Bilateraler Waffenstillstand zwischen Kolumbiens Regierung und FARC
Guerilla-Gruppe FARC marschiert bewaffnet durch Kolumbien im November 2011.
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23. Juni 2016 – Historischer Schritt nach vorn: Kolumbiens Regierung und FARC einigen sich auf einen endgültigen bilateralen Waffenstillstand und das Ende aller Kampfhandlungen.
Die Regierung Kolumbiens und die Guerilla-Gruppe FARC gaben heute in Havanna, Kuba, bekannt, dass sie sich auf einen Fahrplan hin zu einem endgültigen Waffenstillstand und einem Ende aller Kampfhandlungen geeinigt haben. Dies ist ein historischer Schritt auf dem Weg zur Unterzeichnung eines Friedensabkommens, sagt dazu Amnesty International.
Vollständig in Kraft treten wird die Übereinkunft jedoch erst, wenn ein Friedensvertrag geschlossen worden ist – sehr wahrscheinlich in den kommenden Monaten. Dennoch rückt mit der heutigen Ankündigung die Aussicht auf ein baldiges Ende der über 50 Jahre währenden bewaffneten Auseinandersetzungen in Kolumbien in immer greifbarere Nähe. Unzählige Völkerstraftaten und schwere Menschenrechtsverletzungen und -verstöße haben diesen Konflikt ebenso gekennzeichnet wie das kontinuierliche Scheitern, diejenigen, die für diese Verbrechen mutmaßlich verantwortlich sind, vor ein Gericht zu stellen.
Die heutige Teileinigung legt das Verfahren fest, über das sich die FARC demobilisieren und ihre Kämpfer_innen entwaffnet werden. Spätestens 180 Tage nachdem ein Friedensabkommen unterzeichnet worden ist, soll dieser Prozess abgeschlossen sein. Festgeschrieben ist in der Übereinkunft ebenfalls, welche Schritte die Behörden unternehmen werden um die Sicherheit der Kombattant_innen aus den Reihen der Guerilla während ihrer Demobilisierung sicherzustellen. Auch Maßnahmen um paramilitärische Gruppen – die Regierung bezeichnet diese als "kriminelle Banden" – zu bekämpfen, gehören dazu. Trotz ihrer vermeintlichen Demobilisierung vor einem Jahrzehnt operieren verschiedene solcher Verbände weiterhin aktiv in Kolumbien.
Eine Feuerpause besteht faktisch bereits seit dem vergangenen Jahr zwischen beiden Seiten [nachdem die FARC im Juli 2015 einseitig erklärt hatten, jegliche Angriffe gegen den Staat einzustellen und die Regierung daraufhin Bombardements gegen die Guerilla-Gruppe aussetzte]. Dennoch begehen alle Konfliktparteien im Land weiterhin schwere Menschenrechtsverletzungen und –verstöße, vor allem gegen indigene, afrokolumbianische und kleinbäuerliche Gemeinden. Besorgniserregend ist insbesondere, dass Morde und Drohungen gegen Menschenrechtsverteidiger_innen und Gemeindesprecher_innen seit dem letzten Jahr stark zugenommen haben. Allein in den ersten drei Monaten dieses Jahres wurden erneut 19 Aktivist_innen ermordet.
Viele dieser Angriffe gehen auf das Konto paramilitärischer Gruppen. Die allermeisten stehen nicht im Zusammenhang mit Gefechten und gründen oft auf Wirtschaftsinteressen. Viele der Gemeinden und zivilgesellschaftliche Gruppen, die besondere Gefahr laufen, Opfer von Übergriffen zu werden, sind genau solche, die sich dagegen wehren, dass ihre Ländereien und Territorien durch Vorhaben des Bergbau-, Infrastruktur- und Agroindustriesektors ausgebeutet werden.
Ein endgültiger Waffenstillstand zwischen FARC und Regierung wird als solcher nur wenig dazu beitragen können, solche Übergriffe zu stoppen, solange die in der Übereinkunft aufgeführten Maßnahmen nicht auch dazu dienen, diejenigen Gruppen und Gemeinden, die sich von Angriffen bedroht sehen, wirksam zu schützen, alle zu identifizieren, die hinter diesen Attacken stehen, und die mutmaßlichen Täter_innen vor Gericht zur Verantwortung zu ziehen.
Der internationalen Gemeinschaft kommt eine wichtige Rolle zu, von den staatlichen Stellen Kolumbiens entschiedeneres Handeln einzufordern um für die Sicherheit dieser zivilgesellschaftlichen Gruppen und Gemeinden zu sorgen. Dass der UN-Sicherheitsrat bereits eine internationale politische Beobachtungsmission mit unbewaffnetem Personal eingerichtet hat, um die Einhaltung des Waffenstillstandes und das Ende der Kampfhandlungen zu überwachen und zu überprüfen, ist vor diesem Hintergrund ein wichtiger Schritt. Jedoch geht das Risiko neuer Menschenrechtsverletzungen aller Voraussicht nach nicht in erster Linie von möglichen Verstößen gegen das Teilabkommen über einen Waffenstillstand und den Stopp jeglicher Feindseligkeiten aus, sondern von gezielten Angriffen auf Zivilist_innen.
Deshalb muss eine solche politische Mission mit einer Menschenrechtskomponente ausgestattet werden und Hand in Hand mit einem gestärkten Landesbüro des UN-Hochkommissariats für Menschenrechte arbeiten, damit sie sich tatsächlich wirkungsvoll entwickeln kann.