Journalist in Haft
Ergebnis dieser Urgent Action
Der algerische Journalist Hassan Bouras ist am 17. Januar freigelassen worden, nachdem sein Strafmaß im Berufungsverfahren auf sechs Monate auf Bewährung verringert worden war.

Algerien
© Amnesty International
Der algerische Journalist Hassan Bouras ist zu einem Jahr Haft verurteilt worden. Grund dafür ist ein Video, in dem örtliche Beamt_innen in der Stadt El Bayadh als bestechlich bezeichnet werden. Er ist ein gewaltloser politischer Gefangener.
Appell an
PRÄSIDENT
Abdelaziz Bouteflika
Presidency of the Republic
El Mouradia, Algiers
ALGERIEN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 213) 21 69 15 95 oder (00 213) 21 60 96 18
E-Mail: president@el-mouradia.dz
Twitter: @presidentboute
JUSTIZMINISTER
Tayeb Louh
Ministry of Justice
8 Place Bir Hakem
16030 El Biar, Algiers
ALGERIEN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 213) 21 92 17 01
E-Mail: contact@mjustice.dz
Sende eine Kopie an
PRÄSIDENT DER NATIONALEN MENSCHENRECHTSINSTITUTION
Mustapha Farouk Ksentini
Commission nationale consultative de promotion et de protection des droits de l’Homme
Palais du Peuple
Avenue Franklin Roosevelt
Algiers
ALGERIEN
Fax: (00 213) 21 23 99 58
E-Mail: contact@cncppdh-algerie.org
BOTSCHAFT DER DEMOKRATISCHEN VOLKSREPUBLIK ALGERIEN
S.E. Herrn Nor Eddine Aouam
Görschstraße 45 -46
13187 Berlin
Fax: 030-4809 8716
E-Mail: info@algerische-botschaft.de
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Französisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 20. Januar 2017 keine Appelle mehr zu verschicken.
Amnesty fordert:
E-MAILS, FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN
-
Bitte lassen Sie Hassan Bouras sofort und bedingungslos frei, da er ein gewaltloser politischer Gefangener ist, der nur aufgrund der friedlichen Ausübung seines Rechts auf Meinungsfreiheit verurteilt wurde.
-
Stellen Sie bitte sicher, dass er Zugang zu qualifiziertem medizinischen Personal hat, das ihn entsprechend der Medizinethik behandelt und die Grundsätze der Vertraulichkeit, Patientenautonomie und informierten Zustimmung einhält.
- Ändern Sie bitte entsprechend der algerischen Verfassung und der Verpflichtungen Algeriens gemäß internationaler Menschenrechtsnormen alle Paragrafen des Strafgesetzbuchs, welche für die friedliche Wahrnehmung der Meinungsfreiheit Haftstrafen vorsehen.
PLEASE WRITE IMMEDIATELY
-
Calling on the Algerian authorities to immediately and unconditionally release Hassan Bouras, as he is held solely for exercising his right to freedom of expression.
-
Urging them to ensure that he has access to a qualified health professional who can provide healthcare in compliance with medical ethics, including the principles of confidentiality, autonomy and informed consent.
- Urging them to amend Penal Code articles that punish peaceful free expression with prison terms in line with Algeria’s Constitution and obligations under international human rights law.
Sachlage
Am 28. November verurteilte das erstinstanzliche Gericht der Stadt El Bayadh im Westen Algeriens Hassan Bouras zu einem Jahr Haft. Grund dafür sind Interviews, die er mit Bewohner_innen der Stadt geführt hat. Diese geben darin an, dass hochrangige Beamt_innen aus dem Justizwesen und den Sicherheitskräften in der Stadt Bestechungsgelder angenommen und Unschuldige aufgrund konstruierter Anklagen inhaftiert hätten. Das Gericht sprach den Journalisten wegen der "Beihilfe zur Beleidigung eines Justizbeamten, mehrerer Ordnungskräfte und einer öffentlichen Einrichtung" (Paragrafen 144 und 146 des algerischen Strafgesetzbuchs) für schuldig. Zudem sprach es ihn schuldig, rechtswidrig eine gesetzlich geregelte Tätigkeit ausgeübt zu haben (Paragraf 243), weil er die Interviews gefilmt hatte und diese von dem beliebten privaten Fernsehsender Al Magharibia ausgestrahlt worden waren. Hassan Bouras erhielt neben der Haftstrafe auch mehrere Geldstrafen. Er hat Rechtsmittel gegen seine Verurteilung eingelegt. Das Gericht verurteilte auch die drei Interviewpartner_innen wegen der "Beleidigung eines Justizbeamten, mehrerer Ordnungskräfte und einer öffentlichen Einrichtung". Sie erhielten ebenfalls je ein Jahr Haft und Geldstrafen.
Hassan Bouras befindet sich im Gefängnis von El Bayadh. Er soll seit einer Inhaftierung in einem anderen Fall vor einem Jahr an Rheuma leiden. Er war 2015 inhaftiert worden, weil die Behörden aufgrund eines Facebook-Beitrags wegen "Beleidigung einer öffentlichen Einrichtung" (Paragraf 146) und "Anstiftung von Bürger_innen zur Erhebung von Waffen gegen die Behörden, den Staat oder einander" (Paragraf 77) gegen ihn ermittelten. Bei einem Schuldspruch hätte ihm die Todesstrafe drohen können. Am 18. Januar 2016 kam er nach über drei Monaten in Untersuchungshaft wieder frei.
Neben seiner Arbeit als Journalist setzt sich Hassan Bouras für die Menschenrechte ein und ist führendes Mitglied der algerischen Liga für die Verteidigung der Menschenrechte (Ligue Algérienne pour la Défense des Droits de l'Homme) in El Bayadh. Darüber hinaus ist er eines der Gründungsmitglieder der "Ablehnungs-Front", eine Koalition, die sich für politische Veränderungen in Algerien einsetzt.
Hintergrundinformation
Artikel 50 wurde mit den im Februar 2016 vorgenommenen Änderungen in die Verfassung Algeriens aufgenommen. Der Artikel garantiert Medienfreiheit und legt fest, dass Pressedelikte nicht mit Freiheitsentzug bestraft werden dürfen. Andere Gesetze müssen jedoch noch mit der neuen Verfassung und mit Algeriens Verpflichtungen gemäß Artikel 19 des Internationalen Pakts über politische und bürgerliche Rechte, welcher die Meinungsfreiheit schützt, in Übereinstimmung gebracht werden.
Das algerische Informationsgesetz von 2012 sieht zwar keinerlei Haftstrafen jedoch unangemessen hohe Geldstrafen für Diffamierungsdelikte vor. Journalist_innen und andere Zivilpersonen werden dennoch immer wieder unter dem Strafgesetzbuch verfolgt und zu Haftstrafen verurteilt, weil sie friedlich ihre Meinung zum Ausdruck gebracht oder Informationen verbreitet haben. Mehrere Paragrafen des Strafgesetzbuchs stellen die legitime Wahrnehmung des Rechts auf Meinungsfreiheit unter Strafe. Den Verurteilten drohen Gefängnis- und extrem hohe Geldstrafen.
Weitere Informationen finden Sie in dem englischsprachigen Bericht "Algeria: Halt repression of fracking and unemployment protesters" unter https://www.amnesty.org/en/documents/mde28/2122/2015/en/.