In Haft geschlagen

Ein Poster zeigt verschiedene Menschen, darüber der Schriftzug "India's Heroes Jailed"Poster für die Freilassung der Bhima Koregaon 11 mit deren gezeichneten Portraits

Poster für die Freilassung von Mitgliedern der indischen Menschenrechtsgruppe Bhima Koregaon 11

Weil der inhaftierte Journalist Santosh Yadav und sieben weitere Häftlinge gegen die schlechte Qualität des Essens im Zentralgefängnis von Jagdalpur protestiert hatten, ging die Polizei des Bundesstaates Chhattisgarh mit Schlagstöcken gegen sie vor. Angehörige von Santosh Yadav haben angegeben, dass sie ihn seitdem nicht mehr in Haft besuchen dürfen.

Appell an

MINISTERPRÄSIDENT VON CHHATTISGARH
Raman Singh
Civil Line, Raipur
Chhattisgarh – 492 001
INDIEN
(Anrede: Dear Sir / Sehr geehrter Herr Singh)
Fax: (00 91) 771 222 1306 oder (00 91) 771 233 1000
E-Mail: mail@cmo.cg.gov.in

GENERALDIREKTOR DER POLIZEI
Giridhari Nayak
Chhattisgarh Home Guard & Civil Defence
Mana, Raipur
Chhattisgarh – 492 001
INDIEN
(Anrede: Dear Sir / Sehr geehrter Herr Nayak)
Fax: (00 91) 771 241 8607
E-Mail: dgrai.hgcd-cg@gov.in

Sende eine Kopie an

LEITER DES ZENTRALGEFÄNGNISSES VON JAGDALPUR
M. M. Nayak
Jagdalpur Central Jail
Civil Line, Jagdalpur
Chhattisgarh – 494 001
INDIEN
E-Mail: jdrjail@gmail.com

BOTSCHAFT DER REPUBLIK INDIEN
S. E. Herrn Gurjit Singh
Tiergartenstr. 17
10785 Berlin
Fax: 030-25 79 51 02
E-Mail: dcm@indianembassy.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Hindi, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 22. Dezember 2016 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

E-MAILS, FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Bitte lassen Sie die Anklagen gegen Santosh Yadav und die weiteren Häftlinge wegen ihres Protests gegen ihre Haftbedingungen sofort fallen und leiten Sie eine unabhängige Untersuchung zu den Angriffen durch die Polizei ein.

  • Lassen Sie Santosh Yadav bitte sofort und bedingungslos frei und alle gegen ihn erhobenen Anklagen fallen. Sorgen Sie bitte dafür, dass er bis zu seiner Freilassung regelmäßigen Zugang zu seinen Rechtsbeiständen und zu seiner Familie erhält.

  • Stellen Sie bitte sicher, dass Gefangene im Bundesstaat Chhattisgarh entsprechend der UN-Mindestgrundsätze für die Behandlung der Gefangenen behandelt werden und vor Folter und anderweitiger Misshandlung geschützt sind.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Calling on Chhattisgarh authorities to immediately drop charges filed against all prisoners solely for protesting against prison conditions, and launch an independent investigation into the beatings.

  • Immediately and unconditionally release Santosh Yadav and drop all pending charges against him, and pending his release, ensure he is given regular access to his lawyer and family.

  • Ensure that all prisoners in the state are treated in accordance with the UN Standard Minimum Rules for the Treatment of Prisoners, and are not subjected to torture or other ill-treatment.

Sachlage

Laut Angaben von Angehörigen und Medienberichten wurden Santosh Yadav und sieben weitere Häftlinge am 2. November von Angehörigen der Polizei des Bundestaates Chhattisgarh geschlagen. Sie hatten zuvor friedlich gegen die schlechte Qualität des Essens im Zentralgefängnis von Jagdalpur protestiert. Am 3. November eröffnete die Polizei im Zusammenhang mit dem Protest ein Strafverfahren wegen "Randalierens" und weiterer Anklagen gegen Santosh Yadav und die anderen sieben Untersuchungshäftlinge.

Der Bruder von Santosh Yadav, Jitender Yadav, hat erklärt, dass die Familie des Journalisten erst von dem Angriff erfuhr, als er am 4. November aus dem Krankenhaus bei ihnen anrief. Seine Familie darf ihn seit dem Vorfall vom 2. November nicht mehr in Haft besuchen. Einen Grund dafür hat die Gefängnisverwaltung nicht angegeben. Amnesty International ist es bisher nicht gelungen, Kontakt mit den Gefängnisvertreter_innen aufzunehmen. Es ist nicht klar, in welchem Maße Santosh Yadav bei dem Angriff verletzt wurde.

Santosh Yadav ist ein freiberuflicher Journalist. Er wurde am 29. September 2015 auf Grundlage des Sondergesetzes von Chhattisgarh zur öffentlichen Sicherheit (Chhattisgarh Special Public Security Act) und des Gesetzes zur Verhütung rechtswidriger Aktivitäten (Unlawful Activities (Prevention) Act) festgenommen. Amnesty International geht davon aus, dass Santosh Yadav aufgrund seiner Arbeit in der indigenen Gemeinschaft der Adivasi im Distrikt Bastar in Chhattisgarh zur Zielscheibe der Behörden wurde und dass es sich um konstruierte Anschuldigungen handelt.

Laut seinem Rechtsbeistand war dies nicht das erste Mal, dass Santosh Yadav angegriffen wurde. Im Juni 2015 soll er von Angehörigen der Polizei des Bundesstaates ausgezogen und erniedrigt und am 30. September 2015 gefoltert worden sein. Im August 2016 gab der Journalist Amnesty International gegenüber an, dass ein Mithäftling ihn mit dem Tod bedroht habe.

In keinem anderen Bundesstaat in Indien sind die Gefängnisse derart überfüllt wie in Chhattisgarh. 2015 lag die Belegungsrate dort durchschnittlich bei 233 Prozent. Eine Prüfstelle der Regierung Indiens erklärte 2015, dass die Regierung von Chhattisgarh dabei versagt habe, den Zugang der Gefangenen zu sanitären Einrichtungen und einer hygienischen Umgebung sicherzustellen.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Santosh Yadav wurde 2015 unter anderem wegen der mutmaßlichen Teilnahme an Aufständen, krimineller Verschwörung, Mord und Mitgliedschaft in einer bewaffneten Gruppe der verbotenen kommunistischen Partei Indiens (Maoist) festgenommen. Das Gesetz zur Verhütung rechtswidriger Aktivitäten (Unlawful Activities (Prevention) Act) enthält breitgefasste Definitionen von "terroristischen Handlungen" und der "Mitgliedschaft" in "verbotenen" Organisationen. Das Gesetz sieht eine Untersuchungshaftdauer von bis zu 180 Tagen vor, was die vorgeschriebene Maximaldauer einer solchen Inhaftierung gemäß internationalen Standards bei weitem übersteigt. Das Sondergesetz von Chhattisgarh zur öffentlichen Sicherheit (Chhattisgarh Special Public Security Act) beinhaltet ebenfalls weitgefasste und vage formulierte Definitionen des Begriffs "rechtswidrige Tätigkeit". Der Sonderberichterstatter der UN über die Lage von Menschenrechtsverteidiger_innen fordert daher die Außerkraftsetzung beider Gesetze.

Gegen Aktivist_innen und Menschenrechtsverteidiger_innen in Chhattisgarh werden häufig falsche Anschuldigungen erhoben und sie werden inhaftiert, weil sie auf die Menschenrechtssituation in der Region hinweisen. Menschenrechtsgruppen haben mehrere Fälle aufgeführt, in denen Gesetze dazu genutzt wurden, Aktivist_innen, die sich für die Rechte der Adivasi-Gemeinschaft einsetzen und friedlich Gebrauch von ihren Rechten auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit machen, mithilfe konstruierter Beweise und falscher Anschuldigungen festzunehmen. Seit 2015 werden Menschenrechtsverteidiger_innen zudem immer wieder von selbst ernannten Bürgerwehren drangsaliert und angegriffen.

Die Polizei des Bundesstaats Chhattisgarh steht Journalist_innen, Rechtsbeiständen und anderen Personen, die sich gegen Menschenrechtsverletzungen einsetzen, offenkundig feindselig gegenüber. Am 23. Oktober 2016 erhob die Bundespolizei Anklage gegen Polizist_innen, die im März 2011 Dörfer von Angehörigen der indigenen Gemeinschaft der Adivasi in Chhattisgarh angegriffen und in Brand gesteckt haben sollen. Zwei Tage später verbrannten Polizist_innen und andere Angehörige der Sicherheitskräfte aus Protest Strohpuppen mit Bildern von Menschenrechtsverteidiger_innen. Darunter auch eine Nachbildung von Nandini Sundar, einer Soziologin, die beim Obersten Gerichtshof Indiens wegen der Brandanschläge auf die Dörfer Klage eingereicht hatte. Am 7. November gab die Polizei von Chhattisgarh bekannt, dass sie im Zusammenhang mit der Tötung eines Angehörigen der Adivasi durch Mitglieder der bewaffneten Gruppe der verbotenen kommunistischen Partei Indiens Anklage gegen Nandini Sundar wegen Mordes erhoben habe.

Folter verstößt gegen Artikel 7 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte, zu dessen Vertragsstaaten Indien gehört. Indien hat 1997 das Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe unterzeichnet, es jedoch noch nicht ratifiziert. Der Oberste Gerichtshof von Indien hat entschieden, dass das in Artikel 21 der indischen Verfassung verankerte Recht auf Leben und persönliche Freiheit auch das Recht auf Schutz vor Folter und anderweitiger Misshandlung umfasst.