Freispruch und reduzierte Haft

Youssef al-Haj

Youssef al-Haj

Appell an

JUSTIZMINISTER Sheikh Abdul Malik al-Khalili Ministry of Justice, PO Box 354 Ruwi PC 112, Muscat, OMAN (Anrede: Your Excellency / Exzellenz) Twitter: @moj_gov

INNENMINISTER His Excellency Hamoud bin Faisal bin Said Al Busaidi Ministry of Interior, PO Box 127 Ruwi 112, Muscat, OMAN (Anrede: Your Excellency / Exzellenz)

Sende eine Kopie an

VORSITZENDER DER STAATLICHEN MENSCHENRECHTSKOMMISSION Dr 'Isa Bin Sa’id Sulayman al-Kiyumii Muscat, OMAN E-Mail: über das Kontaktformular: http://www.ohrc.om/website_complaintsadden.php?language=en Fax: (00 968) 24 2189 06

 

BOTSCHAFT DES SULTANATS OMAN I.E. Frau Lyutha Sultan Ahmed Al Mughairy Clayallee 82, 14195 Berlin Fax: 030-8100 5199 E-Mail: botschaft-oman@t-online.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 22. Februar 2017 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

E-MAILS, FAXE, TWITTER-NACHRICHTEN ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Lassen Sie Ibrahim al-Maamari und Youssef al-Haj umgehend und bedingungslos frei, da die beiden Männer gewaltlose politische Gefangene sind.

  • Sorgen Sie bitte dafür, dass die beiden bis zu ihrer Freilassung vor Folter und anderer Misshandlung geschützt werden, ihnen regelmäßiger Zugang zu einem Rechtsbeistand ihrer Wahl und ihren Angehörigen gewährt wird und sie zudem jede notwendige medizinische Versorgung erhalten.

  • Bitte respektieren und schützen Sie das Recht auf freie Meinungsäußerung und sorgen Sie dafür, dass alle Gesetze, mit denen die Wahrnehmung dieses Rechts kriminalisiert wird, geändert oder aufgehoben werden.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Calling on the Omani authorities to immediately and unconditionally release prisoners of conscience, Ibrahim al-Maamari and Youssef al-Haj.

  • Calling on them to ensure that, pending their release, the two men are protected from torture and other ill-treatment, granted regular access to their lawyers and families, and receive any medical care they require.

  • Urging the Omani authorities to respect and protect the right to freedom of expression and to repeal or amend all legislation that criminalizes the peaceful exercise of this right.

Sachlage

Am 26. Dezember 2016 verringerte das Berufungsgericht in Maskat die dreijährigen Gefängnisstrafen von zwei Journalisten der Tageszeitung Azamn auf jeweils sechs und zwölf Monate. Sie sind gewaltlose politische Gefangene. Ein dritter Journalist, Zahar al-Abri, wurde freigesprochen.

Die dreijährigen Haftstrafen gegen den Herausgeber der Tageszeitung Azamn, Ibrahim al-Maamari, und seinen Stellvertreter Youssef al-Haj sind am 26. Dezember 2016 vom Berufungsgericht der omanischen Hauptstadt Maskat auf jeweils sechs und zwölf Monate reduziert worden. Ihre Geldstrafen wurden ebenfalls von 3.000 auf 1.000 Omanische Rial herabgesetzt. Die bereits in Haft verbrachte Zeit wird auf ihre Strafen angerechnet. Die beiden Journalisten, die sich gegen Kaution auf freiem Fuß befanden, wurden in das Zentralgefängnis von Oman in Samail südwestlich von Maskat gebracht, um die verbleibende Zeit dort zu verbüßen. Ihr Rechtsbeistand hat vor dem Obersten Gerichtshof erneut Rechtsmittel gegen den Schuldspruch und das Strafmaß eingelegt. Bei derselben Verhandlung am 26. Dezember 2016 wurde Zaher al-Abri, ein weiterer Journalist von Azamn, freigesprochen, und das Gericht setzte die Entscheidung des Informationsministeriums aus, die Tageszeitung Azamn zu schließen. Trotz dieses Urteils verlängerte das Informationsministerium die Schließung der Tageszeitung am 8. Januar um weitere drei Monate.

Am 26. September 2016 hatte das Gericht Erster Instanz in der omanischen Hauptstadt Maskat den Chefredakteur der Tageszeitung Azamn, Ibrahim al-Maamari, sowie den stellvertretenden Chefredakteur der Zeitung, Youssef al-Haj, zu je drei Jahren Gefängnis und einer Geldstrafe verurteilt. Sie waren auf der Grundlage des omanischen Gesetzes gegen Internetkriminalität sowie des Presse- und Publikationsgesetzes wegen "Untergrabung des Ansehens des Staates" und weiteren Anklagen schuldig gesprochen worden. Die Kaution im Falle eines Berufungsverfahrens wurde auf 50.000 Omanische Rial (etwa 120.000 Euro) pro Person festgelegt. Das Gericht verurteilte außerdem den Journalisten Zaher al-Abri wegen "Missbrauchs des Internets" zu einem Jahr Haft und einer Geldstrafe. Zudem bestätigte das Gericht die von der Regierung angeordnete dauerhafte Schließung der Zeitung Azamn. Das Berufungsverfahren gegen die drei Journalisten begann am 10. Oktober. Ibrahim al-Maamari und Youssef al-Haj wurden per Gerichtsbeschluss freigelassen, nachdem ihre Kaution auf je 2.000 Omanische Rial (etwa 4.800 Euro) herabgesetzt worden war. Zaher al-Abri war bereits am 22. August gegen eine Kaution von 1.000 Omanischen Rial (etwa 2.400 Euro) für die Dauer des Berufungsverfahrens freigekommen.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Im September 2011 verurteilte ein Gericht erster Instanz Ibrahim al-Maamari zu zwei Monaten Gefängnis und ordnete die Schließung der Zeitung Azamn für einen Zeitraum von einem Monat an, nachdem im Mai 2011 ein Artikel veröffentlicht worden war, der als beleidigend für den Justizminister erachtet wurde. Im Januar 2012 bestätigte ein Berufungsgericht das Urteil, setzte es jedoch nicht um, da die Zeitung eine offizielle Entschuldigung veröffentlicht hatte.

Am 28. Juli 2016 wurde Ibrahim Al-Maamari von der omanischen Staatssicherheit vorgeladen und festgenommen. Er hatte am 26. Juli einen Artikel veröffentlicht, in dem der Präsident des Obersten Gerichtshofs des Oman sowie der Präsident des Justizrats beschuldigt wurden, Gerichtsurteile zum Vorteil einflussreicher Beamt_innen zu beeinflussen. Er wurde gemäß den Paragrafen 25 und 29 des Presse- und Publikationsgesetzes aus dem Jahr 2016 wegen "Störung der öffentlichen Ordnung" und "Veröffentlichung von Informationen über einen Zivilrechtsfall" angeklagt. Außerdem wurde er wegen "Untergrabung des Ansehens des Staates und seines Status" nach Paragraf 135 des omanischen Strafgesetzbuches angeklagt. Zudem wurde ihm gemäß Paragraf 19 des Gesetzes gegen Internetkriminalität vorgeworfen, mit seinen Veröffentlichungen die öffentliche Ordnung gefährdet zu haben.

Zaher al-Abri, der ebenfalls bei Azamn arbeitete, wurde am 3. August 2016 festgenommen, nachdem er sich in einer Twitter-Nachricht zur Festnahme seines Kollegen Ibrahim al-Maamari geäußert hatte. Youssef al-Haj kam am 9. August in Haft, nachdem er eine Reihe von Artikeln veröffentlicht hatte, die sich auf Exklusivinterviews mit dem Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs des Oman stützten. Darin wurden die Korruptionsvorwürfe aus dem Artikel von Ibrahim al-Maamari bestätigt. Am selben Tag ordnete das Geheimdienstministerium die Schließung der Zeitung Azamn und ihrer Website an.

Youssef al-Haj litt während seiner Inhaftierung unter Kurzatmigkeit und hatte mehrere Asthmaanfälle. Außerdem leidet er an einem Bandscheibenvorfall, der ihm schwere Rückenschmerzen verursacht. Aus Protest gegen die fehlende medizinische Behandlung trat er für einige Tage in den Hungerstreik. Aufgrund seines Gesundheitszustands wurde Youssef al-Haj zwischen dem 20. und 25. September im Krankenhaus Royal Oman Police Hospital in Maskat behandelt. Anschließend brachte man ihn wieder ins Gefängnis zurück.

Während der gesamten Dauer ihres Gewahrsams wurden die drei Männer in fensterlosen Zellen in Einzelhaft gehalten. Sie durften sich zum ersten Mal am 15. August 2016 mit ihren Rechtsbeiständen treffen, dem Tag, an dem ihr Verfahren vor dem erstinstanzlichen Gericht begann. Am 26. September wurden Ibrahim al-Maamari und Youssef al-Haj zu je drei Jahren Haft und Geldstrafen verurteilt, und die Kaution im Falle eines Berufungsverfahrens wurde auf 50.000 Omanische Rial (etwa 120.000 Euro) pro Person festgelegt. Zaher al-Abri wurde zu einem Jahr Gefängnis und einer Geldstrafe verurteilt. Das Berufungsverfahren gegen die drei Journalisten begann am 10. Oktober. Ibrahim al-Maamari und Youssef al-Haj wurden per Gerichtsbeschluss freigelassen, nachdem ihre Kaution auf je 2.000 Omanische Rial (etwa 4.800 Euro) herabgesetzt worden war. Bei der zweiten Anhörung am 7. November wurde der 17. November als Tag der Urteilsverkündung festgelegt, dann aber auf den 12. Dezember und schließlich auf den 26. Dezember 2016 verschoben.

Im März 2016 wies die Regierung des Oman Empfehlungen zurück, die im Rahmen der Allgemeinen Regelmäßigen Überprüfung durch den UN-Menschenrechtsrat zur Wahrung der Rechte auf Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit gemacht worden waren. Unter anderem war empfohlen worden, zivilgesellschaftliche Organisationen zu unterstützen. Die Regierung des Oman nahm einige Empfehlungen zur Überprüfung derjenigen Rechtsvorschriften an, die den Schutz der Rechte auf Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit nicht sicherstellen, lehnte andere jedoch ab.