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Statement von Amnesty zur Dublin-III-Verordnung
Die Dublin-III-Verordnung der EU soll sicherstellen, dass ein bestimmter Mitgliedstaat für den Asylantrag eines Schutzsuchenden zuständig ist und das Asylverfahren betreibt.
In der Verordnung ist festgelegt, dass ein Schutzsuchender dort den Asylantrag stellen muss, wo er zuerst europäischen Boden betritt. Das ist meist in den Ländern an den EU-Außengrenzen, wie Italien, Griechenland, Polen, Ungarn oder Bulgarien.
Deutschland ist dagegen von anderen EU-Staaten umgeben, die ein Asylsuchender erst einmal durchqueren müsste. Daher ist Deutschland nur für den seltenen Fall für einen Asylsuchenden zuständig, dass dieser direkt aus dem Herkunftsstaat mit dem Flugzeug einreist. Amnesty International kritisiert, dass die persönliche Situation von Schutzsuchenden, beispielsweise Familienangehörige in Deutschland oder Krankheit, bei dieser Zuständigkeitsverteilung nur unzureichend berücksichtigt wird.
Das Verteilungssystem nach der Dublin-III-Verordnung geht davon aus, dass die Mindeststandards der EU für ein faires Asylverfahren und für die Unterbringung und Versorgung von Asylsuchenden in allen EU-Mitgliedstaaten eingehalten werden. Dies trifft aber in der Praxis nicht zu. Somit geht das Verteilungssystem nach der Dublin-III-Verordnung von falschen Voraussetzungen aus.
Amnesty International wendet sich generell gegen Rücküberstellungen nach Griechenland und Bulgarien, da in beiden Ländern eine mit den Menschenrechten vereinbare Behandlung der Asylsuchenden generell nicht erfolgt. Bei Rücküberstellungen in andere Länder wie z.B. nach Italien und Ungarn fordert Amnesty International die genaue Überprüfung, ob im Einzelfall die Grundsätze eines fairen Asylverfahrens eingehalten werden und ob eine menschenrechtskonforme Behandlung gewährleistet ist. Ist dies nicht der Fall, dann darf eine Überstellung nicht erfolgen.
Amnesty International fordert zudem, dass Asylsuchende, die in einem EU-Mitgliedstaat als Schutzberechtigte anerkannt worden sind, Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union genießen.