Urteil bestätigt

Khadija Sayed Habib Ebrahim Musawi (right) and her daughter Zainab al-Khawaja

Khadija Sayed Habib Ebrahim Musawi (right) and her daughter Zainab al-Khawaja

Die gegen Zainab Al-Khawaja verhängte einjährige Haftstrafe, weil sie sich im Juni 2013 für eine Mitgefangene eingesetzt hatte, und die viermonatige Haftstrafe, weil sie im Mai 2012 Fotos des Königs von Bahrain zerrissen hatte, wurden in einem Berufungsverfahren bestätigt. Sie wurde zu einer Gesamtstrafe von drei Jahren und einem Monat Haft verurteilt und befindet sich in unmittelbarer Gefahr, erneut inhaftiert zu werden.

Appell an

KÖNIG
Shaikh Hamad bin 'Issa Al Khalifa
Office of His Majesty the King
P.O. Box 555
Rifa'a Palace
al-Manama
BAHRAIN
(Anrede: Your Majesty / Majestät)
Fax: (00 973) 176 64 587

INNENMINISTER
Shaikh Rashid bin 'Abdullah Al Khalifa
Ministry of Interior
P.O. Box 13
al-Manama
BAHRAIN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 973) 172 32 661
E-Mail: info@interior.gov.bh

Sende eine Kopie an

MINISTER FÜR JUSTIZ UND ISLAMISCHE ANGELEGENHEITEN
Shaikh Khalid bin Ali bin Abdullah Al Khalifa
Ministry of Justice and Islamic Affairs
P.O. Box 450
al-Manama
BAHRAIN
Fax: (00 973) 175 31 284
E-Mail: über die Webseite: http://www.moj.gov.bh/en/default76a7.html?action=category&ID=159
Twitter: @Khaled_Bin_Ali

BOTSCHAFT DES KÖNIGREICHS BAHRAIN
S. E. Herrn Ebrahim Mohmood Ahmed Abdulla
Klingelhöfer Str. 7
10785 Berlin
Fax: 030-8687 7788
E-Mail: info@bahrain-embassy.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 18. Januar 2016 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

FAXE, E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich bitte Sie, die gegen Zainab Al-Khawaja ergangenen Urteile aufzuheben, die allein auf der friedlichen Ausübung ihres Rechts auf freie Meinungsäußerung basieren.

  • Bitte heben Sie alle Gesetze auf, die die Wahrnehmung des Rechts auf Meinungsfreiheit unter Strafe stellen. Außerdem möchte ich Sie bitten, das Recht auf Meinungsfreiheit zu achten und zu schützen.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Urging the Bahraini authorities to quash all of Zainab Al-Khawaja's convictions, which arise solely from her peaceful exercise of her right to freedom of expression.

  • Urging them to repeal all legislation that criminalizes the right to freedom of expression and respect and protect this right.

Sachlage

Das Hohe Berufungsgericht für Strafsachen in Bahrains Hauptstadt Manama bestätigte am 3. Dezember die gegen die bahrainische Aktivistin Zainab Al-Khawaja verhängte einjährige Haftstrafe, wegen "Beleidigung einer Polizeibeamtin" und die viermonatige Haftstrafe wegen "Zerstörung öffentlichen Eigentums". Weder Zainab Al-Khawaja selbst noch ihre Rechtsbeistände waren während der Anhörung anwesend. Im Berufungsverfahren haben sich die Rechtsbeistände von Zainab Al-Khawaja am 21. Oktober auf Bitte ihrer Mandantin aus einem anderen Fall zurückgezogen, weil diese die Legitimität des Gerichts nicht anerkennt. Im Falle einer Inhaftierung würde Amnesty International Zainab Al-Khawaja als gewaltlose politische Gefangene betrachten, die allein wegen der friedlichen Wahrnehmung ihres Rechts auf freie Meinungsäußerung inhaftiert ist.

Das zuständige Gericht hat Zainab Al-Khawaja am 9. Dezember 2014 zu einer einjährigen Haftstrafen wegen "Beleidigung einer Polizeibeamtin" verurteilt, nachdem sie am 22. Juni 2013 in der Haftanstalt für Frauen in 'Issa Town eine Mitgefangene verbal verteidigt hatte, als diese von einer Gefängniswärterin beleidigt und erniedrigt worden war. Zudem wurde sie zu je zwei Monaten Haft wegen "Zerstörung öffentlichen Eigentums" in zwei Fällen verurteilt. Grundlage für die Verurteilung war, dass sie am 4. und 6. Mai 2012, während sie auf einer Polizeistation in 'Issa Town südwestlich der Hauptstadt Manama festgehalten wurde, Bilder des Königs zerrissen hatte, die dem Innenministerium gehörten. Die Aktivistin war außerdem wegen "Beleidigung des Königs" zu drei Jahren Haft verurteilt worden, weil sie im Oktober 2014 im Gerichtssaal ein Foto des Königs zerrissen hatte. Das Hohe Berufungsgericht für Strafsachen von Bahrain hat am 21. Oktober die gegen Zainab Al-Khawaja verhängte Haftstrafe auf ein Jahr und eine Geldstrafe in Höhe von 3.000 Bahrainischen Dinar (ca. 7300 Euro) reduziert. Wenn sie die Geldstrafe nicht zahlt, wird die reduzierte Haftstrafe allerdings um 18 Monate verlängert. Am 2. Februar 2016 wird außerdem ein Rechtsmittel angehört, das Zainab Al-Khawaja gegen eine neunmonatige Haftstrafe eingelegt hat, die wegen "Beleidigung eines Beamten" und "Betretens eines Sperrbereichs" gegen sie verhängt wurde. Die Anklagen standen im Zusammenhang mit ihren Bemühungen, ihren Vater im August 2014 im Jaw-Gefängnis in Manama zu besuchen, als dieser sich im Hungerstreik befand.

Die Familie von Zainab Al-Khawaja hat Amnesty International mitgeteilt, dass die Aktivistin im Falle ihrer Inhaftierung ihren einjährigen Sohn mit ins Gefängnis nehmen werde.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Zainab Al-Khawaja wurde seit Dezember 2011 mehrere Male festgenommen, inhaftiert und später wieder freigelassen. Unter anderem hatte man sie der "Zerstörung von Staatseigentum", der "Beleidigung einer Polizeibeamtin", der "illegalen Versammlung", des "Randalierens" sowie der "Anstachelung zum Hass gegen die Regierung" schuldig gesprochen. Insgesamt hat sie bis jetzt fast 18 Monate in Haft verbracht.

Sie wurde zuletzt am 14. Oktober 2014 festgenommen, weil sie ein Bild des Königs zerrissen hatte, als sie wegen zwei unterschiedlicher Fälle vor einem bahrainischen Berufungsgericht erschienen war. Augenzeug_innen zufolge holte sie während ihrer Anhörung ein Bild des Königs aus ihrer Handtasche, zerriss es und gab es dem Richter, der daraufhin ihre Festnahme anordnete. Am 19. November wurde sie dann auf eine gerichtliche Anordnung hin freigelassen. Am 4. Dezember wurde sie zu drei Jahren Gefängnis und einer Geldstrafe in Höhe von 3.000 Bahrainischen Dinar (ca. 7300 Euro) verurteilt.

Zainab Al-Khawaja wurde zudem am 2. Juni 2015 wegen "Beleidigung eines Beamten" und "Betretens eines Sperrbereichs" zu neun Monaten Haft verurteilt. Die Anklagen standen im Zusammenhang mit ihren Bemühungen, ihren Vater Abdulhadi Al-Khawaja am 28. August 2014 im Jaw-Gefängnis in Manama zu besuchen, als sie im siebten Monat schwanger war. Zainab Al-Khawaja, die während der Anhörung nicht anwesend war, zahlte eine Kaution in Höhe von umgerechnet ca. 1.150 Euro, um bis zum Abschluss des Berufungsverfahrens auf freiem Fuß zu bleiben. Ihr Vater, ein gewaltloser politischer Gefangener, befand sich im Hungerstreik. Gegenüber Amnesty International erklärte Zainab Al-Khawaja, sie habe gehört, dass ihr Vater in der Zelle zusammengebrochen sei. Sie wollte ihn daraufhin besuchen, um herauszufinden, in welcher gesundheitlichen Verfassung er sich befand, nachdem andere Familienangehörige bereits im Gefängnis angerufen hatten, aber nichts über seinen Zustand in Erfahrung bringen konnten. Sie erzählte, dass sie durch das Haupttor des Gefängnisses in Richtung Besuchergebäude gegangen sei und keine Schilder gesehen habe, die auf einen Sperrbereich hingedeutet hätten. Zudem habe niemand versucht, sie aufzuhalten oder gesagt, dass sie sich von dem Bereich fernhalten sollte. Am Besuchereingang wurde sie dann von Gefängnispersonal aufgehalten, die sie fragten, warum sie dort sei. Als sie erklärte, sie wolle sichergehen, dass ihr Vater am Leben sei und es ihm gut gehe, teilte ihr das Gefängnispersonal mit, sie habe dazu kein Recht, und begann sie zu filmen. Dann kamen der Gefängnisleiter und eine Polizistin hinzu und wiesen das Gefängnispersonal an, Zainab Al-Khawaja festzunehmen. Sie teilte den Beamt_innen mit, dass sie im siebten Monat schwanger war, diese erwiderten jedoch, sie würden keine Verantwortung für sie oder ihr ungeborenes Kind übernehmen. Zainab Al-Khawaja gab an, dass man sie auf dem Boden festgehalten und ihr Handschellen angelegt habe. Dann brachte man sie zur Polizeiwache Riffa, wo man ihr vorwarf, einen "Sperrbereich betreten", "nicht mit der Polizei kooperiert" und einen "Beamten beleidigt" zu haben. Am selben Tag wurde sie wieder freigelassen.