Aktuell Deutschland 08. Januar 2025

Bundestagswahl 2025: Sicher in Vielfalt leben – Menschenverachtende Gewalt bekämpfen

Das Bild zeigt eine Person bei einer Demonstration. Sie hält ein Schild hoch, auf dem steht: "Wir sind die Brandmauer".

Amnesty-Aktion bei der "Hand in Hand"-Demonstration gegen Antisemitismus und Rassismus am 3. Februar 2024 vor dem Bundestag in Berlin

Ob willkürliche Polizeikontrollen, Angriffe auf der Straße oder Hasskommentare in den sozialen Medien: Menschenverachtende und ausgrenzende Gewalt ist in Deutschland alltäglich. Betroffen sind häufig Menschen, die nicht in das stereotype Bild der Mehrheitsgesellschaft passen. Die künftige Bundesregierung muss mehr tun, um systemischen Rassismus, Antisemitismus, Sexismus und LGBTI-Feindlichkeit zu bekämpfen. Sie muss diejenigen, die von struktureller Diskriminierung und Gewalt betroffen sind, wirksamer schützen. 

Wir alle wollen in einer Gesellschaft leben, in der alle Menschen sein können, wie sie sind. Jeder Mensch sollte sich sicher und zugehörig fühlen können, für Diskriminierung darf es keinen Platz geben. In Deutschland nehmen rassistische, antisemitische, geschlechtsspezifische, LGBTI-feindliche und andere menschenverachtender Gewalt und Hetze zu. Ein alarmierender Trend, der seit Jahren anhält. Die Gewalt entlädt sich in den sozialen Netzwerken, in denen offen gehetzt wird, aber auch auf der Straße.

Das Vorgehen ist stets dasselbe: Gesellschaftlich marginalisierte Gruppen, wie z. B. LGBTI+ oder Geflüchtete, werden für gesellschaftliche Probleme verantwortlich gemacht und dann zur Zielscheibe von Diskriminierung und Gewalt. Oft wird ihnen die Schuld für die Taten gegeben. Manchmal werden sogar die Verdächtigen im Umkreis der Opfer gesucht wie bei der Mordserie des "Nationalsozialistischen Untergrunds" (NSU). Laut der Studie "Being Muslim in the EU" ist Deutschland nach Österreich das Land in der EU, in dem Menschen am häufigsten antimuslimischer Rassismus erleben. Hass und Hetze erzeugen wiederum ein Gesellschaftsbild, das nicht auf der Idee gleicher Menschenwürde basiert, sondern auf einer Ideologie der Ungleichwertigkeit: "Wir" gegen "die anderen".

Die Bundesregierung hat die Möglichkeit, Schutzkonzepte für betroffene Menschen zu entwickeln und sich für eine offene Gesellschaft stark zu machen. Das sog. "Sicherheitspaket", das nach den schrecklichen Messerangriffen in Mannheim und in Solingen im Sommer 2024 auf den Weg gebracht wurde, war deshalb der falsche Weg. Der vollständige Leistungsausschluss für Asylsuchende im Dublin-Verfahren, biometrische Überwachung und anlasslose Polizeikontrollen, die das "Racial Profiling" verstärken, sind menschenrechtlich inakzeptabel. Rassistische Zuschreibungen von Kriminalität dürfen nicht Gesetz werden.

Im Kampf gegen Rassismus und andere Formen struktureller Diskriminierung besteht in Deutschland weiterhin großer Handlungsbedarf. Die Politik muss aufhören, sich menschenverachtende Diskurse zu eigen zu machen. Nur durch entschlossenes Handeln gegen Diskriminierung und Gewalt können wir eine Gesellschaft schaffen, in der Vielfalt als Bereicherung empfunden wird und alle Menschen in Sicherheit und Würde leben können.

 

Unsere Forderungen:

  • Der Staat und seine Vertreter*innen tragen eine besondere Verantwortung im Kampf gegen Rassismus, Antisemitismus und andere Diskriminierungen. Sie sind in der Pflicht, menschenverachtende Äußerungen zu entlarven, anstatt sie zu befeuern.
  • Die Bundesregierung muss bestehende strukturelle Defizite bei der Prävention, Aufklärung und Strafverfolgung von Hasskriminalität beheben. Die Polizei und andere staatliche Institutionen dürfen keine Schuldzuweisungen an die Opfer vornehmen oder diese in eine Täter*innenrolle drängen.
  • Strafbare Handlungen wie Aufrufe zu Hass und Gewalt, egal ob im Internet oder in der realen Welt, müssen zeitnah und gründlich ermittelt und aufgeklärt werden.
  • Betroffene und ihre Angehörigen müssen unbürokratische und umfassende Unterstützung erhalten. Dazu gehören auch finanzielle Hilfen wie eine Grundrente oder ein gesichertes Aufenthaltsrecht für Menschen, die von rassistischer und/oder geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen sind, aber keinen festen Aufenthaltsstatus haben. Nur so kann verhindert werden, dass Opfer alleingelassen werden und Täter*innen ungestraft davonkommen.
  • Der im sog. "Sicherheitspaket" beschlossene Leistungsausschluss für Asylsuchende im Dublin-Verfahren sowie die Verschärfungen im Bereich der Überwachung müssen rückgängig gemacht werden.

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