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Deutscher Menschenrechts-Filmpreis 2022: Jetzt bewerben!

Bis zum 30. Juni 2022 können Wettbewerbsbeiträge für den Deutschen Menschenrechts-Filmpreis eingereicht werden.
© Deutscher Menschenrechts-Filmpreis
Der Deutsche Menschenrechts-Filmpreis wird seit 1998 anlässlich des Internationalen Tages der Menschenrechte verliehen. Im zweijährigen Rhythmus zeichnet er herausragende Film- und Fernsehproduktionen aus, die sich Menschenrechtsthemen in ihren unterschiedlichen Facetten annehmen. Zugleich würdigt der Preis das Engagement von Filmemacher_innen. Bewerbungen können seit dem 1. März 2022 eingereicht werden.
Der Deutsche Menschenrechts-Filmpreis ist ein unabhängiger Medienwettbewerb und wird aktuell von 20 Organisationen der Zivilgesellschaft gestaltet, finanziert und durchgeführt, darunter Amnesty International in Deutschland. Zu den Trägern gehören Organisationen der Menschenrechts-, Bildungs-, Kultur- und Medienarbeit, konfessionell geprägte Organisationen, Gewerkschaften sowie Wohlfahrtsverbände und kommunale Einrichtungen. Sie sind geeint im Ziel der Achtung und Wahrung der Menschenrechte.
Termine
Bewerbungsbeginn: 1. März 2022
Einsendeschluss: 30. Juni 2022
Bekanntgabe der Preisträger: 1. November 2022
Preisverleihung in Nürnberg: 10. Dezember 2022
Hier geht es zur Anmeldung auf www.menschenrechts-filmpreis.de/anmeldung
Zum Deutschen Menschenrechts-Filmpreis können Produktionen eingereicht werden, die sich mit der Idee der Menschenrechte bzw. deren Umsetzung, Schutz und Verletzung auseinandersetzen. Der Preis wird in sechs verschiedenen Kategorien ausgeschrieben. In jeder Kategorie wird jeweils ein Preisträger geehrt. Zugelassen sind Filme in deutscher Sprache oder deutsch untertitelte Filme oder solche ohne Dialog aller Genres. In den folgenden Kategorien können Filmproduktionen direkt eingereicht werden.
Weitere Informationen zu den Kategorien gibt es auf www.menschenrechts-filmpreis.de
Ein guter Menschenrechts-Film reflektiert die gegenwärtige Lage der Menschenrechte und zeigt konkrete Bestrebungen sowie Visionen, die Opfer von Menschenrechtsverletzungen zu schützen. Menschenrechts-Filme können dehalb bedingungslos realistisch sein oder utopisch. Sie können erschütternde Bilder zeigen – oder aber auch die Wirkungen eines friedlichen Zusammenlebens illustrieren.
Eine maßgebliche Bedingung sollte der Menschenrechts-Film erfüllen: Er muss wahrhaftig sein. Wahrhaftig im Sinne von als mit den Tatsachen übereinstimmend. Wahrhaftig auch dahingehend, dass dieser Film Haltungen vermittelt.
Solche Filme verdienen die Würdigung im Rahmen des Deutschen Menschenrechts-Filmpreises. Unsere Aufmerksamkeit gilt daher Produktionen mit
- emotionaler Ausdruckskraft
- Aktualität und Dringlichkeit
- neuen, unbekannten Perspektiven
- einer Verpflichtung der Filmschaffenden gegenüber ihrem Sujet
- Aufrichtigkeit, Vermeidung von Stereotypisierung und Manipulation
- Originalität, Innovation
- cinematografischer Qualität und Ästhetik sowie kommunikativen Qualitäten
Weitere Informationen gibt es auf www.menschenrechts-filmpreis.de