Drohende Inhaftierung
Khadija Sayed Habib Ebrahim Musawi (right) and her daughter Zainab al-Khawaja
© Amnesty International
Die gegen die bahrainische Aktivistin Zainab Al-Khawaja verhängte dreijährige Haftstrafe, weil sie ein Foto des Königs zerrissen hatte, ist im Berufungsverfahren auf ein Jahr Gefängnis und eine hohe Geldstrafe reduziert worden. Sollte sie die Geldstrafe allerdings nicht zahlen, wird die reduzierte Gefängnisstrafe um 18 Monate erhöht. Im Falle einer Inhaftierung würde Amnesty International Zainab Al-Khawaja als gewaltlose politische Gefangene betrachten.
Appell an
KÖNIG
Shaikh Hamad bin 'Issa Al Khalifa
Office of His Majesty the King
P.O. Box 555
Rifa'a Palace
al-Manama
BAHRAIN
(Anrede: Your Majesty / Majestät)
Fax: (00 973) 176 64 587
INNENMINISTER
Shaikh Rashid bin 'Abdullah Al Khalifa
Ministry of Interior
P.O. Box 13
al-Manama
BAHRAIN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 973) 172 32 661
E-Mail: info@interior.gov.bh
Sende eine Kopie an
MINISTER FÜR JUSTIZ UND ISLAMISCHE ANGELEGENHEITEN
Shaikh Khalid bin Ali bin Abdullah Al Khalifa
Ministry of Justice and Islamic Affairs
P.O. Box 450
al-Manama
BAHRAIN
Fax: (00 973) 175 31 284
E-Mail: über die Webseite: http://www.moj.gov.bh/en/default76a7.html?action=category&ID=159
Twitter: @Khaled_Bin_Ali
BOTSCHAFT DES KÖNIGREICHS BAHRAIN
S. E. Herrn Ebrahim Mohmood Ahmed Abdulla
Klingelhöfer Str. 7
10785 Berlin
Fax: 030-8687 7788
E-Mail: info@bahrain-embassy.de
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 4. Dezember 2015 keine Appelle mehr zu verschicken.
Amnesty fordert:
FAXE, E-MAILS, TWITTERNACHRICHTEN ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN
-
Ich bitte Sie, die gegen Zainab Al-Khawaja ergangenen Urteile aufzuheben, die allein auf der friedlichen Ausübung ihres Rechts auf freie Meinungsäußerung basieren.
- Bitte heben Sie alle Gesetze auf, die die Wahrnehmung des Rechts auf Meinungsfreiheit unter Strafe stellen. Außerdem möchte ich Sie bitten, das Recht auf Meinungsfreiheit zu achten und zu schützen.
PLEASE WRITE IMMEDIATELY
-
Urging the Bahraini authorities to quash all of Zainab Al-Khawaja's convictions, which arise solely from her peaceful exercise of her right to freedom of expression.
- Urging them to repeal all legislation that criminalizes the right to freedom of expression and respect and protect this right.
Sachlage
Das Hohe Berufungsgericht für Strafsachen von Bahrain hat am 21. Oktober die gegen Zainab Al-Khawaja verhängte Haftstrafe auf ein Jahr und eine Geldstrafe reduziert. Die Aktivistin war wegen "Beleidigung des Königs" zu drei Jahren Haft verurteilt worden, weil sie im Oktober 2014 im Gerichtssaal ein Foto des Königs zerrissen hatte. Wenn sie die Geldstrafe in Höhe von 3000 Bahrainischen Dinar (ca. 7300 Euro) nicht zahlt, wird die reduzierte Haftstrafe allerdings um 18 Monate verlängert. Zainab Al-Khawaja war während des Berufungsverfahrens nicht anwesend. Sie ist nun in unmittelbarer Gefahr, in Haft genommen zu werden. Sollte dies geschehen, würde Amnesty International sie als gewaltlose politische Gefangene betrachten, die allein wegen der friedlichen Wahrnehmung ihres Rechts auf freie Meinungsäußerung inhaftiert ist.
Die Familie von Zainab Al-Khawaja hat Amnesty International mitgeteilt, dass die Aktivistin im Falle ihrer Inhaftierung ihren fast einjährigen Sohn mit ins Gefängnis nehmen werde.
Während des Berufungsverfahrens wurden noch drei weitere Rechtsmittel behandelt, die Zainab Al-Khawaja eingelegt hatte. Diese beziehen sich auf eine viermonatige Haftstrafe in zwei unterschiedlichen Fällen, darunter zwei Anklagen wegen "Zerstörung öffentlichen Eigentums", nachdem sie im Mai 2012 Fotos des Königs zerrissen hatte, und auf eine einjährige Haftstrafe wegen "Beleidigung einer Polizeibeamtin", die darauf beruhte, dass sie sich im Juni 2013 für eine Mitgefangene eingesetzt hatte, als diese von einer Gefängniswärterin erniedrigt worden war. Im Berufungsverfahren teilten die Rechtsbeistände von Zainab Al-Khawaja dem Gericht mit, sie würden sich auf Bitte ihrer Mandantin aus dem Verfahren zurückziehen, weil diese die Legitimität des Gerichts nicht anerkenne. Die Urteilssprüche in diesem Berufungsverfahren sollen am 3. Dezember ergehen.
Zainab Al-Khawaja wird außerdem am 17. November Rechtsmittel gegen eine neunmonatige Haftstrafe einlegen, die wegen "Beleidigung eines Beamten" und "Betretens eines Sperrbereichs" gegen sie verhängt wurde. Die Anklagen standen im Zusammenhang mit ihren Bemühungen, ihren Vater am 28. August 2014 im Jaw-Gefängnis in Manama zu besuchen, als dieser sich im Hungerstreik befand.
Hintergrundinformation
Zainab Al-Khawaja wurde seit Dezember 2011 mehrere Male festgenommen, inhaftiert und später wieder freigelassen. Unter anderem hatte man sie der "Zerstörung von Staatseigentum", der "Beleidigung einer Polizeibeamtin", der "illegalen Versammlung" und des "Randalierens" sowie der "Anstachelung zum Hass gegen die Regierung" schuldig gesprochen. Insgesamt hat sie bis jetzt fast 18 Monate in Haft verbracht.
Sie wurde am 14. Oktober 2014 festgenommen, weil sie ein Bild des Königs zerrissen hatte, als sie wegen zwei unterschiedlicher Fälle vor einem bahrainischen Berufungsgericht erschienen war. Sie holte während ihrer Anhörung ein Bild des Königs aus ihrer Handtasche, zerriss es und gab es dem Richter, der daraufhin ihre Festnahme anordnete. Am 19. November wurde sie dann auf eine gerichtliche Anordnung hin freigelassen. Am 4. Dezember wurde sie zu drei Jahren Gefängnis und einer Geldstrafe in Höhe von 3000 Bahrainischen Dinar (ca. 7300 Euro) verurteilt.
Zainab Al-Khawaja legte am 8. Dezember 2014 Rechtsmittel gegen das Urteil ein. Am darauffolgenden Tag wurde sie wegen "Beleidigung einer Polizeibeamtin" zu einer einjährigen Haftstrafe verurteilt. Die Verurteilung beruhte darauf, dass sie am 22. Juni 2013 in der Haftanstalt für Frauen in 'Issa Town südlich von Manama eine Mitgefangene verbal verteidigt hatte, als diese von einer Gefängniswärterin erniedrigt worden war. Das Gericht hielt zudem zwei vorherige zweimonatige Haftstrafen wegen "Zerstörung öffentlichen Eigentums" gegen sie aufrecht. Grundlage für die Verurteilung war, dass sie am 4. und 6. Mai 2012 Bilder des Königs zerrissen hatte, die dem Innenministerium gehörten.
Zainab Al-Khawaja wurde am 2. Juni 2015 von einem Strafgericht in Manama wegen "Beleidigung eines Beamten" und "Betretens eines Sperrbereichs" zu neun Monaten Haft verurteilt. Die Anklagen standen im Zusammenhang mit ihren Bemühungen, ihren Vater am 28. August 2014 im Jaw-Gefängnis in Manama zu besuchen. Zainab Al-Khawaja, die während der Anhörung nicht anwesend war, zahlte eine Kaution in Höhe von umgerechnet ca. 1150 Euro, um bis zum Abschluss des Berufungsverfahrens auf freiem Fuß zu bleiben. Sie war damals im siebten Monat schwanger. Ihr Vater, ein gewaltloser politischer Gefangener, befand sich im Hungerstreik. Gegenüber Amnesty International erklärte Zainab Al-Khawaja, sie habe gehört, dass ihr Vater in der Zelle zusammengebrochen sei. Sie wollte ihn daraufhin besuchen, um herauszufinden, in welcher gesundheitlichen Verfassung er sich befand, nachdem andere Familienangehörige bereits im Gefängnis angerufen hatten, aber nichts über seinen Zustand in Erfahrung bringen konnten. Sie erzählte, dass sie durch das Haupttor des Gefängnisses in Richtung Besuchergebäude gegangen sei und keine Schilder gesehen habe, die auf einen Sperrbereich hingedeutet hätten. Zudem habe niemand versucht, sie aufzuhalten oder gesagt, dass sie sich von dem Bereich fernhalten sollte. Am Besuchereingang wurde sie dann von Gefängnispersonal aufgehalten, die sie fragten, warum sie dort sei. Als sie erklärte, sie wolle sichergehen, dass ihr Vater am Leben sei und es ihm gut gehe, teilte ihr das Gefängnispersonal mit, sie habe dazu kein Recht, und begann sie zu filmen. Dann kamen der Gefängnisleiter und eine Polizistin hinzu und wiesen das Gefängnispersonal an, Zainab Al-Khawaja festzunehmen. Sie teilte den Beamt_innen mit, dass sie im siebten Monat schwanger war, diese erwiderten jedoch, sie würden keine Verantwortung für sie oder ihr ungeborenes Kind übernehmen. Zainab Al-Khawaja gab an, dass man sie auf dem Boden festgehalten und ihr Handschellen angelegt habe. Dann brachte man sie zur Polizeiwache Riffa, wo man ihr vorwarf, einen "Sperrbereich betreten", "nicht mit der Polizei kooperiert" und einen "Beamten beleidigt" zu haben. Am selben Tag wurde sie wieder freigelassen.
Im Februar 2014 haben die bahrainischen Behörden die Strafen, die in Fällen von "Beleidigungen des Königs" verhängt werden können, verschärft. Bei einem Schuldspruch drohen nun bis zu sieben Jahre Haft und Geldstrafen von bis zu 10.000 bahrainischen Dinar (etwa 21.500 Euro). Ist der König während der Beleidigung anwesend, so können sogar noch höhere Strafen verhängt werden. Unter Artikel 214 des bahrainischen Strafgesetzbuchs heißt es: "Jede Person, die den Emir des Landes [den König], die Nationalflagge oder das Nationalwappen beleidigt, ist mit Haft zu bestrafen." Der Paragraf stellt eine Verletzung des Rechts auf freie Meinungsäußerung dar.