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Öffentliche Beschlüsse der Jahresversammlung 2012 in Ulm
Plenum-1: Forderung eines umfassenden Waffenhandelskontrollvertrags
Die Jahresversammlung fordert die Bundesregierung auf, sich weiterhin für einen umfassenden internationalen Waffenhandelskontrollvertrag (Arms Trade Treaty – ATT) einzusetzen.
Der ATT muss die folgenden Regeln umfassen, damit er dazu beiträgt, den unkontrollierten und unverantwortlichen internationalen Handel mit Rüstungsgütern einzudämmen.
- Keine Waffen für Menschenrechtsverletzungen: Jede Waffenlieferung muss verboten werden, wenn das ernstzunehmende Risiko besteht, dass damit schwere Menschenrechtsverletzungen begangen werden, das humanitäre Völkerrecht verletzt wird oder dadurch die Armutsbekämpfung behindert wird.
- Keine Ausnahmen: Der ATT muss alle konventionellen Rüstungsgüter umfassen; nicht nur der Handel mit konventionellen Waffen, sondern auch mit Munition, Rüstungsteilen und Zubehör muss Gegenstand des Vertrags sein.
- Strikte Kontrolle: Jeder Staat, egal ob Liefer-, Transit- oder Empfängerstaat muss jede einzelne Waffenlieferung kontrollieren und verbieten, wenn die Gefahr besteht, dass die goldene Regel verletzt wird. Illegaler Waffenhandel muss überall strafbar sein. Alle Staaten müssen regelmäßig öffentlich über ihren Waffenhandel berichten.
Der Beschluss ist öffentlich.
S-3: Rassismus in Deutschland
Die Jahresversammlung der deutschen Sektion von Amnesty International gedenkt
Enver Şimşek Abdurrahim Özüdoğru Süleyman Taşköprü Habil Kılıç Yunus Turgut İsmail Yaşar Mehmet Kubaşık Halit Yozgat Theodoros Boulgarides Michèle Kiesewetter
Ihren Familien, Freunden und Freundinnen spricht die Jahresversammlung ihre Anteilnahme aus.
Die Jahresversammlung ist zutiefst bestürzt über diese Morde. Mit Sorge hat die Jahresversammlung zur Kenntnis genommen, dass die Täter jahrelang nicht ermittelt wurden, dass sich Angehörige kriminalisiert fühlten und dass viele öffentliche Reaktionen in einer ausgrenzenden und von Rassismen geprägten Sprache erfolgten. Die Jahresversammlung erinnert daran, dass seit 1990 viele Menschen durch rassistische und rechtsextreme Gewalt in Deutschland getötet worden sind, nach offiziellen Angaben 58, nach Angaben von Opferverbänden bis zu 182 Menschen.
Die Jahresversammlung begrüßt, dass Maßnahmen ergriffen wurden, um die rassistischen Morde und Hintergründe aufzuklären, insbesondere die Einrichtung eines Untersuchungsausschusses des Bundestages, eines Untersuchungsausschusses im Landtag Thüringen sowie die Einsetzung einer Bund-/Länderkommission. Sie ruft jedoch in Erinnerung, dass die Bekämpfung des Rassismus eine menschenrechtliche Grundverpflichtung ist, die alle Bereiche der Gesellschaft betrifft, dass Rassismus nicht nur an den extremen politischen Rändern angesiedelt ist und die UNO-Gremien seit Jahren von der Bundesrepublik fordern, sich nicht auf die Bekämpfung von Rechtsextremismus zu beschränken, sondern auch mit Maßnahmen gegen Rassismus und rassistische Vorurteile mitten in der Gesellschaft vorzugehen.
Die Jahresversammlung fordert: Rassismus in Deutschland entschlossener und wirksamer bekämpfen!
Die Jahresversammlung fordert Verantwortliche in Bund und Ländern auf, sich ernsthaft, konstruktiv und zügig mit den Empfehlungen des UN Antirassismus-Ausschuss von 2008 an Deutschland, den Empfehlungen des Sonderberichterstatters von 2009 sowie den Empfehlungen der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) auseinanderzusetzen und darin enthaltene Maßnahmen umzusetzen.
Die Jahresversammlung verweist auf die UN-Antirassismuskonvention, die Rassismus definiert als jede auf "race", Hautfarbe, Abstammung, nationalem Ursprung oder Ethnie beruhende Unterscheidung, Ausgrenzung, Beschränkung oder Bevorzugung, die zum Ziel oder zur Folge hat, dass dadurch ein gleichberechtigtes Anerkennen oder Ausüben von Menschenrechten vereitelt oder beeinträchtigt wird.
Die Jahresversammlung fordert besonders Politikerinnen und Politiker, Journalistinnen und Journalisten dazu auf, Rassismus klar zu benennen und ihn nicht hinter verharmlosenden Begriffen wie Fremdenfeindlichkeit oder Ausländerfeindlichkeit zu verstecken.
Rassistisch motivierte Taten müssen zuverlässig erfasst und verfolgt werden: Die jetzige Statistik, die nur politisch motivierte Kriminalität erfasst, gewährleistet keinen umfassenden Überblick. Die Jahresversammlung fordert die zuständigen Behörden in Bund und Ländern auf, sicherzustellen, dass nicht nur politisch motivierte, sondern alle rassistischen Straftaten als solche erfasst werden und dabei die Einschätzung der Opfer zu berücksichtigen. Die Jahresversammlung ruft insbesondere die UN Empfehlungen in Erinnerung, Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte im Umgang mit Rassismus und Hasskriminalität zu schulen sowie im Umgang mit den Opfern dieser Straftaten.
Antirassistische Menschenrechtsbildung ist eine menschenrechtliche Kernverpflichtung, die die Bundesregierung verbindlich zu gewährleisten hat (Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, Art. 13, Internationales Übereinkommen über die Rechte des Kindes, Art. 29). Die Jahresversammlung ruft in Erinnerung, dass der UN-Kinderrechtsausschuss festgestellt hat, dass dort, wo Minderjährige schwere rassistische Taten begehen, ein Staat mutmaßlich nicht genug getan hat, um antirassistische Werte und Menschenrechtsbildung zu fördern (General Comment 1.24). Die Bundesregierung sowie die verantwortlichen Behörden der Länder müssen sicherstellen, dass antirassistische Menschenrechtsbildung auf allen Ebenen der Gesellschaft - besonders aber in Bildungseinrichtungen, bei der Polizei und in der Justiz - umfassend, gründlich und wirksam gewährleistet wird.
Die Jahresversammlung betont, dass Rassismus auf Abwertung und Zuschreibungen von außen beruht. Welche Merkmale rassistisch relevant sind, definieren ausschließlich die Täter und Täterinnen, nicht die Opfer. Rassismus in Deutschland kann nicht durch das Tun oder Verhalten von Menschen, die Ziel von Rassismus sind, überwunden werden. Der UN-Kinderrechtsausschuss hat betont, dass Rassismus nicht nur "bei anderen", sondern in der eigenen Umgebung gesehen werden muss.
Die Jahresversammlung ermutigt daher die Mitglieder von Amnesty International in Deutschland, sich mit dem Thema Rassismus als Menschenrechtsaufgabe sowie mit persönlichen Denkmustern und der eigenen Rolle in einer von Rassismen beeinflussten Gesellschaft auseinanderzusetzen.
Dieser Beschluss ist öffentlich.
S-4: Arbeit der FK Polizeirecherche
- Die Jahresversammlung begrüßt,
- dass die Berliner Polizei das verpflichtende Tragen von individualisierten
Namens- oder Nummernschildern für alle Polizeibeamte und Polizeibeamtinnen des Landes Berlin eingeführt hat, - dass das Land Brandenburg die Kennzeichnungspflicht gesetzlich eingeführt hat,
- dass die Regierung von Baden-Württemberg vereinbart hat, die
Kennzeichnungspflicht jedenfalls in "geschlossenen Lagen" einzuführen, - dass die Regierung von Rheinland-Pfalz ebenfalls angekündigt hat, die Kennzeichnungspflicht ebenso wie eine unabhängige Beschwerdestelle einzuführen,
- dass die Berliner Polizei das verpflichtende Tragen von individualisierten
- Die Jahresversammlung dankt
- allen Menschen, die Amnesty International auf mutmaßliche rechtswidrige Polizeigewalt aufmerksam gemacht haben und Unterlagen und Informationen zur Verfügung gestellt haben;
- der Fachkommission Polizeirecherche ebenso wie der Themenkoordinationsgruppe Polizei für ihren intensiven und erfolgreichen Einsatz im Rahmen der Polizeikampagne.
Dieser Beschluss ist öffentlich.
P-1: Eilrechtsschutz im Asylverfahren und Dublin II-Reform
Die Jahresversammlung erinnert daran, dass Asylsuchende bei Überstellungen nach der Dublin II-Verordnung weder aufgrund des einschlägigen europäischen Sekundärrechts noch nach deutschem Asylverfahrensrecht Anspruch auf effektiven Eilrechtsschutz haben. Gemäß Art. 19 Absatz 2 der Dublin II-Verordnung hat ein gegen die Überstellungsentscheidung eingelegter Rechtsbehelf grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung. Die Mitgliedstaaten können, müssen aber keinen Eilrechtsschutz vorsehen. § 34a des deutschen Asylverfahrensgesetzes schließt Eilrechtsschutz weitgehend aus.
Ein Recht auf effektiven Eilrechtsschutz gegen Dublin-Überstellungen ergibt sich jedoch aus Artikel 13 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) sowie Art. 47 der EU-Grundrechtecharta. Dies haben der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in der Entscheidung "M.S.S. gegen Belgien und Griechenland" vom 21.1.2011 sowie der Europäische Gerichtshof in seinem Grundsatzurteil vom 21.12.2011 (Rechtssachen NS und ME) bestätigt. Der EuGH hat außerdem klargestellt, dass es kein blindes Vertrauen in die Funktionsfähigkeit und Sicherheit anderer Mitgliedstaaten gibt, wenn es um die Beachtung der Grundrechte gegenüber Flüchtlingen geht, dass also auch die EU-Staaten nicht als absolut sichere Drittstaaten gelten können, sondern eine Widerlegung der Vermutung ihrer Sicherheit möglich sein muss.
Die Jahresversammlung fordert den Gesetzgeber daher auf, das nationale Recht im Sinne folgender Forderungen zu ändern und sich für Verbesserungen des Unionsrechts einzusetzen:
-
Änderungen der nationalen Rechtslage und -praxis:
- Eilrechtsschutz gegen Dublin-Überstellungen ist zu gewährleisten: Streichung des § 34a Abs. 2 AsylVfG.
- Nationale Vorschriften müssen vorsehen, dass Asylsuchende sich auf systemische Mängel im Asylverfahren oder bei den Aufnahmebedingungen für Asylsuchende im Eilrechtsschutzverfahren tatsächlich berufen können und dies sorgfältig geprüft wird.
- Überstellungen müssen zunächst angedroht (und dürfen nicht gleich angeordnet) werden, damit effektiver Rechtsschutz gegen die Entscheidung gewährleistet ist: Streichung von § 34a Abs. 1 und § 31 Abs. 1 S. 4 AsylVfG.
- Es muss sichergestellt werden, dass Asylsuchende systemische Mängel in Asylverfahren oder Aufnahmebedingungen im eigentlich zuständigen Mitgliedstaat effektiv geltend machen können. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) muss deshalb Asylsuchende spezifisch zu möglichen Überstellungshindernissen anhören, es muss über die Einleitung eines Dublin-Verfahrens frühzeitig und umfassend informieren und den Bescheid über die vorgesehene Dublin-Überstellung rechtzeitig zustellen.
- Änderungen der Dublin II-Verordnung und der Asylverfahrensrichtlinie
- Das in der Asylverfahrensrichtlinie vorgesehene Konzept der unwiderleglichen Vermutung der Sicherheit von Drittstaaten verstößt gegen Unionsgrundrechte und ist zu streichen.
- Verankerung des Eilrechtsschutzes in der Dublin II-Verordnung.
- Einführung eines effektiven Frühwarnmechanismus bei Mängeln im Asylsystem in den EU-Mitgliedstaaten.
- Einführung einer Aussetzungsklausel, wonach auf Vorschlag der Kommission die Überstellung von Flüchtlingen in einen Mitgliedsstaat ausgesetzt werden kann.
- Die Dublin II-Verordnung muss vorsehen, dass Asylsuchende persönlich angehört und umfassend über das Dublin-System informiert werden.
Die Jahresversammlung fordert den Vorstand auf, sicherzustellen, dass sich die deutsche Sektion von Amnesty International in geeigneter Weise, insbesondere im Rahmen der Lobbyarbeit, für die genannten gesetzlichen Änderungen einsetzt.
Dieser Beschluss ist öffentlich.
P-4: Regeln zur Abschiebungshaft
Die Jahresversammlung stellt fest, dass die deutschen Regelungen zur Abschiebungshaft immer noch hinter den Standards zurückbleiben, die durch Richtlinien der Europäischen Union gesetzt werden.
Zwar ist nunmehr auch im deutschen Recht vorgeschrieben, dass Abschiebungshaft nur das letzte Mittel (ultima ratio) sein darf und der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gewahrt werden muss.
Jedoch werden nach wie vor Abschiebungshäftlinge in Justizvollzugsanstalten festgehalten, obwohl es im Bundesgebiet andere Möglichkeiten gibt. Abschiebungshäftlinge werden damit den strikten Regelungen des Strafvollzugs unterworfen, obwohl ihnen keine Straftat zur Last gelegt wird. Dies ist nicht nur unverhältnismäßig, sondern widerspricht auch Vorgaben aus europäischem Recht. Für Abschiebungshäftlinge muss es stattdessen eigene Vollzugsregelungen geben, die ein "normales Leben minus Freiheit" ermöglichen.
Die Jahresversammlung kritisiert, dass nach wie vor besonders schutzbedürftige Personen in Abschiebungshaft genommen werden können und es ausschließlich für Minderjährige und Familien einzelne Regelungen gibt.
Die Jahresversammlung weist daraufhin, dass die Inhaftierung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge gegen die UN-Kinderrechtskonvention verstößt. Die Jahresversammlung fordert die Bundesregierung auf, europäisches Recht ordnungsgemäß umzusetzen, damit zumindest Mindeststandards eingehalten werden.
Der Beschluss ist öffentlich.
P-5: Zugang zu medizinischer Versorgung für Menschen ohne Papiere auch tatsächlich verwirklichen
Die Jahresversammlung erinnert daran, dass der Zugang zu medizinischer Versorgung zu den Menschenrechten gehört, die durch den Internationalen Pakt über Wirtschaftliche, Soziale und Kulturelle Rechte garantiert werden. Das Recht steht jedem Menschen ungeachtet seiner Nationalität und seines aufenthaltsrechtlichen Status zu.
Daher begrüßt es die Jahresversammlung, dass das deutsche Aufenthaltsrecht inzwischen Regelungen enthält, die klarstellen, dass die medizinische Versorgung von Menschen ohne Aufenthaltsstatus keine Straftat darstellt und Krankenhäuser zumindest in Fällen der Notfallversorgung die Daten der Patientinnen und Patienten nicht an die Ausländerbehörden oder die Polizei weiter geben dürfen. Jedoch sind diese Informationen vielen, die im medizinischen Bereich arbeiten, nicht bekannt.
Außerdem ist in vielen Fällen die Finanzierung der medizinischen Versorgung immer noch unklar. Das Asylbewerberleistungsgesetz, auf dessen Leistungen auch Menschen ohne Aufenthaltstatus - zumindest im Prinzip - einen Anspruch haben, schränkt diesen Anspruch im Wesentlichen auf die Behandlung akuter Erkrankungen und/oder von Schmerzzuständen ein. Das Gesetz geht damit am dringenden Betreuungsbedarf bei chronischen, physischen oder psychischen Leiden vorbei.
Vor diesem Hintergrund fordert die Jahresversammlung
- die Gesundheitsministerinnen und -minister der Länder auf, die Aufklärung der handelnden Personen (Ärztinnen und Ärzte, Personal der Krankenhäuser, Bedienstete der Sozialbehörden etc.) über die Rechtslage zu gewährleisten, damit die medizinische Behandlung der Menschen ohne Papiere sichergestellt werden kann.
- den Gesetzgeber auf, Gesetzesänderungen in die Wege zu leiten, die dazu führen, dass jeder kranke Mensch, der sich in Deutschland aufhält, die für ihn notwendige medizinische Versorgung erhält.
Der Vorstand wird beauftragt, diese Forderungen in geeigneter Weise an die Adressatinnen und Adressaten zu übermitteln.
Der Beschluss ist öffentlich.
P-6: Resettlement
- Die Jahresversammlung begrüßt, dass sich die Innenministerkonferenz auf ihrer Sitzung am 08./09.12.2011 in Wiesbaden im Interesse einer Fortentwicklung und Verbesserung des Flüchtlingsschutzes für eine permanente Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland an der Aufnahme und Neuansiedlung besonders schutzbedürftiger Flüchtlinge aus Drittstaaten (Resettlement) ausgesprochen hat.
- Die Jahresversammlung fordert die Bundesregierung und die Bundesländer dazu auf, zu der von ihnen als notwendig erkannten permanenten Beteiligung Deutschlands am Resettlement zu stehen und ein dauerhaftes Programm einzurichten. Hierbei sollten sie ihre Zusage zur Aufnahme von jährlich 300 Flüchtlingen in den nächsten drei Jahren als ausbaufähigen Start verstehen und nach Ablauf der drei Jahre ihre Kontingentzahl deutlich erhöhen.
- Die Jahresversammlung fordert die Bundesregierung und die Bundesländer weiter dazu auf, ein Konzept zu erarbeiten, mit welchem das deutsche Resettlement-Programm als Baustein des Flüchtlingsschutzes ausgestaltet und die Zielsetzung des Resettlement, besonders schutzbedürftigen Flüchtlingen eine dauerhafte Perspektive im Aufnahmestaat zu bieten, konsequent umsetzt wird. Hierbei haben Bundesregierung und Bundesländer aus Sicht der Jahresversammlung folgendes zu beachten:
- Maßgebendes Kriterium für die Auswahl der hier neuanzusiedelnden Personen muss die besondere Schutzbedürftigkeit der betroffenen Personen sein. Die Auswahl soll sich an den Vorschlägen des UNHCR orientieren und muss diskriminierungsfrei und im Einklang mit menschenrechtlichen Standards erfolgen.
- Den hier neuangesiedelten Personen muss der Flüchtlingsstatus erteilt werden, einschließlich aller damit einhergehender Rechte und Vergünstigungen (erleichterter Familiennachzug, erleichterte Einbürgerung, Flüchtlingspass, keine Anforderungen in Bezug auf Kooperation mit Behörden im Herkunftsland).
- Die Jahresversammlung erachtet es für wichtig, dass in die Umsetzung des Programms zivilgesellschaftliche Organisationen im Bereich der Flüchtlings- und Menschenrechtsarbeit mit einbezogen werden und fordert den Vorstand dazu auf, sehr zeitnah zu prüfen und festzulegen, wie sich die deutsche Sektion von Amnesty International an der Entwicklung von Kriterien für die Auswahl schutzbedürftiger Personen und an der Mitwirkung in Gremien, die über die Aufnahme schutzbedürftiger Personen entscheiden, beteiligen kann.
Dieser Beschluss ist öffentlich.
P-8: Initiativantrag zur Umsetzung der EU-Aufnahmerichtlinie
Die Jahresversammlung der deutschen Sektion von Amnesty International fordert die Bundesregierung auf, endlich eine richtlinienkonforme Umsetzung der EU Aufnahmerichtlinie (Richtlinie 2003/9/EG des Rates vom 27. Januar zur Festlegung von Mindestnormen für die Aufnahme von Asylbewerbern in den Mitgliedstaaten) insbesondere der Artikel 15, 17 und 20 Aufenthalts-RL vorzunehmen und zu diesem Zweck den § 6 Abs. 2 AsylbLG wie folgt zu ändern:
§ 6 Sonstige Leistungen Absatz (2):" Personen, (die eine Aufenthaltserlaubnis gemäß § 24 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetztes besitzen und )* die besondere Bedürfnisse haben, wie beispielsweise unbegleitete Minderjährige oder Personen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige schwere Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben, wird die erforderliche medizinische oder sonstige Hilfe gewährt."
*Die Änderung in § 6 Abs. 2 ist eine Streichung im Absatz. Der entsprechende Satz ist in Klammern gesetzt und kursiv.
Dieser Beschluss ist öffentlich.
MENA-13: Iran – Inhaftierung Abdolfattah Soltani
Amnesty International ist bestürzt über die Verurteilung des iranischen Rechtsanwaltes Abdolfattah Soltani. Abdolfattah Soltani, der das Zentrum für Menschenrechtsverteidiger (CHRD) im Iran mit gegründet hatte, wurde im März 2012 zu 18 Jahren Haft und weiteren 20 Jahren Berufsverbot verurteilt. Die Anklagen bezogen sich auf seine Tätigkeit als Rechtsanwalt und darauf, dass er im Jahr 2009 den Internationalen Menschenrechtspreis der Stadt Nürnberg angenommen hatte.
Die JV stellt fest, dass Schikanen und Haftstrafen gegen Menschenrechtsanwälte im Iran erheblich zugenommen haben und eine rechtliche Vertretung von Oppositionellen und Menschenrechtsverteidigern quasi unmöglich machen.
Amnesty International fordert die sofortige und bedingungslose Freilassung von Abdolfattah Soltani sowie aller Berufskollegen, die wegen der friedlichen Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit und ihres Rechts auf freie Meinungsäußerung verurteilt wurden.
Dieser Beschluss wird im Anschluss an die Jahresversammlung der Presse bekannt gegeben.
MENA-17: Kuwait – Blasphemie und Todesstrafe
Die Jahresversammlung fordert den Emir von Kuwait, Sheikh Sabah Al-Ahmad Al-Jaber Al Sabah, dringlich auf, den Gesetzesentwurf zu verwerfen, der am 3.5.2012 vom kuwaitischen Parlament verabschiedet wurde und die Todesstrafe für "Blasphemie" zulassen würde.
Der Beschluss ist öffentlich.
MENA-24: Syrien: Menschenrechtsverletzungen an Kindern
Die Jahresversammlung ist zutiefst über neueste Berichte besorgt, wonach mindestens 32 Kinder zu etwa 100 Toten zählen, die am vergangenen Freitag, den 25. Mai 2012 in der syrischen Stadt Houla bei erneuten Kämpfen umgekommen sind. Zu den Toten gehören den Berichten zufolge auch Kleinkinder.
Die Jahresversammlung erinnert daran, dass Amnesty International schon mehrmals seit Anfang der Unruhen über gezielte Tötung, Folter und Misshandlung von Kindern und Jugendlichen in Syrien berichtete. Im August 2011 berichtete Amnesty, dass unter mindestens 88 Inhaftierten, die in Haft nach den Unruhen gestorben sind, 10 Kinder waren. Das jüngste Kind war erst 13 Jahre alt. Im Dezember 2011 berichtete Amnesty, dass unter den ca. 3,800 Zivilisten, die seit Anfang der Unruhen starben, mindestens 200 Kinder sind.
Die Jahresversammlung fordert eine zügige und unabhängige Untersuchung der neuesten Berichte und fordert erneut sowohl die syrischen Behörden als auch die internationale Gemeinschaft dazu auf gegen schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen in Syrien vorzugehen. Bei allen Maßnahmen, die hier ergriffen werden, muss wie in Art. 3 der UN-Kinderrechtskonvention verankert das Wohl der Kinder vorrangig berücksichtigt werden.
Der Beschluss ist öffentlich.
AMR-51: Militärkommissionen und NDAA-Gesetz in USA
- Die Jahresversammlung ist besorgt über die Tatsache, dass sich die mutmaßlichen Haupttäter der Anschläge vom 11.September 2001 seit dem 5.Mai 2012 vor Militärkommissionen verantworten müssen, die rechtsstaatlichen Prinzipien nicht gerecht werden und dennoch befugt sind, Todesurteile aussprechen zu können.
- Die Jahresversammlung ist darüber hinaus besorgt, dass die rechtswidrige Praxis von unbegrenzter Inhaftierung ohne Haftbefehl und Prozess in Gefangenenlagern außerhalb der USA durch die Verabschiedung des National Defense Authorization Act (NDAA) 2012 auf eine gesetzliche Grundlage gestellt wurde.
Die Jahresversammlung fordert daher:
- Alle vor Militärkommissionen Angeklagten, darunter auch die mutmaßlichen Haupttäter des 11.September 2001, sind vor ein ordentliches Gericht zu stellen, das international anerkannten Rechtsstandards entspricht.
- Die Todesstrafe widerspricht den Menschenrechten und darf daher auch in Verfahren vor Militärkommissionen nicht verhängt werden.
- Die deutsche Sektion von Amnesty International wendet sich mit aller Entschiedenheit gegen das NDAA-Gesetz, das die Legalisierung von Menschenrechtsverletzungen im Rahmen der Terrorismusbekämpfung ermöglicht.
- Die deutsche Sektion von Amnesty International macht ihre Kritik am Inhalt des Gesetzes und ihre Positionierung mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln öffentlich, z.B. in Presse und Amnesty Journal.
- Die Bundesregierung soll in ihren bilateralen Beziehungen zu den USA auf die Einhaltung internationaler rechtsstaatlicher Standards drängen.
- Die nächste ICM-Delegation wird beauftragt, einen ICM-Antrag zu erarbeiten, mit der Vorgabe, dass die Arbeit gegen den NDAA hohe Priorität bekommen soll. Diesen Antrag soll die deutsche Sektion auf dem ICM 2013 einbringen.
Der Beschluss ist öffentlich.