Erfolge Januar - März 2015
In den ersten Monaten 2015 haben Ihre und Eure Briefe, E-Mails und Faxe im Rahmen der Urgent Actions erneut zu vielen positiven Entwicklungen beigetragen. Wir danken allen für ihren Einsatz! Anbei einige ausgewählte Erfolge von Januar bis März 2015.
TUNESIEN – REGISSEURIN WIEDER FREI
Am 16. Januar wurde Ines Ben Othman aus der Haft entlassen. Ein Berufungsgericht entschied, dass ihre Haftstrafe mit sofortiger Wirkung zur Bewährung auszusetzen sei. Ines Ben Othman war am 19. Dezember 2014 festgenommen und am 7. Januar 2015 zu zwei Monaten Gefängnis verurteilt worden. Ihr wurde vorgeworfen, auf der Polizeiwache von Ariana "einen diensthabenden Beamten beleidigt" zu haben. Sie war dort erschienen, um Anzeige gegen den stellvertretenden Leiter der Polizeiwache zu erstatten. Ihren Angaben zufolge hat er in den vergangenen Monaten beleidigende Kommentare über sie auf Facebook hinterlassen. Auf der Polizeistation hatte Ines Ben Othman eine Auseinandersetzung mit dem stellvertretenden Leiter und wurde daraufhin angeklagt und inhaftiert. Mittlerweile ist Ines Ben Othman wieder bei ihrer Tochter und ihrer Familie. Ihren Rechtsbeiständen zufolge plant sie nach wie vor, Anzeige gegen den stellvertretenden Leiter der Polizeiwache zu erstatten. (UA-003/2015)
BAHRAIN – AKTIVIST FREIGELASSEN
Nader Abdulemam
© Privat
Am 16. Januar reduzierte ein Berufungsgericht in Bahrain die Haftstrafe von Nader Abdulemam von sechs Monaten auf vier Monate. Da er die vier Monate im Gefängnis bereits abgesessen hatte, wurde er noch am selben Tag aus der Haft entlassen. Der Aktivist war am 22. Oktober 2014 wegen "Beleidigung einer Religionsfigur" zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt worden. Er hatte sich zuvor auf Twitter öffentlich zu einem Gefährten des Propheten Mohammed und angesehenen islamischen Feldherrn geäußert. Gegen Nader Abdulemam sind noch weitere Verfahren anhängig. Amnesty International wird diese Fälle weiterhin genau beobachten und falls nötig reagieren. Nader Abdulemam bedankt sich bei allen Unterstützer_innen von Amnesty International, die Appelle für seine Freilassung geschrieben haben. (UA-240/2014)
EL SALVADOR – GUADALUPE BEGNADIGT
Collage von Schülern aus Kaiserslautern
© Amnesty International
Guadalupe wurde 2007 als 18-Jährige zu 30 Jahren Haft verurteilt, nachdem sie eine Fehlgeburt erlitten hatte. Man warf ihr die vorsätzliche Beendigung der Schwangerschaft vor und klagte sie wegen Mordes an. In El Salvador sind Schwangerschaftsabbrüche unter allen Umständen verboten und strafbar. Am 21. Januar 2015 stimmte die gesetzgebende Versammlung mit knapper Mehrheit für die Begnadigung von Guadalupe. Guadalupe ist eine von 17 Frauen, die wegen Schwangerschaftsabbrüchen oder Fehlgeburten zu Haftstrafen verurteilt worden sind und die erste, die nun begnadigt wurde. Eine der Frauen musste die gesamte Strafe verbüßen. Nach wie vor befinden sich 15 Frauen unter dem Vorwurf in Haft, ihre Schwangerschaft vorsätzlich abgebrochen zu haben. Appelle des Eilaktionsnetzwerks von Amnesty International sowie anderer Aktivist_innen in El Salvador und der ganzen Welt haben dazu beigetragen, Druck auf die salvadorianische Regierung aufzubauen und sie so dazu zu bewegen, das Guadalupe widerfahrene Unrecht wiedergutzumachen. (UA-014/2015)
BRASILIEN – FÜR DROHUNGEN VERANTWORTLICHE FESTGENOMMEN
Etwa 20 Familien einer im Bundesstaat Maranhão lebenden afro-brasilianischen Quilombo-Gemeinschaft wurden seit Juli 2014 von einem Viehzüchter bedroht und eingeschüchtert. Er war auf das Land der Quilombo-Gemeinschaft vorgedrungen, hatte einen Teil gerodet und umzäunt und seine Rinder auf die Fläche gestellt. So wurde die Quilombo-Gemeinschaft daran gehindert, auf dem Gebiet weiter Landwirtschaft zu betreiben. Nach einigen Protesten von Angehörigen der Quilombo-Gemeinschaft gegen das illegale Vorgehen des Viehzüchters stellte er mindestens einen bewaffneten Wächter ein, der auf dem Gelände patrouillierte. Darüber hinaus bedrohte der Viehzüchter die Familien und erklärte, dass er der Besitzer des Landes sei und "es zu Todesfällen kommen könne". Ende 2014 nahm die Polizei fünf bewaffnete Männer fest, die in dem Dorf São José de Bruno patrouilliert hatten. Einer der Männer wurde inhaftiert und angeklagt. Er wurde zwar später gegen Kaution freigelassen, es erwartet ihn aber eine Anklage wegen Bedrohung der Gemeinde. Der Viehzüchter verließ daraufhin die Region. Die Bewohner_innen von São José de Bruno berichteten, dass sie sich nun wieder sicher fühlen. (UA-268/2014)
MYANMAR – DR. TUN AUNG WIEDER FREI
Während des Amnesty-Briefmarathons 2013 hatten sich Menschen weltweit für Dr. Tun Aung eingesetzt
© private
Am 19. Januar 2015 wurde Dr. Tun Aung nach zweieinhalb Jahren Haft auf Bewährung freigelassen. Der Arzt und Vorsitzende des Islamischen Religionsrates in Maungdaw wurde im Jahr 2012 inhaftiert, nachdem er auf Bitten der Behörden versucht hatte, eine Menschenmenge während Ausschreitungen zwischen Buddhisten und Rohingyas im Staat Rakhine zu beruhigen. Er wurde auf Basis diverser konstruierter Anklagepunkte zu 17 Jahren Haft verurteilt. Amnesty International begrüßt seine Freilassung und vertritt die Auffassung, dass er nie hätte inhaftiert werden dürfen, da die Anklagepunkte gegen ihn jeder Grundlage entbehren. (UA-213/2013)
KAMERUN – JOURNALIST FREIGELASSEN
Gerard Kuissu
© Privat
Am Abend des 17. März 2015 wurde der Menschenrechtler und Journalist Gerard Kuissu aus dem Gewahrsam entlassen. Er war am 14. März von Angehörigen der Gendarmerie festgenommen und am 16. März in eine Hafteinrichtung des Verteidigungsministeriums in Yaoundé überstellt worden. Er hatte keinen angemessenen Zugang zu seinem Rechtsbeistand und seiner Familie. Am Morgen des 17. März besuchten ihn Vertreter_innen von Amnesty International im Verteidigungsministerium und trafen den diensthabenden Offizier. Dieser stritt die Inhaftierung von Gerard Kuissu zunächst ab. Bei dem Treffen wurde vereinbart, dass Gerard Kuissu Zugang zu einem Rechtsbeistand seiner Wahl erhalten solle, woraufhin er seinen Rechtsbeistand traf und noch am selben Abend freigelassen wurde. Gerard Kuissu bedankte sich bei allen Unterstützer_innen von Amnesty International für ihren Einsatz. (UA-062/2015)
ÄQUATORIALGUINEA – DREI MÄNNER AUS DER HAFT ENTLASSEN
Celestino Okenve, Antonio Nguema und Miguel Mbomio wurden zwischen dem 14. und 16. Januar 2015 in Äquatorialguinea festgenommen, weil sie Flugblätter verteilt haben sollen, auf denen gegen die Austragung der Fußball-Afrikameisterschaft in Äquatorialguinea protestiert wurde. Sie befanden sich mehr als zwei Wochen lang willkürlich und ohne Anklage in Haft. Sie hatten nur eingeschränkt Zugang zu ihren Familien, und während der polizeilichen Verhöre durften ihre Rechtsbeistände nicht anwesend sein. Nach Appellen von Amnesty International und anderen Menschenrechtsorganisationen wurden die Männer am 30. Januar ohne Auflagen freigelassen. Celestino Okenve sagte nach seiner Freilassung: "Ich möchte mich bei den internationalen Menschenrechtsorganisationen, den äquatorialguineischen Aktivistinnen und Aktivisten sowie dem US-Außenministerium für ihren Einsatz für das Recht auf freie Meinungsäußerung in Äquatorialguinea bedanken. Ohne den unschätzbaren Einsatz von Amnesty International, EG Justice und anderen Organisationen, die gegen Machtmissbrauch und Straffreiheit der Verantwortlichen kämpfen, wäre meine Freilassung und die meiner beiden Mitgefangenen so nicht möglich gewesen." (UA-024/2015)