Amnesty-Stellungnahme zur Modernisierung des Bundespolizeigesetzes
Wie aus einem Gesetzesentwurf des Innenministeriums hervorgeht, soll die Bundespolizei neue Befugnisse erhalten. Amnesty International hat die Ausweitung dieser Befugnisse in einer aktuellen Stellungnahme kritisiert. Es besteht die Gefahr einer schleichenden Normalisierung schwerwiegender Grundrechtseingriffe.
Amnesty International bewertet folgende Punkte des Gesetzesentwurfs zur Modernisierung der Bundespolizei als kritisch:
- Anlasslose Kontrollbefugnissen werden beibehalten und ausgeweitet. Sie sind ein Einfallstor für Racial Profiling und sollten abgeschafft werden.
- Die weitreichende Anordnungsbefugnisse für Meldeauflagen und Aufenthaltsverbote sind mit Blick auf das Bestimmtheitsgebot und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit problematisch.
- Die weitgehenden Befugnisse für den Einsatz von mobilen Bild- und Tonaufzeichnungsgeräten sind menschenrechtlich problematisch. Eine Verpflichtung zur Einschaltung der Bodycams bei der Anwendung unmittelbaren Zwangs sollte ergänzt werden.
- Die Ausweitung eingriffsintensiver, präventiver Überwachungsmaßnahmen, insbesondere gegenüber Kontaktpersonen, sind menschenrechtlich problematisch. Dazu gehören längerfristige Observation, verdeckte Ton- und Bildaufnahmen sowie der Einsatz von Drohnen, Bewegungsmeldern, Peilsendern und GPS-Ortung.
- Die Quellen-Telekommunikationsüberwachung wird eingeführt. Die Ausgestaltung wird den menschenrechtlichen Risiken dieser Technologie nicht gerecht. Amnesty International empfiehlt, darauf gänzlich zu verzichten.
- Die anlasslose Übermittlung von Fluggastdaten ist unverhältnismäßig und sollte nicht eingeführt werden.
- Die weitgehende Ausgestaltung der polizeilichen Ingewahrsamnahme wird dem menschenrechtlich gebotenen Ausnahmecharakter dieser Maßnahme nicht gerecht. Die Schutzbedarfe von trans- und intergeschlechtlichen sowie nicht-binären Personen und Minderjährigen sollten im Gesetzestext ergänzt werden.
- Der Wegfall der Errichtungsanordnung für automatisierte Daten ist menschenrechtlich bedenklich. Insbesondere die Anhörung der Bundesdatenschutzbeauftragtenstelle sollte beibehalten werden.
- Es fehlt die Einführung einer Kennzeichnungspflicht als rechtstaatliche Selbstverständlichkeit.
Amnesty International weist darauf hin, dass der vorliegende Gesetzesentwurf mit der erneuten Ausweitung von Einsatzbefugnissen der Bundespolizei einhergeht. Es besteht die Gefahr einer schleichenden Normalisierung schwerwiegender Grundrechtseingriffe. Gleichzeitig bleiben Forderungen von betroffenen Communities und aus der Zivilgesellschaft nach einer sicheren Gesellschaft, die dem Schutz und dem Wohlergehen aller dient, unbeachtet. Entscheidend wäre dabei, die Lebensrealitäten von Menschen, die von Rassismus, Armut oder aus anderen Gründen von struktureller Diskriminierung betroffen sind, ebenso wie ihre negativen Erfahrungen mit den Sicherheitsbehörden ernst zu nehmen. Neben einer kritischen Reflexion bestehender Strukturen, Prozesse und Handlungsmuster wäre dabei eine ernsthafte und wirkungsvolle Einbeziehung von betroffenen Communities entscheidend.