Journalist in Haft

Ein Poster zeigt verschiedene Menschen, darüber der Schriftzug "India's Heroes Jailed"Poster für die Freilassung der Bhima Koregaon 11 mit deren gezeichneten Portraits

Poster für die Freilassung von Mitgliedern der indischen Menschenrechtsgruppe Bhima Koregaon 11

Der Journalist Santosh Yadav befindet sich seit dem 29. September im Bundesstaat Chhattisgarh in Zentralindien in Haft. Amnesty International geht davon aus, dass er aufgrund konstruierter Anklagen inhaftiert ist, die im Zusammenhang mit seiner Berichterstattung über Menschenrechtsverletzungen durch die Polizei stehen.

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BOTSCHAFT DER REPUBLIK INDIEN
S. E. Herrn Vijay Keshav Gokhale
Tiergartenstr. 17
10785 Berlin
Fax: 030–2579 5102
E-Mail: dcm@indianembassy.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Hindi, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 24. November 2015 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Bitte lassen Sie Santosh Yadav sofort und bedingungslos frei.

  • Bitte stellen Sie sicher, dass er vor seiner Freilassung nicht gefoltert und anderweitig misshandelt wird und ihm regelmäßiger Kontakt zu seinem Rechtsbeistand und zu seiner Familie gewährt wird.

  • Stellen Sie bitte sicher, dass Journalist_innen in Bastar ihre Arbeit ohne Einschüchterung oder Schikane ausüben können und dass bei Verletzung ihrer Rechte sofort strafrechtliche Maßnahmen gegen die mutmaßlich Verantwortlichen eingeleitet werden.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Calling on the Chhattisgarh authorities to immediately and unconditionally release Santosh Yadav.

  • Pending his release, demanding that they ensure he is protected from torture and other ill-treatment, and given regular access to his lawyer and family.

  • Urging them to ensure that journalists in Bastar can carry out their work without intimidation or harassment, and take prompt action against those who violate their rights.

Sachlage

Santosh Yadav ist ein freiberuflicher Journalist. Er wurde am 29. September von der Polizei in Chhattisgarh unter anderem wegen Teilnahme an Aufständen, krimineller Verschwörung, Mord und Mitgliedschaft in einer bewaffneten Gruppe der verbotenen kommunistischen Partei Indiens (Maoist) inhaftiert. Seine Inhaftierung erfolgte unter anderem auf Grundlage des Sondergesetzes von Chhattisgarh zur öffentlichen Sicherheit (Chhattisgarh Special Public Security Act) und dem Gesetz zur Verhütung rechtswidriger Aktivitäten (Unlawful Activities (Prevention) Act). Beide Gesetze verstoßen gegen internationale Menschenrechtsstandards. Amnesty International geht davon aus, dass Santosh Yadav aufgrund seiner Arbeit in der indigenen Gemeinschaft der Adivasi im Distrikt Bastar in Chhattisgarh zur Zielscheibe der Behörden wurde und dass es sich um konstruierte Anschuldigungen handelt.

Der Rechtsbeistand von Santosh Yadav teilte mit: "Santosh Yadav ist einer der wenigen Journalist_innen, die über die Polizeigewalt gegen die Adivasi in der Region berichtet haben. Er war zudem Kontaktperson für nationale und internationale Journalist_innen und seine Arbeit war ausschlaggebend, um die Aufmerksamkeit der Medien auf die Notlage der Adivasi in der Konfliktregion zu lenken. Außerdem hat er dazu beigetragen, dass die Adivasi Rechtshilfe erhalten."

Am 5. Oktober entschied ein lokales Gericht, Santosh Yadav bis zum 20. Oktober in Untersuchungshaft zu nehmen.Seinem Rechtsbeistand zufolge ist Santosh Yadav bereits zuvor Opfer von Schikanen durch die Behörden geworden. Santosh Yadav gab an, dass er im Juni von der Polizei des Bundesstaates ausgezogen und geschlagen worden sei. Journalist_innen im Distrikt Bastar berichten, dass sie regelmäßig aufgrund ihrer Arbeit zur Zielscheibe der Behörden werden. Journalist_innen in ganz Indien wollen gegen die Inhaftierung protestieren, sofern die Regierung des Bundesstaates innerhalb eines Monats keine Beweise für die Anschuldigungen vorlegt.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Gegen Aktivist_innen und Menschenrechtsverteidiger_innen in Chhattisgarh werden häufig falsche Anschuldigungen erhoben und sie werden inhaftiert, weil sie auf die Menschenrechtssituation in der Region hinweisen. Menschenrechtsgruppen haben mehrere Fälle aufgeführt, in denen mit konstruierten Beweisen und falschen Anschuldigungen gegen Gesetze verstoßen wurde, um Aktivist_innen festzunehmen, die sich für die Rechte der Adivasi-Gemeinschaft einsetzen und friedlich Gebrauch von ihren Rechten auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit machen.

Teile des Gesetzes zur Verhütung rechtswidriger Aktivitäten (Unlawful Activities (Prevention) Act) entsprechen nicht internationalen Menschenrechtsstandards und können Menschenrechtsverletzungen Vorschub leisten. Im Rahmen von Änderungen dieses Gesetzes im Jahre 2008 wurde die Mindesthaftzeit von Straftatverdächtigen von 15 auf 30 Tage und die maximale Haftdauer von 90 auf 180 Tage erhöht. Die Gesetzesänderungen enthalten zudem keine vorgerichtlichen Schutzmaßnahmen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlungen oder Bestrafungen von Inhaftierten. Außerdem wurde die Beweislast bei schwerwiegenden Straftaten zum Teil umgekehrt, sodass die Angeklagten unter bestimmten Umständen ihre Unschuld beweisen müssen. Das Sondergesetz von Chhattisgarh zur öffentlichen Sicherheit (Chhattisgarh Special Public Security Act) beinhaltet auch weitgefasste und vage formulierte Definitionen des Begriffs "rechtswidrige Tätigkeit". Der Sonderberichterstatter der UN über die Lage von Menschenrechtsverteidigern fordert daher die Außerkraftsetzung beider Gesetze.