Aktuell Deutschland 06. Mai 2015

Fragen und Antworten zu den Themen Körperstrafen und Folterverbot

INWIEFERN ARBEITET AMNESTY ZU KÖRPERSTRAFEN?

Alle Körperstrafen sind nach der UN-Antifolterkonvention verboten, weil sie entweder unmenschliche Behandlung oder Folter darstellen. Amnesty setzt sich weltweit für ein Ende von Folter und unmenschlicher Behandlung und für die Einhaltung des Folterverbotes ein. Seit 2014 kämpft Amnesty im Rahmen der globalen Stop-Folter-Kampagne intensiv für konkrete Fortschritte in einzelnen Ländern. Dabei greift Amnesty immer wieder aktuelle Einzelfälle von Menschen auf, die von Folter oder unmenschlicher Behandlung bedroht sind – auch in Form von Körperstrafen. So setzen sich Amnesty-Aktivist_innen weltweit seit langem für den saudischen Blogger Raif Badawi ein.

WELCHE STRAFE WURDE GEGEN RAIF BADAWI VERHÄNGT?

Der saudische Blogger Raif Badawi gründete ein liberales Online-Forum und warb darin für ein modernes, säkulares Saudi-Arabien und entsprechende Reformen. Er wurde im Mai 2014 wegen "Beleidigung des Islams" zu 10 Jahren Haft, 1000 Peitschenhiebe und einer hohen Geldstrafe verurteilt. 20 Wochen lang sollte er jeden Freitag in der Öffentlichkeit 50 Peitschenhiebe erhalten. Am 9. Januar 2015 erhielt Badawi die ersten 50 Hiebe. Die restlichen Peitschenhiebe wurden noch nicht vollstreckt.

WAS IST EINE KÖRPERSTRAFE?

Eine Körperstrafe ist jede staatliche Anordnung von körperlicher Gewalt als Sanktion für ein Fehlverhalten. Zu den praktizierten Körperstrafen gehören Stockschläge, Prügelstrafen und Peitschenhiebe, aber auch Amputationen und Verbrennungen. Körperstrafen können auf Anordnung eines Richters oder der Verwaltung verhängt werden (justizielle Körperstrafen). Aber auch Disziplinarmaßnahmen, Schulstrafen und andere Sanktionen durch staatliche Behörden fallen unter den Begriff der Körperstrafe. Die Qualifizierung nach nationalem Recht ist nicht entscheidend.

IST JEDE KÖRPERSTRAFE NACH DEM FOLTERVERBOT DER UN-ANTIFOLTERKONVENTION, DES UN-ZIVILPAKTS UND DER EMRK VERBOTEN?

Ja. Körperstrafen stellen immer eine unmenschliche Behandlung dar – unter bestimmten Voraussetzungen auch Folter - und werden daher vom absoluten Folterverbot umfasst. Der Staat zielt durch die Anordnung von Gewalt direkt auf die Würde einer Person ab, um sie zu bestrafen. Das absolute Verbot körperlicher Strafe gilt unabhängig davon, wie schwer die körperlichen Folgen für den Bestraften sind. So ist zum Beispiel auch die Anordnung von wenigen Peitschenhieben eine unmenschliche Behandlung. Körperstrafen stellen daher niemals eine rechtmäßige Strafmaßnahme dar. Das gilt auch dann, wenn sie in einem ordentlichen Gerichtsverfahren als Strafe für ein Verbrechen verhängt werden. Nationales Straf- oder Verfassungsrecht kann eine Körperstrafe nicht rechtfertigen, sie muss im Einklang mit menschenrechtlichen Vorgaben stehen.

IN WELCHEN LÄNDERN WERDEN KÖRPERSTRAFEN VERHÄNGT?

Nach dem Amnesty-Jahresbericht 2014/2015 werden justizielle Körperstrafen derzeit in Afghanistan, Guyana, Brunei, Saudi-Arabien, Indonesien, Sudan, Iran, Singapur, Malaysia, Nigeria und auf den Bahamas verhängt.

GIBT ES IN EUROPA GERICHTLICHE KÖRPERSTRAFEN?

Nein, heute gibt es keinen europäischen Staat mehr, der Körperstrafen als gerichtliche Sanktion vorsieht oder anwendet. In den 80er Jahren entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ein einem "letzten Fall", dass Körperstrafen durch Gerichte oder die Polizei das absolute Folterverbot verletzen, weil die Stockschläge eine erniedrigende Strafe darstellen.

WELCHE BESCHWERDEMÖGLICHKEITEN GEGEN KÖRPERSTRAFEN GIBT ES?

Je nachdem welche Abkommen ein Staat ratifiziert hat, in dem die Körperstrafe verhängt wurde, gibt es verschiedene Beschwerdeverfahren. Der UN-Zivilpakt sieht eine Beschwerde beim UN-Menschenrechtsausschuss vor. Ebenso gibt es nach der UN-Antifolterkonvention eine Beschwerdemöglichkeit beim UN-Ausschuss gegen Folter, wenn der betreffende Vertragsstaat diese Möglichkeit nach Art. 22 UNCAT anerkannt hat. Saudi-Arabien hat zum Beispiel den UN-Zivilpakt nicht ratifiziert, die UN-Antifolterkonvention hingegen schon – allerdings ohne die Anerkennung der Zuständigkeit des UN-Ausschusses gegen Folter für Einzelbeschwerden.

WAS BEDEUTET DAS FOLTERVERBOT FÜR KÖRPERSTRAFEN BEI KINDERN ALS „ERZIEHUNGSMAßNAHME“?

Bei Erziehungsmaßnahmen ist zu unterscheiden zwischen Maßnahmen durch staatliche Behörden, in privaten Schulen und durch Eltern:
Staatliche Erziehungsmaßnahmen müssen sich direkt am Folterverbot messen lassen und dürfen nicht unmenschlich, erniedrigend oder grausam sein. Körperstrafen sind in staatlichen Schulen deswegen grundsätzlich verboten.
Der Staat darf Körperstrafen aber auch nicht in privaten Schulen oder in der Erziehung dulden und hat hier eine Schutzpflicht. Es stellt eine Verletzung dieser völkerrechtlichen Schutzpflicht dar, wenn ein Staat keine ausreichende Gesetzgebung verabschiedet oder sonstige Maßnahmen trifft, um Kinder vor Gewalt in privaten Einrichtungen zu schützen. Der EGMR stellte 1998 einen Verstoß Großbritanniens gegen das Folterverbot fest, weil der Stiefvater eines Kindes nicht ausreichend strafrechtlich verfolgt wurde, nachdem er als Erziehungsmaßnahme Gewalt angewendet hatte. Anfang März hat der Europarat eine offizielle Rüge gegenüber Frankreich ausgesprochen, weil dort die körperliche Züchtigung von Kindern noch nicht per Gesetz verboten ist.

WIE SIND DIE REGELUNGEN ZU KÖRPERSTRAFEN IM RAHMEN DER KINDERERZIEHUNG IN DEUTSCHLAND?

Körperliche Strafen durch Lehrpersonal in Schulen und durch Eltern sind verboten und sind als Körperverletzung strafbar. Die Schulgesetze einiger Bundesländer regeln zusätzlich ein ausdrückliches Verbot der Züchtigung durch Lehrer. Seit 2000 ist das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt (§ 1631 II BGB): Damit wurde (endlich) gesetzlich festgeschrieben, dass Eltern ihre Kinder nicht körperlich züchtigen dürfen.

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