DEINE SPENDE KANN LEBEN RETTEN!
Mit Amnesty kannst du dort helfen, wo es am dringendsten nötig ist.
DEINE SPENDE WIRKT!
MENSCHENRECHTE SCHÜTZEN!
Wir setzen uns für den Schutz von bedrohten Aktivist*innen ein, stellen klare Forderungen an die Politik.
UNTERSTÜTZE UNSERE ARBEIT MIT DEINER SPENDE.
Amnesty-Brief an Grüne & Linke: Steht zu Euren Versprechen beim Flüchtlingsschutz!
18. August 2014 - Am 1. August 2014 hat Amnesty International folgenden Brief an PolitikerInnen aus den Ländern Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hessen, Niedersachen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein versendet. AdressatInnen waren die MinisterpräsidentInnen sowie die innen- und asylpolitischen SprecherInnen und Fraktions- und Landesvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke in den genannten Ländern. Amnesty fordert sie in diesem Brief dazu auf, dafür zu sorgen, dass ihre Partei dem Gesetzesvorhaben zur Einstufung von Bosnien, Serbien und Mazedonien als "sichere Herkunftsstaaten" in der Bundesratssitzung am 19. September 2014 nicht zustimmt. Den Inhalt des Briefes können Sie hier lesen.
KEINE ZUSTIMMUNG IM BUNDESRAT ZUM GESETZENTWURF ZUR EINSTUFUNG VON SERBIEN, BOSNIEN-HERZEGOWINA UND MAZEDONIEN ALS SICHERE HERKUNFTSSTAATEN (BT-DRS. 18/1528)
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Bundestag hat am 4. Juli 2014 die Einstufung Mazedoniens, Serbiens und Bosnien-Herzegowinas als sichere Herkunftsstaaten beschlossen. Der Bundesrat wird sich mit dem zustimmungspflichtigen Gesetzentwurf am 19. September 2014 beschäftigen. Amnesty International fordert Sie dringend auf, dem Vorhaben aus folgenden Gründen nicht zuzustimmen:
1. Das Konzept der sicheren Herkunftsstaaten wurde im Rahmen des Asylkompromisses 1992 eingeführt, um neben vielen anderen Restriktionen im Asylrecht zu ermöglichen, Asylanträge schneller und weniger gründlich bearbeiten zu können. Aufgrund der pauschalen gesetzlich verankerten Vermutung, das Herkunftsland sei für Asylsuchende sicher, lehnt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Anträge in der Regel als offensichtlich unbegründet ab. So kann es nur in Ausnahmefällen, zur Schutzgewährung kommen, wobei die AntragstellerInnen, konfrontiert mit der Vermutung der Sicherheit in ihrem Herkunftsstaat, einen erheblichen Begründungsaufwand haben, ihre Verfolgung darzustellen. Dadurch findet keine faire Prüfung des Einzelfalls mehr statt. Deshalb lehnt Amnesty International das Konzept der sicheren Herkunftsstaaten grundsätzlich ab.
2. Amnesty sieht die Gefahr, dass die Aufnahme dieser drei Länder dazu führen wird, dass auch weitere Länder auf die Liste der sicheren Herkunftsstaaten gesetzt werden – je nach Asylantragszahlen in einem bestimmten Zeitraum. Montenegro und Albanien waren bereits im Gespräch. Es wird politisch schwer sein, dagegen zu argumentieren, wenn man sich jetzt auf die Aufnahme von Serbien, Bosnien-Herzegowina und Mazedonien einlässt.
3. Amnesty hält darüber hinaus die vorgebrachten politischen Gründe für äußerst zweifelhaft: wie kann es stichhaltig sein, dass die prozentuale Schutzquote als (entscheidendes) Argument für eine Einstufung von Ländern als sichere Herkunftsstaaten herangezogen wird, wenn bereits schon jetzt große Bedenken an der Gründlichkeit der Anhörung bei Asylsuchenden aus den jeweiligen Ländern bestehen (Stichwort "absolutes Direktverfahren" des BAMF)? Wie kann die Zahl von Erst- oder Folgeanträgen aus dem Westbalkan innerhalb eines bestimmten Zeitraums maßgeblich für die Einschätzung der Sicherheit in einem Land sein? Und darf die Gesamtzahl aller Asylanträge in Deutschland und den mit ihr einhergehenden Herausforderungen bei der Unterbringung und Versorgung von Asylsuchenden ausschlaggebend für die Einschätzung von Sicherheit im Herkunftsstaat sein? All dies sind sachfremde Argumente, die aber nicht zuletzt in der Anhörung des Bundestags und der 2./3. Lesung des Gesetzentwurfs konstant vorgebracht wurden. Die vorgenommene Überprüfung der Sicherheit, die aus der Gesetzesbegründung hervorgeht, ist nach Einschätzung von Amnesty International unzureichend.
4. Die Menschenrechtssituation in den genannten Staaten des Westbalkans lässt die Einstufung als sichere Herkunftsstaaten nicht zu. Die Überzahl aller Stellungnahmen in der Verbändebeteiligung u.a. von Amnesty International, Proasyl, UNHCR und den Kirchen haben deutlich gemacht, dass es gerade für Angehörige der Roma grundlegende strukturelle Probleme in diesen Ländern gibt. Existenzgefährdende Formen der Diskriminierung und der fehlende staatliche Schutz vor rassistischen und homophoben Angriffen sind durchaus asylrechtlich relevant.
5. Das Vorliegen kumulativer Maßnahmen, wie z.B. struktureller Diskriminierungen in unterschiedlichen Lebensbereichen, die nach § 3a Abs.1 Nr.2 AsylVfg eine Verfolgung darstellen können, wird schon jetzt nicht gründlich genug geprüft. Dies legen bekannt gewordenen Anhörungsprotokolle deutlich offen. Hier wären nach der Einstufung als sichere Herkunftsstaaten erst recht keine Verbesserungen mehr zu erwarten.
6. Für die EU-Beitrittsprozesse der genannten Balkanstaaten wäre die Einstufung als "sicheres Herkunftsland" ein nicht zu verantwortendes Gütesiegel. In diesem Kontext gibt Amnesty International auch zu bedenken, dass einer ernsten Kritik durch die Bundesregierung zur Menschenrechtssituation in den jeweiligen Ländern – konkret an der Lebenssituation von Roma – dadurch der Boden entzogen wäre.
7. Amnesty möchte Sie daran erinnern, wie ablehnend sich Ihre Partei auf Bundesebene und Ihre Bundestagsfraktion während der Verabschiedung des Gesetzentwurfs im Bundestag am 4. Juli zu dem Gesetzesvorhaben geäußert hat. Selbst 35 SPD-Abgeordnete haben jeweils in ihren zu Protokoll gegebenen persönlichen Erklärungen nach § 31 Geschäftsordnung des Bundestags deutlich gemacht, dass sie die Argumente zur Sicherheit dieser Herkunftsländer nicht teilen, dem Gesetz aber aus Koalitionsräson zustimmen.
Für Amnesty International sowie für die meisten Flüchtlingsorganisationen ist dieses Gesetz nicht verhandelbar und kann nicht durch "Kompromissangebote" in anderen Bereichen des Asylrechts hingenommen werden. Ihre Zustimmung zu diesem Gesetz würde zudem zu einem herben Verlust der Glaubwürdigkeit Ihrer politischen Agenda in der Flüchtlingspolitik führen. Durch die politischen Konstellationen in den acht Bundesländern unter grüner und linker Koalitionsbeteiligung, liegt es jetzt in Ihrer Hand dieses Gesetz zu verhindern. Amnesty International fordert Sie deshalb dringend dazu auf, diesem Gesetz nicht zuzustimmen.
Online-Aktion: "Grüne & Linke: Steht zu Euren Versprechen beim Flüchtlingsschutz!"