Öffentliche Beschlüsse der Jahresversammlung 2013 in Bochum
SP-5: Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention
Die Jahresversammlung stellt mit Besorgnis fest, dass unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF) in Deutschland nicht nach den Standards der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) behandelt werden.
Vor allem kommt in vielen Fällen die zentrale Forderung der UN-KRK – Schutz und Wohl des Kindes – auch nach Aufhebung des ausländerrechtlichen Vorbehaltes im Jahr 2010 in der Praxis nicht zur Geltung.
Deshalb fordert die Jahresversammlung:
1. Die Altersfestsetzung muss durch Fachkräfte in einem Verfahren erfolgen, in dem das Alter unter Vornahme einer Gesamtwürdigung nicht nur des äußeren Erscheinungsbildes des Kindes, sondern unter Einbeziehung seines biographischen Hintergrundes, seiner Sprache und seines Verhaltens sowie unter Berücksichtigung seines Geschlechts und seines ethnischen und kulturellen Hintergrundes bestimmt wird.
2. Alle Landesregierungen müssen dafür sorgen, dass in jedem Bundesland ausreichend Clearinghäuser eingerichtet werden, in denen alle UMF direkt nach ihrer Ankunft in Deutschland untergebracht werden und das Clearingverfahren durchlaufen können.
Kommunen und Landesregierungen werden aufgefordert, für die Durchführung des Clearingverfahrens genügend speziell geschultes Personal und Dolmetscher zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus müssen alle Landesregierungen sicherstellen, dass eine Folgeunterbringung für Jugendliche in Jugendhilfeeinrichtungen, die den besonderen Bedürfnissen von UMF gerecht werden, gewährleistet wird.
3. Familiengerichte müssen für die zeitnahe Bestellung eines Vormunds für UMF sorgen.
SP-6: Kindgerechtes Asylverfahren für unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge (UMF)
Die Jahresversammlung ist besorgt, dass das Asylverfahren für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Deutschland in der Praxis nicht den Anforderungen der Kinderrechtskonvention gerecht wird. Daher fordert die Jahresversammlung die Bundesregierung auf:
1. Die zum allgemeinen Verwaltungsrecht bestehenden Ausnahmeregelungen zur Verfahrensfähigkeit ab 16. Jahren im Asylverfahrensgesetz (§12 des AsylVfG) und im Aufenthaltsgesetz (§80 des AufenthG) aufzuheben.
2. Die Bestellung eines Verfahrenspflegers für das asyl- und aufenthaltsrechtliche Verfahren (kostenloser Rechtsbeistand) neben dem Vormund gesetzlich zu verankern.
3. So lange das von Amnesty International grundsätzlich abgelehnte Flughafenverfahren nicht abgeschafft ist, sind generell alle UMF von diesem Verfahren auszunehmen.
4. Des Weiteren fordert die Jahresversammlung das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) auf, sicherzustellen, dass unbegleitete minderjährige Flüchtlinge immer von "sonderbeauftragten" Entscheidern in Anwesenheit des Vormunds und / oder eines Rechtsvertreters angehört werden.
Bei der Entscheidung soll der besonderen Situation eines unbegleiteten minderjährigen Flüchtlings Rechnung getragen und das Kindeswohl vorrangig berücksichtigt werden. Darüber hinaus wird das BAMF aufgefordert, das Asylverfahren in Übereinstimmung mit der Kinderrechtskonvention zu gestalten.
SP-7: Soziale Rechte für Flüchtlinge
1. Die Jahresversammlung von Amnesty International begrüßt die Klarstellung des Bundesverfassungsgerichts, dass die Menschenwürde migrationspolitisch nicht relativiert werden darf und die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz evident unzureichend waren. Sie erinnert daran, dass die unzureichende Höhe der Leistungen bereits vor diesem Urteil von der Bundesregierung eingestanden, aber nicht beseitigt wurde.
Die Jahresversammlung stellt fest: Asylpolitik darf nicht darauf ausgerichtet sein, Asylsuchende abzuschrecken. Sie darf auch bei sozialen und wirtschaftlichen Fluchtursachen nicht pauschal Asylmissbrauch unterstellen. Sie darf Diskriminierungen niemals wissentlich hinnehmen, sondern muss soziale Rechte von Asylsuchenden und Flüchtlingen achten, schützen und gewährleisten. Der UN-Sozialausschuss hat ausgeführt, dass der Staat grundsätzlich Flüchtlingen und Asylsuchenden als einer im menschenrechtlichen Sinne verletzlichen und benachteiligten Gruppe besondere Aufmerksamkeit widmen muss.
2. Die Jahresversammlung fordert den Bundesgesetzgeber auf, das Asylbewerberleistungsgesetz abzuschaffen. Soziale Ansprüche der vom Asylbewerberleistungsgesetz betroffenen Gruppen sind im Sozialgesetzbuch zu regeln. Bei der Regelung der Ansprüche muss sichergestellt werden, dass die betroffenen Gruppen nicht aus einem unzulässigen Grund schlechter gestellt werden als andere Gruppen. Dazu gehört auch, dass das Sachleistungsprinzip abgeschafft wird.
3. Die Jahresversammlung weist Bundesregierung und Länder erneut darauf hin, dass der Zugang zu medizinischer Versorgung im vollen Umfang der im UN-Sozialpakt und in den Richtlinien der EU garantierten Rechte in Deutschland durch die bestehenden Regelungen des Asylbewerberleistungsgesetzes nicht gewährleistet ist. Unverzügliche Verbesserungen sind insbesondere bei der Behandlung von chronischen Krankheiten, bei der therapeutischen Behandlung von Trauma-Patientinnen und -patienten, beim Unterstützungsbedarf von Menschen mit Behinderungen und beim Zugang zur umfassenden medizinischen Versorgung von Kindern sicherzustellen.
Auch wenn der faktische Zugang zur medizinischen Notfallversorgung von Menschen ohne gültige Aufenthaltspapiere bereits verbessert wurde, muss darüber hinaus sichergestellt werden, dass Menschen ohne gültige Aufenthaltspapiere Zugang zu einer angemessenen medizinischen Versorgung haben.
4. Die Jahresversammlung begrüßt es, dass mehrere Bundesländer die räumliche Beschränkung des Aufenthalts nach dem Asylverfahrensgesetz (sog. "Residenzpflicht") gelockert haben und Bewegungsfreiheit im Gebiet ihres Bundeslandes oder mehrerer Bundesländer ermöglichen. Sie fordert andere Bundesländer auf, diesem Beispiel zu folgen und insbesondere länderübergreifende Lösungen in Erwägung zu ziehen. Der Bundesgesetzgeber wird aufgefordert, dem Beispiel der Länder zu folgen, die bestehenden Regelungen zur räumlichen Beschränkungen des Aufenthalts für Asylsuchende und für Geduldete einer kritischen Überprüfung zu unterziehen.
5. Die Jahresversammlung nimmt besorgt zur Kenntnis, dass viele Asylsuchende und "Geduldete" in den Unterkünften erheblichen Leidensdruck erfahren, der durch eine Vielzahl ausgrenzender Verbote und faktischer Einschränkungen befördert wird und es ihnen erschwert, Anschluss an ihre Umgebung zu finden oder sich dort einzubringen.
Die Jahresversammlung weist darauf hin, dass Menschen, die nach Deutschland geflüchtet sind, so früh wie möglich die Möglichkeit erhalten sollten, sich in dieser Gesellschaft einzubringen. Unabhängig von der Frage, wie lange sie sich in Deutschland schon aufhalten oder noch aufhalten werden, müssen sie die Möglichkeit erhalten, sich am sozialen und kulturellen Leben zu beteiligen. Dieser Aspekt muss insbesondere auch bei der Auswahl und Ausgestaltung der Unterbringungseinrichtungen verstärkt Berücksichtigung finden. Dabei muss ein besonderes Augenmerk auf die Rechte von Kindern gelegt werden. Gerade Kinder sind besonders gefährdet, durch Sammelunterkünfte in ihrer Entwicklung beeinträchtigt zu werden.
6. Der UN Sozialausschuss und der UN Antirassismusausschuss haben mehrfach betont, dass Regierungen verpflichtet sind, die soziale Inklusion von benachteiligten Gruppen besonders zu fördern. Unter benachteiligten Gruppen sind ausdrücklich auch Asylsuchende und Flüchtlinge zu verstehen. Die Jahresversammlung fordert daher vom Bundesgesetzgeber und den zuständigen Behörden:
- Asylsuchenden und Geduldeten zügig einen uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt zu gewähren und die Vorrangsprüfung durch die Bundesagentur für Arbeit abzuschaffen;
- auszuschließen, dass Leistungen zur soziokulturellen Teilhabe unter das Existenzminimum gekürzt werden;
- Asylsuchenden und Geduldeten den Zugang zu geeigneten Sprachkursen zu ermöglichen.
SP-10: Einsatz von bewaffneten Drohnen durch die USA
Die Jahresversammlung fordert die Bundesregierung auf:
- Pläne zur Anschaffung/Herstellung bewaffneter Drohnen mindestens solange nicht weiter zu verfolgen, bis der Bericht des Sonderberichtserstatters für Terrorismusbekämpfung und Menschenrechte zu der von ihm angekündigeten Untersuchung vorliegt,
- sich in internationalen Regierungsorganisationen dafür zu engagieren, dass es völkerrechtlich verbindlich wird, dass jedweder Umgang mit bewaffneten Drohnen den Anforderungen genügt, wie sie Menschenrechtsorganisationen, darunter Amnesty International, am 11. April 2013 in einem offenen Brief an den Präsidenten der USA, Barack Obama, dargelegt haben.
SP-11: Initiativantrag Russische Föderation
Die Jahresversammlung der deutschen Sektion erklärt bzw. beschließt:
1. Die deutsche Sektion von Amnesty International protestiert scharf gegen das Vorgehen der russischen Behörden gegen eine Vielzahl von russischen Nichtregierungsorganisationen (NGOs), die sich geweigert haben, sich wegen einer Unterstützung aus dem Ausland als "ausländische Agenten" zu registrieren. Die Verfolgung unabhängigen menschenrechtlichen Engagements in der Russischen Föderation, die inzwischen auch vor renommierten Menschenrechtsorganisationen wie MEMORIAL nicht Halt macht aber auch viele unbekannte NGOs in den Regionen Russlands betrifft, hat in den letzten Monaten eine neue Qualität erhalten.
Schon seit einiger Zeit wird dieses Engagement durch gesetzgeberische Maßnahmen kriminalisiert und als Spionagetätigkeit gegen das eigene Land denunziert. Diese Politik der Regierung hat immer wieder dazu beigetragen, dass Menschenrechtler verbal oder sogar physisch bedroht und angegriffen wurden. Nach dem Inkrafttreten des so genannten "Agentengesetzes" im November 2012 müssen sich NGOs, deren Tätigkeit als "politisch" eingestuft wird und die Unterstützung aus dem Ausland erhalten, nun auch als ausländische Agenten registrieren.
Seit dem Frühjahr werden auch Menschenrechtsorganisationen "überprüft". Von ersten Organisationen wird nach dieser Überprüfung inzwischen die Registrierung als "ausländischer Agent" verlangt. Verweigern sie das weiter, droht ihnen die Schließung und den Verantwortlichen strafrechtliche Verfolgung.
Das fortgesetzte Vorgehen des russischen Staates verstößt nicht nur gegen Buchstaben und Geist der 1998 von der Vollversammlung der Vereinten Nationen beschlossenen "Erklärung über das Recht und die Pflichten von Einzelpersonen, Gruppen und gesellschaftlichen Organen, allgemein anerkannte Menschenrechte und Grundfreiheiten zu fördern und zu schützen" (UN-Konvention zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern). In ihm liegt zugleich eine nicht ernst genug zu nehmende Umkehr von dem noch von der Sowjetunion unter den Vorzeichen von "Glasnost" und "Perestroika" eingeschlagenen Weg hin zu mehr Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten.
Die deutsche Sektion von Amnesty International fordert die russische Regierung deshalb auf, die derzeitige Überprüfungswelle gegenüber Nichtregierungsorganisationen sofort zu stoppen, nach dem so genannten "Agentengesetz" angedrohte Maßnahmen nicht umzusetzen und insoweit bereits verhängte Sanktionen zurückzunehmen. Wir erklären uns als Teil der internationalen Menschenrechtsbewegung solidarisch mit unseren Mitstreiterinnen und Mitstreitern in der Russischen Föderation. Wir nehmen die Herausforderung, die in der staatlichen Verfolgung unserer russischen Partner und Freunde liegt, an und werden uns die nach der "Wende" von 1989 erstmals eröffneten Möglichkeiten der internationalen Zusammenarbeit unabhängiger Bürgerinnen und Bürger zur Gewährleistung der Menschenrechte nicht wieder aus der Hand nehmen lassen! Nach dem Abschluss der Jahresversammlung werden wir unsere Anstrengungen insoweit verstärken.
SP-12: Menschen wirksam vor Rassismus schützen
1. Die JV begrüßt die Entscheidung des UN Antirassismusausschusses vom 26. Februar 2013, die am 4. April 2013 veröffentlicht wurde, und die darin vorgenommene Klarstellung, dass die Einstellung der Verfahren gegen Thilo Sarrazin wegen seiner rassistischen Äußerungen 2009 in einem Zeitschriften-Interview eine Verletzung der UN-Antirassismuskonvention darstellt. Sie kritisiert jedoch, dass der UN-Ausschuss überhaupt angerufen werden musste, weil den Klägern auf nationalem Weg der ihnen völkerrechtlich garantierte Schutz vor Rassismus faktisch verweigert worden ist. Die JV fordert die amtierende sowie die nächste Bundesregierung auf, gemäß den Empfehlungen des UN-Ausschusses sicherzustellen, dass Rassismus in Deutschland nicht nur auf dem Papier geächtet wird, sondern Menschen wirksam vor Rassismus geschützt werden.
Dazu gilt es einem zu engen Verständnis von Rassismus, der in Deutschland häufig auf Rechtsextremismus verengt wird, entgegenzuwirken – und zwar ganz besonders bei Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden, denen der Schutz dieses Menschenrechts obliegt. Die JV verweist in diesem Zusammenhang auf den Beschluss "Rassismus wirksam bekämpfen" von 2011 und die darin enthaltenen Forderungen. Mit Blick auf den bevorstehenden Bundestagswahlkampf fordert die JV Politikerinnen und Politiker auf, darauf zu verzichten, vorhandene rassistische Ressentiments zu schüren und stattdessen rassistischen Äußerungen entschieden entgegenzutreten.
ASA-13: Bedrohte Blogger in Bangladesch
Die Jahresversammlung unterstützt große Teile der Zivilgesellschaft in Bangladesch, die ein von der Hefazat-e-Islami gefordertes Blasphemiegesetz ablehnen. Sie stellt fest, dass das Recht auf Religionsfreiheit nicht in Frage gestellt werden darf. Sie begrüßt, dass auch die Ministerpräsidentin Scheich Hasina Wajed ein solches Gesetz, das jede Abweichung vom Islam mit der Todesstrafe bedroht, ablehnt. Zugleich zeigt sich die Jahresversammlung besorgt, dass die vier Blogger Rasel Parvez, Subrata Shuvo, Mashiur Rahman und Asif Mohiuddin, die sich im Internet kritisch zu Religionsfragen oder dem laufenden Kriegsverbrechertribunal geäußert haben, von den Behörden Bangladeschs nicht geschützt wurden und schließlich Anfang April 2013 selbst inhaftiert wurden. Zwei der vier sind inzwischen freigekommen – allerdings nur auf Kaution.
Die Jahresversammlung fordert, dass die Blogger zügig über den Grund ihrer Verhaftung informiert werden und sich in einem fairen Verfahren verteidigen können. Die Jahresversammlung geht davon aus, dass die Blogger nur von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch gemacht haben. Sie fordert, dass die Verhafteten nicht gefoltert und zudem medizinisch mit dem Notwendigen versorgt werden.
Selbst wenn die Blogger freikommen, stehen sie in Bangladesch allerdings weiter unter Lebensgefahr. Die Bundesregierung wird deshalb von der Jahresversammlung aufgefordert, die verfolgten Blogger gegebenenfalls darin zu unterstützen, dass sie im Ausland eine sichere Bleibe finden.