Aktuell Deutschland 08. Januar 2025

Bundestagswahl 2025: Menschenrechte brauchen Engagement – Zivilgesellschaft unterstützen

Buntes Schild, auf dem "Ja, zur Vielfalt" steht, in mitten eines unscharfen Bildes einer Menschenmenge

#unteilbar-Demonstration in Berlin (Archivaufnahme)

Zivilgesellschaftliches Engagement bildet weltweit die Grundlage des gesellschaftlichen Zusammenhalts und ermöglicht es, Politik aktiv mitzugestalten – auch in Deutschland. Ob bei der Unterstützung von Geflüchteten oder im Kampf gegen Diskriminierung und Rassismus: Zivilgesellschaftliche Organisationen engagieren sich dort, wo staatliche Strukturen an ihre Grenzen stoßen. Die Bundesregierung muss sicherstellen, dass zivilgesellschaftliches Engagement international wie auch in Deutschland weiterhin unterstützt und gefördert wird.

Die Räume für zivilgesellschaftliches Handeln verengen sich weltweit. Ein wichtiger Schwerpunkt der deutschen staatlichen und nichtstaatlichen Entwicklungszusammenarbeit ist die Unterstützung von und die Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Partnerorganisationen – nicht zuletzt im Bereich der Menschenrechte. Diese wichtige Form der Unterstützung und Solidarität muss weiter gestärkt werden. Hierzu gehört auch die konsequente Umsetzung der EU-Leitlinien zu Menschenrechtsverteidiger*innen.

Zivilgesellschaftliche Organisationen leisten in Deutschland seit Jahren unverzichtbare Arbeit für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Sie führen Präventionsprojekte an Schulen durch, beraten im Umgang mit Rechtsextremismus und unterstützen Betroffene von Gewalt und Rassismus. Feuerwehren und Sportvereine engagieren sich mit Demokratieprojekten, Jugendverbände und Migrant*innenorganisationen setzen sich für Vielfalt und Integration ein.

Das zivilgesellschaftliche Engagement in Deutschland ist jedoch gefährdet, weil die finanzielle Förderung auf Länderebene zunehmend infrage gestellt wird. Auch auf Bundesebene zeichnen sich drastische Kürzungen für Demokratieprojekte ab. Sollten die Sparvorgaben umgesetzt werden, stünde dieser wichtige Bereich gesellschaftlicher Teilhabe vor dem Aus. Statt weiterer Kürzungen braucht es dringend eine gesetzliche Grundlage für eine sichere und ausreichende Finanzierung.

Für viele Initiativen und Projekte besteht weiterhin Rechtsunsicherheit, was den Status der Gemeinnützigkeit angeht. Die Bundesregierung muss die politischen Betätigungsmöglichkeiten von Organisationen und Vereinen im Rahmen eines neuen Gemeinnützigkeitsrechts anerkennen und absichern. In Zeiten, in denen Diskriminierung und Ausgrenzung zunehmen, ist eine starke und unabhängige Zivilgesellschaft unabdingbar, um die Einhaltung der Menschenrechte zu garantieren.

Die umstrittene Antisemitismus-Resolution lässt gravierende Grund- und Menschenrechtsverletzungen sowie Rechtsunsicherheit befürchten. Betroffen sind vor allem die Zivilgesellschaft und ihre Rechte auf Meinungs-, Kunst- und Wissenschaftsfreiheit. Konkret besteht die Angst, Fördergelder zu verlieren, Veranstaltungen absagen zu müssen und bei der Einladung internationaler Referent*innen auf Schwierigkeiten zu stoßen, weil ihnen Visa verweigert werden. Diese Verunsicherung kann zu Selbstzensur und einer Einschränkung des öffentlichen Diskurses führen, was dem Grundgedanken einer offenen, demokratischen Gesellschaft widerspricht. Deutschland muss alles dafür tun, um Antisemitismus und Rassismus zu bekämpfen und jüdisches Leben in Deutschland zu schützen. Die Antisemitismus-Resolution sorgt allerdings dafür, dass legitime Kritik an der israelischen Regierungspolitik kriminalisiert wird.

Die Bundesregierung muss sicherstellen, dass zivilgesellschaftliches Engagement unterstützt und gefördert wird. Dabei gilt es, bestehende Strukturen zu stärken und langfristige Planungssicherheit zu gewährleisten. Nur so kann eine lebendige Demokratie mit einer vielfältigen Zivilgesellschaft bestehen und sich weiterentwickeln.

 

Unsere Forderungen:

  • Die Unterstützung von und die Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Partnerorganisationen muss weiterhin ein Schwerpunkt der deutschen staatlichen und nichtstaatlichen Entwicklungszusammenarbeit sein. Die EU-Leitlinien zu Menschenrechtsverteidiger*innen müssen konsequent umgesetzt werden.
  • Die Bundesregierung muss die Finanzierung zivilgesellschaftlichen Engagements dringend gesetzlich verankern, weil sie eine wesentliche Basis für die Handlungsfähigkeit der Zivilgesellschaft darstellt.
  • Die Bundesregierung muss das Gemeinnützigkeitsrecht dringend reformieren, da politisch engagierte Vereine derzeit um ihre Existenz fürchten müssen. Die Förderung von Menschenrechten und Demokratie muss explizit als gemeinnützig anerkannt werden.
  • Politiker*innen müssen sich klar gegen ausgrenzende Diskurse stellen, die Angriffe auf zivilgesellschaftliche Einrichtungen und Beratungsangebote befeuern.
  • Marginalisierte Gruppen dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Ihr Schutz und der Kampf gegen jede Form gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit muss als gesamtgesellschaftliche Aufgabe verstanden werden und sollte nicht einseitig und intransparent durch Bundestagsresolutionen adressiert werden.

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