Erfolg Aktuell 21. Juli 2015

ERFOLGE APRIL - JUNI 2015

In den vergangenen Monaten haben Ihre und Eure Briefe, E-Mails und Faxe im Rahmen der Urgent Actions erneut zu vielen positiven Entwicklungen beigetragen. Wir danken allen für ihren Einsatz! Anbei einige ausgewählte Erfolge aus den vergangenen drei Monaten.

SUDAN – OPPOSITIONSFÜHRER FREIGELASSEN

Farouk Abu Issa, Vorsitzender des Oppositionsbündnisses National Consensus Forces, und Dr. Amin Maki Madani, Leiter des Zusammenschlusses sudanesischer zivilgesellschaftlicher Organisationen, sind am 9. April nach 124 Tagen in Haft bedingungslos freigelassen worden. Die 82 und 76 Jahre alten Männer waren im Dezember 2014 festgenommen worden, nachdem sie ein Übereinkommen zwischen zivilgesellschaftlichen Organisationen, Oppositionsparteien und bewaffneten oppositionellen Gruppierungen unter dem Titel "Sudan Call" unterzeichnet hatten. Ihnen wurden unter anderem "Untergrabung der Verfassungsordnung" und Auffordern zu "Widerstand gegen die Staatsgewalt durch Gewalt oder strafbare Handlungen" vorgeworfen. Das Verfahren gegen die beiden Oppositionsführer ist eingestellt worden.
(UA-310/2014)

CHINA – FRAUENRECHTLERINNEN FREI

Li Tingting and Zheng Churan

Li Tingting and Zheng Churan

Wei Tingting, Wang Man, Li Tingting (auch bekannt als Li Maizi), Zheng Churan (auch bekannt als Da Tu) und Wu Rongrong wurden am 13. April gegen Kaution aus der Haft entlassen. Die fünf Frauen sind Mitglieder der Women’s Rights Action Group, die sich für Frauenrechte einsetzt. Sie waren Anfang März festgenommen worden, weil sie Veranstaltungen geplant hatten, bei denen sie ein Ende der sexuellen Belästigung in öffentlichen Verkehrsmitteln fordern wollten, die in zahlreichen Städten Chinas an der Tagesordnung ist. Unter anderem hatten sie Aufkleber mit der Aufschrift "Stoppt sexuelle Belästigung, wir wollen Sicherheit" und "Los Polizei, verhaftet Sexualstraftäter!" gedruckt, die sie im Rahmen der Veranstaltungen verteilen wollten. Gegen die fünf Frauen wurde wegen "Versammelns einer Menschenmenge zur Störung der öffentlichen Ordnung" Anklage erhoben. Es wird angenommen, dass ihre Freilassung im Zusammenhang mit der nationalen und internationalen Protestwelle steht, welche auf ihre Festnahmen folgte. (UA-054/2015)

GUINEA – HÄFTLINGE FREIGELASSEN

Dogius Koly Théa und Kala Honomou sind am 17. Juni nach 41 Tagen in willkürlicher Haft aus gesundheitlichen Gründen freigelassen worden. Die beiden Männer waren am 7. Mai auf der Gendarmerie von Nzérékoré in Guinea inhaftiert worden. Am 11. Mai verlegte man sie ohne rechtliche Begründung oder Zugang zu Rechtsbeiständen in das Gendarmeriegefängnis PM3 in Conakry, das weit weg von ihren Familien liegt. Später gewährte man ihnen dann Zugang zu ihren Rechtsbeiständen. Die erste Woche im Gefängnis PM3 mussten sie in Zellen verbringen, die als Toiletten genutzt wurden, und dort auf dem Boden schlafen. Beide litten während ihrer Zeit in Haft an gesundheitlichen Problemen und erhielten keine angemessene medizinische Betreuung. Bisher ist keine Anklage gegen sie erhoben worden. Dogius Koly Théa und Kala Honomou bedankten sich bei allen Aktivist_innen, die sich für ihre Freilassung eingesetzt haben: "Ihr könnt euch nicht vorstellen, wie sehr wir uns freuen. Wir sind Amnesty International dankbar für alles, was die Organisation getan hat, um uns aus dieser schrecklichen Lage zu befreien. Wir danken allen, die in unserem Fall aktiv geworden sind, für ihren bemerkenswerten Einsatz." (UA-133/2015)

SUDAN – AKTIVISTIN WIEDER FREI

Sandara Farouq Kadouda

Sandara Farouq Kadouda

Sandara Farouq Kadouda kontaktierte am Abend des 15. April ihre Mutter und teilte ihr mit, dass sie von Sicherheitskräften im Osten von Khartum freigelassen worden sei. Die junge Ärztin war am 12. April von einer Gruppe von Männern in Zivil, die vermutlich dem sudanesischen Geheimdienst (NISS) angehörten, entführt worden, als sie auf dem Weg zu einer Veranstaltung der Opposition war. Die Männer nahmen ihr das Handy ab, als sie gerade mit einer Freundin telefonierte. Diese hörte laute Stimmen, kurz darauf wurde das Handy abgestellt. Der Wagen von Sandara Farouq Kadouda wurde 30 Minuten später an der Straße gefunden, er war verlassen und die Schlüssel steckten noch. Ihre Familie zeigte den Vorfall bei der Polizei und dem NISS an. Die Behörden weigerten sich jedoch, Informationen über ihren Verbleib und ihren Gesundheitszustand preiszugeben. Sandara Farouq Kadouda befand sich nach ihrer Freilassung in einem schlechten Gesundheitszustand und zeigte Anzeichen von Misshandlungen.
(UA-086/2015)

USA – ASYLSUCHENDE FREIGELASSEN

Bei einer Anhörung am 7. April gewährte ein Einwanderungsgericht in den USA Celia Primero Ismalej und ihrem 18 Monate alten Sohn Jhordan Lajuj Primero Asyl. Celia Primero Ismalej war mit ihrem Sohn aus Guatemala geflüchtet und am 9. Juli 2014 im US-Bundesstaat New Mexico in Haft genommen worden. Obwohl sie die Voraussetzungen für eine Haftentlassung unter Auflagen erfüllten, hat die Einwanderungsbehörde die Freilassung von Celia Primero Ismalej und Jhordan Lajuj Primero bis zur abschließenden Entscheidung über ihre Asylanträge abgelehnt. Sie wurden mehr als acht Monate in Abschiebehaft festgehalten und litten sowohl physisch als auch psychisch unter der Inhaftierung. Kurz nachdem das Einwanderungsgericht Anfang April sein Urteil gesprochen hatte, wurden Mutter und Sohn aus der Haft entlassen und mit Familienangehörigen in den USA zusammengeführt. (UA-058/2015)

VEREINIGTE ARABISCHE EMIRATE – BEGNADIGUNG

Der Präsident der Vereinigten Arabischen Emirate hat Hamad Ali Mohammad al-Hamadi am 22. Mai begnadigt. Der 33-jährige Mann aus Katar war am 27. Juni 2014 am Grenzübergang in al-Ghuwaifat an der westlichen Grenze der Vereinigten Arabischen Emirate zu Saudi-Arabien festgenommen worden. Er und vier weitere Männer aus Katar wurden im Zusammenhang mit Twitternachrichten beschuldigt, "Vertreter (Staatsbedienstete) der Vereinigten Arabischen Emirate beleidigt zu haben". Hamad Ali Mohammad al-Hamadi soll "gestanden" haben, im September 2013 in die VAE eingereist zu sein und dort Smartphones und SIM-Karten erworben zu haben, die er an einen der Männer weitergab, der später mit ihm verurteilt wurde. Von diesen Mobiltelefonen wurden später Twitternachrichten versendet, die als beleidigend gegenüber den VAE angesehen wurden. Die vier anderen Männer waren bei der Gerichtsverhandlung nicht anwesend und wurden zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt. Hamad Ali Mohammad al-Hamadi erhielt eine zehnjährige Haftstrafe. Noch am Tag seiner Begnadigung wurde er nach Katar ausgeflogen. (UA-256/2014)

KAMERUN – MEDIZINISCHE BEHANDLUNG

Foudama Ousmane wurde am Morgen des 20. April während eines Besuchs des Generalstaatsanwalts im Gefängnis in Maroua von einem Arzt untersucht. Der Arzt bestätigte seine Tuberkuloseerkrankung und ein Augenleiden und verschrieb ihm Medikamente. Die ärztliche Untersuchung erfolgte nach zahlreichen Anrufen und E-Mails, die der Generalstaatsanwalt von Amnesty-Unterstützer_innen erhalten hatte. Er gab gegenüber Amnesty International an, dass er seit dem 16. April, als die erste Urgent Action zum Fall von Foudama Ousmane herausgegeben worden war, um die 50 Anrufe erhalten habe und sein E-Mail-Postfach voll von Nachrichten gewesen sei, mit denen er "dazu aufgefordert wurde, dafür zu sorgen, dass Foudama Ousmane medizinisch behandelt wird". Foudama Ousmane war im September 2014 wegen mutmaßlicher Verbindungen zur islamistischen Gruppierung Boko Haram von der militärischen Eliteeinheit Bataillon d'Intervention Rapide festgenommmen und im Militärlager Salak inhaftiert worden. Dort erblindete er fast vollständig und infizierte sich mit Tuberkulose. (UA-089/2015)

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