Drohende Haftstrafe wegen Demonstrierens

Demonstration gegen den Zaun/die Mauer in Bil'in im Westjordanland

Demonstration gegen den Zaun/die Mauer in Bil'in im Westjordanland

Ein israelisches Militärgericht verkündet am 23. Februar das Strafmaß gegen den bekannten palästinensischen Aktivisten und Fürsprecher friedlicher Proteste, Abdallah Abu Rahma. Sollte er zu einer Haftstrafe verurteilt werden, so ist er als gewaltloser politischer Gefangener zu betrachten, den man mit diesem Urteil mundtot machen und so seine friedlichen Proteste im Westjordanland beenden will.

Appell an

MINISTERPRÄSIDENT
Benjamin Netanyahu
Office of the Prime Minister
3 Kaplan St., PO Box 187
Kiryat Ben-Gurion
Jerusalem 91950
ISRAEL
(Anrede: Dear Prime Minister / Sehr geehrter Herr Ministerpräsident)
E-Mail: b.netanyahu@pmo.gov.il oder pm_eng@pmo.gov.il

MILITÄRSTAATSANWALT
Brigadier General Danny Efroni
6 David Elazar Street
Hakirya
Tel Aviv
ISRAEL
(Anrede: Dear Judge Advocate General / Sehr geehrter Herr Generalanwalt)
Fax: (00 972) 3 569 4526
E-Mail: avimn@idf.gov.il

Sende eine Kopie an

VERTEIDIGUNGSMINISTER
Moshe Ya’alon
Ministry of Defence
37 Kaplan Street
Hakirya
Tel Aviv 61909
ISRAEL
Fax: (00 972) 3 691 6940 oder (00 972) 3 696 2757

BOTSCHAFT DES STAATES ISRAEL
S. E. Herrn Yacov-David Hadas-Handelsman
Auguste-Viktoria-Straße 74–76
14193 Berlin
Fax: (030) 8904 5555 oder (030) 8904 5309
E-Mail: botschaft@israel.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Hebräisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 25. März 2015 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

E-MAILS, FAXE UND LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Lassen Sie alle Anklagen gegen Abdallah Abu Rahma fallen, die ihn für seine friedlichen Proteste bestrafen sollen und darauf abzielen, ihn mundtot zu machen und seine Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit zu beschneiden.

  • Bitte sorgen Sie dafür, dass Abdallah Abu Rahma und alle anderen palästinensischen Aktivist_innen ihre Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit uneingeschränkt wahrnehmen können.

Sachlage

Während der Anhörung über das Strafmaß am 8. Februar forderte die israelische Militärstaatsanwaltschaft, dass Abdallah Abu Rahma, obwohl er nicht wegen gewalttätiger Aktivitäten vor Gericht stehe, für "viele Monate" ins Gefängnis müsse, um so eine "unmissverständliche Botschaft [an] Demonstrierende" zu senden, "[dass sie] in höchstem Maße verpflichtet sind, den Anweisungen von Sicherheitspersonal folge zu leisten [und dass] jeder, der die Anweisungen missachtet, damit rechnen muss, inhaftiert zu werden…". Weiterhin sprach sie sich für einen Haftstrafe aus, da nicht davon auszugehen sei, dass Abdallah Abu Rahma von seinen üblichen Protestmethoden absehen werde. Das Strafmaß soll am 23. Februar verkündet werden.

Am 21. Oktober 2014 war Abdallah Abu Rahma für schuldig befunden worden, im Mai 2012 während einer Demonstration einen Soldaten bei der Ausübung seiner Dienstpflichten behindert zu haben, indem er sich Bulldozern des Militärs in den Weg stellte, die Betonblöcke für Straßensperren und andere Sperranlagen lieferten. Die Demonstration hatte zum Gedenken an die Nakba, die Vertreibung von mehr als 700.000 Palästinenser_innen im Jahre 1948, und zum Ausdruck der Unterstützung palästinensischer Gefangener in Israel stattgefunden.

Zusätzlich zu einer Verurteilung im aktuellen Fall kann das Gericht nun auch die Vollstreckung zweier zur Bewährung ausgesetzter sechsmonatiger Haftstrafen veranlassen, wie von der Staatsanwaltschaft während der Anhörung am 8. Februar gefordert. Zu diesen Strafen war er verurteilt worden, obwohl er lediglich an rechtmäßigen und friedlichen Protesten gegen die Besetzung des Westjordanlands durch das israelische Militär teilgenommen hatte.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Abdallah Abu Rahma wurde am 10. Mai 2012 festgenommen, als er an einer Demonstration am Kontrollpunkt in Beitunia in der Nähe des israelischen Militärgefängnisses Ofer im besetzten Westjordanland teilnahm. Mit der Demonstration sollte an die Nakba erinnert werden, die Vertreibung von mehr als 700.000 Palästinenser_innen im Jahre 1948. Außerdem wollten die Demonstrierenden ihre Unterstützung für palästinensische Gefangene in Israel zum Ausdruck bringen. Abdallah Abu Rahm wurde nach wenigen Stunden gegen Kaution wieder freigelassen und musste erst im Februar 2013 vor Gericht erscheinen, als man ihn wegen der Behinderung eines Soldaten im Dienst anklagte. Bereits am 21. Oktober 2014 war Abdallah Abu Rahma schuldig gesprochen worden. Die Anhörung über das Strafmaß war ursprünglich für den 5. Januar angesetzt, wurde dann aber auf den 8. Februar vertagt.

Das Strafmaß gegen ihn soll nun am 23. Februar verkündet werden. Zusätzlich zu einer Haftstrafe für die Vorwürfe aus dem Jahr 2014 droht Abdallah Abu Rahma nun auch die Vollstreckung zweier zur Bewährung ausgesetzter sechsmonatiger Haftstrafen. Im Jahr 2010 war er zum einen wegen "Aufwiegelung" und "der Organisation und Teilnahme an nicht genehmigten Demonstrationen" zwischen 2005 und 2009 für schuldig befunden worden, zum anderen wegen Missachtung der vom Militär verhängten Ausgangssperre in seinem Heimatdorf Bil’in zwischen Juni und September 2005. Bei der Verurteilung wegen "Aufwiegelung" hatte sich der zuständige Militärrichter der Staatsanwaltschaft angeschlossen, die Abdallah Abu Rahma vorgeworfen hatte, Demonstrierende in Bil’in im Westjordanland dazu angehalten zu haben, israelische Soldat_innen mit Steinen zu bewerfen. Der Schuldspruch basierte auf Angaben, die drei Kinder gemacht hatten. Diese zogen ihre Aussagen vor Gericht jedoch wieder zurück und gaben an, dass man sie zur Aussage gezwungen habe. Die Aussagen waren in Hebräisch verfasst worden, einer Sprache, welche die Kinder nicht beherrschten.

Abdallah Abu Rahma ist ein bekannter politischer Aktivist. Er setzt sich bereits seit langer Zeit dafür ein, dass die internationale Öffentlichkeit mit friedlichen Mitteln für die Menschenrechtsverletzungen sensibilisiert wird, denen Palästinenser_innen durch den Bau des israelischen Zauns/Mauer ausgesetzt sind. Er ist der Leiter des Volkskomitees gegen die Mauer im Dorf Bil'in im Westjordanland. Das Komitee organisiert wöchentliche Proteste gegen die 700 Kilometer lange Sperranlage, die überwiegend auf palästinensischem Gebiet errichtet wird und somit vielen Palästinenser_innen den Zugang zu ihrem Land abschneidet. Seit 2005 demonstrieren die Bewohner_innen von Bil’in wöchentlich zusammen mit palästinensischen, israelischen und internationalen Unterstützer_innen gegen den Bau des Zauns/der Mauer und die damit zusammenhängende Beschlagnahmung ihres Landes durch die israelischen Behörden. Im September 2007 veröffentlichte der Hohe Gerichtshof von Israel (Israeli High Court of Justice) eine Entscheidung, mit der die israelischen Militärbehörden dazu aufgefordert wurden, den Zaun/die Mauer in Bil’in zu versetzen, damit die Bewohner_innen des Dorfes Zugang zu einem größeren Teil ihres Landes erhalten. Diese Entscheidung ist bisher jedoch noch nicht hinreichend umgesetzt worden. Das Recht auf friedliche Demonstrationen ist enorm wichtig für Palästinenser_innen in den besetzten palästinensischen Gebieten, da sie die Politik der Besatzungsmacht nicht auf anderen Wegen, wie bspw. durch Wahlen, beeinflussen können. Immer wieder setzen die israelischen Streitkräfte unverhältnismäßige Gewalt gegen Palästinenser_innen in den besetzten palästinensischen Gebieten ein.

Palästinenser_innen im besetzten Westjordanland demonstrieren auch gegen andere repressive Maßnahmen und Praktiken im Zusammenhang mit der anhaltenden Besetzung des Gebiets durch Israel. Unter anderem protestieren sie gegen die stetig wachsenden illegalen israelischen Siedlungen, den Abriss von Häusern, israelische Militärkontrollpunkte, Straßen, die nur von israelischen Siedler_innen und nicht von Palästinenser_innen genutzt werden dürfen und gegen andere Einschränkungen ihrer Bewegungsfreiheit. Die Bewohner_innen von mehr als einem Dutzend palästinensischen Dörfern und Gemeinden im Westjordanland, die unmittelbar von der Lage des Zauns/der Mauer oder dem Bau von jüdischen Siedlungen auf palästinensischem Land betroffen sind, demonstrieren wöchentlich gegen die israelische Politik und deren Folgen. Zu den betroffenen Dörfern und Gemeinschaften gehören Nabi Saleh, Bil’in, Ni’lin, Kufr Qadum und Ballungsgebiete wie Hebron und Ostjerusalem. Andere Demonstrationen richten sich gegen die Inhaftierung von tausenden palästinensischen Aktivist_innen und deren Behandlung in israelischen Gefängnissen. Zudem kommt es nach bestimmten Ereignissen zu Demonstrationen, wie zum Beispiel nach israelischen Militärschlägen gegen den Gazastreifen und wenn Palästinenser_innen bei Protesten oder Durchsuchungsaktionen verletzt oder getötet werden.