Aktuell Afghanistan 02. Juni 2010

Friedensjirga in Afghanistan darf kein Ausverkauf der Menschenrechte sein

Mädchen in einer Grundschule im afghanischen Herat

Mädchen in einer Grundschule im afghanischen Herat

2. Juni 2010 - Vom 2. - 4. Juni 2010 findet in Kabul eine Friedensjirga statt, die Verhandlungen der Regierung Karsai mit den Taliban und anderen bewaffneten Gruppen vorbereiten und legitimieren soll. Dabei drohen Menschenrechte, insbesondere Frauenrechte, zur Verhandlungsmasse zu werden.

Die Menschenrechtsbilanz der Taliban - sowohl in der Zeit ihrer Herrschaft als auch heute - ist verheerend. Auf ihr Konto gehen zum Beispiel zwei Drittel der 2.400 zivilen Toten aus dem letzten Jahr, sie greifen regelmäßig Mitarbeiter von Hilfsorganisationen und Mädchenschulen an. In den Verhandlungen muss es daher eine klare rote Linie geben: Es dürfen keine Kompromisse bei den Menschenrechten gemacht werden. Das bedeutet auch, dass schwere Menschenrechtsverletzungen und Kriegsverbrechen geahndet werden müssen.

Stellung der Frauen und Mädchen hat sich gebessert

Die afghanische Übergangsregierung und ihre internationalen Partner haben sich nach dem Sturz des Taliban-Regimes in Afghanistan im Jahr 2001 verpflichtet, die Menschenrechte – insbesondere die Rechte der Frauen – voranzubringen. Seitdem hat sich für Frauen und Mädchen einiges verbessert: heute haben Mädchen einen besseren Zugang zu Bildung, Frauen sind im Parlament vertreten. Die Regierung Karsai hat ein Frauenministerium eingerichtet, und die Verfassung sieht gleiche Rechte für Männer und Frauen vor.

Frauenrechte dürfen nicht zur Verhandlungsmasse werden

Diese hart erkämpften Verbesserungen dürfen nicht geopfert werden, wenn die afghanische Regierung und ihre internationalen Verbündeten sich nun um eine Aussöhnung mit den Taliban und anderen aufständischen Gruppen bemühen. Frauenrechte dürfen in den Gesprächen nicht zur Verhandlungsmasse werden. Zivilgesellschaftliche Gruppen in Afghanistan, insbesondere Frauenrechtsorganisationen, befürchten, dass die Verhandlungen mit den Taliban zu einem Tauschgeschäft auf Kosten der Menschenrechte einer weiteren afghanischen Generation werden. In Pakistan haben ähnliche Verhandlungen in den von Taliban kontrollierten Gebieten zu einer Verschlechterung der Menschenrechtslage und einer erheblichen Verschärfung des Konflikts geführt.

Verheerende Menschenrechtsbilanz der Taliban

Die Menschenrechtsbilanz der Taliban in Afghanistan, egal ob in der Zeit ihrer Herrschaft oder in den vergangenen Jahren, ist verheerend. In den Gebieten, die die Taliban kontrollieren, haben sie die Rechte von Mädchen und Frauen stark beschnitten. Frauen werden unter anderem die Rechte auf Bildung, Arbeit, Freizügigkeit, politischer Teilhabe und Repräsentation vorenthalten. Die Taliban missachten die Menschenrechte und das humanitäre Völkerrecht. Sie greifen gezielt Zivilisten, Helfer und öffentliche Einrichtungen, insbesondere Mädchenschulen, an. Nach UN-Angaben waren die Taliban und andere Aufständische 2009 für zwei Drittel der über 2.400 zivilen Opfer in Afghanistan verantwortlich.
Auch Regierungsstellen – etwa Polizei und Justiz – sowie lokale Warlords ignorieren und verletzen die Rechte von Frauen und Mädchen. Die afghanische Regierung muss mehr für den Schutz von Frauen tun und die auf dem Papier garantierten Rechte auch in die Praxis umsetzen.

Forderungen von Amnesty International

Vor dem Hintergrund der Verhandlungen zur Aussöhnung fordert Amnesty International die afghanische Regierung und die internationalen Partner auf, folgende vier Punkte zu gewährleisten:

1. Jegliche Strategie zur Aussöhnung muss die Menschenrechte, insbesondere die Frauenrechte, gewährleisten und überwachen.

In den Verhandlungsergebnissen müssen sich die Menschenrechte widerspiegeln. Die Regierung muss Menschenrechtsverletzungen zeitnah und effektiv bekämpfen. Als ersten Schritt müssen die Taliban und andere aufständische Gruppen die nationalen und internationalen Menschenrechtsverpflichtungen Afghanistans anerkennen.

2. Jede Vereinbarung muss überprüfbare Maßstäbe zur Einhaltung der menschenrechtlichen Verpflichtungen beinhalten.

Dies kann z.B. durch Dokumentation folgender Indikatoren erfolgen: Entwicklung des Schulbesuchs (besonders bei Mädchen), Entwicklung der Gesundheitsversorgung von Frauen, Entwicklung der Müttersterblichkeit und der Gesundheit von Kindern, Möglichkeit für Helfer und zivilgesellschaftliche Aktivisten – insbesondere Frauenrechtlerinnen – in allen Gebieten Afghanistans zu arbeiten, unabhängig davon welche Partei diese Gebiete gerade kontrolliert.

3. Afghanische Frauen müssen in die Planung und Umsetzung der Versöhnungsgespräche eingebunden sein.

Alle Verhandlungsparteien müssen das UN-Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der Frau (CEDAW) und relevante Resolutionen des UN-Sicherheitsrates anwenden. Dazu gehörte insbesondere die Resolution 1325 über Frauen, Frieden und Sicherheit. Bei allen Verhandlungen, einschließlich der Friedens-Jirgas (Stammesräte), sollten Männer und Frauen nach Möglichkeit zu gleichen Teilen vertreten sein. Es sollte eine Frauenquote von mindestens 25 Prozent gelten. Dies entspricht auch der verfassungsrechtlichen Garantie für die Vertretung von Frauen. Die Einbeziehung von Frauen in die Friedensgespräche muss die Anliegen afghanischer Frauen vollständig widerspiegeln.

4. Versöhnungsgespräche dürfen nicht dazu führen, dass die Täter und Verantwortlichen für schwerwiegende Menschenrechts- und Kriegsverbrechen nicht strafrechtlich verfolgt werden.

Der "Transitional Justice"-Aktionsplan von 2005, der durch die Unterschrift von Präsident Karsai Gesetz ist, sollte neu belebt und die darin empfohlenen Aktivitäten innerhalb eines festgesetzten Zeitrahmens vollständig umgesetzt werden.

Die Erfahrung zeigt, dass ein Frieden ohne Menschenrechte kein echter Frieden ist und letztendlich Konflikte verschärft.

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