Verfahren erneut verschoben
Mahmoud Abu Zeid
© privat
Das Verfahren gegen den Fotojournalisten Mahmoud Abu Zeid, auch bekannt als "Shawkan", ist ein weiteres Mal verschoben worden und soll nun am 19. November stattfinden. Gegen den gewaltlosen politischen Gefangenen sind im Zusammenhang mit seiner journalistischen Arbeit konstruierte Anklagen erhoben worden. Bei einem Schuldspruch könnte ihm die Todesstrafe drohen. Das Gericht in Kairo ordnete zudem die Untersuchung durch einen Gefängnisarzt an, da zwei Angeklagte mit derselben Erkrankung wie Shawkan aus gesundheitlichen Gründen aus der Haft entlassen wurden.
Appell an
GENERALSTAATSANWALT
Nabil Sadek
Office of the Public Prosecutor
Madinat Al-Rihab
New Cairo
ÄGYPTEN
(Anrede: Dear Counsellor / Sehr geehrter Herr Generalstaatsanwalt)
INNENMINISTER
Magdy Abd El-Ghaffar
Ministry of Interior
Fifth Settlement
New Cairo
ÄGYPTEN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 202) 2 794 5529
E-Mail: center@moi.gov.eg oder E.HumanRightsSector@moi.gov.eg
Twitter: @moiegy
Sende eine Kopie an
STELLVERTRETENDE BEAUFTRAGTE FÜR MENSCHENRECHTE IM AUSSENMINISTERIUM
Laila Bahaa El Din
Ministry of Foreign Affairs
Corniche al-Nil
Cairo
ÄGYPTEN
Fax: (00 202) 2 574 9713
E-Mail: Contact.Us@mfa.gov.eg
Twitter: @MfaEgypt
BOTSCHAFT DER ARABISCHEN REPUBLIK ÄGYPTEN
S.E. Herrn Badr Ahmed Mohamed Abdelatty
Stauffenbergstraße 6-7
10785 Berlin
Fax: 030 - 477 1049
E-Mail: embassy@egyptian-embassy.de
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 19. Dezember 2016 keine Appelle mehr zu verschicken.
Sachlage
Das Strafgericht Süd-Kairo hat am 1. November das Verfahren des unter dem Namen "Shawkan" bekannten Photojournalisten Mahmoud Abu Zeid auf den 19. November vertagt. Das Gericht ordnete weiter an, Shawkan zusammen mit anderen Angeklagten im selben Fall von einem Gefängnisarzt untersuchen zu lassen. Zudem veranlasste das Gericht die Freilassung von zwei Angeklagten aus gesundheitlichen Gründen. Der Anwalt Karim Abdelrady berichtete Amnesty International, dass die beiden aufgrund der Ergebnisse einer gerichtsmedizinischen Untersuchung freigelassen wurden, die ergeben hatte, dass sie an Hepatitis C leiden. Auch Shawkan leidet an Hepatitis C. Shawkans Rechtsbeistände warten nun auf die Untersuchungsergebnisse und werden möglicherweise auch auf eine gerichtsmedizinische Untersuchung bestehen, um Shawkans Freilassung sicherzustellen.
Am 2. November hat der Ägyptische Presseverband einer Kommission eine Liste von 29 inhaftierten Journalist_innen, darunter auch Shawkan, vorgelegt, für die er eine Amnestie erwirken möchte. Die Kommission war gebildet worden, nachdem Präsident Abdel Fattah al-Sisi eine Überprüfung der Fälle von Personen gefordert hatte, die sich in Untersuchungshaft oder "Präventivhaft" befinden. Sie besteht laut der staatlichen Nachrichten-Website Al-Ahram aus einer Politikerin, einer Schriftstellerin, einer Parlamentsabgeordneten, einem Mitglied des Nationalen Rates für Menschenrechte und einem ehemaligen Mitglied der Wahlkampagne von al-Sisi. Shawkan befindet sich bereits länger als die nach Paragraf 143 der ägyptischen Strafprozessordnung zulässigen zwei Jahre in Untersuchungshaft.
Am 21. Oktober hat die Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen des UN-Menschenrechtsrats ihre Einschätzung zu diesem Fall veröffentlicht. Darin fordert sie die ägyptischen Behörden auf, Shawkan "umgehend freizulassen" und "ihm ein einklagbares Recht auf Entschädigung einzuräumen". Die Arbeitsgruppe betrachtet die Festnahme und den Freiheitsentzug Shawkans als willkürlich und als Verletzung der Rechte und Freiheiten, welche die allgemeine Erklärung der Menschenrechte und der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte garantieren.
[SCHREIBEN SIE BITTE ]
FAXE, E-MAILS, TWITTER-NACHRICHTEN UND LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN
-
Ich bitte Sie, alle gegen Mahmoud Abu Zeid erhobenen Anklagen fallenzulassen und ihn umgehend und bedingungslos freizulassen, da er ein gewaltloser politischer Gefangener ist, der lediglich aufgrund der friedlichen Wahrnehmung seines Rechts auf Meinungsfreiheit festgehalten wird.
- Bitte sorgen Sie dafür, dass Mahmoud Abu Zeid bis zu seiner Freilassung jegliche erforderliche medizinische Behandlung erhält.
[APPELLE AN]
GENERALSTAATSANWALT
Nabil Sadek
Office of the Public Prosecutor
Madinat Al-Rihab
New Cairo
ÄGYPTEN
(Anrede: Dear Counsellor / Sehr geehrter Herr Generalstaatsanwalt)
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Magdy Abd El-Ghaffar
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Fifth Settlement
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(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 202) 2 794 5529
E-Mail: center@moi.gov.eg oder E.HumanRightsSector@moi.gov.eg
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KOPIEN AN
STELLVERTRETENDE BEAUFTRAGTE FÜR MENSCHENRECHTE IM AUSSENMINISTERIUM
Laila Bahaa El Din
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BOTSCHAFT DER ARABISCHEN REPUBLIK ÄGYPTEN
S.E. Herrn Badr Ahmed Mohamed Abdelatty
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10785 Berlin
Fax: 030 - 477 1049
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Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 19. Dezember 2016 keine Appelle mehr zu verschicken.
Hintergrundinformation
Mahmoud Abu Zeid arbeitet als freiberuflicher Fotojournalist und wurde am 14. August 2013 festgenommen. Am Tag seiner Festnahme dokumentierte er die gewaltsame Auflösung des Sitzstreiks auf dem Rabaa-al-Adawiya-Platz in Kairo für die britische Fotoagentur Demotix. Zwei ausländische Journalist_innen wurden ebenfalls festgenommen, kamen jedoch noch am selben Tag frei. Obwohl Demotix der ägyptischen Staatsanwaltschaft gegenüber bestätigte, dass Mahmoud Abu Zeid zum Zeitpunkt seiner Festnahme für sie tätig war, wurde er dennoch inhaftiert. Zuvor hat er für eine Reihe von Medien gearbeitete, unter anderem für das Time Magazine, Die Zeit und die BILD.
Mahmoud Abu Zeid sagte, dass er an seinem ersten Tag in Haft sowie bei seinem Transport aus der überfüllten Zelle einer Kairoer Polizeiwache in das Abu Zabaal-Gefängnis am 17. August 2013 von Polizist_innen und Soldat_innen geschlagen wurde. Laut einem Brief von ihm, den Amnesty International am 5. April 2015 veröffentlichte (https://www.amnesty.org/en/latest/news/2015/04/600-days-in-jail-for-taking-pictures/), sollen Beamt_innen ihn getreten und mit Fäusten und Schlagstöcken auf ihn eingeschlagen haben. Bei seinem Transport in das Abu Zabaal-Gefängnis wurde er außerdem acht Stunden lang bei Temperaturen von über 30 Grad ohne Essen, Wasser und frische Luft in einem geparkten Transporter festgehalten. In dem Brief bezeichnete er seine Inhaftierung auf unbestimmte Zeit als "psychisch unerträglich".
Die Inhaftierung von Mahmoud Abu Zeid ist nach ägyptischem Recht rechtswidrig. Gemäß Paragraf 143 der ägyptischen Strafprozessordnung dürfen Personen, denen Straftaten vorgeworfen werden, die mit der Todesstrafe oder einer lebenslanger Haftstrafe geahndet werden können, maximal zwei Jahre in Untersuchungshaft festgehalten werden. Die Anträge der Rechtsbeistände von Mahmoud Abu Zeid auf Freilassung waren bisher erfolglos. Er befindet sich weiterhin im Tora-Gefängnis. Am 19. Oktober wurde er vom Istiqbal-Trakt des Gefängnisses in den Tahqiq-Trakt verlegt. Die Gründe für diese Verlegung sind bisher nicht bekannt.
Mahmoud Abu Zeid steht gemeinsam mit 738 weiteren Angeklagten vor Gericht, unter denen sich auch Führungspersönlichkeiten der Muslimbruderschaft befinden. Zu den neun konstruierten Anklagepunkten, die gegen ihn erhoben wurden, gehören auch die "Mitgliedschaft in einer verbotenen Gruppe" und "Mord". Er streitet alle Vorwürfe ab. Mahmoud Abu Zeid erhält nur sporadisch Medikamente zur Behandlung seiner Hepatitis-C-Erkrankung.
Das bisherige Verfahren gegen Mahmoud Abu Zeid war unfair. Seinen Rechtsbeiständen wurde wiederholt der Zugang zu wichtigen Dokumenten verwehrt. Unter anderem durften sie die Liste der Anklagepunkte nicht einsehen. Dies erschwerte es ihnen, die Verteidigung von Mahmoud Abu Zeid angemessen vorzubereiten. Gerichtsverfahren, bei denen sehr viele Personen gleichzeitig angeklagt sind, erschweren die Einhaltung des Rechts auf einen fairen Gerichtsprozess für jeden einzelnen Angeklagten. Die ägyptischen Behörden haben bereits mehrfach solche Massenverfahren durchgeführt, in denen Mitglieder von Oppositionsgruppen angeklagt wurden. Viele von ihnen mussten sich wegen konstruierter Anklagen verantworten, ohne dass die individuelle strafrechtliche Verantwortlichkeit jedes einzelnen Angeklagten bewiesen wurde.
Das Verfahren gegen Mahmoud Abu Zeid und die 738 weiteren Angeklagten findet in einem Gebäude statt, das zum Tora-Gefängnis gehört. Die Angeklagten befinden sich bei den Sitzungen in einem durch Glas abgetrennten und schalldichten Bereich des Gerichtssaals. Sie können dem Verfahren nur über Kopfhörer folgen, was laut einem der Rechtsbeistände nicht gut funktioniert. Nur wenn der Richter es ihnen erlaubt, den abgetrennten Bereich zu verlassen, ist es ihnen möglich, sich zu äußern.
Ägypten ist Vertragsstaat des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte. Artikel 9 verbietet die willkürliche Inhaftierung. Artikel 19 garantiert das Recht, sich Informationen und Gedankengut zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben. Artikel 14 garantiert das Recht auf einen fairen und öffentlichen Gerichtsprozess durch ein zuständiges, unabhängiges, unparteiisches und auf gesetzlicher Grundlage eingerichtetes Gericht. Desweiteren garantiert der Artikel, dass jede Person, die wegen einer strafbaren Handlung angeklagt wird, Anspruch darauf hat, über Art und Grund der gegen sie erhobenen Anklage unterrichtet zu werden; dass sie hinreichend Zeit und Gelegenheit zur Vorbereitung der Verteidigung erhält; und dass sie das Recht hat, bei der Verhandlung anwesend zu sein, und Fragen an die Belastungszeugen zu stellen oder stellen zu lassen.