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Abschieben um jeden Preis
Vor der Bundestagswahl setzen Bund und Länder auf eine Erhöhung der Abschiebequote – ungeachtet der prekären Lage in Afghanistan.
Von Noorullah Rahmani
Günter Burkhardt ist sich sicher: "Man produziert in diesem Jahr die Ablehnungsbescheide, die in drei oder vier Jahren vollzogen werden", sagt der Geschäftsführer der Flüchtlingshilfsorganisation Pro Asyl. Weil das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) unter Druck stehe, bis zur Bundestagswahl einen Berg unerledigter Verfahren abzubauen, wachse die Zahl mangelhaft durchgeführter Asylverfahren ohne faire Prüfung der Fluchtgründe stetig. Allein bis Mai wurden 146.000 Asylanträge von Afghanen abgelehnt, im Vorjahr waren es rund 174.000 – während die Anerkennungsquote afghanischer Bewerber 2015 noch bei 78 Prozent lag.
Verbessert hat sich die Sicherheitslage in Afghanistan seitdem nicht, wie auch der verheerende Anschlag in Kabul im Mai mit 150 Toten belegt. Die vorübergehende Aussetzung der Abschiebungen in das Bürgerkriegsland bedeutet jedoch keine Änderung der deutschen Politik, unfreiwillige Rückführungen nach Afghanistan verstärkt voranzutreiben. Seit Berlin und Kabul im Oktober 2016 vereinbarten, diesbezüglich zusammenzuarbeiten, sind 147 Afghanen abgeschoben worden – 98 davon bis Mai dieses Jahres. Die Vereinbarung sieht vor, dass die Entwicklungshilfe für Afghanistan drastisch reduziert wird, wenn das Land Rückkehrern angemessene staatliche Unterstützung verwehrt.
Die Regierung in Kabul hält sich allerdings nur bedingt an diese Abmachung, wie etwa Atiqullah Akbari berichtet. Anderthalb Jahre lebte der Afghane in München, ehe er im Januar 2017 nach Kabul abgeschoben und dort bei einem Selbstmordanschlag verletzt wurde. Er erhielt nach seiner Ankunft vom afghanischen Ministerium für Flüchtlinge zwar 1.500 Afghani. Das ist die zugesicherte Mindestsumme, umgerechnet rund zwanzig Euro. Auch die Kosten für die ersten drei Wochen in einem Hostel übernahm das Ministerium, doch seitdem hat er kein Geld mehr erhalten.
Wegen fehlender Dokumente verwehrt ihm auch die Internationale Organisation für Migration (IOM) die Starthilfe von umgerechnet 700 Euro, um ein Haus zu kaufen oder ein Geschäft zu eröffnen. Unterstützt wird Akbari bislang lediglich auf privatem Weg – unter anderem von Freunden in Deutschland, die den Kontakt zu ihm auch nach seiner Abschiebung nicht abreißen ließen. So kann er zumindest die Miete für ein Zimmer bezahlen, das er sich mit drei anderen Abgeschobenen teilt.
Bis heute ist Akbari verbittert darüber, wie die deutschen Behörden seinen Asylantrag behandelten – er empfindet seine Ablehnung als unfair. Schließlich habe er es in kurzer Zeit geschafft, Deutsch zu lernen und sich für einen Ausbildungsplatz zu bewerben. Nichts habe er sich zuschulden kommen lassen, betont er. Auch deshalb will er versuchen, mit Unterstützung seiner Münchner Freunde legal nach Deutschland zurückzukehren. Sollte das nicht gelingen, würde er sich auch in die Hände von Schleusern begeben.
Mohamad Saber hat ähnliche Erfahrungen gemacht wie Akbari. Der 35-Jährige hatte Schleusern 10.000 Dollar bezahlt und einen schwierigen und gefährlichen Weg auf sich genommen, um nach Norwegen zu gelangen – nur um zu erleben, dass die dortigen Behörden ihn nach Ablehnung seines Asylantrags nach Afghanistan abschieben wollten.
Saber entging der Abschiebung, indem er sich nach Deutschland durchschlug, wo er abermals Asyl beantragte. Die Einwanderungsbehörden in Frankfurt schickten ihn jedoch nach Norwegen zurück, wo er zunächst ins Gefängnis kam und dann nach Afghanistan ausgeflogen wurde. Wie er das Geld zurückgeben soll, das ihm Freunde und Bekannte für die Flucht geliehen hatten, weiß Saber nicht. Nach seinen Erfahrungen will er jedenfalls nicht mehr, dass Afghanen illegal nach Europa reisen müssen und dabei ihr Geld und ihr Leben riskieren.
Ahmad Rasuli ist hingegen froh, dass er abgeschoben wurde. Sechs Monate lange lebte der 28-Jährige in München, ehe er in seine Heimat zurückgeführt wurde. "Ich habe mehr als 8.000 Dollar bezahlt, um nach Deutschland zu kommen", sagt er. Angesichts seiner Probleme als Flüchtling hat er bis heute Albträume – die Kluft zwischen dem, was ihm vor seiner Flucht versprochen wurde und dem, was er dann in Deutschland erlebte, sei riesig gewesen. So kam er zunächst für mehrere Monate in einer großen Halle mit mehr als hundert anderen Neuankömmlingen unter. Oft herrschte bis Mitternacht Lärm; weder mit der Kultur noch mit der Sprache kam er zurecht. Zurück in Afghanistan fühlt er sich wieder zu Hause – trotz Armut, Arbeitslosigkeit, Unsicherheit und Selbstmordanschlägen.
Tipps nur für die Ausreise
Das bayerische Sozialministerium hat Wohlfahrtsverbänden mit dem Entzug der Förderung gedroht, sollten sie Asylbewerber ergebnisoffen beraten.
Von Stefan Wirner
Mehr Abschiebungen, um jeden Preis – so scheint das Motto der bayerischen Staatsregierung zu lauten. Das zeigt ein Brief des Sozialministeriums in München an die Träger der Asylsozialberatung vom März. Darin wird Wohlfahrtsverbänden wie der Caritas oder der Arbeiterwohlfahrt mit dem Entzug staatlicher Gelder gedroht, sollte deren Asylsozialberatung sich nicht an gewisse Prämissen halten.
In dem Schreiben heißt es, Schwerpunkt der Beratung sei nach geltender Richtlinie, die Betroffenen "über eine bereits bestehende oder in absehbarer Zeit möglicherweise eintretende Ausreisepflicht" aufzuklären. Zudem gelte es, auf "Hilfsangebote im Freistaat Bayern für eine freiwillige Rückkehr oder Weiterwanderung" hinzuweisen.
Mit diesen Grundsätzen sei es unvereinbar, wenn Tipps des Bayerischen Flüchtlingsrats weitergegeben würden, "wie Betroffene sich bevorstehenden Abschiebungen entziehen können". Dies laufe dem Förderzweck zuwider – und könnte im Wiederholungsfall zum "Widerruf der entsprechenden Verwaltungsakte" führen.
Die Empörung über das Schreiben war groß. Der Arbeitskreis Kritische Soziale Arbeit sammelte Unterschriften, um die Rücknahme des "ministeriellen Drohbriefes" zu erreichen. Schließlich könne es nicht sein, dass der Entzug der Förderung drohe, nur weil "Geflüchtete umfassend über ihnen zustehende demokratische Rechte beraten" würden. Die Forderung der Regierung, in Beratungen Rechte zu verschweigen, greife "grundlegend die Arbeitsweise von jeder Art von Beratungsstelle an", hieß es im Frühjahr.
Inzwischen hat das Sozialministerium den Brief relativiert. Dem Amnesty Journal sagte ein Sprecher, es herrsche Übereinkunft mit den Verbänden, dass Aufgabe der staatlich geförderten Asylsozialberatung nicht sei, Abschiebungen zu vereiteln. Das sieht man beim Bayerischen Flüchtlingsrat jedoch anders. Sprecher Stephan Dünnwald betonte, nötig sei eine öffentliche Klarstellung des Sachverhalts, denn es sei in einigen Fällen zur Verunsicherung von Asylsozialberatern gekommen. "Das kann einen negativen Einfluss auf die Beratungstätigkeit haben."
Das fürchtet auch der Arbeitskreis Kritische Soziale Arbeit. "Möglicherweise ist ein Teil der Mitarbeiter eingeschüchtert", sagte ein Vertreter des Arbeitskreises dem Amnesty Journal. 1.300 Unterschriften gegen das Schreiben kamen zusammen, und das trotz der Tatsache, dass bei einigen Wohlfahrtsverbänden Vorgesetzte ihre Mitarbeiter aufforderten, nicht zu unterschreiben.