Pressemitteilung Aktuell Deutschland 05. Dezember 2019

Angekündigte Einschränkung des Abschiebungsstopps nach Syrien verletzt Völkerrecht

Mehrere völlig zerbombte, teils eingefallene Häuser

Zerstörtes Viertel in der syrischen Stadt Rakka im Februar 2018

Innenminister von CDU/CSU und SPD haben sich laut Medienberichten darauf geeinigt, schwere Straftäter nach Syrien abzuschieben. Damit würde Deutschland gegen nationales und internationales Recht verstoßen.

Zu den heute bekannt gewordenen Plänen der aktuell tagenden Innenministerkonferenz sagt Markus N. Beeko, Generalsekretär von Amnesty International in Deutschland:

"Sollten die Innenminister Menschen – egal ob Straftäter oder nicht – nach Syrien abschieben, wäre dies ein Rechtsbruch mit Ansage. Deutsches Recht und internationale Abkommen, wie die Europäische Menschenrechtskonvention, verbieten es, jemanden in ein Land abzuschieben, wo ihm Gefahr für Leib und Leben oder Folter drohen. Syrien ist auch nach rund acht Jahren Konflikt mit hunderttausenden Toten kein sicheres Land. Selbst in Gebieten, die außerhalb von Kampfzonen liegen, drohen weiter willkürliche Festnahmen, Verschwindenlassen, Folter und Misshandlungen. Abschiebungen nach Syrien sind deshalb ohne Ausnahme rechtswidrig."
 

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