Amnesty Report China 27. April 2011

Verwaltungsstreitverfahren zweier chinesischer Staatsangehöriger

Es soll Beweis darüber erhoben werden, welche Folgen es für die Kinder hat, wenn sie in Anbetracht des Umstands, dass sie als 2. und 3. Kind ihrer Eltern in Deutschland geboren sind, nach China zurückkehren, insbesondere ob sie im Hinblick auf die Ein-Kind-Politik Chinas das gleiche Recht auf Verbleiben im Familienverbund, Teilhabe an Schul- und beruflicher Ausbildung, Recht auf staatliche Sozialleistungen und Gesundheitsfürsorge etc. haben.

Die Durchführungsbestimmungen für die Geburtenkontrollpolitik sind in den verschieden Provinzen, regierungs-unmittelbaren Städten und Autonomen Regionen unterschiedlich. Es kommt auf die Heimatprovinz der Kläger an. Aus der Provinz Fujian ist bekannt, dass die örtlichen Behörden auf eine Umsetzung der Geburtenkontrollpolitik drängen.

Es sind generell wenig Präzedenzfälle bekannt, die Aufschluss darüber geben, wie die chinesischen Behörden in solchen Fällen verfahren. Hinweise darauf, dass die Geburtenkontrollpolitik bei im Ausland lebenden Chinesen nicht oder nur bedingt Anwendung fand, beziehen sich i.d.R. auf Fälle, wo die Eltern über eine gute Ausbildung verfügten, und daher ein öffentliches Interesse an deren Rückkehr in die VR China bestand. Es sind auch Einschätzungen bekannt, laut denen die jeweils zuständigen Behörden keinen Unterschied machen zwischen im Land lebenden und aus dem Ausland zurückgezogenen chinesischen Staatsbürgern. Im Fall der Provinz Fujian gibt es für diesen Fall eine Sonderregelung, die in diesem Fall Anwendung finden dürfte und ein zweites Kind erlaubt.

Von Eltern von Kindern, die unter Missachtung der Geburtenkontrollpolitik gezeugt wurden, wird häufig die Zahlung von sogenannten "sozialen Ausgleichszahlung" verlangt, deren Höhe je nach Region unterschiedlich ist. Sie kann sich auf ein Vielfaches des durchschnittlichen Jahreseinkommens am jeweiligen Ort belaufen.

Den Eltern drohen bei Verweigerung "sozialer Ausgleichszahlung" Zwangsmaßnahmen wie das Beschlagnahmen von Eigentum und schlimmstenfalls auch die Inhaftierung. Der Menschenrechtsbericht der US-Regierung von 2009 stellt dazu folgendes fest:

"The law requires family-planning officials to obtain court approval before taking "forcible" action, such as detaining family members or confiscating and destroying property of families who refuse to pay social compensation fees. However, in practice this requirement was not always followed, and national authorities remained ineffective at reducing abuses by local officials."

Falls den Kindern auch gegen Geldzahlung die Registrierung verwehrt bleibt, dann sind deren Chancen auf Zugang zum staatlichen Schulsystem erheblich reduziert und sie können auch nicht den staatlich geförderten Krankenschutz in Anspruch nehmen. Die Situation wäre vergleichbar mit der der Kinder von Wanderarbeitern. Es gibt zwar Initiativen in der VR China, Kindern, die am jeweiligen Ort nicht registriert sind (beispielsweise Kindern von Wanderarbeitern), eine (private) Schulausbildung zu ermöglichen, jedoch gibt es immer wieder Berichte über Repressionen gegen entsprechende Einrichtungen.

Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben und verbleiben

mit freundlichen Grüssen
Maja Liebing
Asienreferat

Das komplette Asyl-Gutachten unter "Weitere Dokumente" zum Download.

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