Abdallah Abu Rahma zu Bewährungsstrafe verurteilt

Karte Israel

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Ein israelisches Militärgericht hat Abdallah Abu Rahma zu einer viermonatigen Bewährungsstrafe und einer Geldstrafe in Höhe von etwa 1.150 Euro verurteilt. Das Gericht sah zumindest davon ab, der Forderung der Militärstaatsanwaltschaft nach einer längeren, unmittelbar zu vollstreckenden Haftstrafe nachzukommen.

Appell an

MINISTERPRÄSIDENT
Benjamin Netanyahu
Office of the Prime Minister
3 Kaplan St., PO Box 187
Kiryat Ben-Gurion
Jerusalem 91950, ISRAEL
(Anrede: Dear Prime Minister / Sehr geehrter Herr Ministerpräsident)
E-Mail: b.netanyahu@pmo.gov.il oder
pm_eng@pmo.gov.il

MILITÄRSTAATSANWALT
Brigadier General Danny Efroni
6 David Elazar Street
Hakirya
Tel Aviv, ISRAEL
(Anrede: Dear Judge Advocate General / Sehr geehrter Herr Generalanwalt)
Fax: (00 972) 3 569 4526
E-Mail: avimn@idf.gov.il

Sende eine Kopie an

VERTEIDIGUNGSMINISTER
Moshe Ya’alon
Ministry of Defence
37 Kaplan Street
Hakirya
Tel Aviv 61909
ISRAEL
Fax: (00 972) 3 691 6940 oder
(00 972) 3 696 2757

BOTSCHAFT DES STAATES ISRAEL
S. E. Herrn Yacov-David Hadas-Handelsman
Auguste-Viktoria-Straße 74–76
14193 Berlin
Fax: (030) 8904 5555 oder
(030) 8904 5309
E-Mail: botschaft@israel.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Hebräisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 7. April 2015 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

E-MAILS, FAXE UND LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Heben Sie das Urteil gegen Abdallah Abu Rahma unverzüglich auf.

  • Bitte sorgen Sie dafür, dass alle Palästinenser_innen ihre Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit in den besetzten palästinensischen Gebieten uneingeschränkt wahrnehmen können.

Sachlage

Am 23. Februar wurde Abdallah Abu Rahma zu einer viermonatigen Bewährungsstrafe und einer Geldstrafe in Höhe von etwa 1.150 Euro verurteilt. Die Strafe wird vollstreckt, sollte er sich innerhalb der nächsten drei Jahre an gewaltsamen Aktionen oder solchen beteiligen, die die Behörden als "Behinderung eines Soldaten in der Ausübung seines Dienstes" erachten. Wegen dieses Vergehens war er im Oktober 2014 schuldig gesprochen worden, nachdem er sich während einer Demonstration im Mai 2012 am Kontrollpunkt Beitunia im Westjordanland Bulldozern des Militärs in den Weg gestellt hatte.

Während der Urteilsverkündung betonte der Richter, dass Abdallah Abu Rahma nicht wegen der Teilnahme an einer Demonstration verurteilt wurde. Dies steht nach Angaben seines Rechtsbeistandes in direktem Widerspruch zu den Feststellungen des Gerichts vom Oktober 2014. In der Urteilsbegründung kam der Richter zu dem Schluss, dass Abdallah Abu Rahma weder geplant noch gewaltsam vorgegangen war und dass es sich bei seiner Tat um einen Akt gewaltlosen Widerstandes gehandelt habe, der nicht zu einem wesentlichen Schaden geführt hat. Das Gericht erkannte außerdem von der Verteidigung vorgelegte Beweise an. In ihnen hatte die Europäische Union Abdallah Abu Rahma im Jahr 2010 als "Menschenrechtsverteidiger, der sich dem gewaltlosen Protest gegen die Errichtung des israelischen Zauns/der Mauer durch sein Heimatdorf Bil’in im Westjordanland verpflichtet hat" ausgewiesen. Außerdem legte sie Unterlagen von Amnesty International vor, aus denen hervorgeht, dass Abdallah Abu Rahma strafrechtlich verfolgt wurde, weil er von seinem Recht, friedlich zu protestieren, Gebrauch gemacht hat.

Abdallah Abu Rahma versucht seit langem, friedliche Proteste zu fördern, um so die Aufmerksamkeit der internationalen Gemeinschaft auf Menschenrechtsverletzungen zu lenken, unter denen Palästinenser_innen aufgrund des israelischen Zauns/der Mauer leiden, der zu einem Großteil auf dem Gebiet des besetzten Westjordanlands verläuft. Der Fall von Abdallah Abu Rahma veranschaulicht die Vorgehensweise der israelischen Behörden gegen jene, die ihre Rechte einfordern und mit friedlichen Protestmaßnahmen die palästinensischen Opfer von Menschenrechtsverletzungen unterstützen wollen.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Abdallah Abu Rahma ist der Leiter des Volkskomitees gegen die Mauer im Dorf Bil'in im Westjordanland. Das Komitee organisiert wöchentliche Proteste gegen die 700 Kilometer lange Sperranlage, die überwiegend auf palästinensischem Gebiet errichtet wird und somit vielen Palästinenser_innen den Zugang zu ihrem Land abschneidet. Seit 2005 demonstrieren die Bewohner_innen von Bil’in wöchentlich zusammen mit palästinensischen, israelischen und internationalen Unterstützer_innen gegen den Zaun/die Mauer und die damit zusammenhängende Beschlagnahmung ihres Landes durch die israelischen Behörden.

Abdallah Abu Rahma wurde am 10. Mai 2012 festgenommen, als er an einer Demonstration am Kontrollpunkt in Beitunia in der Nähe des israelischen Militärgefängnisses Ofer im besetzten Westjordanland teilnahm. Mit der Demonstration sollte an die Nakba erinnert werden, die Vertreibung von mehr als 700.000 Palästinenser_innen im Jahre 1948. Abdallah Abu Rahm wurde nach wenigen Stunden gegen Kaution wieder freigelassen und musste erst im Februar 2013 vor Gericht erscheinen, als man ihn wegen der Behinderung eines Soldaten im Dienst anklagte. Bereits am 21. Oktober 2014 war Abdallah Abu Rahma schuldig gesprochen worden. In einer Anhörung vor der Verkündung des Strafmaßes am 8. Februar forderte die israelische Militärstaatsanwaltschaft, dass Abdallah Abu Rahma, obwohl er nicht wegen gewalttätiger Aktivitäten vor Gericht stehe, für "viele Monate" ins Gefängnis müsse, um so die unmissverständliche Botschaft an Demonstrierende zu senden, dass jeder, der die Anweisungen der Sicherheitskräfte missachtet, damit rechnen muss, inhaftiert zu werden.

Bei der Anhörung am 8. Februar waren Diplomaten aus den EU-Ländern Finnland, Frankreich, Spanien, Schweden und Großbritannien sowie zahlreiche palästinensische, israelische und internationale Aktivisten anwesend. Nach der Anhörung sagte Abdallah Abu Rahma: "Dies alles passiert, weil ich Freiheit und Gerechtigkeit will, zum Schutz und für den Frieden der Palästinenser. Alles was wir wollen, ist, unser Land zu befreien.

Im Jahr 2010 war Abdallah Abu Rahma wegen "Aufwiegelung" und "Organisation und Teilnahme an nicht genehmigten Demonstrationen" für schuldig befunden worden. Der zuständige Militärrichter hatte sich den Ausführungen der Staatsanwaltschaft angeschlossen, die Abdallah Abu Rahma vorgeworfen hatte, Demonstrierende in Bil’in im Westjordanland dazu angehalten zu haben, israelische Soldat_innen mit Steinen zu bewerfen. Der Schuldspruch basierte auf Angaben, die drei Kinder gemacht hatten. Diese zogen ihre Aussagen vor Gericht jedoch wieder zurück und gaben an, dass man sie zur Aussage gezwungen habe. Die Aussagen waren in Hebräisch verfasst worden, einer Sprache, welche die Kinder nicht beherrschten. Abdallah Abu Rahma wurde zu einer Haftstrafe von 16 Monaten verurteilt, weitere sechs Monate der Strafe wurden zur Bewährung ausgesetzt.

Im September 2007 veröffentlichte der Hohe Gerichtshof von Israel (Israeli High Court of Justice) eine Entscheidung, mit der die israelischen Militärbehörden dazu aufgefordert wurden, den Zaun/die Mauer in Bil’in zu versetzen, damit die Bewohner_innen des Dorfes Zugang zu einem größeren Teil ihres Landes erhalten. Diese Entscheidung ist bisher jedoch noch nicht hinreichend umgesetzt worden. Das Recht auf friedliche Demonstrationen ist enorm wichtig für Palästinenser_innen in den besetzten palästinensischen Gebieten, da sie die Politik der Besatzungsmacht nicht auf anderen Wegen, wie bspw. durch Wahlen, beeinflussen können. Immer wieder setzen die israelischen Streitkräfte unverhältnismäßige Gewalt gegen Palästinenser_innen in den besetzten palästinensischen Gebieten ein.