Russisches Verfassungsgericht erklärt "Agentengesetz" für verfassungsgemäß
Im Juli 2012 stimmte Präsident Wladimir Putin dem "Agentengesetz" zu
© SERGEI CHIRIKOV/AFP/Getty Images
11. April 2014 - Am 8. April 2014 erklärte das russische Verfassungsgericht das "Agentengesetz" für verfassungsgemäß. Nach diesem Gesetz müssen sich russische Nichtregierungsorganisationen (NGOs) seit November 2012 als "ausländische Agenten" registrieren, wenn sie "politisch" tätig sind und finanzielle Unterstützung aus dem Ausland erhalten.
Einige NGOs hatten das Gesetz mit Unterstützung des früheren russische Menschenrechtsbeauftragten Wladimir Lukin mit der Begründung angefochten, es verletze das in der russischen Verfassung garantierte Recht auf Meinungs- und Vereinigungsfreiheit. "Es wird wieder einmal deutlich, dass die staatlichen Organe in Russland fest entschlossen sind, eine unabhängige Zivilgesellschaft um jeden Preis zu verhindern", kommentierte Sergei Nikitin, Direktor des Büros von Amnesty International in Moskau, die Entscheidung des Verfassungsgerichts.
Das Verfassungsgericht vertritt die Auffassung, auf verfassungsrechtlicher Grundlage sei es nicht möglich, mit dem Begriff des "politischen Agenten" unter Bezug auf die sowjetische Vergangenheit eine negative Bedeutung zu verbinden. Wenn sich eine Organisation entsprechend registrieren müsse, sei das für sie nicht abwertend und bedeute keinerlei Diskreditierung ihrer Tätigkeit. Amnesty International vertritt demgegenüber mit den russischen Bürger- und Menschenrechtsorganisationen den Standpunkt, das Gesetz greife den aus der Zeit Stalins berüchtigten Begriff des "ausländischen Agenten" auf, um die davon betroffenen Organisationen in die Nähe von Spionen zu rücken.
Tatsächlich ist es seit Inkrafttreten des Gesetzes wiederholt zu entsprechenden Schmierereien an Büros bekannter NGOs gekommen. Zudem ist der Begriff der "politischen Tätigkeit" vage und lässt willkürliche Entscheidungen zu. Bislang registrierte sich keine Menschenrechtsorganisation als "ausländischer Agent". Amnesty International setzte sich von Anfang an für die Aufhebung des sogenannten "Agentengesetzes" ein; im Herbst 2013 haben 336.000 Menschen die entsprechende Forderung an Präsident Putin unterstützt.
Wie sich das Gesetz in der Praxis auswirkt, wurde ebenfalls am 8. April 2014 in St. Petersburg deutlich: Das Stadtgericht in St. Petersburg bestätigte eine erstinstanzliche Entscheidung aus dem Dezember 2013, nach der sich das Antidiskriminierungszentrum von Memorial in St. Petersburg, als "ausländischer Agent" registrieren muss. Die NGO war nach Einführung des "Agentengesetzes" schnell ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten, weil sie dem Anti-Folter-Komitee der Vereinten Nationen noch vor Inkrafttreten des "Agentengesetzes" einen Bericht über Polizeigewalt gegenüber Roma, Migranten und Aktivisten vorgelegt hatte. Hierin sah man die "politische Tätigkeit" der Organisation.
Nachdem die Staatsanwaltschaft mit ihrer Forderung nach Registrierung der Organisation im Jahr 2013 in zwei Instanzen unterlegen war, hatte sie als Vertreter eines "unbestimmten Personenkreises" eine "zivile Klage" angestrengt, über die das Stadtgericht jetzt in zweiter Instanz entschieden hat. Das Antidiskriminierungszentrum wird nicht als "ausländischer Agent" arbeiten und hat entschieden, seine Arbeit einzustellen.
Solidaritätsaktion: Senden Sie Liebesgrüße nach Russland!