Positionspapiere Deutschland 14. Juli 2025

Deutschlands Prüfung vor dem UN-Ausschuss: Mehr Einsatz für sexuelle und reproduktive Rechte notwendig

Zeichnung eines Buchs mit Paragraf-Symbol auf dem Cover

Im Jahr 2026 muss sich Deutschland erneut vor dem UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte zur Umsetzung dieser Menschenrechte äußern. Amnesty International fordert, dass dabei endlich auch das Recht auf sexuelle und reproduktive Gesundheit, einschließlich Schwangerschaftsabbrüche, thematisiert wird. Zu diesem Zweck hat Amnesty mit 20 weiteren Organisationen eine zivilgesellschaftliche Eingabe (Submission) beim Ausschuss eingereicht. 

Im Jahr 2026 muss Deutschland wieder vor dem UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte darlegen, wie es wie es den UN-Sozialpakt von 1966 umsetzt. Der UN-Sozialpakt trat 1967 in Kraft. Amnesty International und andere Organisationen fordern, dass dabei endlich auch das Recht auf sexuelle und reproduktive Gesundheit, einschließlich Schwangerschaftsabbrüchen, auf die Agenda kommt.  

Wieso muss sich Deutschland vor dem UN-Ausschuss äußern? 

Der UN-Sozialpakt verpflichtet Deutschland, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte umzusetzen und regelmäßig darüber zu berichten.  Ein UN-Ausschuss überprüft regelmäßig diese Berichte. Schützt Deutschland wichtige Menschenrechte wie Gesundheit, Arbeit und Bildung? Diese Frage wird im sogenannten Staatenüberprüfungsverfahren geklärt.  

2025/2026 findet wieder eine solche Staatenprüfung statt. Amnesty International setzt sich gezielt dafür ein, dass das Recht auf sexuelle und reproduktive Gesundheit dabei im Mittelpunkt steht – auch Schwangerschaftsabbrüche sollen Thema sein.  

Die Herausforderung: Der zuständige UN-Ausschuss hat zwar erklärt, dass das Recht auf sexuelle und reproduktive Gesundheit ein international anerkanntes Menschenrecht ist und unter den Sozialpakt und somit unter die Zuständigkeit des Ausschusses fällt. Dennoch hat die deutsche Regierung das Thema im eigenen Staatenbericht nicht berücksichtigt.  

Genau hier setzt Amnesty gemeinsam mit anderen zivilgesellschaftlichen Gruppen an: Mit einer offiziellen Eingabe will Amnesty erreichen, dass der Ausschuss Deutschland konkret dazu befragt. 

Wie läuft das Verfahren konkret ab? 

  1. Im September 2025 werden die Themen veröffentlicht, auf die der Ausschuss bei der Staatenprüfung Deutschlands seinen Fokus legen wird (sogenannte "List of Issues").
  2. Am 25. Juni haben Amnesty und 20 weitere Organisationen bereits die Eingabe eingereicht. Damit soll erreicht werden, dass das Recht auf sexuelle und reproduktive Gesundheit, einschließlich der Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen, auf dieser Liste steht. Doch selbst Themen, die nicht auf der Liste stehen, können beim eigentlichen Staatenüberprüfungsverfahren noch angesprochen werden.
  3. Die Anhörung Deutschlands im Rahmen des Staatenüberprüfungsverfahren ist im September 2026 geplant.  

Im Rahmen der Staatenprüfung muss Deutschland erklären, wie es den UN-Sozialpakt umsetzt. Der Ausschuss bewertet die Lage anhand der Berichte, Informationen aus der Zivilgesellschaft, eigenen Erkenntnissen und den Empfehlungen anderer UN-Gremien, um notwendigen Verbesserungsbedarf zu erkennen.  

Bereits 2023 hat der UN-Frauenrechtsausschuss Deutschland aufgefordert, Schwangerschaftsabbrüche vollständig zu entkriminalisieren und den WHO-Leitlinien anzupassen. Eine ähnliche Empfehlung vom UN-Ausschuss erhofft Amnesty auch im kommenden Jahr. 

Eine solche Empfehlung ist zwar rechtlich nicht bindend, sendet aber ein starkes Signal. Denn so machen die Vereinten Nationen deutlich, dass Deutschland den eigenen menschenrechtlichen Verpflichtungen nicht ausreichend nachkommt. Aber Menschenrechte sind kein Büffet – Staaten können sich nicht aussuchen, welche Rechte sie achten und welche nicht. Sie sind verpflichtet, alle Menschenrechte zu schützen, auch sexuelle und reproduktive Rechte. 

Hintergrund: 

Das UN-Abkommen über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (WSKR), auch UN-Sozialpakt genannt, ist eine der wichtigsten Säulen des internationalen Menschenrechts. Zusammen mit dem UN-Zivilpakt, der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und weiteren Abkommen bildet es die Grundlage des internationalen Menschenrechtsschutzes. Für die Einhaltung dieser Abkommen sind auf UN-Ebene verschiedene Ausschüsse zuständig. In regelmäßigen Abständen überprüfen diese, ob die Vertragsstaaten die Vorgaben einhalten – zum Beispiel im Rahmen eines Staatenüberprüfungsverfahrens.  

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