Aktuell 08. März 2013

Wahlen in Kenia: Zwischen Chance und Trauma

Kenianische Polizei bei einer Parade

Kenianische Polizei bei einer Parade

08. März 2013 - Die gerade abgehaltenen Wahlen stellen Kenia vor eine große Herausforderung. Bereits am frühen Morgen des 4. März gab es Meldungen über einen Anschlag mit 12 Todesfällen, darunter sechs Polizisten, die in der Nähe der Hafenstadt Mombasa in einen Hinterhalt geraten waren.

Die Gewalt ruft Erinnerungen an die Unruhen nach den letzten Wahlen im Jahr 2007 wach. 1.300 Menschen sind damals den Kämpfen zwischen den Anhängern der zwei konkurrierenden Präsidentschaftskandidaten zum Opfer gefallen, tausende weitere Personen erlitten schwere Verletzungen. Rund 350.000 Kenianer wurden vertrieben, wovon allein 12.000 Menschen ins benachbarte Uganda flohen. Es kam zu sexueller Gewalt gegen Frauen und Mädchen, Zerstörungen von Häusern und Zwangsräumungen.

Obwohl die Regierung mehrfach erklärte, dass die Verbrechen im Zuge der Ausschreitungen 2007/08 untersucht würden, unternahmen die Verantwortlichen diesbezüglich keine erkennbaren Anstrengungen. In der Folge nahm der Internationale Strafgerichtshof in den Haag (IStGH) im März 2010 die Ermittlungen auf. Anfang 2012 wurde gegen vier Personen Anklage erhoben. Sie werden beschuldigt für Verbrechen gegen die Menschlichkeit während der Unruhen 2007/08 verantwortlich zu sein. Zwei der Angeklagten, Uhuru Kenyatta und William Ruto, sind in der aktuellen Wahl erneut als Präsidentschaftskandidaten angetreten.

Eine Wiederholung der Gewaltausbrüche soll bei den aktuellen Wahlen verhindert werden. Sie wird deshalb von einem massiven Aufgebot an Polizei- und Sicherheitskräften begleitet. Bei den Ausschreitungen 2007/08 waren allerdings insbesondere Angehörige der Polizei an schweren Menschenrechtsverletzungen beteiligt, für die sie bis heute nicht zur Rechenschaft gezogen wurden. Auch Opfer der Menschenrechtsverletzungen haben bislang kaum Hilfe oder Entschädigungszahlungen erhalten.

Kenias neue Verfassung, die im Jahr 2010 angenommen wurde, enthält u.a. weitreichende Reformen der Polizeiinstitutionen. Die Kommission für die Umsetzung der Verfassung soll den Reformprozess begleiten. So wurden die Justizorgane bereits weitgehend reformiert und gelten heute als unabhängig. Eine unabhängige Behörde zur Untersuchung von Beschwerden gegen Polizisten wurde ebenfalls eingerichtet.

Um die anhaltende Straflosigkeit zu beenden und frühere Vergehen aufzuarbeiten, müssen die noch ausstehenden Reformen jedoch unter der neuen Regierung fortgeführt und konsequent umgesetzt werden. Dies betrifft unter anderem insbesondere die Ausschreitungen im Zuge der Wahlen 2007.

Kenyatta und Ruto haben zugesichert, sich auch bei einem Wahlgewinn dem Verfahren vor dem IStGH zu stellen. Die ausnahmslose Aufklärung der Gewalt im Zusammenhang mit den Unruhen 2007/08 darf durch den Ausgang der Wahl nicht verlangsamt oder erschwert werden. Die Erwartungen sind eindeutig:

Menschenrechtsverletzungen müssen aufgearbeitet, die Täter zur Rechenschaft gezogen und die Opfer entschädigt werden. Weiterhin stattfindende Menschenrechtsverletzungen durch Polizeikräfte müssen strafrechtlich verfolgt und zukünftig verhindert werden.

Hier finden Sie den vollständigen englischsprachigen Bericht "Police reform in Kenya: 'A drop in the ocean'"

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