Zainab Al-Khawaja in Haft

Khadija Sayed Habib Ebrahim Musawi (right) and her daughter Zainab al-Khawaja

Khadija Sayed Habib Ebrahim Musawi (right) and her daughter Zainab al-Khawaja

Die bahrainische Aktivistin Zainab Al-Khawaja ist festgenommen und zusammen mit ihrem 15 Monate alten Sohn inhaftiert worden. Sie ist eine gewaltlose politische Gefangene.

Appell an

KÖNIG
Shaikh Hamad bin 'Issa Al Khalifa
Office of His Majesty the King
P.O. Box 555
Rifa'a Palace
al-Manama
BAHRAIN
(Anrede: Your Majesty / Majestät)
Fax: (00 973) 176 64 587

INNENMINISTER
Shaikh Rashid bin 'Abdullah Al Khalifa
Ministry of Interior
P.O. Box 13
al-Manama
BAHRAIN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 973) 172 32 661
E-Mail: (über die Webseite) www.interior.gov.bh/contact_en.aspx

Sende eine Kopie an

MINISTER FÜR JUSTIZ UND ISLAMISCHE ANGELEGENHEITEN
Shaikh Khalid bin Ali bin Abdullah Al Khalifa
Ministry of Justice and Islamic Affairs
P.O. Box 450
al-Manama
BAHRAIN
Fax: (00 973) 175 31 284
Twitter: @Khaled_Bin_Ali

BOTSCHAFT DES KÖNIGREICHS BAHRAIN
S. E. Herrn Ebrahim Mohmood Ahmed Abdulla
Klingelhöfer Str. 7
10785 Berlin
Fax: 030-8687 7788
E-Mail: info@bahrain-embassy.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 10. Mai 2016 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

FAXE, E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich bitte Sie, Zainab Al-Khawaja sofort und bedingungslos freizulassen, da sie eine gewaltlose politische Gefangene ist, die allein wegen der friedlichen Wahrnehmung ihres Rechts auf freie Meinungsäußerung inhaftiert wurde.

  • Bitte sorgen Sie dafür, dass sie unverzüglich jegliche medizinische Behandlung erhält, die sie benötigt.

  • Bitte achten und schützen Sie das Recht auf freie Meinungsäußerung und heben Sie alle Gesetze auf, mit denen die Wahrnehmung dieses Rechts unter Strafe gestellt werden.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Urging the Bahraini authorities to release Zainab Al-Khawaja immediately and unconditionally, as she is a prisoner of conscience, detained solely for the peaceful exercise of her right to freedom of expression.

  • Urging them to give her immediate access to any medical attention she may require.

  • Urging them to repeal all legislation that criminalizes the right to freedom of expression, and respect and protect this right.

Sachlage

Zainab Al-Khawaja wurde am 14. März in ihrem Haus festgenommen. Die Polizei hatte zuvor mit mehreren Fahrzeugen die Straße abgesperrt. Man brachte sie zusammen mit ihrem 15 Monate alten Sohn in die al-Hoora-Polizeistation in der Hauptstadt Manama. Anschließend wurde sie für medizinische Untersuchungen in das Innenministerium gebracht. Seit dem 15. März befindet sie sich in der Haftanstalt für Frauen in 'Issa Town, südwestlich von Manama. Sie ist eine gewaltlose politische Gefangene.

Das Innenministerium gab am 21. März auf seiner Webseite bekannt, dass Zainab Al-Khawaja am 15. März inhaftiert worden sei und eine einjährige Haftstrafe wegen "Beleidigung einer Polizeibeamtin" im Jahr 2013, eine zweimonatige Haftstrafe wegen "Zerstörung öffentlichen Eigentums" und weitere zwei Monate im Zusammenhang mit einem anderen Fall verbüßen müsse. Das Ministerium schrieb außerdem, dass Zainab Al-Khawaja darauf bestanden habe, ihr Kind mitzunehmen. Diesem Wunsch sei man dann nachgekommen.

Das Hohe Berufungsgericht für Strafsachen hatte am 3. Dezember 2015 die gegen Zainab Al-Khawaja verhängte einjährige Haftstrafe wegen "Beleidigung einer Polizeibeamtin" und die viermonatige Haftstrafe wegen "Zerstörung öffentlichen Eigentums" bestätigt.

Zainab Al-Khawaja war am 9. Dezember 2014 zu einer einjährigen Haftstrafen wegen "Beleidigung einer Polizeibeamtin" verurteilt worden, nachdem sie in der Haftanstalt für Frauen in 'Issa Town eine Mitgefangene verbal verteidigt hatte, als diese von einer Gefängniswärterin beleidigt und erniedrigt worden war. Zudem war sie zu je zwei Monaten Haft wegen "Zerstörung öffentlichen Eigentums" in zwei Fällen verurteilt worden, weil sie im Mai 2012, während sie auf einer Polizeistation in 'Issa Town festgehalten wurde, Bilder des Königs zerrissen hatte, die dem Innenministerium gehörten.

Am 17. und 18. März bekam Zainab Al-Khawaja Spritzen gegen Muskelkrämpfe in den Rücken gesetzt. Sie muss eine Rückenbandage tragen. Ihre Familie glaubt, dass die Krämpfe darauf zurückgehen, dass sie ihren Sohn in der al-Hoora-Polizeistation und im Innenministerium mehrere Stunden lang tragen musste. Sie musste sich außerdem kürzlich einer medizinischen Behandlung am Bein unterziehen, weshalb sie zusätzliche Schmerzen hat.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Am 14. März kam eine Gruppe von Polizeibeamt_innen, von denen einige in Zivil gekleidet waren, in das Haus von Zainab al-Khawaja, um sie festzunehmen. Sie legten einen Haftbefehl vor und nahmen sie und ihren Sohn mit. Später rief Zainab al-Khawaja ihre Angehörigen an und sagte ihnen, dass sie sich in der al-Hoora-Polizeistation in der Hauptstadt Manama befinde und am nächsten Tag nach einer medizinischen Untersuchung im Innenministerium ins Gefängnis gebracht werde.

Ihre Familie besuchte sie am 16. März in der Haftanstalt für Frauen in 'Issa Town. Zainab al-Khawaja erzählte ihnen, dass sie ihren Sohn während der gesamten fünf Stunden, die sie in der al-Hoora-Polizeistation festgehalten wurde, tragen musste. Außerdem sei ihr keine Hilfe beim Tragen ihrer Koffer angeboten worden, als sie im Gefängnis ankam. Sie musste mehrmals laufen, um ihr Gepäck unterzubringen, und trug dabei die ganze Zeit ihren Sohn auf dem Arm. Seitdem leidet sie an Muskelkrämpfen im Rücken, gegen die sie am 17. und 18. März Spritzen bekommen hat, und muss eine Rückenbandage tragen. Zainab al-Khawaja musste sich außerdem kürzlich einer medizinischen Behandlung am Bein unterziehen, weshalb sie zusätzliche Schmerzen hat.

Das Hohe Berufungsgericht für Strafsachen in Manama hatte in Abwesenheit von Zainab al-Khawaja deren neunmonatige Haftstrafe wegen "Betretens eines Sperrbereichs" und "Beleidigung eines Beamten" bestätigt. Die Anklagen standen im Zusammenhang mit ihren Bemühungen, ihren Vater im August 2014 im Jaw-Gefängnis in Manama zu besuchen, als dieser sich im Hungerstreik befand. Sie war zu diesem Zeitpunkt im siebten Monat schwanger. Das Urteil war am 2. Juni 2015 gefällt worden.

Zainab Al-Khawaja war wegen "Beleidigung des Königs" zu drei Jahren Haft verurteilt worden, weil sie im Oktober 2014 im Gerichtssaal ein Foto von ihm zerrissen hatte. Das Hohe Berufungsgericht hatte die Haftstrafe auf ein Jahr und eine Geldstrafe in Höhe von 3.000 Bahrainischen Dinar (ca. 7.300 Euro) reduziert. Weder sie noch ihre Rechtsbeistände waren bei der Anhörung am 21. Oktober anwesend, weil sie die Legitimität des Gerichts nicht anerkennt.

Zainab Al-Khawaja ist seit Dezember 2011 mehrere Male wegen verschiedener Anklagen festgenommen, inhaftiert und später wieder freigelassen worden. Unter anderem hatte man sie der "Zerstörung von Staatseigentum", der "Beleidigung einer Polizeibeamtin", der "illegalen Versammlung", des "Randalierens" sowie der "Anstachelung zum Hass gegen die Regierung" schuldig gesprochen. Insgesamt hatte sie bis zu ihrer jüngsten Festnahme am 14. März 2016 fast 18 Monate in Haft verbracht.

Zuvor war sie zuletzt am 14. Oktober 2014 festgenommen worden, weil sie ein Bild des Königs zerrissen hatte, als sie wegen zwei unterschiedlicher Fälle vor einem Strafgericht erschienen war. Augenzeug_innen zufolge holte sie während ihrer Anhörung ein Bild des Königs aus ihrer Handtasche, zerriss es und gab es dem Richter, der daraufhin ihre Festnahme anordnete. Am 19. November 2014 war sie dann auf eine gerichtliche Anordnung hin freigelassen und am 4. Dezember 2014 zu drei Jahren Gefängnis und einer Geldstrafe in Höhe von 3.000 Bahrainischen Dinar (ca. 7.300 Euro) verurteilt worden.