Guatemala: Drohende Rückkehr der Todesstrafe
7. Oktober 2010 - Ein am 5. Oktober im guatemaltekischen Kongress verabschiedetes Gesetz soll die Wiederanwendung der Todesstrafe in dem zentralamerikanischen Land ermöglichen. Nur wenige Tage vor dem Internationalen Tag gegen die Todesstrafe am 10. Oktober ist dies ein starkes negatives Signal, das dem globalen Trend hin zur vollständigen Abschaffung der Todesstrafe zuwiderläuft.
Artikel 18 der guatemaltekischen Verfassung erlaubt die Todesstrafe grundsätzlich. Jedoch wird sie seit dem Jahr 2002 nicht mehr angewendet. Damals war auf Initiative der Regierung Alfonso Portillo das Recht des Präsidenten, über Gnadengesuche zu entscheiden, ausgesetzt und die Todesstrafe damit aufgrund der entstandenen Gesetzeslücke faktisch abgeschafft worden. Präsident Portillo legte außerdem einen Gesetzesentwurf zur vollständigen Abschaffung der Todesstrafe vor, der jedoch vom Parlament abgelehnt wurde. Im Jahr 2005 befand der Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte, dass Guatemala keine Hinrichtungen durchführen dürfe, wenn kein Begnadigungsverfahren existiere. Auch die Folgeregierungen Portillos haben das de facto Moratorium für die Anwendung der Todesstrafe aufrechterhalten.
Das nun vom guatemaltekischen Kongress verabschiedete Gesetz soll dem Präsidenten die Befugnis zurückgeben, über die Begnadigung oder Vollstreckung der Todesstrafe zu entscheiden, wenn alle Rechtswege ausgeschöpft sind. Dieses Gesetz würde die Gesetzeslücke schließen und es Guatemala somit ermöglichen, die Todesstrafe wieder zu vollstrecken. Das Gesetz soll am 5. Januar 2012, einen Tag nach dem Amtsende des derzeitigen Präsidenten Álvaro Colóm, in Kraft treten.
Mit Inkrafttreten des Gesetzes wäre der Weg für die Hinrichtung von derzeit zehn zum Tode Verurteilten frei. In den letzten Jahren verhängten guatemaltekische Gerichte zwar Todesurteile wegen Verbrechen wie Mord und Entführung, diese wurden jedoch nicht vollstreckt. Viele Politiker, insbesondere Mitglieder der Oppositionsparteien Partido Patriota und der Bancada Líder, sprachen sich in den letzten Wochen für eine Wiederanwendung der Todesstrafe als Antwort auf den wachsenden Druck der Bevölkerung angesichts der hohen Kriminalitätsrate und der zunehmenden Gewalt durch Jugendbanden (sog. Maras) aus.
Hintergrund
Die Todesstrafe wurde in Guatemala zuletzt im Jahr 2000 vollstreckt. Amilcar Cetino Pérez und Tomás Cerrate Hernández waren wegen Mordes und Entführung zum Tode verurteilt worden und wurden am 20. Juni 2000 im Gefängnis von Pavón durch Giftspritzen hingerichtet.
Im Februar 2008 wurde schon einmal eine Gesetzesinitiative eingebracht, die die rechtliche Lücke des fehlenden Begnadigungsverfahrens schließen sollte, um so die Todesstrafe wieder vollstrecken zu können. Der Gesetzesentwurf sollte ein Verfahren einführen, mit dem zum Tode Verurteilte ein Gnadengesuch an den Staatspräsidenten richten könnten. Er enthielt jedoch keine Kriterien, bei deren Erfüllung eine Begnadigung erfolgen müsste. Damit verstieß der Gesetzesentwurf gegen die Entscheidung des Interamerikanischen Gerichtshofs für Menschenrechte von 2005, der anordnete, dass Guatemala im Fall der Wiedereinführung der Todesstrafe klare Kriterien ausarbeiten müsste, nach denen über einzelne Gnadengesuche entschieden werden könnte.
Die Umsetzung der dennoch vom Kongress mit großer Mehrheit verabschiedeten Gesetzesinitiative scheiterte an einem Veto des Präsidenten Álvaro Colóm. Amnesty International hatte Präsident Colóm zuvor in einem offenen Brief dazu aufgerufen, die Todesstrafe nicht wieder einzuführen und stattdessen andere effizientere und nachhaltigere Lösungen für die Krise der öffentlichen Sicherheit in Guatemala zu suchen.
Auch der aktuell im Kongress debattierte und angenommene Gesetzentwurf Nr. 4175 soll den Mechanismus der Begnadigung durch den Präsidenten wiederherstellen, um die Wiederaufnahme der Todesstrafe zu ermöglichen.
Die Todesstrafe – keine Lösung für Gewaltprobleme
Amnesty International betrachtet die hohe Kriminalitätsrate in Guatemala mit großer Sorge und erkennt an, dass die Kongressabgeordneten Gesetze erlassen müssen, um diese beunruhigende Entwicklung zu stoppen. Doch die Wiedereinführung der Todesstrafe stellt hierfür keine Lösung dar. Studien zeigen, dass die Todesstrafe keinerlei abschreckende Wirkung aufweist und, anstatt die Gesellschaft sicherer zu machen, vielmehr zu deren Brutalisierung beiträgt.
Viel wichtiger ist es die Probleme, die hinter den Verbrechen stehen, zu adressieren. Polizei und Justizsystem müssen mit den notwendigen Mitteln ausgestattet werden, um die Straflosigkeit zu beenden, während die Regierung die Probleme der sozialen Ungleichheit und Diskriminierung vieler Bevölkerungsgruppen in Angriff nehmen muss.
Mehr als zwei Drittel aller Länder haben die Todesstrafe inzwischen abgeschafft oder deren Vollzug ausgesetzt. Sollte das nun verabschiedete Gesetz tatsächlich wie geplant am 5. Januar 2012 in Kraft treten, würde Guatemala sich diesem positiven Trend entgegensetzen.
Weitere Informationen
Presseerklärung von Amnesty International (5.10.2010, Englisch)
Offener Brief von Amnesty International an Präsident Colóm (13.2.2008)