Aktuell Indonesien 29. April 2015

Todesstrafe wegen Drogenkriminalität

Todesstrafe wegen Drogenkriminalität
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29. April 2015 - Die Hinrichtungen von acht Personen in Indonesien am 28. April sind Ausdruck einer vollständigen Missachtung rechtsstaatlicher Prinzipien und menschenrechtlicher Schutzbestimmungen. Amnesty fordert die Einstellung aller Pläne für weitere Hinrichtungen.

Acht Personen, darunter indonesische und ausländische Staatsangehörige, wurden am 28. April durch ein Erschießungskommando auf der Insel Nusakambangan vor Java hingerichtet. Sie alle waren wegen Drogenschmuggels zum Tode verurteilt worden. Die Hinrichtung der Philippinerin Mary Jane Fiesta Veloso wurde in letzter Minute durch Präsident Widodo gestoppt.

"Diese Hinrichtungen sind absolut verwerflich – sie wurden unter vollständiger Missachtung international anerkannter Schutzmaßnahmen für die Anwendung der Todesstrafe vollstreckt", so Rupert Abbott, Direktor für die Region Südostasien und Pazifik bei Amnesty International.

"Präsident Joko Widodo sollte Vorhaben zur weiteren Vollstreckung von Todesurteilen sofort einstellen und ein Moratorium erlassen, als ersten Schritt auf dem Weg zur Abschaffung der Todesstrafe."

Es waren noch mindestens zwei Rechtsmittel seitens der zum Tode Verurteilten vor Gericht anhängig. Die Gnadengesuche aller acht Gefangenen waren kollektiv geprüft und abgelehnt worden. Damit wurde das im Völkerrecht garantierte Recht der Gefangenen, um Begnadigung oder eine Umwandlung des Urteils ersuchen zu können, untergraben.

Insgesamt wurden 2015 in Indonesien bisher 14 Personen hingerichtet, und laut Regierung sind in diesem Jahr weitere Hinrichtungen geplant.

"Die Todesstrafe ist stets ein Verstoß gegen die Menschenrechte, aber es gibt einige Faktoren, die Hinrichtungen heutzutage noch bedrückender machen. Einige der Gefangenen hatten Berichten zufolge bei ihrer Festnahme und Erstverhandlung keinen Zugang zu kompetenten Rechtsbeiständen oder Dolmetscher_innen, was einen Verstoß gegen ihr Recht auf ein faires Verfahren nach internationalem und nationalem Recht darstellt", so Rupert Abbott.

"Bei Rodrigo Gularte, der zu den heute hingerichteten Personen gehört, wurde eine paranoide Schizophrenie diagnostiziert, und das Völkerrecht verbietet klar die Verhängung der Todesstrafe gegen Personen mit geistiger Behinderung. Beunruhigend ist auch, dass Menschen wegen Drogenschmuggels hingerichtet wurden, obwohl dies nicht den Tatbestand 'schwerster Verbrechen' erfüllt, die nach dem Völkerrecht eine Mindestvoraussetzung für die Verhängung der Todesstrafe sind."

Hintergrund

Amnesty International lehnt die Todesstrafe uneingeschränkt und in allen Fällen ab, ungeachtet der Art des Verbrechens, der Persönlichkeit des Schuldigen oder der seitens des jeweiligen Staates angewandten Hinrichtungsmethode. Die Todesstrafe verstößt gegen das Recht auf Leben, das durch die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte garantiert wird, und ist die grausamste, unmenschlichste und erniedrigendste aller Strafen. Der Schutz des Lebens ist auch in der indonesischen Verfassung verankert. Insgesamt haben sich bisher 140 Staaten in Gesetz oder Praxis gegen die Todesstrafe entschieden.

Es gibt keine zwingenden Beweise, dass die Todesstrafe Verbrechen effektiver verhindert als andere Strafen. Eine umfassende Studie durch die Vereinten Nationen über den Zusammenhang zwischen der Todesstrafe und der Anzahl von Tötungsdelikten ergab, dass es keinen wissenschaftlichen Nachweis dafür gibt, dass Hinrichtungen eine abschreckendere Wirkung haben als lebenslängliche Haftstrafen.

Die acht hingerichteten Personen sind: Andrew Chan und Myuran Sukumaran (beide Australier), Raheem Agbaje Salami (Nigerianer, auch bekannt unter dem Namen Jamiu Owolabi Abashin), Zainal Abidin (Indonesier), Martin Anderson alias Belo (Ghanaer), Rodrigo Gularte (Brasilianer), Sylvester Obiekwe Nwolise (Nigerianer) und Okwudili Oyatanze (Nigerianer)

Hier finden Sie unsere aktuellen Zahlen und Fakten zur Todesstrafe

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