Indien: Umwandlungen von Todesurteilen sollten zum Umdenken führen
Bereits 19 Umwandlungen von Todesurteilen im Jahr 2014
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31. März 2014 Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs von Indien vom 31. März zur Umwandlung des Todesurteils gegen Devender Pal Singh Bhullar aufgrund einer geistigen Erkrankung und der Verzögerung bei der Behandlung seines Gnadengesuchs sollte die Behörden veranlassen, die Anwendung der Todesstrafe in Indien zu überdenken.
"Diese Entscheidung ist die 19. Umwandlung eines Todesurteils im Jahr 2014. Die Behörden sollten die durch diese Entscheidungen entstandene Initiative nutzen, um ein Hinrichtungsmoratorium zu verabschieden und die Abschaffung der Todesstrafe anzustreben", sagte Shashikumar Velath, Leiter des Programms bei Amnesty International Indien.
Devender Pal Singh Bhullar wurde im August 2001 aufgrund seiner Beteiligung an einem Bombenanschlag in Neu-Delhi im Jahr 1993, bei dem neun Menschen starben, zum Tode verurteilt. Sein Gerichtsverfahren entsprach bei weitem nicht den internationalen Standards für faire Prozesse. Im Mai 2011 lehnte der indische Präsident das Gnadengesuch von Devender Pal Singh Bhullar ab – acht Jahre nachdem das Gesuch gestellt worden war.
Devender Pal Singh Bhullar wird seit 2010 in einer psychiatrischen Einrichtung in Neu-Delhi behandelt. Im Mai 2013 gab ein medizinisches Gremium zur Feststellung seines Gesundheitszustands die Einschätzung ab, er leide an einer Form von Psychose. Ein weiteres medizinisches Gremium untersuchte Devender Pal Singh Bhullar im Dezember 2013 und stellte fest, dass die Psychosesymptome anhielten und "weiterhin nur eine geringe Aussicht auf Heilung bestünde ".
Im Januar 2014 hatte der Oberste Gerichthof von Indien die Todesurteile von 16 Menschen aufgrund einer Verzögerung bei der Behandlung ihrer Gnadengesuche umgewandelt und bei zwei Personen aufgrund einer Geisteskrankheit. Das Gericht entschied, unzulässige oder übermäßige Verzögerungen bei der Vollstreckung einer Hinrichtung seien ein Grund für die Umwandlung des Urteils und dass die Hinrichtung geisteskranker Menschen verfassungswidrig sei.
Internationale Standards untersagen Staaten, Todesurteile gegen Menschen mit geistigen Behinderungen zu verhängen. Der UN-Sonderberichterstatter über außergerichtliche, summarische oder willkürliche Hinrichtungen erklärte, dass "das Völkerrecht die Verhängung der Todesstrafe gegen geistig zurückgebliebene oder kranke Personen untersagt".
Hintergrund
Devender Pal Singh Bhullar wurde im Januar 1995 unter dem Antiterrorgesetz festgenommen. Dieses Gesetz wurde später aufgehoben und enthielt Bestimmungen, die mit internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren unvereinbar waren. Der Oberste Gerichthof bestätigte das Todesurteil im März 2002, obwohl einer der drei Richter Devender Pal Singh Bhullar für nicht schuldig hielt, da kein Beweis seiner Schuld vorläge.
Während der anfänglichen Inhaftierung und des Verfahrens hatte er keinen Zugang zu einem Rechtsbeistand. Er wurde aufgrund eines wenig gehaltvollen Geständnisses schuldig befunden, das er bei der Polizei abgab und später mit der Begründung zurückzog, er habe dieses falsche Geständnis unter dem Druck der Polizei abgegeben.
Devender Pal Singh Bhullar focht die Ablehnung seines Gnadengesuchs durch den Präsidenten vor dem Obersten Gerichtshof an. Er argumentierte, dass es eine übermäßige Verzögerung bei dessen Begutachtung gegeben habe. Der Oberste Gerichtshof lehnte seine Rechtsmittel im April 2013 ab und begründete dies damit, dass Gefangene, die wegen Terrorvergehen verurteilt seien, keine Umwandlung wegen übermäßiger Verzögerung beantragen könnten.
Doch im Januar 2014 erklärte ein größeres Gremium im Obersten Gerichtshof diese Entscheidung für rechtswidrig. Nach diesem Urteil ließ der Oberste Gerichtshof eine andere Petition von Devender Pal Singh Bhullar auf Umwandlung des Todesurteils zu. Auch dem Präsidenten liegt ein neues Gnadengesuch vor.
Im Januar 2014 empfahl der Vizegouverneur von Neu-Delhi die Umwandlung des Todesurteils von Devender Pal Singh Bhullar und sagte dazu: "Auf der Basis menschlicher Moral und des Naturrechts kann ich mich nicht dazu bewegen, die Ablehnung des Gnadengesuchs zu empfehlen".