Amnesty Report 08. April 2020

Botsuana 2019

Ein Raum voller Menschen, die größtenteils sitzen. In der Mitte eine Person mit einer Regenbogenflagge, die sie mit beiden Händen weit aufspannt

Berichtszeitraum: 1. Januar bis 31. Dezember 2019

Das Recht auf freie Meinungsäußerung war 2019 weiterhin eingeschränkt. Die Regierung legte Rechtsmittel gegen ein wegweisendes Urteil des Hohen Gerichts ein, demzufolge einvernehmliche sexuelle Beziehungen zwischen gleichgeschlechtlichen Personen nicht länger strafbar waren. Die Arbeitslosigkeit lag unverändert hoch bei 17,7 %. Mit einem Gini-Koeffizienten von 0,52 war Botsuana eines der Länder mit der größten Einkommensungleichheit weltweit.

Internationale Kontrolle

Im Mai 2019 beriet der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes über den zweiten und den dritten periodischen Bericht von Botsuana. Der Ausschuss lobte die Anstrengungen der Regierung. Gleichzeitig äußerte er seine Sorge darüber, dass u.a. einige Gruppen von Minderjährigen beim Zugang zu Grundversorgungsleistungen unter diskriminierenden Einstellungen zu leiden hatten. Er bemängelte zudem, dass Minderjährige in entlegenen Regionen sowie Minderjährige ohne Ausweispapiere nur eingeschränkten Zugang zur Gesundheitsversorgung hatten.

Medienfreiheit

Journalist_innen liefen nach wie vor Gefahr tätlich angegriffen, bedroht und strafrechtlich verfolgt zu werden.

Geheimdienstmitarbeiter_innen durchsuchten am 17. Juli 2019 die Wohnung von Tsaone Basimanebotlhe, Journalistin für die Zeitung Mmegi, und beschlagnahmten mehrere Computer sowie ihr Mobiltelefon. Berichten zufolge erklärten die Agent_innen Tsaone Basimanebotlhe, dass im Zusammenhang mit dem laufenden Verfahren gegen den früheren Spionagechef Isaac Kgosi gegen sie ermittelt werde. Dabei geht es u.a. darum, dass Kgosi Bilder von Geheimdienstmitarbeiter_innen an die Zeitung weitergegeben haben soll. Die Medienorganisationen Botswana Editors Forum and The Freedom of Expression Committee verurteilten die Durchsuchung und bezeichneten sie als Schikane und Einschüchterung.

Ein von Journalist_innen gefordertes Gesetz über den Zugang zu Informationen gab es nach wie vor nicht. Das bereits seit dem Jahr 2008 geltende Gesetz über Medienschaffende (Media Practitioners Act) schränkte die Arbeit von Journalist_innen, den Zugang zu Informationen und die Medienfreiheit nach wie vor ein. Nationale Organisationen wie das Medieninstitut für das Südliche Afrika (Media Institute of Southern Africa) übten harsche Kritik an der Regierung von Botsuana: Die Regierung instrumentalisiere eine Reihe von Gesetzen, um den freien Informationsfluss zu unterbinden oder um "unbotmäßige" Journalist_innen zu bestrafen, die Informationen veröffentlichten, die nach Ansicht der Regierung unter dem Schutz dieser Gesetze stünden. Bei diesen Gesetzen handele es sich u. a. um das Staatssicherheitsgesetz (National Security Act), das Gesetz über staatsgefährdende Aktivitäten (Sedition Act), das Gesetz über Schutzgebiete (Protected Areas Act) sowie um das Gesetz gegen Internet- und Computerkriminalität (Cybercrimes and Computer Related Act).

Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans- und Intergeschlechtliche

Am 11. Juni 2019 fällte das Hohe Gericht von Botsuana ein richtungsweisendes Urteil zur Entkriminalisierung einvernehmlicher sexueller Beziehungen zwischen gleichgeschlechtlichen Erwachsenen.  Das in Gaborone tagende Hohe Gericht befand, dass die Artikel 164(a), 164 (c) und 167 des Strafgesetzbuchs von Botsuana, nach denen "widernatürliche Handlungen" strafbar waren, verfassungswidrig seien. Nach diesen Gesetzesbestimmungen galten einvernehmliche sexuelle Handlungen zwischen gleichgeschlechtlichen Personen als strafbar. Sie beförderten ein Klima, in dem Menschen wegen ihrer tatsächlichen oder vermuteten sexuellen Orientierung Opfer von Diskriminierung, Schikanen und Gewalt wurden. Das Gericht stellte fest, dass diese Bestimmungen diskriminierend seien, die Rechte auf Privatsphäre, Freiheit und Würde verletzten und nicht im öffentlichen Interesse seien.

Im Juli legte der Generalstaatsanwalt im Namen der Regierung aus mehreren Gründen Rechtsmittel ein. Ein Argument war, dass das Hohe Gericht seine Kompetenzen überschritten habe, da es eine Entscheidung des Berufungsgerichts von 2003 außer Kraft gesetzt habe. In der Entscheidung hieß es, dass die Umstände und die Zeit für eine Straffreiheit noch nicht reif seien.

Todesstrafe

Am 2. Dezember 2019 richtete Botsuana den 44 Jahre alten Mooketsi Kgosibodiba durch Erhängen hin. Botsuana ist er einzige Staat in der Entwicklungsgemeinschaft des Südlichen Afrika, in dem die Todesstrafe noch per Gesetz gilt und auch vollstreckt wird. Im Jahr 2018 hatte Botsuana zwei Männer wegen Mordes hingerichtet: Joseph Tselayarona im Februar und Uyapo Poloko im Mai.

Im Januar 2018 hatte die Allgemeine Regelmäßige Überprüfung der Menschenrechtslage im Land durch die Vereinten Nationen stattgefunden. Dabei hatte Botsuana die Empfehlungen akzeptiert, konkrete Maßnahmen für öffentliche Konsultationen über die Abschaffung der Todesstrafe einzuleiten und die Vorbereitungen für eine nationale Diskussion über die Todesstrafe wieder aufzunehmen. 2019 wurden jedoch keine Diskussionen zu diesem Thema veranstaltet.

Flüchtlinge und Asylsuchende

Das Berufungsgericht entschied im Juli 2019, dass es sich bei einer Gruppe von Flüchtlingen aus Namibia im Flüchtlingslager von Dukwi um "illegale Einwanderer" handele.  Sie waren 1999 nach Botsuana geflohen, nachdem es im umkämpften Caprivizipfel zu gewaltsamen Zusammenstößen mit Regierungseinheiten gekommen war.  Von den anfangs rund 3000 Geflüchteten waren 709 in Botsuana geblieben.  Ihr Sprecher versicherte immer wieder, dass die Rückkehr nach Namibia gefährlich für sie sei, da sie einer in Namibia verbotenen Partei angehörten. Botsuana nahm am 17. September 2019 die Rückführung der Geflüchteten auf und transportierte eine Gruppe von 94 Menschen nach Namibia.

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