Berufungsverfahren vertagt
Khadija Sayed Habib Ebrahim Musawi (right) and her daughter Zainab al-Khawaja
© Amnesty International
Das Rechtsmittelverfahren der bahrainische Aktivistin Zainab Al-Khawaja gegen ihre dreijährige Haftstrafe begann am 15. Juni, wurde dann aber auf den 13. September vertagt. Sollte das Urteil gegen die Aktivistin bestätigt werden, würde Amnesty International sie als gewaltlose politische Gefangene betrachten. Insgesamt wurde sie zu fünf Jahren und einen Monat Haft verurteilt.
Appell an
KÖNIG
Shaikh Hamad bin 'Issa Al Khalifa
Office of His Majesty the King
P.O. Box 555
Rifa'a Palace
al-Manama
BAHRAIN
(Anrede: Your Majesty / Majestät)
Fax: (00 973) 176 64 587
INNENMINISTER
Shaikh Rashid bin 'Abdullah Al Khalifa
Ministry of Interior
P.O. Box 13
al-Manama
BAHRAIN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 973) 172 32 661
E-Mail: info@interior.gov.bh
Sende eine Kopie an
MINISTER FÜR JUSTIZ UND ISLAMISCHE ANGELEGENHEITEN
Shaikh Khalid bin Ali bin Abdullah Al Khalifa
Ministry of Justice and Islamic Affairs
P.O. Box 450
al-Manama
BAHRAIN
Fax: (00 973) 175 31 284
E-Mail: http://www.moj.gov.bh/en/default76a7.html?action=category&ID=159
Twitter: @Khaled_Bin_Ali
BOTSCHAFT DES KÖNIGREICHS BAHRAIN
S. E. Herrn Ebrahim Mohmood Ahmed Abdulla
Klingelhöfer Str. 7
10785 Berlin
Fax: 030-8687 7788
E-Mail: info@bahrain-embassy.de oder über http://www.bahrain-embassy.de/kontakt/
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 28. Juli 2015 keine Appelle mehr zu verschicken.
Amnesty fordert:
FAXE, TWITTERNACHRICHTEN ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN
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Ich bitte Sie, die gegen Zainab Al-Khawaja erlassenen Urteile aufzuheben, die allein auf der friedlichen Ausübung ihres Rechts auf freie Meinungsäußerung basieren.
- Bitte heben Sie alle Gesetze auf, die die Wahrnehmung des Rechts auf Meinungsfreiheit unter Strafe stellen. Außerdem möchte ich Sie bitten, das Recht auf Meinungsfreiheit zu achten und zu schützen.
PLEASE WRITE IMMEDIATELY
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Urging the Bahraini authorities to quash all of Zainab Al-Khawaja's convictions, which arise solely from her peaceful exercise of her right to freedom of expression.
- Urging them to repeal all legislation that criminalizes the right to freedom of expression and respect and protect this right.
Sachlage
Die Anhörung im Berufungsverfahren von Zainab Al-Khawaja gegen ihre dreijährige Haftstrafe begann am 15. Juni vor dem Hohen Berufungsgericht für Strafsachen in der bahrainischen Hauptstadt Manama. Die Anhörung wurde dann aber auf den 13. September vertagt. Zainab Al-Khawaja war zu der Anhörung nicht anwesend. Die Aktivistin war am 4. Dezember 2014 wegen "Beleidigung des Königs" schuldig gesprochen und zu drei Jahren Haft verurteilt worden, weil sie ein Bild des Königs zerrissen hatte, als sie wegen zwei unterschiedlicher Fälle im Oktober vor einem bahrainischen Berufungsgericht erschienen war. Sie hinterlegte eine Kaution in Höhe von 100 bahrainischen Dinar (etwa 200 Euro) und befindet sich bis zum Ausgang des Berufungsverfahrens auf freiem Fuß. Wenn das Urteil bestätigt und Zainab Al-Khawaja in Haft genommen wird, würde Amnesty International sie als gewaltlose politische Gefangene betrachten, die allein wegen der friedlichen Wahrnehmung ihres Rechts auf freie Meinungsäußerung inhaftiert ist.
Zainab Al-Khawaja wurde am 2. Juni 2015 von einem Strafgericht in Manama wegen "Beleidigung eines Beamten" und "Betretens eines Sperrbereichs" zu neun Monaten Haft verurteilt. Die Anklagen standen im Zusammenhang mit ihren Bemühungen, ihren Vater am 28. August 2014 im Jaw-Gefängnis in Manama zu besuchen. Ihr Vater, ein gewaltloser politischer Gefangener, befand sich damals im Hungerstreik. Zainab Al-Khawaja, die während der Anhörung nicht anwesend war, zahlte eine Kaution in Höhe von umgerechnet ca. 1150 Euro, um bis zum Abschluss des Berufungsverfahrens auf freiem Fuß zu bleiben.
Zainab Al-Khawaja war außerdem am 9. Dezember 2014 wegen "Beleidigung einer Polizeibeamtin" zu zwölf Monaten Gefängnis verurteilt worden, und zwei gegen sie verhängte Haftstrafen wegen "Zerstörung von Regierungseigentum" wurden bestätigt.
Hintergrundinformation
Obwohl sie im siebten Monat schwanger war, wollte Zainab Al-Khawaja am 28. August 2014 ihren Vater Abdulhadi Al-Khawaja im Gefängnis besuchen. Abdulhadi Al-Khawaja befand sich zu diesem Zeitpunkt im Jaw-Gefängnis in Manama im Hungerstreik. Gegenüber Amnesty International erklärte Zainab Al-Khawaja, sie habe gehört, dass ihr Vater in der Zelle zusammengebrochen sei. Sie wollte ihn daraufhin besuchen, um herauszufinden, in welcher gesundheitlichen Verfassung er sich befand, nachdem andere Familienangehörige bereits im Gefängnis angerufen hatten, aber nichts über seinen Zustand in Erfahrung bringen konnten. Sie erzählte, dass sie durch das Haupttor des Gefängnisses in Richtung Besuchergebäude gegangen sei und habe keine Schilder gesehen, die auf einen Sperrbereich hingedeutet hätten. Zudem habe niemand versucht, sie aufzuhalten oder gesagt, dass sie sich von dem Bereich fernhalten sollte. Am Besuchereingang wurde sie dann von Gefängnispersonal aufgehalten, die sie fragten, warum sie dort sei. Als sie erklärte, sie wolle sichergehen, dass ihr Vater am Leben sei und es ihm gut gehe, teilte ihr das Gefängnispersonal mit, sie habe dazu kein Recht, und begann sie zu filmen. Dann kamen der Gefängnisleiter und eine Polizistin hinzu und wiesen das Gefängnispersonal an, Zainab Al-Khawaja festzunehmen. Sie teilte den Beamt_innen mit, dass sie im siebten Monat schwanger war, diese erwiderten jedoch, sie würden keine Verantwortung für sie oder ihr ungeborenes Kind übernehmen. Zainab Al-Khawaja gab an, dass man sie auf dem Boden festgehalten und ihr Handschellen angelegt habe. Dann brachte man sie zur Polizeiwache Riffa, wo man ihr vorwarf, einen "Sperrbereich betreten", "nicht mit der Polizei kooperiert" und einen "Beamten beleidigt zu haben. Am selben Tag wurde sie wieder freigelassen.
Zainab Al-Khawaja hatte sich während eines früheren Gerichtsverfahrens geweigert, vor Gericht zu erscheinen, und war am 27. Januar 2014 in Abwesenheit zu insgesamt vier Monaten Haft verurteilt worden. Grundlage für die Verurteilung war, dass sie am 4. und 6. Mai 2012 Bilder des Königs zerrissen hatte, die dem Innenministerium gehörten. Das Strafmaß wurde am 9. Dezember 2014 bestätigt. Die Verurteilung wegen "Beleidigung einer Polizeibeamtin" beruhte darauf, dass sie am 22. Juni 2013 in der Haftanstalt für Frauen in 'Issa Town südlich von Manama eine Mitgefangene verbal verteidigt hatte, als diese von einer Gefängniswärterin erniedrigt worden war.
Zainab Al-Khawaja wurde seit Dezember 2011 mehrere Male festgenommen und später wieder freigelassen. Nachdem sie am 27. Februar 2013 festgenommen worden war, verbrachte sie wegen verschiedener Anklagen und mehreren daraus resultierenden kürzeren Haftstrafen insgesamt knapp ein Jahr in Haft. Unter anderem hatte man sie der "Zerstörung von Staatseigentum", der "Beleidigung einer Polizeibeamtin", der "illegalen Versammlung und" sowie der "Anstachelung zum Hass gegen die Regierung" schuldig gesprochen. Zuletzt war sie am 14. Oktober 2014 festgenommen worden, weil sie während einer Verhandlung über zwei unterschiedliche Fälle vor einem Berufungsgericht ein Bild des Königs zerrissen hatte. Augenzeug_innen zufolge soll sie während ihrer Anhörung Folgendes gesagt haben: "Ich bin die Tochter eines freien und stolzen Mannes. Meine Mutter hat mich frei zur Welt gebracht und auch ich werde einen freien Jungen zur Welt bringen – wenn es sein muss, auch in einem unserer Gefängnisse. Als freier Mensch ist es mein Recht und meine Verantwortung, gegen Unterdrückung und Unterdrücker zu protestieren." Sie holte während ihrer Anhörung ein Bild des Königs aus ihrer Handtasche, zerriss es und gab es dem Richter, der daraufhin ihre Festnahme anordnete. Am 19. November wurde sie dann auf eine gerichtliche Anordnung hin freigelassen und am 1. Dezember 2014 zu drei Jahren Haft und einer Geldstrafe von 3.000 bahrainischen Dinar (etwa 7.000 Euro) verurteilt. Am 8. Dezember legte sie Rechtsmittel gegen ihre Verurteilung ein.
Im Februar 2014 haben die bahrainischen Behörden die Strafen, die in Fällen von "Beleidigungen des Königs" verhängt werden können, verschärft. Bei einem Schuldspruch drohen nun bis zu sieben Jahre Haft und Geldstrafen von bis zu 10.000 bahrainischen Dinar (etwa 21.500 Euro). Ist der König während der Beleidigung anwesend, so können sogar noch höhere Strafen verhängt werden. Unter Artikel 214 des bahrainischen Strafgesetzbuchs heißt es: "Jede Person, die den Emir des Landes [den König], die Nationalflagge oder das Nationalwappen beleidigt, ist mit Haft zu bestrafen." Der Paragraf stellt eine Verletzung des Rechts auf freie Meinungsäußerung dar.