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Journalisten verurteilt
Am 26. September 2016 verkündete ein omanisches Gericht erster Instanz das Urteil gegen drei Journalisten der Tageszeitung Azamn. Zwei der Journalisten wurden zu einer dreijährigen Haftstrafe verurteilt, der dritte zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr. Das Gericht bestätigte außerdem die Anordnung der Regierung, die Zeitung dauerhaft zu schließen.
Appell an
JUSTIZMINISTER
Sheikh Abdul Malik al-Khalili
Ministry of Justice, PO Box 354, RUWI PC 112
Muscat, OMAN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Twitter: @moj_gov
INNENMINISTER
His Excellency
Hamoud bin Faisal bin Said Al Busaidi
Ministry of Interior, PO Box 127, Ruwi 112
Muscat, OMAN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Sende eine Kopie an
VORSITZENDER DER STAATLICHEN MENSCHENRECHTSKOMMISSION
Dr 'Isa Bin Sa’id Sulayman al-Kiyumii
Muscat, OMAN
E-Mail: über das Kontaktformular: http://www.nhrc.om/website_complaintsadd.php?language=en
Fax: (00 968) 24 2189 06
BOTSCHAFT DES SULTANATS OMAN
Herr Hamood Ali Ahmed Al Rumhi
Clayallee 82, 14195 Berlin
Fax: 030-8100 5199
E-Mail: botschaft-oman@t-online.de
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch, Französisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 9. November 2016 keine Appelle mehr zu verschicken.
Amnesty fordert:
E-MAILS, FAXE, TWITTER-NACHRICHTEN ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN
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Lassen Sie Ibrahim al-Maamari und Youssef al-Haj bitte sofort und bedingungslos frei, da sie gewaltlose politische Gefangene sind. Heben Sie bitte auch das Urteil gegen Zaher al-Abri auf, da die drei Journalisten allein für die friedlichen Ausübung ihres Rechts auf freie Meinungsäußerung bestraft werden.
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Stellen Sie bitte außerdem sicher, dass Ibrahim al-Maamari und Youssef al-Haj bis zu ihrer Freilassung vor Folter und anderweitiger Misshandlung geschützt sind und regelmäßigen Zugang zu einem Rechtsbeistand, ihren Familien sowie zu jeglicher benötigten medizinischen Versorgung erhalten.
- Bitte respektieren und schützen Sie das Recht auf freie Meinungsäußerung und sorgen Sie dafür, dass alle Gesetze, mit denen die Wahrnehmung dieses Rechts kriminalisiert wird, geändert oder aufgehoben werden.
PLEASE WRITE IMMEDIATELY
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Calling on the Omani authorities to immediately and unconditionally release Ibrahim al-Maamari and Youssef al-Haj, who are prisoners of conscience, and to quash the conviction of Zaher al-Abri, as all three journalists are being punished for the peaceful exercise of their right to freedom of expression.
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Calling on them to ensure that, while detained, Ibrahim al-Maamari and Youssef al-Haj are protected from torture and other ill treatment and are granted regular access to their lawyers, families and any medical care they require.
- Urging them to respect and protect the right to freedom of expression, including by repealing or amending all legislation that criminalizes this right.
Sachlage
Am 26. September verurteilte das Gericht Erster Instanz in der omanischen Hauptstadt Maskat Ibrahim al-Maamari, den Chefredakteur der Tageszeitung Azamn, und Youssef al-Haj, den stellvertretenden Chefredakteur, zu je drei Jahren Gefängnis. Sie waren unter dem omanischen Gesetz gegen Internetkriminalität sowie dem Presse- und Publikationsgesetz wegen "Untergrabung des Ansehens des Staates" und weiteren Anklagen schuldig gesprochen worden. Das Gericht verurteilte außerdem den Journalisten Zaher al-Abri, der ebenfalls bei Azamn arbeitete, zu einem Jahr Haft. Er wurde wegen "Missbrauchs des Internets" im Zusammenhang mit einer Twitter-Nachrichtfür schuldig befunden, die er nach der Festnahme seines Kollegen Ibrahim al-Maamari veröffentlicht hatte. Ibrahim al-Maamari und Youssef al-Haj befinden sich zurzeit in Haft, können jedoch gegen eine Kaution in Höhe von 50.000 Omanischen Rial (etwa 116.000 Euro) freigelassen werden, sollten sie sich dazu entscheiden, Rechtsmittel gegen die Urteile einzulegen. Am 27. September brachten die Behörden sie in das Zentral-Gefängnis in Samail, nahe Maskat. Zaher al-Abri hat seine Haftstrafe noch nicht angetreten. Seine Kaution wurde auf 5.000 Rial (etwa 12.000 Euro) festgesetzt. Außerdem bestätigte das Gericht die Anordnung der Regierung, die Zeitung Azamn dauerhaft zu schließen.
Der Chefredakteur der Tageszeitung Azamn, Ibrahim al-Maamari, wurde am 28. Juli festgenommen, nachdem er am 26. Juli einen Artikel veröffentlicht hatte, in dem der Präsident des Obersten Gerichtshofs des Oman sowie der Präsident des Justizrats beschuldigt wurden, Gerichtsurteile zum Vorteil einflussreicher Beamt_innen zu beeinflussen. Youssef al-Haj, der stellvertretende Chefredakteur der Zeitung, wurde am 9. August festgenommen, nachdem er eine Reihe von Artikeln veröffentlich hatte, die sich auf Exklusivinterviews mit dem Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs des Oman stützten. Darin wurden die Korruptionsvorwürfe aus dem Artikel von Ibrahim al-Maamari bestätigt. Am selben Tag ordneten die Behörden die Schließung der Zeitung und deren Internetseite an. Der Journalist Zaher al-Abri wurde am 3. August festgenommen. Grund dafür war eine Twitter-Nachricht zur Festnahme von Ibrahim al-Maamari. Aufgrund seines Gesundheitszustands befand sich Youssef al-Haj zwischen dem 20. und 25. September im Krankenhaus Royal Oman Police Hospital in Maskat. Anschließend wurde er ins Gefängnis zurückgebracht.
Hintergrundinformation
Im September 2011 verurteilte ein Gericht erster Instanz Ibrahim al-Maamari zu zwei Monaten Gefängnis und ordnete die Schließung der Zeitung Azamn für einen Zeitraum von einem Monat an, nachdem im Mai 2011 ein Artikel veröffentlicht worden war, der als beleidigend für den Justizminister erachtet wurde. Im Januar 2012 bestätigte ein Rechtsmittelgericht das Urteil, setzte es jedoch nicht um, da die Zeitung eine offizielle Entschuldigung veröffentlicht hatte.
Am 28. Juli 2016 wurde Ibrahim Al-Maamari von der omanischen Staatssicherheit vorgeladen und festgenommen. Ein Angehöriger der Staatsanwaltschaft erklärte, dass er sich gemäß den Paragrafen 25 und 29 des Presse- und Publikationsgesetzes aus dem Jahr 2016 wegen mehrerer Anklagen vor Gericht verantworten müsse. Bei einer Verurteilung drohen ihm bis zu zwei Jahre Haft und eine Geldstrafe. Außerdem sei er wegen "Untergrabung des Ansehens des Staates und seines Status" nach Paragraf 135 des omanischen Strafgesetzbuches angeklagt. Zudem werde ihm ein Vergehen gemäß Paragraf 19 des Gesetzes gegen Internetkriminalität vorgeworfen, weil seine Veröffentlichungen die öffentliche Ordnung gefährdet hätten.
Youssef al-Haj leidet seit seiner Inhaftierung unter Kurzatmigkeit und hatte bereits mehrere Asthmaanfälle. Außerdem leidet er an einen Bandscheibenvorfall, der ihm schwere Rückenschmerzen verursacht. Aus Protest gegen die fehlende medizinische Behandlung trat er für einige Tage in den Hungerstreik.
Im März 2016 wies die Regierung des Oman Empfehlungen zurück, die im Rahmen der Allgemeinen Regelmäßigen Überprüfung durch den UN-Menschenrechtsrat zur Wahrung der Rechte auf Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit gemacht worden waren. Unter anderem war empfohlen worden, zivilgesellschaftliche Organisationen zu unterstützen. Die Regierung des Oman nahm einige der Empfehlungen zur Überprüfung der Rechtsvorschriften an, die den Schutz der Rechte auf Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit nicht sicherstellen, lehnte andere jedoch ab.