Friedlichem Aktivisten droht Haftstrafe
Karte Israel
© Courtesy of the University of Texas Libraries
Dem palästinensischen Aktivisten Abdallah Abu Rahma drohen fünf Jahre Gefängnis, nachdem er am 21. Oktober in Anklagepunkten schuldig gesprochen wurde, die in Zusammenhang mit einer Demonstration im Jahre 2012 stehen. Ein israelisches Militärgericht soll am 5. Januar 2015 sein Urteil verkünden. Sollte Abdallah Abu Rahma inhaftiert werden, so wäre er als gewaltloser politischer Gefangener zu betrachten.
Appell an
MINISTERPRÄSIDENT
Benjamin Netanyahu, Office of the Prime Minister
3 Kaplan St., PO Box 187, Kiryat Ben-Gurion
Jerusalem 91950
ISRAEL
(Anrede: Dear Prime Minister / Sehr geehrter Herr Ministerpräsident)
E-Mail: b.netanyahu@pmo.gov.il oder pm_eng@pmo.gov.il
MILITÄRSTAATSANWALT
Brigadier General Danny Efroni
6 David Elazar Street
Hakirya
Tel Aviv
ISRAEL
(Anrede: Dear Judge Advocate General / Sehr geehrter Herr Generalanwalt)
Fax: (00 972) 3 569 4526
E-Mail: avimn@idf.gov.il
Sende eine Kopie an
VERTEIDIGUNGSMINISTER
Moshe Ya’alon, Ministry of Defence
37 Kaplan Street, Hakirya
Tel Aviv 61909
ISRAEL
Fax: (00 972) 3 691 6940 oder
(00 972) 3 696 2757
BOTSCHAFT DES STAATES ISRAEL
S.E. Herrn Yacov-David Hadas-Handelsman
Auguste-Viktoria-Straße 74–76, 14193 Berlin
Fax: (030) 8904 5555 oder
(030) 8904 5309
E-Mail: botschaft@israel.de
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Hebräisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 30. Januar 2015 keine Appelle mehr zu verschicken.
Amnesty fordert:
E-MAILS, FAXE UND LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN
-
Ich verurteile die Drangsalierung von Abdallah Abu Rahma. Stellen Sie sicher, dass alle gegen ihn erhobenen Anklagen sofort fallengelassen werden, da sie sich auf Situationen beziehen, in denen er lediglich Gebrauch von seinen Rechten auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit gemacht hat.
- Ich bitte Sie eindringlich, palästinensischen Aktivist_innen wie Abdallah Abu Rahma ihre Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit zu garantieren.
Sachlage
Abdallah Abu Rahma wurde am 10. Mai 2012 festgenommen, als er an einer Demonstration am Kontrollpunkt in Beitunia in der Nähe des israelischen Militärgefängnisses Ofer teilnahm. Mit der Demonstration sollte an die Nakba erinnert werden, die Vertreibung von mehr als 700.000 Palästinenser_innen im Jahre 1948. Außerdem wollten die Demonstrierenden ihre Unterstützung für palästinensische Gefangene in Israel zum Ausdruck bringen, von denen sich 2012 viele im Hungerstreik befanden. Die Häftlinge waren in den Hungerstreik getreten, um so ihren Protest gegen ihre Haftbedingungen und die Inhaftierung von Palästinenser_innen durch israelische Behörden ohne Gerichtsverfahren zum Ausdruck zu bringen.
Die israelischen Streitkräfte inhaftierten Abdallah Abu Rahma, weil er sich Bulldozern in den Weg stellte, die Betonblöcke für Straßensperren und andere Sperranlagen lieferten. Er wurde nach wenigen Stunden gegen Kaution wieder freigelassen und musste erst im Februar 2013 vor Gericht erscheinen, als man ihn wegen der Behinderung eines Soldaten im Dienst anklagte.
Abdallah Abu Rahma ist der Leiter des Volkskomitees gegen die Mauer im Dorf Bil'in im besetzten Westjordanland (Popular Committee Against the Wall in the West Bank Village of Bil'in). In dem Dorf werden wöchentlich Proteste gegen den Bau des israelischen "Sicherheits"-Zauns"/Mauer abgehalten. Abdallah Abu Rahma setzt sich aktiv dafür ein, dass die internationale Öffentlichkeit mit friedlichen Mitteln für die Menschenrechtsverletzungen sensibilisiert wird, die Palästinenser_innen durch den Bau des israelischen Zauns/ der Mauer erleiden müssen, der zum größten Teil das besetzte Westjordanland betrifft.
Abdallah Abu Rahma war im Jahr 2010 unter anderem wegen "Aufwiegelung" und "der Organisation und Teilnahme an nicht genehmigten Demonstrationen" zwischen 2005 und 2009 zu einer Haftstrafe von 16 Monaten und zusätzlichen sechs Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Dies wird sich wahrscheinlich negativ auf sein jetziges Urteil auswirken. Der zuständige Militärrichter hatte sich 2010 der Staatsanwaltschaft angeschlossen, die behauptete, Abdallah Abu Rahma hätte Demonstrierende in Bil’in dazu angehalten, israelische Soldat_innen mit Steinen zu bewerfen. Der Schuldspruch basierte auf Angaben, die drei Kinder gemacht hatten. Diese zogen ihre Aussagen vor Gericht jedoch wieder zurück und gaben an, dass man sie dazu gezwungen habe. Die Aussagen waren in Hebräisch verfasst worden, einer Sprache, welche die Kinder nicht sprachen.
Hintergrundinformation
Abdallah Abu Rahma ist Amnesty International als politischer Aktivist bekannt. Er setzt sich bereits seit langer Zeit dafür ein, dass die internationale Öffentlichkeit mit friedlichen Mitteln für die Menschenrechtsverletzungen sensibilisiert wird, denen Palästinenser_innen durch den Bau des israelischen Zauns/Mauer ausgesetzt sind. Er ist der Leiter des Volkskomitees gegen die Mauer im Dorf Bil'in im Westjordanland (Popular Committee Against the Wall in the West Bank Village of Bil'in). Das Komitee organisiert wöchentliche Proteste gegen die 700 Kilometer lange Sperranlage, die überwiegend auf palästinensischem Gebiet errichtet wird und somit vielen Palästinenser_innen den Zugang zu ihrem Land abschneidet. Seit 2005 demonstrieren die Bewohner_innen von Bil’in wöchentlich zusammen mit palästinensischen, israelischen und internationalen Unterstützer_innen gegen den Bau des Zauns/der Mauer und die damit zusammenhängende Beschlagnahmung ihres Landes durch die israelischen Behörden.
Palästinenser_innen im besetzten Westjordanland demonstrieren auch gegen andere repressive Maßnahmen und Praktiken im Zusammenhang mit der anhaltenden Besetzung des Gebiets durch Israel. Unter anderem protestieren sie gegen die stetig wachsenden illegalen israelischen Siedlungen, den Abriss von Häusern, israelische Militärkontrollpunkte, Straßen, die nur von israelischen Siedler_innen und nicht von Palästinenser_innen genutzt werden dürfen und gegen andere Einschränkungen ihrer Bewegungsfreiheit. Die Bewohner_innen von mehr als einem Dutzend palästinensischen Dörfern und Gemeinden im Westjordanland, die unmittelbar von der Lage des Zauns/ der Mauer oder dem Bau von jüdischen Siedlungen auf palästinensischem Land betroffen sind, demonstrieren wöchentlich gegen die israelische Politik und deren Folgen. Zu den betroffenen Dörfern und Gemeinschaften gehören Nabi Saleh, Bil’in, Ni’lin, Kufr Qadum und Ballungsgebiete wie Hebron und Ostjerusalem. Andere Demonstrationen richten sich gegen die Inhaftierung von tausenden palästinensischen Aktivist_innen und deren Behandlung in israelischen Gefängnissen. Zudem kommt es nach bestimmten Ereignissen zu Demonstrationen, wie zum Beispiel nach israelischen Militärschlägen gegen den Gazastreifen und wenn Palästinenser_innen bei Protesten oder Durchsuchungsaktionen verletzt oder getötet werden.
Im September 2007 veröffentlichte der Hohe Gerichtshof von Israel (Israeli High Court of Justice) eine Entscheidung, mit der die israelischen Militärbehörden dazu aufgefordert wurden, den Zaun/die Mauer in Bil’in umzuleiten, damit die Bewohner_innen des Dorfes Zugang zu einem größeren Teil ihres Landes erhalten. Diese Entscheidung ist bisher jedoch noch nicht umgesetzt worden. Das Recht auf friedliche Demonstrationen ist enorm wichtig für Palästinenser_innen in den besetzten palästinensischen Gebieten, da sie die Politik der Besatzungsmacht nicht über andere Wege, wie durch Wahlen, beeinflussen können. Immer wieder setzen die israelischen Streitkräfte unverhältnismäßige Gewalt gegen Palästinenser_innen in den besetzten palästinensischen Gebieten ein. Weitere Informationen hierzu finden Sie in dem englischsprachigen Bericht: Trigger-happy: Israel’s use of excessive force in the West Bank unter http://www.amnesty.org/en/library/asset/MDE15/002/2014/en/349188ef-e14a-418f-ac20-6c9e5c8d9f88/mde150022014en.pdf.