Rechtsmittel abgewiesen

Karte Israel

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Das israelische Militärgericht hat das Rechtsmittel gegen die viermonatige Bewährungsstrafe des palästinensischen Menschenrechtsverteidigers Abdallah Abu Rahma abgewiesen. Er war wegen der friedlichen Teilnahme an einer Demonstration verurteilt worden. Der Vorsitzende Richter sagte bei der Urteilsverkündung, dass seiner Ansicht nach "der Eifer des Angeklagten in den kommenden Jahren 'gedämpft' werden" müsse.

Appell an

MINISTERPRÄSIDENT
Benjamin Netanyahu, Office of the Prime Minister
3 Kaplan St., PO Box 187
Kiryat Ben-Gurion, Jerusalem 91950, ISRAEL
(Anrede: Dear Prime Minister / Sehr geehrter Herr Ministerpräsident)
E-Mail: b.netanyahu@pmo.gov.il oder
pm_eng@pmo.gov.il

MILITÄRSTAATSANWALT
Brigadier General Danny Efroni
6 David Elazar Street, Hakirya, Tel Aviv, ISRAEL
(Anrede: Dear Judge Advocate General / Sehr geehrter Herr Generalanwalt)
Fax: (00 972) 3 569 4526
E-Mail: avimn@idf.gov.il

Sende eine Kopie an

VERTEIDIGUNGSMINISTER
Moshe Ya’alon
Ministry of Defence
37 Kaplan Street
Hakirya, Tel Aviv 61909
ISRAEL
Fax: (00 972) 3 691 6940 oder
(00 972) 3 696 2757

BOTSCHAFT DES STAATES ISRAEL
S. E. Herrn Yacov-David Hadas-Handelsman
Auguste-Viktoria-Straße 74–76
14193 Berlin
Fax: 030–8904 5555 oder
030–8904 5309
E-Mail: botschaft@israel.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Hebräisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 31. Dezember 2015 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

E-MAILS, FAXE UND LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich verurteile ausdrücklich die Drangsalierung von Abdallah Abu Rahma und anderen palästinensischen Menschenrechtsverteidiger_innen in den besetzten palästinensischen Gebieten.

  • Bitte sorgen Sie dafür, dass alle Palästinenser_innen ihre Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit wahrnehmen können, indem Sie Repressionsmaßnahmen aufheben, die die Rechte auf friedlichen Protest und friedliche Versammlung von Palästinenser_innen einschränken.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Condemning the harassment of Abdallah Abu Rahma and other Palestinian human rights defenders in the Occupied Palestinian Territories.

  • Calling on the authorities to protect the right to freedom of expression and assembly by rescinding punitive measures which restrict Palestinians’ right to gather for peaceful protests.

Sachlage

Am 17. November wies ein Militärgericht das Rechtsmittel von Abdallah Abu Rahma gegen seine viermonatige Bewährungsstrafe und eine Geldstrafe in Höhe von etwa 1.200 Euro zurück. Sollte Abdallah Abu Rahma in den kommenden drei Jahren in den Augen der israelischen Behörden wegen gewalttätiger Aktivitäten oder "Behinderung eines Soldaten in der Ausübung seines Dienstes" auffallen, müsste er die viermonatige Bewährungsstrafe ableisten.

Abdallah Abu Rahma wurde im Februar 2015 wegen "Behinderung eines Soldaten in der Ausübung seines Dienstes" schuldig gesprochen. Er war im Mai 2012 festgenommen worden, nachdem er sich bei einer palästinensischen Demonstration am Kontrollpunkt Beitunia im Westjordanland Bulldozern des Militärs in den Weg gestellt hatte. Mit der Demonstration sollten palästinensische Gefangene unterstützt und an die "Nakba" erinnert werden, die Vertreibung von mehr als 700.000 Palästinenser_innen im Jahre 1948.

Im Berufungsverfahren argumentierten die Rechtsbeistände von Abdallah Abu Rahma, dass die Vorwürfe gegen ihren Mandanten kein Strafverfahren zuließen. Zudem machten sie geltend, dass Abdallah Abu Rahma bestraft würde, weil er während des Verhörs von seinem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch gemacht hatte, und dass der Vernehmungsprozess mit Fehlern behaftet gewesen sei. Bei seinem Urteilsspruch bezog sich der Richter unter anderem auf frühere mutmaßliche Verstöße gegen die öffentliche Ordnung, die Abdallah Abu Rahma begangen haben soll. So soll er beispielsweise Demonstrierende dazu angehalten zu haben, israelische Soldat_innen mit Steinen zu bewerfen.

Palästinenser_innen werden seit Jahrzehnten durch das israelische Militär in ihrer Meinungs- und Versammlungsfreiheit eingeschränkt. So können Militärangehörige z. B. willkürliche und weitreichende Einschränkungen für Protestveranstaltungen im besetzten Westjordanland verhängen.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Abdallah Abu Rahma ist der Leiter des Volkskomitees gegen die Mauer im Dorf Bil'in im Westjordanland. Das Komitee organisiert wöchentliche Proteste gegen die 700 Kilometer lange Sperranlage, die überwiegend auf palästinensischem Gebiet errichtet wird und somit vielen Palästinenser_innen den Zugang zu ihrem Land abschneidet. Seit 2005 demonstrieren die Bewohner_innen von Bil’in wöchentlich zusammen mit palästinensischen, israelischen und internationalen Unterstützer_innen gegen den Zaun/die Mauer und die damit zusammenhängende Beschlagnahmung ihres Landes durch die israelischen Behörden. Ihnen drohen hierbei regelmäßig Menschenrechtsverletzungen.

Mohammed Khatib, der wie Abdallah Abu Rahma aus dem Dorf Bil’in stammt, wurde am 13. November 2015 bei einem der wöchentlichen Proteste von den israelischen Sicherheitskräften festgenommen. Am Abend des 16. November wurde er gegen Hinterlegung einer Kaution von umgerechnet etwa 1.200 Euro freigelassen. Mohammed Khatib wurde unter anderem vorgeworfen, sich in einem abgeriegelten militärischen Bereich befunden zu haben.

Abdallah Abu Rahma wurde am 10. Mai 2012 festgenommen, als er an einer Demonstration am Kontrollpunkt in Beitunia in der Nähe des israelischen Militärgefängnisses Ofer im besetzten Westjordanland teilnahm. Er wurde nach wenigen Stunden gegen Kaution wieder freigelassen und musste erst im Februar 2013 vor Gericht erscheinen, als man ihn wegen der Behinderung eines Soldaten im Dienst anklagte. Am 21. Oktober 2014 wurde Abdallah Abu Rahma verurteilt. In einer Anhörung vor der Verkündung des Strafmaßes am 8. Februar 2015 forderte die israelische Militärstaatsanwaltschaft, dass Abdallah Abu Rahma, obwohl er nicht wegen gewalttätiger Aktivitäten vor Gericht stehe, für "viele Monate" ins Gefängnis müsse, um so die unmissverständliche Botschaft an Demonstrierende zu senden, dass jeder, der die Anweisungen der Sicherheitskräfte missachtet, damit rechnen muss, inhaftiert zu werden.

Am 23. Februar wurde Abdallah Abu Rahma zu einer viermonatigen Bewährungsstrafe und einer Geldstrafe in Höhe von etwa 1.200 Euro verurteilt. Während der Urteilsverkündung betonte der Richter, dass Abdallah Abu Rahma nicht wegen der Teilnahme an einer Demonstration verurteilt wurde. Dies steht nach Angaben seines Rechtsbeistandes in direktem Widerspruch zu den Feststellungen des Gerichts vom Oktober 2014. In der Urteilsbegründung kam der Richter zu dem Schluss, dass Abdallah Abu Rahma weder geplant noch gewaltsam vorgegangen war und dass es sich bei seiner Tat um einen Akt gewaltlosen Widerstandes gehandelt habe, der nicht zu einem wesentlichen Schaden geführt hat. Das Gericht erkannte außerdem von der Verteidigung vorgelegte Beweise an. In ihnen hatte die Europäische Union Abdallah Abu Rahma im Jahr 2010 als "Menschenrechtsverteidiger, der sich dem gewaltlosen Protest gegen die Errichtung des israelischen Zauns/der Mauer durch sein Heimatdorf Bil’in im Westjordanland verpflichtet hat" ausgewiesen. Außerdem legte sie Unterlagen von Amnesty International vor, aus denen hervorgeht, dass Abdallah Abu Rahma strafrechtlich verfolgt wurde, weil er von seinem Recht auf friedlichen Protest Gebrauch gemacht hat.

Im Jahr 2010 war Abdallah Abu Rahma wegen "Aufwiegelung" und "Organisation und Teilnahme an nicht genehmigten Demonstrationen" für schuldig befunden worden. Der zuständige Militärrichter hatte sich den Ausführungen der Staatsanwaltschaft angeschlossen, die Abdallah Abu Rahma vorgeworfen hatte, Demonstrierende in Bil’in im Westjordanland dazu angehalten zu haben, israelische Soldat_innen mit Steinen zu bewerfen. Der Schuldspruch basierte auf Angaben, die drei Kinder gemacht hatten. Diese zogen ihre Aussagen vor Gericht jedoch wieder zurück und gaben an, dass man sie zur Aussage gezwungen habe. Die Aussagen waren in Hebräisch verfasst worden, einer Sprache, welche die Kinder nicht beherrschten. Abdallah Abu Rahma wurde zu einer Haftstrafe von 16 Monaten verurteilt, weitere sechs Monate der Strafe wurden zur Bewährung ausgesetzt.