Fünf Jahre Gefängnis für die falsche Kleidung
"Wir wurden verhaftet, weil wir uns anders kleiden."
© Amnesty International
Juni 2014 - Im November 2011 verurteilte ein Gericht in Kamerun Jonas Singa Kimie und Franky Ndome Ndome wegen angeblicher homosexueller Handlungen zu fünf Jahren Gefängnis und einer Geldstrafe. Die beiden Männer berichteten Amnesty, sie seien nur deshalb festgenommen worden, weil sie Frauenkleider getragen hätten. Zum Zeitpunkt der Festnahme seien sie an keinerlei sexuellen Handlungen beteiligt gewesen.
" Wir haben uns schon als Kinder feminin gefühlt, und daran kann niemand etwas ändern. Wir sind festgenommen worden, weil wir uns anders kleiden und nicht, weil wir schwul sind.", sagte Franky Ndome Ndome gegenüber Amnesty.
Ndome wurde in der Haft von Gefängniswärter_innen beleidigt und schwer misshandelt. Sie warfen ihn zu Boden und traten auf ihn ein und schnitten ihm seine langen Haare ab. Sie fesselten ihn an Fuß und Hand mit einer Kette setzten ihn in die offene Kanalisation des Gefängnisses. Ndome berichtet, er habe dort ohne etwas zu trinken oder zu essen in der Sonne sitzen müssen. Bisher haben die Behörden weder die Umstände des Übergriffs untersucht noch etwas gegen das Wachpersonal unternommen.
Dank des Einsatzes der Verteidigerin Alice Nkom sprach ein Berufungsgericht im Januar 2013 Kimie und Ndome vom Vorwurf der Homosexualität frei und entließ sie aus der Haft. Die Staatsanwaltschaft erhob jedoch kurze Zeit später erneut Anklage. Am 24. März 2013 wurden die Männer auf einem Marktplatz in der kamerunischen Hauptstadt Yaoundé angegriffen und suchten in einer nahe gelegenen Polizeistation Schutz. Statt Hilfe zu erhalten, wurden sie dort drei Tage lang festgehalten. Aus Angst vor gewalttätigen Übergriffen halten sich die beiden derzeit versteckt.
Die Staatsanwaltschaft von Yaoundé hat am 10. Januar 2013 beim höchsten Gericht Klage gegen den Freispruch von Ndome und Kimie eingereicht. Die beiden müssen nun mit einer Wiederaufnahme des Verfahrens gegen sie rechnen.
Die traurige Geschichte von Jonas und Franky ist kein Einzelfall in Kamerun – ganz im Gegenteil: Sexuelle Handlungen zwischen gleichgeschlechtlichen Personen werden dort gesellschaftlich und gesetzlich geächtet. Laut Artikel 347a des kamerunischen Strafgesetzbuches sind sexuelle Handlungen mit einer Person des gleichen Geschlechts mit einer Gefängnisstrafe von bis zu fünf Jahren und mit einer Geldstrafe von bis zu 200.000 Francs CFA (etwa 300 Euro) zu ahnden. In der Praxis wird das Gesetz jedoch wesentlich weiter ausgelegt: So werden die meisten Betroffenen allein aufgrund ihrer vermuteten sexuellen Orientierung verfolgt, angeklagt und verurteilt.
Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und intersexuelle Personen (LGBTI) werden von Menschen, die durch Politik und Medien aufgehetzt wurden, immer wieder körperlich angegriffen und beleidigt.
Die Situation von LGBTI in Kamerun ist sehr schwierig
© Tobi Binder
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