Amnesty Report Bangladesch 25. Mai 2009

Bangladesch 2009

 

Amtliche Bezeichnung: Volksrepublik Bangladesch Staatsoberhaupt: Iajuddin Ahmed Regierungschef: Fakhruddin Ahmed Todesstrafe: nicht abgeschafft Einwohner: 161,3 Mio. Lebenserwartung: 63,1 Jahre Kindersterblichkeit (m/w): 68/67 pro 1000 Lebendgeburten Alphabetisierungsrate: 47,5%

Bei den nach sieben Jahren erstmals wieder durchgeführten Parlamentswahlen errang die Awami-Liga (Awami League) einen erdrutschartigen Sieg. Die Wahlen, die am 29. Dezember 2008 stattfanden, verliefen überwiegend friedlich. Trotz einer Lockerung der Notstandsmaßnahmen und einer institutionellen Reform blieben die Einschränkungen der Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit vor den Wahlen bestehen. Im gesamten Land wurden Zehntausende politisch engagierter Bürger, die Berichten zufolge versuchten, sich friedlich in ihren Parteibüros zu versammeln, festgenommen. Die Polizei wandte exzessive Gewalt an, um friedliche Kundgebungen aufzulösen und verletzte dabei Teilnehmer. Schätzungen zufolge wurden allein in der ersten Jahreshälfte mindestens 54 Personen mutmaßlich von Polizisten und Angehörigen des Schnellen Einsatzbataillons (Rapid Action Battalion – RAB) außergerichtlich hingerichtet. Niemand ist für die Tötungen zur Verantwortung gezogen worden. Mindestens 185 Personen wurden zum Tode verurteilt, fünf Männer wurden hingerichtet. Während des gesamten Jahres unterstützte die Übergangsregierung den Prozess institutioneller Reformen. Im September trat die Rechtsverordnung zur Bildung einer staatlichen Menschenrechtskommission in Kraft. Die Rechtsverordnung über das Informationsrecht (Right to Information Ordinance), nach der die Bürger Zugang zu Informationen öffentlicher Institutionen verlangen können, wurde im Oktober erlassen. Allerdings waren acht Sicherheitsagenturen von dieser Rechtsverordnung ausgenommen – es sei denn, die erbetene Information stehe in Zusammenhang mit Korruption oder Menschenrechtsverletzungen.

Hintergrund

Das Jahr begann damit, dass die vom Militär gestützte Übergangsregierung die Einschränkungen des am 11. Januar 2007 erklärten Ausnahmezustands weiterhin anwandte. Es endete mit der Aufhebung des Ausnahmezustands (17. Dezember) und den knapp zwei Wochen später durchgeführten Wahlen, aus denen die Awami-Liga mit einer überwältigenden Mehrheit hervorging.

Die Ungewissheit darüber, ob die Militärführung wirklich dazu bereit sein würde, den demokratischen Neubeginn zu erlauben, wurde beseitigt, als am 29. Dezember Parlamentswahlen abgehalten wurden. Zwei politische Allianzen – eine angeführt von Sheikh Hasina von der Awami-Liga und die andere unter der Führung von Begum Khaleda Zia von der Bangladesh Nationalist Party – beteiligten sich an den Wahlen. Es bleibt aber abzuwarten, ob die neue Regierung diese einmalige Gelegenheit wirklich dazu nutzen wird, ihre Wahlversprechen einzulösen und den Schutz der Menschenrechte zu stärken.

Frauen wurden weiterhin im Rahmen von Gesetzen und im täglichen Leben diskriminiert. Nach wie vor gingen Berichte über gegen Frauen ausgeübte Gewalt, wie Schläge, Säureangriffe und Mitgiftmorde, ein. Im März kündigte die Regierung Änderungen der Nationalen Politik zur Förderung von Frauen (National Women Development Policy) an, um die Gleichstellung der Frauen weiter voranzutreiben. Die versprochenen politischen Reformen wurden jedoch nicht umgesetzt, nachdem ihre Ankündigung auf heftigen Widerstand islamistischer Gruppen stieß, die Protestkundgebungen durchführten und erklärten, dass die Änderungen gegen das islamische Erbschaftsrecht verstießen.

Bengalische Siedler nahmen weiterhin Land in Besitz, das der in den Chittagong Hill Tracts lebenden indigenen Gemeinschaft der Jumma gehörte. Drei UN-Sonderberichterstatter – der Sonderberichterstatter über die Situation der Menschenrechte und Grundfreiheiten der indigenen Völker, der Sonderberichterstatter über angemessenes Wohnen und der Sonderberichterstatter über das Recht auf Nahrung – zeigten sich besorgt, dass es sich um eine systematische Kampagne zur Unterstützung der Ansiedlung nicht-indigener Personen in den Chittagong Hill Tracts handeln könnte, um damit die bisherige Mehrheit der dort lebenden indigenen Gemeinschaft zahlenmäßig zu übertreffen.

Tausende Slumbewohner wurden in Dhaka und anderen großen Städten unter Einsatz von Gewalt vertrieben. Die Behörden rissen ihre Unterkünfte ab, ohne ihnen eine Entschädigung oder eine alternative Unterbringungsmöglichkeit anzubieten. Die Zwangräumungen folgten auf gerichtliche Anordnungen, weil die betroffenen Grundstücke für Immobilienprojekte vorgesehen waren.

Das Gesetz zur Terrorismusbekämpfung (Anti-Terrorism Ordinance) trat in Kraft. Seine umfassend formulierte Definition von Terrorakten untergrub die Sicherheitsvorkehrungen gegen willkürliche Festnahmen und Haft noch weiter.

Gerichtsverfahren blieben weit hinter internationalen Standards der Fairness zurück – eine Situation, die noch dadurch verschärft wurde, dass die Bestimmungen des Ausnahmezustands den Zugang der Angeklagten zu einem rechtsstaatlichen Verfahren einschränkten.

Um Recht und Ordnung zu gewährleisten, griff die Regierung neben der Polizei, dem Schnellen Einsatzbataillon (RAB) und anderen Sicherheitskräften weiterhin auch auf die Armee zurück. Die Armee, die seit Januar 2007 zur Aufrechterhaltung von Recht und Ordnung eingesetzt worden war, wurde Anfang November zeitweise dieser Aufgabe entbunden, jedoch am 18. Dezember bis zur Beendigung der Wahlen erneut eingesetzt.

Meinungsfreiheit, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit

Die Einschränkungen der Meinungsfreiheit wurden nicht mehr rigoros durchgesetzt und im November schließlich ganz aufgehoben. Obwohl einige Einschränkungen der Versammlungs- und Versammlungsfreiheit im Mai und November annulliert worden waren, blieben während des Ausnahmezustands viele Einschränkungen weiterhin in Kraft, bis dieser am 17. Dezember 2008 aufgehoben wurde.

Das Verbot von politischen Versammlungen in geschlossenen Räumen wurde im Mai aufgehoben, doch wurden etwa 30000 politisch engagierte Bürger verschiedener Parteien festgenommen, als sie sich Berichten zufolge kurz nach Verkündung der Aufhebung des Versammlungsverbots in ihren Parteibüros zusammenfanden. Die Polizei hielt sie auf Grundlage nicht damit zusammenhängender Anschuldigungen für einige Tage bzw. bis zu zwei Monate fest, bevor sie ohne Anklage oder gegen Kaution wieder auf freien Fuß gesetzt wurden.

Am 3. November gab die Regierung die teilweise Aufhebung des Verbots politischer Versammlungen bekannt, doch wurde diese Maßnahme erst ab dem 12. Dezember wirksam.

Exzessive Gewaltanwendung

Die Polizei wandte bei mehreren Gelegenheiten exzessive Gewalt gegen friedliche Demonstranten an. Am 6. Juli griff die Polizei mehrere Hundert Anhänger der Bangladesh Nationalist Party an, die sich friedlich auf dem Gelände des Universitätskrankenhauses "Bangabandhu Sheikh Mujib Medical University Hospital" versammelt hatten. Sie wollten dort einen festgenommenen Parteiführer treffen, der vom Krankenhaus zu einer gerichtlichen Anhörung wegen Korruptionsanklagen gebracht wurde. Mindestens 15 Personen wurden verletzt, unter ihnen ein Fotojournalist, der über das Ereignis berichtete.

Am 11. November setzte die Polizei Stöcke und Gewehrkolben ein, um Tausende Anhänger der islamisch-politischen Bewegung "Islamische Gemeinschaft" (Jamaat-e-Islami) aus der Baitul-Mukarram-Moschee in Dhaka zu vertreiben. Obwohl die Regierung am 3. November bekanntgegeben hatte, dass das Verbot von mit den Wahlen zusammenhängenden politischen Versammlungen aufgehoben sei, teilte die Polizei den Organisatoren der Versammlung mit, dass die Aufhebung des Verbots noch nicht in Kraft getreten sei und löste die friedliche Versammlung unter Einsatz von Gewalt auf. Dabei wurden mindestens 30 Teilnehmer verletzt.

Frühere Menschenrechtsverletzungen

Im April sprach Außenminister Iftehkar Ahmed Chowdhury mit UN-Generalsekretär Ban Ki-moon darüber, wie die UN in den Prozess einbezogen werden könnten, die Straflosigkeit für die Verbrechen von 1971 zu beenden. Wie in den Vorjahren wurden jedoch auch 2008 keine Kommission eingerichtet, um die Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und andere schwere Verletzungen der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts zu untersuchen. Dies wäre ein erster Schritt hin zu Wahrheitsfindung, Gerechtigkeit und umfassender und wirksamer Entschädigung der Opfer. Auch unternahm die Regierung keine Schritte, um das 1973 verabschiedete Gesetz International Crimes (Tribunals) Act umzusetzen, welches die Ahndung von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und andere Verletzungen des humanitären Völkerrechts vorsieht.

Staatliche Morde und Straflosigkeit

Während der ersten Jahreshälfte verübten die Polizei und das RAB mindestens 54 mutmaßlich extralegale Hinrichtungen. In der zweiten Jahreshälfte sollen noch zahlreiche weitere staatliche Morde begangen worden sein. Kein Angehöriger von Polizei oder RAB wurde deswegen strafrechtlich verfolgt. Laut Regierungsangaben wurden in allen Fällen von Schusswaffengebrauch mit Todesfolge durch Polizei oder RAB die obligatorischen gerichtlichen Untersuchungen eingeleitet, die ergaben, dass die Sicherheitskräfte rechtmäßig gehandelt hatten. Über die Anzahl der durchgeführten gerichtlichen Untersuchungen und deren Ergebnisse standen der Öffentlichkeit keine Angaben zur Verfügung.

  • Am 27. Juli 2008 gab die Regierung bekannt, dass Dr. Mizanur Rahman Tulul, der Vorsitzende der verbotenen Purbo Banglar Communist Party (Red Flag Faction), während eines sogenannten "Kreuzfeuer"-Zwischenfalls getötet worden sei. Mit dieser Bezeichnung werden häufig extralegale Hinrichtungen beschrieben. Die Mutter von Dr. Tulul hatte am 26. Juli Journalisten über seine Festnahme informiert und öffentlich an die Behörden appelliert, seine Sicherheit zu gewährleisten.

Todesstrafe

Mindestens 185 Personen wurden zum Tode verurteilt, womit die Zahl der in Todeszellen einsitzenden Gefangenen auf mindestens 1085 anstieg. Fünf wegen Mordes verurteilte Männer wurden hingerichtet, einer im Juni und vier im Dezember.

Im Dezember stimmte Bangladesch gegen eine Resolution der UN-Generalversammlung, die zu einem weltweiten Hinrichtungsmoratorium aufrief.

Amnesty International: Missionen und Berichte

Im Januar reiste die internationale Generalsekretärin von Amnesty International, Irene Khan, nach Bangladesch und sprach dort mit Opfern von Menschenrechtsverletzungen, zivilgesellschaftlichen Gruppen und Vertretern verschiedener Parteien.

Bangladesh: Memorandum to the Caretaker Government of Bangladesh and political parties (ASA 13/001/2008)

Bangladesh: Submission to the UN Universal Periodic Review: Fourth session of the UPR Working Group of the Human Rights Council, February 2009 (ASA 13/006/2008)

Bangladesh: Elections present risks and opportunities for human rights (ASA 13/011/2008)

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