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Geänderter Entwurf für NRW-Polizeigesetz weist weiterhin menschenrechtliche Mängel auf
BERLIN, 13.11.2018 – Das NRW-Innenministerium hat nach Kritik unter anderem aus der Zivilgesellschaft Änderungen am Entwurf des neuen NRW-Polizeigesetzes vorgenommen. Am heutigen Dienstag findet im Düsseldorfer Landtag eine Anhörung zum überarbeiteten Gesetzentwurf statt. Dazu äußert sich Maria Scharlau, Expertin für Polizei und Menschenrechte bei Amnesty International in Deutschland:
"Der neue Entwurf zum Polizeigesetz verstößt – trotz aller Änderungen – an mehreren Stellen gegen Menschenrechte und Rechtsstaatsprinzipien. Nach wie vor ermöglicht das Gesetz einschneidende Maßnahmen wie zum Beispiel Fußfesseln oder Telefonüberwachung auf der Grundlage nur vager Anhaltspunkte für eine allein mögliche, zukünftige Gefahr. Das verstößt gegen die Unschuldsvermutung, weil Menschen de facto bestraft werden, ohne dass sie sich strafbar verhalten haben."
"Darin liegt aber auch ein Verstoß gegen die Rechtssicherheit: Alle Menschen müssen wissen, durch welches Verhalten sie ins Visier der Polizei geraten können – das ist auch durch den neuen Gesetzentwurf nicht gewährleistet."