNMIK blieb gemäß der Resolution 1244/99 des UN-Sicherheitsrats im Kosovo, konnte jedoch ihre administrativen Aufgaben nicht erfüllen.

Nach Verhandlungen mit Pristina und Belgrad billigte der UN-Sicherheitsrat einen "statusneutralen" Plan zur Umgestaltung der UNMIK. Dies ermöglichte es der im Ahtisaari-Plan vorgesehenen und im Februar von der EU autorisierten Rechtsstaatlichkeitsmission der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (EULEX), im Dezember die Verantwortung für den internationalen Polizeidienst zu übernehmen. EULEX soll außerdem in noch ausstehenden Fällen von Kriegsverbrechen ermitteln und strafrechtliche Verfolgungen einleiten. In den Gemeinden des Nordens, wo sich Serbien der Autorität der EU-Mission widersetzt hatte, blieben Polizei, Justiz und Zoll theoretisch in der Hand der UNMIK. Es gab Befürchtungen, dass dies zu einer De-facto-Spaltung des Kosovo führen könnte. Die UN-Generalversammlung billigte im Oktober Serbiens Bitte, eine beratende Meinung des ICJ einzuholen in Bezug auf die Gesetzmäßigkeit der einseitigen Unabhängigkeitserklärung des Kosovo.

Internationale Strafverfolgung von Kriegsverbrechen

Der wegen Völkermords, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen in Bosnien und Herzegowina angeklagte ehemalige Leiter der bosnisch-serbischen Sicherheitsdienste, Stojan Zupljanin, konnte im Juni in Pancevo festgenommen werden. Im Juli wurde der ehemalige Führer der bosnischen Serben Radovan Karadzÿic in Belgrad verhaftet, wo er unter falscher Identität gelebt hatte, und anschließend in den Gewahrsam des Internationalen Strafgerichtshofs überstellt. Die Anklage gegen ihn lautete auf Völkermord und Beteiligung am Völkermord, darunter auch Mord an über 7000 bosniakischen (bosnisch-muslimischen) Männern und Jungen in Srebrenica im Jahr 1995. Überdies wurden ihm Vernichtung, Mord, gezielte Tötung, Verfolgungen, Deportation, unmenschliche Handlungen und andere Verbrechen gegen nicht-serbische Zivilisten zwischen 1992 und 1995 in Bosnien und Herzegowina zur Last gelegt.

Im April wurden Ramush Haradinaj, ehemaliger Anführer der Befreiungsarmee des Kosovo (UÇK) sowie früherer Ministerpräsident des Kosovo, und Idriz Balaj von der Anklage wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen, darunter auch grausame Behandlung, Folter, Vergewaltigung und Mord an Albanern, Serben und Roma im Jahr 1998, freigesprochen. Lahi Brahimaj wurde wegen grausamer Behandlung und Folter schuldig gesprochen und zu sechs Jahren Haft verurteilt. Die Verfahrenskammer des ICTY berichtete von enormen Schwierigkeiten, die 100 Zeugen der Anklage zu Aussagen zu bewegen. 18 von ihnen erschienen nur nach Strafandrohung, bei 34 waren Schutzmaßnahmen notwendig. Zwei ehemalige Regierungsbeamte wurden im Dezember wegen Missachtung des Gerichts verurteilt, weil sie versuchten, einen beschützten Zeugen zu beeinflussen.

Das Verfahren gegen sechs hochrangige serbische Politiker, Polizeibeamte und Militärs, denen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht im Kosovo zur Last gelegt werden, wurde fortgesetzt. Ein davon abgetrenntes Verfahren gegen Vojislav Seselj, den Führer der Serbischen Radikalen Partei, der wegen der Verfolgung und Deportation von Nicht-Serben in Kroatien sowie in Bosnien und Herzegowina unter Anklage stand, wurde ebenfalls fortgesetzt.

Serbien

Justiz und Kriegsverbrechen

Die Verfahren vor der Sonderkammer für Kriegsverbrechen am Bezirksgericht Belgrad wurden weitergeführt.

Im ersten Fall, der vom ICTY an Serbien verwiesen wurde, sind im Juni drei Mitglieder der paramilitärischen Gruppierung "Gelbe Wespen" schuldig gesprochen worden. Sie wurden wegen Folterung und Tötung von mindestens 25 bosniakischen Zivilisten im Jahr 1992 im Gebiet Zvornik in Bosnien und Herzegowina zu 15, 13 und drei Jahren Haft verurteilt.

Im September traf der serbische Oberste Gerichtshof eine Entscheidung im Fall zweier Mitglieder der paramilitärischen Einheit "Skorpione", die im April 2007 wegen Mordes an sechs Zivilisten aus Srebrenica im Jahr 1995 verurteilt worden waren und Rechtsmittel eingelegt hatten. Das Gericht reduzierte in einem Fall die Strafe von 20 auf 15 Jahre und ordnete im Fall eines Angeklagten, der zu fünf Jahren Haft verurteilt worden war, eine Neuverhandlung an.

Ebenfalls im September begann das Verfahren gegen vier Mitglieder der paramilitärischen Einheit "Skorpione", die wegen Mordes an 14 Mitgliedern der Familie Gashi sowie schwerer Körperverletzung der fünf überlebenden Kinder in Podujevo/ë im März 1999 unter Anklage standen. Sasa Cvjetan war 2005 wegen der Tat verurteilt worden.

Im Oktober besuchte der Staatsanwalt für Kriegsverbrechen Vladimir Vuckevic Albanien, um Vorwürfen nachzugehen, wonach 1999 über 300 Serben von Mitgliedern der UÇK entführt und nach Albanien verschleppt worden seien. Der albanische Generalstaatsanwalt verweigerte ihm die Genehmigung und verwies auf eine Untersuchung des Tribunals in Den Haag. Diese hatte keine Beweise erbracht, um Behauptungen zu stützen, Serben seien entführt worden, um ihnen Organe zu entnehmen und diese zu verkaufen.

Im November wurden die Schlussplädoyers im Verfahren gegen 17 niederrangige Soldaten gehört, denen der Mord an kroatischen Kriegsgefangenen und Zivilisten auf dem Gelände des landwirtschaftlichen Betriebs Ovcara in Kroatien im Jahr 1991 zur Last gelegt wurde. Der Oberste Gerichtshof hatte 2006 frühere Schuldsprüche gegen 14 der 17 Männer aufgehoben.

Gegen acht frühere Polizeibeamte, die wegen Mordes an 48 vorwiegend aus einer Familie stammenden ethnischen Albanern in Suva Reka/Suharekë im Kosovo im März 1999 angeklagt waren, wurde weiter verhandelt. Seit Prozessbeginn im Oktober 2006 hatten über 100 Zeugen ausgesagt.

Gegen drei Polizeibeamte, die angeklagt waren, im Juli 1999 die drei Bytiçi-Brüder, ethnische Albaner mit US-amerikanischer Staatsbürgerschaft, im Kosovo ermordet zu haben, wurde weiter verhandelt.

Region Sandzÿak

Meinungsverschiedenheiten zwischen politischen Parteien und rivalisierenden islamistischen Gruppierungen führten immer wieder zu Gewaltausbrüchen in der Region Sandzak, darunter auch zum Brand einer Moschee in der Nähe von Novi Pazar. Ab Januar wurde ein Prozess gegen 15 Männer aus Sandzÿak geführt, die dem wahabitischen Glauben anhängen sollen. Sie waren im September 2007 wegen Gefährdung der Sicherheit und verfassungsgemäßen Ordnung Serbiens sowie wegen illegalen Besitzes von Waffen und Sprengstoff unter Anklage gestellt worden.

Folterungen und Misshandlungen

Die Ermittlungen über Misshandlungen an Inhaftierten während eines Aufstands in der Haftanstalt Nis im Dezember 2006, bei denen ein Häftling an seinen Verletzungen starb, machten keine Fortschritte. Die NGO Leskovac-Komitee für Menschenrechte reichte beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zwei Klagen ein, die sich auf drei Fälle von Folter bezogen. Immer wieder trafen Meldungen über Misshandlungen ethnisch albanischer Gefangener ein.

Es gab weiterhin Berichte über Polizeibrutalität; davon betroffen waren u.a. Journalisten und Roma. Im November drängte der UN-Ausschuss gegen Folter in seiner Beurteilung von Serbiens Bericht über seine Verpflichtungen gemäß dem UN-Übereinkommen gegen Folter darauf, die Definition für Folter im Strafgesetzbuch mit dem Übereinkommen in Einklang zu bringen und ein unabhängiges Kontrollorgan einzurichten.

Widerrechtliche Tötungen

*Im August wurden sechs Polizeibeamte wegen übermäßiger Gewaltanwendung vom Dienst suspendiert. Dies erfolgte, nachdem Ranko Panic an den Folgen von Verletzungen verstorben war, die er am 29. Juli in Belgrad bei einer Demonstration gegen die Festnahme von Radovan Karadzÿic erlitten hatte. Die Ermittlungen dauerten noch an.

Diskriminierung von Roma

Serbien übernahm im Juni 2008 für ein Jahr den Vorsitz des "Jahrzehnts für die Integration der Roma" und kündigte an, in erster Linie Roma-Siedlungen legalisieren und Diskriminierung im Bildungswesen verhindern zu wollen. So wurde u.a. ab Juli Romani als Wahlfach in den Schulen angeboten. Eine Anstellung bei nationalen oder lokalen Verwaltungsbehörden blieb Roma aber weiterhin verwehrt. Auch ihr Recht auf Wohnraum wurde verletzt, da sie häufig mit Räumungen oder anderen Diskriminierungen konfrontiert waren.

Roma in der Bokeljska-Straße in Belgrad protestierten weiterhin gegen die Zerstörung ihrer Häuser auf Grundstücken im Besitz der Firma Adok, die dort eine neue Wohnanlage geplant hat. Bewohner des Belgrader Vororts Ovca protestierten gegen die Umsiedlung von Roma-Familien aus der Siedlung Gazela unter der Belgrader Autobahnbrücke in neue Wohnungen.

Menschenrechtsverteidiger

Im Februar wurde Natasa Kandic, die Leiterin der NGO Humanitarian Law Center, von führenden Politikern und in den Medien bedroht, weil sie an der Zeremonie der Unabhängigkeitserklärung des kosovarischen Parlaments teilgenommen hatte. Im Oktober und November führte eine Medienkampagne gegen Sonja Biserko, die Leiterin des Helsinki-Komitees für Menschenrechte in Serbien, zu Demonstrationen vor dem Büro der NGO. Berichten zufolge lauerten etliche Personen Sonja Biserko vor ihrer Wohnung auf, nachdem ihre persönlichen Daten im Internet publik gemacht worden waren. Die Kampagnen gegen Natasa Kandic und Sonja Biserko waren von frauenfeindlichen Beschimpfungen gekennzeichnet.

Gewalt gegen Frauen und Mädchen

NGOs berichteten, dass Maßnahmen zum Schutz von Opfern familiärer Gewalt häufig verschleppt wurden. In Fällen wiederholter Gewalt wurden sie oft gar nicht verhängt. Nur selten leitete die Staatsanwaltschaft strafrechtliche Verfahren gegen die Täter ein. Kamen entsprechende Fälle dennoch vor Gericht, unterließen es die Richter, die gesetzlich vorgeschriebenen Strafen zu verhängen.

Kosovo

Verantwortlichkeit der internationalen Gemeinschaft

Nach wie vor wurden Angehörige der UNMIK nicht für Menschenrechtsverletzungen zur Verantwortung gezogen, die sie gegen Einwohner des Kosovo verübt hatten. Im Oktober willigte die EU ein, dass US-amerikanische Teilnehmer der EULEX-Mission der EU keine Rechenschaft schuldig sind, sollten sie irgendwelche Menschenrechtsverletzungen begehen.

62 Fälle waren noch vor dem Beratenden Menschenrechtsausschuss (Human Rights Advisory Panel – HRAP) anhängig, der im März 2006 gegründet worden war, um über Ausgleichsmaßnahmen für Handlungen und Unterlassungen der UNMIK zu befinden. Im Juni erklärte der HRAP eine Klage der Familien von Mon Balaj und Arben Xheladini für zulässig, obwohl der Sonderbeauftragte des UN-Generalsekretärs die Zulässigkeit der Klage in Zweifel zog. Mon Balaj und Arben Xheladini waren bei einer Demonstration im Februar 2007 von unidentifizierten rumänischen UNMIK-Polizisten getötet worden. Im November verkündete der HRAP seine erste Entscheidung. Demnach versäumte es die UNMIK-Polizei, bezüglich des Mordes an Remzije Canhasi im Jahr 2000 Ermittlungen einzuleiten.

Im November wurde Muhamed Biçi vom britischen Verteidigungsministerium eine Entschädigungszahlung in Höhe von 2,4 Mio. britischen Pfund zugesprochen. Der Entschädigung war eine Entscheidung in einem Zivilprozess im Jahr 2004 vorausgegangen. Demnach hatten britische Truppen ihm 1999 absichtlich und ungerechtfertigt Verletzungen zugefügt.

In seinen abschließenden Bemerkungen zum Bericht der UNMIK über die Umsetzung des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte im Kosovo empfahl der Überwachungsausschuss (CESCR) im November, die UNMIK solle den Vertrag in das für den Kosovo gültige internationale Recht aufnehmen.

Das Parlament des Kosovo versäumte es erneut, eine Ombudsperson zu ernennen, nachdem das Mandat der internationalen Ombudsperson 2005 ausgelaufen war.

Unfaire Verfahren

Im Februar setzte die UNMIK das Verfahren gegen Albin Kurti aus, den Leiter der NGO Vetëvendosje! (Selbstbestimmung!), der wegen Organisation und Teilnahme an einer Demonstration im Februar 2007 angeklagt war. Dabei wurde berücksichtigt, dass die Staatsanwaltschaft politisch beeinflusst schien, und das Verfahren vor einem internationalen Richtergremium von einem Mangel an richterlicher Unabhängigkeit gekennzeichnet war. Sechs Anwälte hatten es abgelehnt, Albin Kurti zu vertreten, der um das Recht ersucht hatte, sich selbst zu verteidigen.

Straflosigkeit für Kriegsverbrechen

Die verbliebenen internationalen Staatsanwälte und Richter der UNMIK machten nur schleppende Fortschritte bei der Aufarbeitung der rund 1560 Fälle von Kriegsverbrechen. Im August erklärte die UNMIK, dass in sieben Fällen, von denen nur einer keine Berufungs- oder Neuverhandlung war, das Verfahren noch nicht abgeschlossen sei. Der UNMIK zufolge sollen internationale Staatsanwälte in 47 weiteren Fällen Ermittlungen geführt haben. Die Maßnahmen zum Schutz von Zeugen waren weiterhin besorgniserregend.

Marko Simonovic wurde im Oktober zusammen mit drei weiteren Personen wegen Mordes an vier ethnischen Albanern im Juni 1999 in Pristina angeklagt.

Im November berichtete der UN-Generalsekretär, dass die Justizabteilung der UNMIK Richtlinien aufgestellt habe, die EULEX-Staatsanwälten den Zugang zu strafrechtlichen Unterlagen ermöglichen sollen, nachdem diese sich wiederholt darüber beklagt hatten, dass Akten über Kriegsverbrechen nicht verfügbar waren.

Nach wie vor blieben die Täter in den meisten Fällen von "Verschwindenlassen" und Entführungen straffrei. In sechs von Amnesty International bei der UNMIK-Polizei angezeigten Fällen wurden Ermittlungen eingeleitet. Der Verbleib von etwa 1918 Personen, darunter Albaner, Serben und Angehörige anderer Minderheiten, blieb weiterhin ungeklärt. Das UN-Büro für vermisste Personen und Forensik nahm 73 Exhumierungen vor und barg 53 Leichenteile. Etwa 437 exhumierte Leichname konnten nicht identifiziert werden.

Gewalt zwischen ethnischen Gruppen

Obwohl es ab März seltener zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen ethnischen Gruppen kam, wurden Minderheiten dennoch weiterhin eingeschüchtert und drangsaliert. Im Oktober wurden Schüsse auf sechs vertriebene Kosovo-Serben abgegeben, die ihre Häuser in dem Dorf Dvoran/ë in der Gemeinde Suva Reka/Suharekë aufgesucht hatten. Ein Kosovo-Albaner wurde später festgenommen. Im November wurde Ali Kadriu, ein vertriebener ethnischer Albaner, von der UNMIK-Polizei verprügelt, als er zurückkehren wollte, um sein Haus in Suvi Dol/Suhadoll im Norden von Mitrovica/ë wieder aufzubauen. Er war bereits zuvor von Angehörigen der serbischen Gemeinschaft bedroht worden. Nachdem ethnische Albaner am 29. Dezember eine ethnisch gemischte KPS-Patrouille überfallen hatten und am 30. Dezember ein 16-jähriger serbischer Junge niedergestochen worden war, wurden albanische Geschäfte in Brand gesteckt.

Nach wie vor herrschte weitgehende Straflosigkeit für Gewalt zwischen ethnischen Gruppen. Im Juli berichtete die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), dass seit den Ausschreitungen zwischen verschiedenen ethnischen Gruppen im März 2004, bei denen 19 Menschen getötet und über 900 verletzt worden waren, bislang nur in 400 von 1400 bei der Polizei angezeigten Fällen eine strafrechtliche Verfolgung aufgenommen wurde. Verhandlungen verzögerten sich, da Berichten zufolge Zeugen, darunter auch Polizisten, nicht vor Gericht erschienen oder widersprüchliche Aussagen abgaben. Die verhängten Strafen entsprachen nicht der Schwere der Straftaten.

Im Juni wurde Florim Ejupi wegen eines Sprengstoffanschlags im Februar 2001 auf den Nis-Expressbus in der Nähe von Podujevo/ë verurteilt, bei dem elf Serben ums Leben kamen und 22 schwer verletzt wurden. Das Urteil lautete auf 40 Jahre Freiheitsentzug wegen Mordes, Mordversuchs, Terrorismus, allgemeiner Gefährdung, rassistischer und anderer Diskriminierung sowie gesetzwidrigen Besitzes von Sprengstoff.

Nach der im Jahr 2007 erfolgten Festnahme eines ethnischen Albaners, der im Verdacht stand, am Mord von 14 serbischen Männern im Juli 1999 in Staro Gracko beteiligt gewesen zu sein, waren keine Fortschritte zu verzeichnen. Es gab Berichte über die Einschüchterung von Zeugen.

Diskriminierung

Sowohl Serben als auch Albaner waren in Gebieten, in denen sie in der Minderheit waren, mit Diskriminierung konfrontiert. Das Sprachengesetz wurde nur unzureichend umgesetzt und das Antidiskriminierungsgesetz von 2004 nicht angewandt. Die Regierung entwickelte einen Aktionsplan, um Maßnahmen umzusetzen, die der Beratungsausschuss zum Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten 2005 empfohlen hatte. Angehörige nicht-serbischer Minderheiten waren von den Beratungen über die Verfassung des Kosovo ausgeschlossen.

Rund ein Drittel der kosovarischen Roma, Aschkali und Ägypter besaßen dem Vernehmen nach keine Registrierung als Bürger oder ständige Einwohner, weshalb sie ihre Häuser nicht wieder in Besitz nehmen konnten. Viele Kinder, vor allem Mädchen, wurden nicht zur Schule angemeldet oder brachen diese häufig ab. Zahlreiche Familien konnten sich keine Gesundheitsversorgung leisten. Etwa 700 Roma mussten weiterhin in Lagern im Norden von Mitrovica/ë bleiben, manche von ihnen an Orten, wo ihre Gesundheit durch bleiverseuchten Boden massiv gefährdet war.

Flüchtlinge, Binnenvertriebene und Rückkehrer

Serben und andere Nicht-Albaner flohen nach der Unabhängigkeitserklärung nicht wie befürchtet aus dem Kosovo. Doch gab es im Lauf des Jahres wenig Rückkehrer in den Kosovo. Etwa 445 Binnenvertriebene kamen in ihre Häuser zurück; davon waren 107 Kosovo-Serben.

Ende des Jahres hatten mehrere EU-Mitgliedstaaten angedeutet, dass Personen unter temporärem humanitärem Schutz bald in den Kosovo abgeschoben werden sollen. Die OSZE berichtete, dass für die Integration der zwangsrückgeführten Personen keine Ressourcen zur Verfügung stünden. So gab es z.B. im September in der Gemeinde Klina/Klinë keinerlei Mittel, um das Haus eines Roma-Paares wieder aufzubauen, das aus Deutschland abgeschoben worden war.

Aufgrund des Rückstands von 29000 Fällen und 11000 nicht umgesetzten Entscheidungen im Zusammenhang mit Eigentumsansprüchen, die auf den Krieg von 1999 zurückgingen, konnten zahlreiche Personen nicht in ihre Häuser zurückkehren.

Gewalt gegen Frauen und Mädchen

Im Juli wurde ein neuer Aktionsplan zur Bekämpfung von Menschenhandel verabschiedet. Im November standen 98 Bars oder Clubs im Verdacht, an Zwangsprostitution beteiligt zu sein, obwohl die Menschenhändler Berichten zufolge die Frauen in Privathäusern und bei sogenannten Begleitagenturen unterbrachten, um nicht entdeckt zu werden. Die KPS meldete eine Zunahme von Menschenhandel innerhalb des Landes. Nur wenige Täter wurden strafrechtlich verfolgt, obwohl Frauen, die Opfer von Frauenhandel waren, nach wie vor wegen Prostitution festgenommen wurden.

Der CESCR stellte im November eine hohe Anzahl von Fällen familiärer Gewalt im Kosovo fest. Außerdem kritisierte er die geringen Strafverfolgungs- und Verurteilungsquoten sowie den Mangel an angemessenen Hilfs- und Schutzangeboten für die Opfer.

Amnesty International: Berichte

Kosovo (Serbia): The challenge to fix a failed UN justice mission (EUR 70/001/2008) Serbia: Submission to the UN Universal Periodic Review (EUR 70/006/2008)

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