Frankreich 2009
Amtliche Bezeichnung: Französische Republik Staatsoberhaupt: Nicolas Sarkozy Regierungschef: François Fillon Todesstrafe: für alle Straftaten abgeschafft Einwohner: 61,9 Mio. Lebenserwartung: 80,2 Jahre Kindersterblichkeit (m/w): 6/5 pro 1000 Lebendgeburten
Auch 2008 gab es Vorwürfe gegen die Polizei wegen Misshandlungen, die in mindestens einem Fall zum Tod führten. Die Ermittlungen und die strafrechtliche Ahndung dieser Fälle entsprachen nicht den internationalen Standards. Der UN-Menschenrechtsausschuss kritisierte die Bedingungen in den Haftzentren für Migranten ohne regulären Aufenthaltsstatus. Asylsuchende, deren Antrag in einem beschleunigten Verfahren geprüft wurde, waren weiterhin von Zwangsabschiebung bedroht, während sie auf die Entscheidung warteten. Ein Algerier wurde zwangsweise in sein Herkunftsland zurückgeführt, obwohl ihm dort schwere Menschenrechtsverletzungen drohten, bei einem weiteren wurde ein Abschiebeversuch unternommen. Ein neues Gesetz, das eine auf unbestimmte Zeit verlängerbare Sicherungsverwahrung ermöglicht, und ein Erlass, wonach die Polizei umfassende persönliche Daten über Menschen erheben kann, die möglicherweise die öffentliche Sicherheit bedrohen, trugen zur Aushöhlung des Grundsatzes der Unschuldsvermutung bei.
Polizei und Sicherheitskräfte
Gegen die Polizei wurden weiterhin Vorwürfe wegen Misshandlungen laut. Ermittlungsbehörden und Gerichte behandelten diese Vorwürfe nicht entsprechend den internationalen Standards, was in der Praxis zu einem Klima der Straflosigkeit führte. Der UN-Menschenrechtsausschuss äußerte sich besorgt über Berichte, wonach Polizeikräfte Migranten ohne regulären Aufenthaltsstatus und Asylsuchende in Abschiebehaft misshandelten, sowie über die unzureichende Untersuchung und Ahndung solcher Menschenrechtsverstöße.
Am 22. September 2008 genehmigte die französische Innenministerin Elektroschockwaffen (Taser) auch für die Gemeindepolizei. Zuvor durften nur Angehörige der Nationalpolizei diesen Waffentyp verwenden.
Widerrechtliche Tötung
- Am 9. Mai 2008 starb der 22-jährige Abdelhakim Ajimi in Polizeigewahrsam in Grasse im Südosten des Landes. Er war festgenommen worden, nachdem er in einer Bank Geld abheben wollte und es dabei zu einer Auseinandersetzung gekommen war. Eine richterliche Untersuchung des Vorfalls war Ende 2008 noch nicht abgeschlossen. Laut Obduktionsbericht starb Abdelhakim Ajimi durch Ersticken infolge der gegen ihn angewandten Festnahme- und Fixierungsmethoden. Mehrere Zeugen bestätigten, dass die Polizei mit exzessiver Gewalt vorging. Die beteiligten Polizisten waren Ende 2008 nach wie vor im Dienst.
Straflosigkeit
- Im Juli stellte die Staatsanwaltschaft die Untersuchungen zu den von Josiane Ngo erhobenen Misshandlungsvorwürfen ein. Berichten zufolge war Josiane Ngo im Juli 2007 von Polizeibeamten geschlagen, mit Fußtritten misshandelt und über den Boden geschleift worden, obwohl sie im achten Monat schwanger war. Der Vorfall ereignete sich auf der Straße vor zahlreichen Zeugen. Josiane Ngo wurde über Nacht in Polizeigewahrsam festgehalten, am nächsten Tag jedoch ohne Anklage wieder auf freien Fuß gesetzt. Nach einer ärztlichen Untersuchung wurde sie aufgrund ihrer Verletzungen für zehn Tage krankgeschrieben.
Migranten, Flüchtlinge und Asylsuchende
Der UN-Menschenrechtsausschuss äußerte sich besorgt über Berichte, wonach die Hafteinrichtungen für Migranten ohne Aufenthaltsgenehmigung und für Asylsuchende – darunter auch unbegleitete Minderjährige – überbelegt waren und es ihnen an sanitären Einrichtungen, Essen und medizinischer Versorgung mangelte. Der Ausschuss forderte die Regierung auf, die Praxis der Inhaftierung von Migranten zu überprüfen und die Bedingungen in den Haftanstalten zu verbessern, insbesondere auch in den überseeischen Départements und Territorien. Im Dezember erhielten Amnesty International und ein französisches Presseorgan von anonymer Seite Videoaufnahmen und Fotos, die die unmenschlichen Bedingungen in einer Hafteinrichtung für Migranten im französischen Überseeterritorium Mayotte zeigten. Die Aufnahmen dokumentierten eine massive Überbelegung sowie unzureichende hygienische Bedingungen und mangelnde ärztliche Versorgung.
Das Amt für den Schutz von Flüchtlingen und Staatenlosen (OFPRA), das über den Status von Flüchtlingen entscheidet, erklärte im April, dass im Jahr 2007 fast 30% der Asylanträge anerkannt worden seien. Dies sei eine der höchsten Raten der vergangenen Jahre. Die Zahl der neu gestellten Asylanträge war hingegen weiter rückläufig. Sie sank von 26269 im Jahr 2006 auf 23804 im Jahr 2007.
Am 3. Juli 2008 unterbreiteten mehrere Parlamentarier einen Gesetzesvorschlag zur Änderung des Rechts auf Berufung vor dem Asylgerichtshof (Cour nationale du droit d’asile) für Asylsuchende, deren Antrag in einem beschleunigten Verfahren geprüft wurde. Der Reform zufolge könnten Asylsuchende nicht in ihr Herkunftsland abgeschoben werden, solange das Berufungsverfahren gegen eine im beschleunigten Verfahren ergangene Entscheidung noch anhängig ist. Die Regierung unterstützte diesen Gesetzesvorschlag nicht.
Antiterrormaßnahmen und Sicherheit
Im Juli äußerte der UN-Menschenrechtsausschuss seine Besorgnis über die im Jahr 2006 verabschiedeten Gesetze zur Terrorismusbekämpfung. Er forderte die Regierung auf, sicherzustellen, dass alle festgenommenen Personen unverzüglich einem Richter vorgeführt werden und dass sie umgehend Zugang zu einem Rechtsbeistand bekommen. Die Behörden schoben weiterhin Personen in Länder ab, in denen ihnen Folter und andere Menschenrechtsverletzungen drohten.
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Am 14. April 2008 wurde der algerische Staatsbürger Rabah Kadri aus dem Gefängnis Val de Reuil entlassen, nachdem er eine Gefängnisstrafe verbüßt hatte, die das Pariser Strafgericht am 16. Dezember 2004 gegen ihn verhängt hatte. Er war wegen der Vorbereitung von Bombenanschlägen auf den Straßburger Weihnachtsmarkt im Jahr 2000 zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt worden, verbunden mit einem anschließenden lebenslangen Einreiseverbot nach Frankreich. Rabah Kadri wurde unmittelbar nach seiner Entlassung in Polizeigewahrsam genommen und am nächsten Tag nach Algerien abgeschoben. Am 16. April traf er in Algier ein und wurde den dortigen Behörden übergeben, die ihn zwölf Tage lang an einem unbekannten Ort ohne Kontakt zur Außenwelt festhielten.
- Am 21. April 2008 wurde Kamel Daoudi nach Verbüßen seiner Haftstrafe aus dem Gefängnis La Santé entlassen und sofort in Abschiebehaft genommen. Er war 2005 wegen "Bildung einer kriminellen Vereinigung mit terroristischen Zielsetzungen" und Urkundenfälschung zu sechs Jahren Haft mit anschließendem lebenslangen Einreiseverbot nach Frankreich verurteilt worden. Dem gebürtigen Algerier war die französische Staatsbürgerschaft 2002 im Zusammenhang mit dem Vorwurf der Zugehörigkeit zu terroristischen Gruppen aberkannt worden, obwohl das Strafverfahren gegen ihn zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen war. Auf Ersuchen seines Rechtsanwalts ordnete der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am 23. April an, Frankreich solle die Abschiebung aussetzen, bis der Gerichtshof geprüft habe, ob Kamel Daoudi bei einer Rückführung nach Algerien Folter oder andere Misshandlungen drohen würden. Ende 2008 wartete Kamel Daoudi noch auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs. Aufgrund einer gegen ihn verhängten "Beschränkung des Aufenthaltsorts" war seine Bewegungsfreiheit auf bestimmte Gebiete des Landes begrenzt, und er musste sich regelmäßig bei der Polizei melden.
Rechtliche Entwicklungen
Sicherungsverwahrung Am 7. Februar 2008 wurde ein neues Gesetz zur Sicherungsverwahrung verabschiedet. Es sieht vor, dass bestimmte Straftäter nach Verbüßung ihrer Freiheitsstrafe erneut für einen unbefristeten, jeweils um ein Jahr verlängerbaren Zeitraum in Sicherungsverwahrung genommen werden können, wenn sie als gefährlich gelten und eine hohe Gefahr der Rückfälligkeit besteht. In der Praxis heißt dies, dass eine gerichtlich angeordnete Haftstrafe unbegrenzt verlängert werden kann. Dies verstößt gegen das Recht auf Freiheit, gegen das Verbot der willkürlichen Inhaftierung und gegen den Grundsatz der Unschuldsvermutung. Der UN-Menschenrechtsausschuss forderte eine Überprüfung dieser gesetzlichen Bestimmungen.
Personenbezogene Informationen in Polizeidatenbank Mit einem Erlass von 1. Juli 2008 wurde die Sammlung personenbezogener Informationen durch die Polizei und die Sicherheitskräfte sowie deren Speicherung in der staatlichen Datenbank EDVIGE genehmigt. In der Datenbank sollten Informationen über Personen ab 13 Jahren gesammelt und gespeichert werden, die "die öffentliche Ordnung stören könnten". Zu den erfassten Informationen zählten u.a. Angaben zum Gesundheitszustand und zur sexuellen Orientierung der Betroffenen. Nach heftigen Protesten in der Öffentlichkeit und Anhörungen vor dem parlamentarischen Rechtsausschuss legte die Innenministerin eine überarbeitete Fassung des Erlasses vor, die im Dezember 2008 noch von der nationalen Datenschutzbehörde geprüft wurde.
Generalinspekteur der Haftanstalten Im Einklang mit dem Fakultativprotokoll zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe wurde am 11. Juni 2008 Jean-Marie Delarue vom Ministerrat zum Generalinspekteur der Haftanstalten des Landes ernannt. Im Juli verabschiedete die Nationalversammlung ein Gesetz, das es Frankreich erlaubt, das Fakultativprotokoll zu ratifizieren.
"Hüter der Menschenrechte" Am 21. Juli wurde eine Verfassungsreform verabschiedet, um einige Aspekte des politischen Systems und der öffentlichen Verwaltung zu verbessern. Unter der offiziellen Bezeichnung "Hüter der Menschenrechte" (Défenseur des droits) wurde ein neues nationales Organ zum Schutz der Menschenrechte eingerichtet. Der genaue Aufgabenbereich des Amts war Ende 2008 noch nicht definiert, es wurde jedoch erwartet, das es mehrere bisherige Institutionen ersetzen würde, darunter auch die Nationale Kommission für Ethik in Sicherheitsfragen (Commission Nationale de Déontologie de la Sécurité – CNDS). Diese hatte bislang als unabhängige Überwachungsinstanz für die Polizei- und Sicherheitskräfte fungiert. Es gab Befürchtungen, dies könne zu einem Verlust von Spezialwissen und Ressourcen für die bislang von der CNDS wahrgenommenen Aufgaben führen. Auch würden möglicherweise die Kapazitäten eingeschränkt, was negative Folgen für eine wirksame und unabhängige Kontrolle der Polizeikräfte hätte.
Amnesty International: Missionen und Berichte
Im März und im Mai besuchten Delegierte von Amnesty International Frankreich.
France: Recording interrogations is not enough – more safeguards needed for rights of detainees (EUR 21/004/2008)
France: Briefing to the Human Rights Committee (EUR 21/005/2008)