Großbritannien 2009
Amtliche Bezeichnung: Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland Staatsoberhaupt: Königin Elizabeth II. Regierungschef: Gordon Brown Todesstrafe: für alle Straftaten abgeschafft Einwohner: 61 Mio. Lebenserwartung: 79 Jahre Kindersterblichkeit (m/w): 6/6 pro 1000 Lebendgeburten
Die britische Regierung hielt an der Praxis fest, Personen auf der Grundlage "diplomatischer Zusicherungen", die keine rechtlich bindenden Verpflichtungen darstellen, in Staaten abzuschieben, in denen ihnen schwere Menschenrechtsverletzungen drohen. Durch Geheimhaltung bei der Anwendung von Antiterrormaßnahmen kam es zu unfairen Verfahren. Einige Menschenrechtsverletzungen aus früheren Jahren, darunter die mutmaßliche Verwicklung staatlicher Stellen in gewaltsame Todesfälle in Nordirland, wurden auch 2008 nicht aufgeklärt oder geahndet.
Antiterrormaßnahmen und Sicherheit
Ausweitung des Polizeigewahrsams
Im Oktober 2008 stimmte das Oberhaus des britischen Parlaments (House of Lords) gegen eine Bestimmung im Entwurf des neuen Antiterrorgesetzes, das die britischen Behörden ermächtigen würde, Terrorverdächtige statt der bislang zulässigen 28 Tage nunmehr 42 Tage in Polizeigewahrsam zu nehmen, ehe Anklage erhoben werden muss.
Die Regierung strich den Passus daraufhin aus dem Entwurf des Antiterrorgesetzes und erarbeitete stattdessen eine Vorlage für ein separates Gesetz mit ähnlichen Bestimmungen. Innenministerin Jacqui Smith kündigte an, dieses Gesetz ins Parlament einzubringen, "sollte der schlimmste Fall eintreten und ein terroristischer Angriff unsere derzeitigen Möglichkeiten der Ermittlung bedrohen".
Ebenfalls im Oktober, noch vor der Abstimmung im Oberhaus, hatte das Europäische Komitee zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe bereits erhebliche Bedenken zur Dauer der Untersuchungshaft gemäß der Antiterrorgesetzgebung geäußert. Diese betrafen die existierenden Bestimmungen und galten um so mehr für eine geplante Ausdehnung dieses Zeitraums.
Amtliche Untersuchung von Todesfällen
Im Oktober zog die Regierung einige Bestimmungen der Antiterror-Gesetzesvorlage zur gerichtsmedizinischen Untersuchung von Todesfällen zurück und kündigte an, ihre Vorschläge im Rahmen einer generellen Reform dieser Untersuchungen neu einzubringen. Die Bestimmungen hätten die britischen Behörden dazu ermächtigt, die Anhörung zur Feststellung der Todesursache ganz oder teilweise unter Ausschluss der Öffentlichkeit, d.h. ohne die Anwesenheit der Angehörigen des Verstorbenen und ihrer Rechtsvertreter durchzuführen, wenn dies im Interesse der Öffentlichkeit geboten gewesen wäre.
Überwachungsverfügungen
2008 waren insgesamt 15 sogenannte Überwachungsverfügungen (control orders) nach dem Gesetz zur Vorbeugung gegen den Terrorismus in Kraft (Stand 10. Dezember). Diese ermöglichen die Einschränkung der Bewegungsfreiheit und der Betätigungsmöglichkeiten von Personen, die unter Terrorismusverdacht stehen, wenn es zum Schutz der Öffentlichkeit für erforderlich gehalten wird.
Im Oktober entschied das Berufungsgericht von England und Wales über die Klagen von vier Personen (im Verfahren A.F., A.M., A. N. und A. E. genannt), gegen die eine Überwachungsverfügung erlassen worden war. In den Fällen A.F., A. M. und A. N. hatte der zuständige High Court befunden, die Verteidigungsrechte der Betroffenen seien verletzt worden, im vierten Fall (A.E.) war er zu dem Schluss gekommen, dass die Rechte des Betroffenen nicht verletzt wurden.
In allen vier Fällen hatte sich das Innenministerium auf Informationen gestützt, die den Betroffenen bzw. ihren Rechtsbeiständen nicht in einer öffentlichen Sitzung zur Kenntnis gebracht, sondern vor Gericht unter Ausschluss der Öffentlichkeit und in Abwesenheit der Betroffenen gehört wurden. Das Berufungsgericht befand, auch im Fall der Nichtoffenlegung eines unerlässlichen Minimums an Vorhaltungen bzw. Beweismaterialien gegenüber einer Person, die einer Überwachungsverfügung unterliege, sei nicht grundsätzlich von einer Verletzung der Verteidigungsrechte auszugehen. Wenn ein solches unerlässliches Minimum an Offenlegung aus Gründen der Fairness geboten sei, genüge bereits eine so geringe Menge an Informationen, wie sie im Fall A. F. gegeben war. Das Berufungsgericht verwies die Fälle A. F. und A. N. an das zuständige Gericht zurück. Im Fall A. M. wies es die – geheim gehaltene – Berufungsklage des Innenministeriums gegen die Entscheidung des High Court aus ebenfalls geheim gehaltenen Gründen zurück. Im Fall A. E. wurde das Urteil des High Court bestätigt, dass die Verteidigungsrechte nicht verletzt worden seien. Gegen einige Punkte dieser Urteile war Ende 2008 noch eine Klage vor dem obersten Gericht des Vereinigten Königreichs, der Berufungskammer des Oberhauses (den sogenannten Law Lords), anhängig. Im Juli hatte der UN-Menschenrechtsausschuss festgestellt, dass die Verfahren zum Erlass von Überwachungsverfügungen den Betroffenen "in der Praxis die Möglichkeit verwehren, unmittelbar zu den gegen sie erhobenen Vorwürfen Stellung zu nehmen". Er empfahl der Regierung sicherzustellen, dass "im Gerichtsverfahren der Grundsatz der Waffengleichheit einzuhalten" ist, demzufolge der Betroffene und der Rechtsbeistand seiner Wahl Kenntnis von den Beweismitteln erhalten müssen, auf die sich die Überwachungsverfügung stützt.
Inhaftierung ohne Gerichtsverfahren
- Im Februar wies das Berufungsgericht von England und Wales die Innenministerin an, sich noch einmal mit der von der britischen Regierung abgelehnten Schadenersatzforderung von Lotfi Raissi zu befassen. Der algerische Staatsangehörige war am 21. September 2001 in London wegen mutmaßlicher Beteiligung an den Terroranschlägen des 11. September 2001 in den USA festgenommen worden. Auf der Grundlage eines Auslieferungsersuchens der US-Behörden verbrachte er fast fünf Monate in Untersuchungshaft. Im April 2002 lehnte ein britischer Richter das Auslieferungsersuchen mit der Begründung ab, es lägen "keinerlei Beweise" vor, die eine Beteiligung Raissis an den Terroranschlägen begründeten.
Im Februar 2007 hatte der High Court die Entscheidung des Innenministeriums für rechtens erklärt, Lotfi Raissis Klage auf Schadenersatz zurückzuweisen. Das Berufungsgericht kippte dieses Urteil jedoch mit der Begründung, das Auslieferungsverfahren sei als "Instrument zur Umgehung der britischen Gesetze verwendet worden". Ende 2008 war noch keine neue Entscheidung über die Schadenersatzklage gefällt worden.
Abschiebungen
Auch im Jahr 2008 versuchte Großbritannien, Personen, die mutmaßlich eine Gefahr für die nationale Sicherheit darstellten, in Länder abzuschieben, in denen ihnen schwere Menschenrechtsverletzungen einschließlich Folter oder Misshandlung drohten. Die Regierung hielt an ihrer Auffassung fest, die "diplomatischen Zusicherungen" – vor keinem Gericht einklagbare Versprechen der Länder, in die die Betroffenen abgeschoben werden sollen – reichten aus, um die Gefahr der Folter oder Misshandlung zu reduzieren.
Im April urteilte das Berufungsgericht von England und Wales in zwei derartigen Fällen, dass die britische Regierung keine Abschiebung durchführen dürfe. Im ersten Fall, dem der beiden libyschen Staatsangehörigen A. S. und D.D., bestätigte das Berufungsgericht die Entscheidung der Berufungskommission für Einwanderungsfragen (Special Immigration Appeals Commission – SIAC). Die für Klagen gegen Abschiebungen aus Gründen der nationalen Sicherheit zuständige SIAC war zu der Ansicht gelangt, dass die Zusicherungen der libyschen Behörden den Betroffenen keinen ausreichenden Schutz vor der ernsten Gefahr der Folter bzw. Misshandlung böten.
Im Fall des jordanischen Staatsangehörigen Omar Othman (alias Abu Qatada) befand das Berufungsgericht, das dem Betroffenen in Jordanien bevorstehende Verfahren werde eine eklatante Verletzung des Rechts auf ein faires Gerichtsverfahren darstellen. Die Zusicherungen Jordaniens an die britische Regierung würden keinerlei Schutz vor dieser Gefahr bieten. Nach Auffassung der SIAC gab es eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass in dem Verfahren auch unter Folter erzwungene Beweise gegen ihn verwendet würden.
Nach diesen Entscheidungen erklärte die Innenministerin, die Regierung habe beschlossen, "die Abschiebung von A. S. und D. D. sowie zehn weiterer libyscher Staatsbürger nicht weiter zu betreiben". Gegen mindestens fünf dieser libyschen Staatsangehörigen wurden später Überwachungsverfügungen erlassen. Da die britische Regierung die Entscheidung des Berufungsgerichts zu Abu Qatada anfocht, befassten sich die Law Lords mit dem Fall. Gleichzeitig lag ihnen der Einspruch zweier Algerier ("BB" und "U") gegen ein Urteil des Berufungsgerichts vor, in dem die Entscheidung der SIAC bestätigt wurde, einer Rückführung der beiden Männer stehe aufgrund der Zusicherung Algeriens nichts im Wege.
Die Law Lords wurden ersucht, die Zuverlässigkeit diplomatischer Zusicherungen und die Angemessenheit der Vorgehensweise der SIAC zu prüfen, die sich bei ihren Entscheidungen auf geheimes Material gestützt hatte.
Ende 2008 waren diese Berufungsklagen noch anhängig. Die Männer, die auf der Grundlage diplomatischer Zusicherungen abgeschoben werden sollten, befanden sich noch in Haft bzw. unter strikten Kautionsauflagen auf freiem Fuß.
"Außerordentliche Überstellungen"
Im Februar erklärte der Außenminister, die US-Regierung habe ihn darüber informiert, dass sie – trotz mehrfacher anderslautender Aussagen – im Jahr 2002 mindestens zweimal die unter britischer Kontrolle stehende Insel Diego Garcia für Gefangenentransporte genutzt habe. Die Flüge waren Teil des US-Programms "außerordentlicher Überstellungen" und geheimer Inhaftierungen. Die Namen der betroffenen Häftlinge wurden nicht bekanntgegeben.
- Der gebürtige Äthiopier Binyam Mohamed, der sieben Jahre in Großbritannien gelebt hatte, war 2008 weiterhin im US-Gefangenenlager Guantánamo inhaftiert. Im Mai erklärte der Außenminister gegenüber dem Parlament, der Fall werde nach wie vor mit den US-Behörden diskutiert, aber die USA seien "derzeit nicht bereit, unserem Ersuchen um Freilassung und Rückführung nachzukommen".
Im Oktober wurde im Rahmen einer Anhörung vor dem High Court bestätigt, dass ein Agent des britischen Geheimdienstes MI5 im Mai 2002 Binyam Mohamed während seiner Haft in Pakistan verhört hatte. Darüber hinaus hatte der britische Geheimdienst den US-Behörden Informationen über Binyam Mohamed für deren Verhöre zur Verfügung gestellt, wohl wissend, dass er ohne Kontakt zur Außenwelt inhaftiert war und keinen Rechtsbeistand erhielt. Mitarbeiter des MI5 lieferten auch dann noch Informationen, als klar war, dass er nicht mehr in Pakistan, sondern in einem anderen Drittland festgehalten wurde, wo die US-Behörden ebenfalls direkten Zugriff auf ihn hatten.
Der High Court befand, die britische Regierung hätte Binyam Mohameds Rechtsanwälten die ihr vorliegenden Informationen zur Verfügung stellen müssen, die seine Beschwerde stützten, Folter oder andere Misshandlungen erlitten zu haben. Nach Ansicht des Gerichts gingen "die Beziehungen der britischen Regierung zu den US-Behörden im Zusammenhang mit Binyam Mohamed weit über die eines Zuschauers oder eines Zeugen für das behauptete Fehlverhalten hinaus".
Im Oktober beauftragte die Innenministerin die Generalstaatsanwältin Baroness Scotland, mögliche strafrechtlich relevante Verhaltensweisen britischer oder US-amerikanischer Agenten im Zusammenhang mit der Behandlung von Binyam Mohamed zu untersuchen.
Guantánamo
Im März zog Spanien ein Auslieferungsersuchen für die beiden in Großbritannien wohnhaften ehemaligen Guantánamo-Häftlinge Jamil El Banna und Omar Deghayes zurück. Ein spanischer Richter befand, die beiden Männer, die Ende 2007 nach Großbritannien überstellt worden waren, seien infolge ihrer fünfjährigen Haft physisch und psychisch so schwer geschädigt, dass es "unmöglich, ja sogar unmenschlich" sei, weiterhin ihre Auslieferung zu betreiben, um sie in Spanien vor Gericht zu stellen.
Ende 2008 war noch keine Entscheidung darüber gefallen, ob Jamil El Banna und Omar Deghayes sowie der algerische Staatsbürger Abdennour Sameur, der zur gleichen Zeit von Guantánamo zurückgeführt worden war, eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis für Großbritannien erhalten würden. Vor ihrer Festnahme und ihrem Gefängnisaufenthalt in Guantánamo war ihnen dies gewährt worden.
Britische Streitkräfte im Irak
- Der britische Verteidigungsminister räumte im März im Fall Baha Mousa einen bedeutenden Verstoß gegen Artikel 2 (Recht auf Leben) und Artikel 3 (Verbot der Folter) der Europäischen Menschenrechtskonvention ein. Im Zusammenhang mit der Behandlung anderer, zusammen mit Baha Mousa inhaftierter Personen, sei gegen Artikel 3 verstoßen worden.
Baha Mousa war im September 2003 in einer Hafteinrichtung der britischen Streitkräfte im Irak zu Tode gekommen, nachdem er 36 Stunden lang von Angehörigen der britischen Truppen gefoltert worden war. Außer ihm wurden weitere Iraker gefoltert und misshandelt.
Im Mai wurde zum Fall Baha Mousa eine öffentliche Untersuchung nach dem Gesetz über die Einleitung amtlicher Untersuchungen (Inquiries Act 2005) angekündigt. Dieses Gesetz wird häufig kritisiert, weil es keine wirklich unabhängige Untersuchung gewährleistet. Der konkrete Untersuchungsauftrag lautet: "Ermittlung und Berichterstattung über die Umstände des Todes von Baha Mousa sowie über die Behandlung der mit ihm inhaftierten Personen". Im Besonderen soll untersucht werden, wer dafür verantwortlich war, Praktiken "zur Konditionierung" der Gefangenen zu genehmigen.
Das Untersuchungsverfahren wurde im Oktober eröffnet.
Polizei und Sicherheitskräfte
- Im Dezember wurde die gerichtliche Untersuchung zum Tod des Brasilianers Jean Charles de Menezes abgeschlossen, der 2005 von Polizeibeamten in einer Londoner U-Bahn-Station erschossen worden war. Die Jury konnte auf der Grundlage der ihr vorliegenden Beweismittel nicht entscheiden, ob die für den Tod von Jean Charles de Menezes verantwortlichen Polizisten rechtmäßig gehandelt hatten. Sie befand, eine Reihe von Fehlleistungen während des Polizeieinsatzes habe zum Tod des Brasilianers geführt bzw. dazu beigetragen. Der für die Untersuchung der Todesursache zuständige richterliche Beamte hatte die Geschworenen angewiesen, keinen Schuldspruch wegen rechtswidriger Tötung zu fällen. Seiner Meinung nach lagen nicht genügend Beweise vor, um zweifelsfrei festzustellen, dass das Vorgehen der beteiligten Polizisten den Straftatbestand des Mordes bzw. Totschlags erfüllte.
Nordirland
Im Juli äußerte der UN-Menschenrechtsausschuss Besorgnis darüber, dass "obwohl schon eine beträchtliche Zeit vergangen ist, seitdem in Nordirland Tötungsdelikte verübt wurden, denen auch Menschenrechtsverteidiger zum Opfer fielen, noch immer in einigen Fällen keine Untersuchung eingeleitet bzw. abgeschlossen worden ist". Auch seien die für die Straftaten Verantwortlichen noch nicht vor Gericht gestellt worden. Der Ausschuss stellte weiter fest, dass in den Fällen, in denen Untersuchungen eingeleitet wurden, einige nicht unter dem Vorsitz eines unabhängigen Richters durchgeführt würden. Sie würden vielmehr gemäß dem Gesetz Inquiries Act 2005 erfolgen, das der Regierung die weitgehende Kontrolle und Lenkung der Untersuchung ermöglicht.
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Auch Ende 2008 war die von den Behörden zugesagte unabhängige öffentliche Untersuchung zum Vorwurf der Beteiligung staatlicher Organe an der Tötung des Menschenrechtsanwalts Patrick Finucane im Jahr 1989 noch nicht eingeleitet worden. Im Juli hatten die Behörden darauf bestanden, dass eine solche Untersuchung nur im Rahmen des Inquiries Act 2005 möglich sei. Die Familie des Anwalts sowie mehrere Menschenrechtsorganisationen und UN-Expertengremien haben wiederholt darauf hingewiesen, dass bei einer Untersuchung nach diesem Gesetz keine hinreichende Unabhängigkeit gewährleistet sei.
- Im April wurde das öffentliche Untersuchungsverfahren (nicht unter dem Inquiries Act 2005) zur Ermordung der Menschenrechtsanwältin Rosemary Nelson im Jahr 1999 eingeleitet. Bis Ende 2008 war jedoch noch niemand unter Anklage gestellt worden.
Flüchtlinge und Asylsuchende
Im März wurden 60 abgelehnte irakische Asylsuchende zwangsweise in die nordirakische Stadt Erbil rückgeführt. Im Oktober hieß es, dass noch 50 weitere Iraker in den Norden des Landes zurückgeschickt worden seien.
Im März fällte das für ausländer- und asylrechtliche Klagen zuständige Gericht Asylum and Immigration Tribunal (AIT) sein Urteil in einem wichtigen Präzedenzfall, in dem es um die Gewährung von humanitärem Schutz für Asylsuchende ging, die vor einem bewaffneten Konflikt geflohen waren. Das AIT erklärte, dass es zwar einen internen bewaffneten Konflikt im Irak gebe, dass die Kläger jedoch als Zivilpersonen im Falle einer Rückführung nicht automatisch einer "ernsthaften individuellen Bedrohung" ausgesetzt seien. Sie hätten somit keinen Anspruch auf Schutz im Rahmen der EU-Gesetzesvorschrift (der sogenannten Qualifikationsrichtlinie). Sollte sich diese Rechtsauffassung durchsetzen, würden in Großbritannien noch mehr irakische Asylsuchende abgelehnt. Ende des Jahres war über die Rechtsmittelklage gegen diese Entscheidung noch nicht entschieden worden.
Menschenhandel
Im Dezember ratifizierte Großbritannien das Übereinkommen des Europarats zur Bekämpfung des Menschenhandels.
Kinderrechte
Im Oktober hieß es in den Schlussbemerkungen des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes in Bezug auf Großbritannien: "Der Ausschuss stellt fest, dass die Kinderarmut in den vergangenen Jahren zurückgegangen ist, ist aber besorgt, da die Armut ein sehr schwerwiegendes Problem ist, das alle Teile des Landes betrifft, darunter auch die Gebiete in Übersee, und in Nordirland ein besonderes Problem darstellt, wo über 20% der Kinder Berichten zufolge in Dauerarmut leben. Darüber hinaus fragt sich der Ausschuss, ob die Strategie der Regierung ausreichend auf diejenigen Gruppen von Kindern abzielt, die in der schwersten Armut leben, und befürchtet, dass der Lebensstandard von Kindern Nichtsesshafter besonders niedrig ist." Er fuhr fort: "Der Ausschuss möchte betonen, dass ein angemessener Lebensstandard für die körperliche, intellektuelle, geistige, moralische und soziale Entwicklung des Kindes von grundlegender Bedeutung ist und dass Kinderarmut auch die Kindersterblichkeitsraten beeinflusst sowie den Zugang zu Gesundheit und Bildung und die alltägliche Lebensqualität von Kindern."
Amnesty International: Missionen und Berichte
Vertreter von Amnesty International nahmen als Beobachter an verschiedenen Gerichtsverhandlungen teil, darunter Verfahren gegen den Erlass von Überwachungsverfügungen und gegen Abschiebungen auf der Grundlage diplomatischer Zusicherungen. Auch das Untersuchungsverfahren zum Tod von Jean Charles de Menezes wurde in Teilen beobachtet. Darüber hinaus reisten Delegierte von Amnesty International nach Nordirland.
State of denial – Europe’s role in rendition and secret detention (EUR 01/003/2008) UK: Amnesty International’s briefing on the Counter-Terrorism Bill 2008 (EUR 45/010/2008) UK: Briefing to the Human Rights Committee (EUR 45/011/2008)